Was ist der unterschied von einfache ubd erweiterte meldebescheinigung

Serviceinformationen:

  • Melderegisterauskunft Erteilung

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  • Gebühren
  • Benötigte Unterlagen
  • Ansprechpartner(innen)

Beschreibung

Lebens- , Haushalts- und Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse der Agentur für Arbeit, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt.

Inhalt der Bescheinigungen:

Meldebescheinigung - enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift.

erweiterte Meldebescheinigung – enthält ergänzend zur Meldebescheinigung je nach Wunsch auch Angaben über gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften sowie Ein- und Auszugsdatum.

Haushaltsbescheinigung - enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche minderjährige Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.

Lebensbescheinigung - die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden).

steuerliche Lebensbescheinigung - Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigten lebte. Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von den Gemeinden ausgestellt. Bitte wenden Sie sich an ihr zuständiges Finanzamt.

Anforderung von Bescheinigungen

Die Anträge der Lebensbescheinigungen müssen persönlich in den Bürgerbüros, alle anderen können auch durch eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht beantragt werden.

Die Bescheinigungen werden bei persönlicher Vorsprache und nach Zahlung der Gebühr sofort ausgehändigt.

Für folgende Bescheinigungen ist auch ein Onlineantrag möglich:
einfache Meldebescheinigung
erweiterte Meldebescheinigung

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Gebühren

  • einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
  • erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 €
  • Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. einem Konsulat oder der Ausländerbehörde): gebührenfrei
  • Haushaltsbescheinigung: gebührenfrei
  • Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: gebührenfrei

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder bargeldlos (girocard/Kreditkarte), beim Onlineantrag: Giropay, Paydirekt, Paypal, Kreditkarte

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Benötigte Unterlagen

  • Meldebescheinigung und Haushaltsbescheinigung:
    Personalausweis /Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis /Pass der bevollmächtigten Person.
  • Lebensbescheinigung z.B. für Rentenzwecke:
    Personalausweis /Pass und Schreiben des Rententrägers. Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Bürgerbüro

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Ansprechpartner(innen)

 Bürgerbüro Ganderkesee

Telefon: 04222 44-300
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular

 Bürgerbüro Bookholzberg

Telefon: 04223 7091-0
E-Mail: buergerbuero[ at ]ganderkesee.de
zum Kontaktformular

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Ihr Kontakt

Auskunft Bürgerservice
Telefon: 0 28 41 / 201-648, 201-653 und 201-654

Allgemeine Informationen

Auf Wunsch stellt der Bürgerservice der Stadt Moers Personen, die in Moers gemeldet sind, eine einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung aus.

Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrade
  • gegenwärtige Anschrift.

Zusätzlich können auf Antrag folgende Angaben in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • gesetzlichen Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner  und minderjährige Kinder 
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand.

Ist eine Gebühr für die einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung zu entrichten?

Für die Ausstellung einer der o.g. Meldebescheinigungen ist eine Gebühr in Höhe von 9 Euro zu entrichten.

Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen nur, wenn Sie

  • die Bescheinigung dem Versorgungsamt auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen oder
  • eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke benötigen.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Sie können den Antrag für eine einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung mithilfe unseres Ausfüllassistenten auf mehrere Arten stellen.

Füllen Sie zunächst den Antrag mithilfe des Assistenten digital aus. Sie finden den Link zu dem Antrag rechts oben auf dieser Seite.

Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben können Sie wählen, wie der Antrag gestellt werden soll.

1. Einreichen (Versand digital über Antragsassistent und online-Bezahlung)

Wenn Sie den Antrag direkt digital bezahlen und einreichen wollen, nutzen Sie die Schaltfläche „einreichen“. Sie werden daraufhin zur Auswahl der verschiedenen Bezahlmethoden weitergeleitet.

2. Speichern (Versand digital per E-Mail und Zahlungsnachweis)

Sie können den ausgefüllten Antrag auf Ihrem Gerät abspeichern. Eine Antragstellung kann dann zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Beachten Sie, dass wir bei dieser Methode einen Nachweis benötigen, dass Sie bereits die erforderliche Gebühr überwiesen haben. Hierzu können Sie dem Antrag eine Kopie des Überweisungsträgers beifügen. Der Ausfüllassistent bietet auch die Möglichkeit die digitale Kopie direkt als Anlage zu Ihrem Antrag hochzuladen.

3. Ausdrucken (Versand per Post und Zahlungsnachweis)

Sie können den ausgefüllten Antrag ausdrucken und uns zum Beispiel per Post zukommen lassen. Auch bei diesem Verfahren wird ein Nachweis benötigt, dass eine Zahlung der Gebühren erfolgt ist.

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Gebühren

9 Euro für eine Meldebescheinigung

Sofern Sie unseren Onlineservice des digitalen Bezahlens nicht nutzen, können die Gebühren mittels der nachfolgenden Kontodaten überwiesen werden:

  • Empfängerin/Begünstigte: Stadtkasse Moers
  • Verwendungszweck (Zeile 1): KZ 041 003 006 FKZ 1012
  • Verwendungszweck (Zeile 2): Ihr Nachname, Ihr Vorname, Ihr Geburtsdatum
  • Sparkasse am Niederrhein (BLZ: 35450000, Konto-Nr.: 1 101 000 113) oder
    Postbank Köln (BLZ: 370 100 50, Konto-Nr.: 2867-502)
  • IBAN: DE 49 354 500 001 101 000 113, SWIFT: WELADED1MOR

Bitte geben Sie beim Zahlungsverkehr unbedingt den angegebenen Verwendungszweck an, weil ansonsten eine Zuordnung Ihrer Zahlung zu Ihrem Antrag nicht möglich ist. In diesem Fall gilt Ihre Zahlung als nicht geleistet und der Antrag kann nicht bearbeitet werden.

Wichtige Hinweise:

Sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache eine bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Auch hier ist die Gebühr in Höhe von 9 Euro direkt zu entrichten.

Sofern Sie durch den Rententräger oder das Versorgungsamt aufgefordert wurden die Meldebescheinigung vorzulegen, fügen Sie anstatt dem Nachweis über die Zahlung der Gebühr das entsprechende Schreiben der o.g. Einrichtungen bei.

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Was bedeutet einfache Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Was brauche ich um eine erweiterte Meldebescheinigung zu bekommen?

Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen: Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und. gegebenenfalls Vollmacht.

Was ist eine erweiterte Meldebescheinigung Berlin?

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur reinen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie kann beispielsweise für eine Eheschließung benötigt werden. Hinweise: Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Was ist eine erweiterte Meldebescheinigung Bayern?

Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt bei Eheschließung) benötigt wird.