Sonderausgaben sind Ausgabenkosten in Ihrer Einkommensteuererklärung. Unter Sonderausgaben können Sie verschiedene Ausgaben der privaten Lebensführung steuermindernd geltend machen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Sonderausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können.
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Wann kann ich Sonderausgaben steuerlich geltend machen?
Sonderausgaben kann nur derjenige geltend machen, der sie auch selbst geleistet hat. Einzige Ausnahme: Bei zusammen veranlagten Ehepartnern kommt es für den Sonderausgabenabzug nicht darauf an, ob sie der Ehemann oder die Ehefrau geleistet hat. Sonderausgaben können nur im Jahr der Zahlung (Abfluss) berücksichtigt werden. Für Sonderausgaben, die nicht zu den Vorsorgeaufwendungen gehören, wird ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR (bzw. 72 EUR bei Ehepaaren) gewährt, wenn nicht höhere tatsächliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hier eine Übersicht:
Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Ausgaben tatsächlich den Sonderausgaben oder aber Werbungskosten oder Betriebskosten zuzurechnen sind. Denn Werbungs- oder Betriebskosten sind bei den entsprechenden Einkünften der Höhe nach unbegrenzt abziehbar.
Beispiel: Die Haftpflichtversicherungsbeiträge für Ihr vermietetes Mehrfamilienhaus sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und keine Sonderausgaben. Dagegen können Sie Beiträge zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung oder zur Grundstückshaftpflichtversicherung für das selbst genutzte Einfamilienhaus als Sonderausgaben abziehen.
Unterhaltsleistungen an Ihre/Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebende/n Ehegattin oder Ehegatten oder Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner bei Vorliegen einer Zustimmung des Empfängers,
Spenden und Mitgliedsbeiträge,
oder die Kosten für Ihre erste Ausbildung oder Ihr Erststudium.
Aufwendungen für Ihre Erstausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses können hingegen unabhängig von Höchstbeträgen unbegrenzt als Werbungskosten in der Anlage N geltend gemacht werden.
Sie können Sonderausgaben übrigens nur im Jahr der Zahlung ansetzen.
Aber auch Aufwendungen für Ihre Vorsorge gehören zu den Sonderausgaben. Diese Aufwendungen können Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.
Dazu zählen insbesondere Ihre Beiträge für die Altersvorsorge und die Kranken- oder Pflegeversicherung.
Für Ihren Riester-Vertrag benötigen Sie die Anlage AV, wenn Sie den Sonderausgabenabzug geltend machen möchten.
Praktisch: Die meisten Werte können Sie automatisch in den Erklärungsvordruck bei „Mein ELSTER“ übernehmen lassen.
Auch das Schulgeld für den Besuch einer Privatschule Ihrer Kinder oder Kinderbetreuungskosten können zu den Sonderausgaben zählen. Hierfür brauchen Sie die Anlage Kind.
Übrigens: Viele Sonderausgaben wirken sich nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich aus. Diese Werte können in verschiedenen Jahren unterschiedlich hoch sein. Die aktuellen Werte finden Sie oben in der Videobeschreibung.
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