Träger der Gesetzlichen RentenversicherungDie Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden von den Trägern der GRV erbracht. Show
Bis zum 30. September 2005 gab es den Finanzverbund der Landesversicherungsanstalten (LVA) mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Seit dem 1. Oktober 2005 sind alle Rentenversicherungsträger unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung" (www.deutsche-rentenversicherung.de) zusammengefasst. Der Deutsche Rentenversicherung Bund, als Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), vertritt die gesetzliche Rentenversicherung als Gesamtheit und ist unter anderem für fachliche und rechtliche Grundsatzfragen sowie für grundsätzliche organisatorische und finanzielle Fragen zuständig. Aus der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse wurde ein zweiter Bundesträger gebildet, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Landesversicherungsanstalten (LVA) wurden ebenfalls am 1. Oktober 2005 umbenannt. Sie heißen jetzt zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg oder Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Deutsche
Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Deutsche Rentenversicherung Hessen Deutsche Rentenversicherung
Mitteldeutschland Deutsche Rentenversicherung Nord Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Deutsche Rentenversicherung Rheinland Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Deutsche Rentenversicherung Saarland Deutsche Rentenversicherung Schwaben Deutsche Rentenversicherung Westfalen Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dauerhaft erhalten.Informationen und Kontakt Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt nicht nur Renten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter und im Todesfall. Sie leistet darüber hinaus einen Beitrag, um die Erwerbsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dauerhaft zu erhalten oder wiederherzustellen. Deutsche Rentenversicherung (Bund, Westfalen, Rheinland)Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt nicht nur Renten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter und im Todesfall. Sie leistet darüber hinaus einen Beitrag, um die Erwerbsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dauerhaft zu erhalten oder wiederherzustellen. Nach dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" werden unterschiedliche Rehabilitationsleistungen angeboten, um die Teilhabe am Erwerbsleben zu sichern. Darüber hinaus verfügen die Träger der DRV über vielfältige Informations- und Beratungsangebote für Versicherte und Unternehmen. Die DRV Rheinland sowie die DRV Westfalen haben Ansprechstellen für Rehabilitation vor Ort in Nordrhein-Westfalen benannt, die über Inhalte, Ziele und Verfahren zu Leistungen zur Teilhabe und über das Persönliche Budget und andere Beratungsangebote informieren. Die DRV Bund bietet Information und Beratung zu allen Fragen der Rehabilitation über ihren Reha-Beratungsdienst vor Ort an. Außerdem bietet die DRV bundesweit einen Firmenservice für Unternehmen an, der die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stärken und erhalten soll. Der Firmenservice ist unter der gemeinsamen Telefonnummer 0800-1000 453 oder per E-Mail erreichbar. Zusätzlich können sich Unternehmen in Westfalen-Lippe bei der Umsetzung des Betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements durch den "Firmenservice plus" der DRV Westfalen beraten und begleiten lassen. Der Firmenservice plus der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (für Regionalbezirke Münster, Dortmund und Bielefeld) ist unter der Telefonnummer 0251-23849868 oder per E-Mail erreichbar. Für wen ist die Rentenversicherung Bund zuständig?Der Bundesträger "Deutsche Rentenversicherung Bund" ist neben der Betreuung von Versicherten und Rentnern auch für die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie die gemeinsamen Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zuständig.
Welche Rentenversicherung ist für mich zuständig Bund oder Land?Welcher Träger ist für mich zuständig? Am leichtesten lässt sich Ihr zuständiger Träger herausfinden, wenn Sie in der letzten Zeit Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben (zum Beispiel die jährliche Renteninformation, falls Sie über 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre über uns versichert waren).
Was macht die DRV Rheinland?Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Sitz in Düsseldorf betreut rund mehrere Millionen Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. Sie ist der regionale Ansprechpartner rund um Rente und Rehabilitation.
Wer gehört zu DRV Bund?Liste der Träger. |