Was ist zu beachten wenn es zwei Kreditnehmer gibt aber nur einer im Grundbuch steht?

Generell müssen die Personen den Kredit abbezahlen, die auch den Kreditvertrag unterschrieben haben. Allerdings kann einer oder eine der Eheleute mit Einverständnis des jeweiligen Partners bzw. Partnerin per Haftungsentlassung aus dem gemeinsamen Kredit aussteigen. Eine weitere Möglichkeit, um aus einem gemeinsamen Kredit rauszukommen, ist die Umschreibung des gemeinschaftlichen Kredits auf eine einzelne Person. Bei Raten- oder Dispokrediten kann auch eine Umschuldung erfolgen, bei der eine Person einen neuen Kredit aufnimmt, um den alten Kredit abzulösen. Kreditnehmer bzw. Kreditnehmerinnen können außerdem auch nach Fehlern in der Widerrufserklärung suchen, welche die Widerrufung des Darlehensvertrags möglich machen.

Wie bei allen Verträgen gilt auch beim Kreditvertrag: Wer den Vertrag unterschrieben hat, muss die dort festgehaltenen Bedingungen erfüllen. Eine Klausel, die den Ausstieg aus dem Kredit im Falle einer Trennung oder Scheidung betrifft, ist in Darlehensverträgen nicht vorgesehen. Das bedeutet: Wer einen Kreditvertrag nicht selbst unterschrieben hat, ist im juristischen Sinne nicht Kreditnehmer bzw. Kreditnehmerin und muss im Falle einer Trennung keinen Beitrag leisten.

Das Darlehen weiter abbezahlen muss also grundsätzlich nur derjenige, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Hierbei können zwei Szenarien unterschieden werden:

  1.  Wurde der Vertrag nur von einem Ehepartner Ehepartnerin unterschrieben, hält sich die Bank an den lateinischen Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten). Dabei muss folglich nur der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin zahlen, der oder die den Vertrag unterschrieben hat.
  2.  Haben beide Partner oder Ehegatten den Kreditvertrag unterzeichnet, haften auch beide gemeinsam für die Schulden – die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Diese Regelung ist auch dann gültig, wenn bei einem Hauskredit B. nur einer der Ehegatten in das Grundbuch eingetragen ist.

Bei der gesamtschuldnerischen Haftung muss mindestens eine Person das Darlehen weiter abbezahlen. Ist einer der Partner nicht mehr in der Lage, Zahlungen zu leisten, muss der oder die andere Partnerin dafür aufkommen. Die Betroffenen haften also nicht nur für die Hälfte des Darlehens, sondern für die gesamte Kreditsumme.

Ex-Partner zahlt gemeinsamen Kredit nicht ab: Haftungsentlassung bei Trennung

Eine andere Möglichkeit, um aus einem gemeinsamen Kredit auszusteigen, ist die Haftungsentlassung. Hierbei kann der Mitdarlehensnehmer aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen werden. Diese Änderung des Darlehensnehmers bzw. Darlehensnehmerin bieten Banken standardmäßig an. Du benötigst dafür i. d. R. eine Reihe von Unterlagen:

  • Einkommensunterlagen
  • Vertrauliche Selbstauskunft
  • Übertragungsvertrag, Scheidungsfolge oder Trennungsvereinbarung
  • Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung

Eine solche Haftungsentlassung kann nur mit dem Einverständnis des anderen Kreditnehmers oder der anderen Kreditnehmerin durchgeführt werden. Doch nicht selten leidet die Kooperation beider Parteien nach einer Trennung. Funktioniert die Haftungsentlassung nicht, kann die Person, die das Darlehen weiterhin abbezahlt, die Mehrkosten von seinem Ex-Partner oder seiner Ex-Partnerin wieder einholen. Dabei kann der betroffene Partner bzw. die Partnerin z. B. bei geringer eigener Zahlungskraft über Unterhaltszahlungen die Kosten wieder ausgleichen. Ist einer der Eheleute aus einer gemeinsamen Immobilie ausgezogen, kann er die Kosten für den Hauskredit auch ausgleichen, in dem er eine monatliche Miete verlangt.

Fehler in der Widerrufserklärung

Eine Möglichkeit, um schnell und einfach aus einem gemeinsamen Kredit bei einer Trennung oder Scheidung aussteigen zu können, ist der sogenannte Widerrufsjoker. Der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin kann den bestehenden Darlehensvertrag widerrufen, wenn ein Fehler in der Widerrufserklärung vorliegt. Das können z. B. eine zu klein gewählte Schriftart oder irreführende Textpassagen sein. Wenn Du Dich gerade nach einer Trennung fragst, „Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit wieder raus?“, dann könntest Du Euren Kreditvertrag auf solche Fehler überprüfen. In einem derartigen Fall wandelt sich der Vertrag dann in ein Rückgewährschuldverhältnis um, bei dem der Kreditgeber alle eingezahlten Beiträge an den entsprechenden Kunden zurückzahlen muss.

Restschulden tilgen

Sind weder der Widerrufsjoker noch die Umschreibung eine Möglichkeit, ist die letzte Antwort auf die Frage „Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus?“ die gemeinschaftliche Abbezahlung des Kredites.

Handelt es sich z. B. um einen Hauskredit, kann die Tilgung der Restschulden über den Verkauf der entsprechenden Immobilie beschleunigt werden. Eventuell kannst Du sogar von gestiegenen Immobilienpreisen profitieren und am Ende einen Gewinn mitnehmen.

Nach dem Verkauf der Immobilie kannst Du vom Sondertilgungsrecht Gebrauch machen und mit dem Erlös bei entsprechender vertraglicher Basis den Immobilienkredit tilgen. Bei der vorzeitigen Ablösung des Immobiliendarlehens muss eine Vorfälligkeitsentschädigungan die Bank gezahlt werden. Die Höhe der Vorfälligkeits­entschä­digung hängt vom Zins­satz ab, den die Bank festlegt.

Weitere Möglichkeiten sind, dass die Bank die Immobilie in Zahlung nimmt oder, dass der Darlehensvertrag auf den Käufer der Immobilie umgeschrieben wird.

Fazit: Umschuldung als Alternative zur Umschreibung des Kredites

Bei Raten– und Dispokrediten kann es sinnvoll sein, statt einer Umschreibung des Kredites eine Umschuldung vorzunehmen. Dabei nimmt der zukünftige Schuldner einen neuen Kredit in Höhe der Restschulden auf und zahlt damit den gemeinsamen Kredit nach der Trennung vorzeitig zurück. Vorteil: Die Darlehensnehmer sind nicht darauf angewiesen, dass die Bank eine Umschreibung genehmigt und können je nach Kreditgeber die Gebühren für die Haftungsentlassung sparen. Diese Lösung ist allerdings nur möglich, wenn sich beide Ex-Partner einvernehmlich einigen.

Was wenn nur einer im Grundbuch steht?

Ist nur eine Person im Grundbuch als Eigentümer vermerkt, gehört ihr das Haus bei der Scheidung als sogenanntes Alleineigentum. Das heißt: Der Alleineigentümer oder die Alleineigentümerin kann das Haus bei der Scheidung behalten. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, gehört das Haus beiden Personen.

Wem gehört das Haus wenn beide im Grundbuch stehen aber nur einer zahlt?

#4 Grundbuch Wenn sonst nichts festgehalten ist, gilt: Wer im Grundbuch steht, dem gehört die Immobilie. Ist dort nur einer genannt, gilt er als Alleinbesitzer. Stehen beide im Grundbuch, sind sie hälftig beteiligt.

Was ist wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?

Wenn im Grundbuch nur ein Ehegatte als Eigentümer eingetragen ist, dann gehört ihm nach der Scheidung das Haus auch allein. In der Regel behält derjenige das Wohneigentum auch und bleibt darin wohnen.

Wem gehört das Haus wenn nur einer den Kredit bezahlt?

Wichtig ist nur, dass die jeweilige Person, oder die Personen im Grundbuch stehen. Derjenige, der im Grundbuch steht ist damit auch der rechtliche Eigentümer des Objekts, unabhängig davon, ob Sie zu zweit einen Kreditvertrag aufnehmen oder nicht.