Da hast Du doch eben erst erfahren, dass Du schwanger bist und sehnst nun den Tag herbei, an dem Du Dein kleines Wunder auf dem Arm halten kannst. Die Zeit vertreibst Du Dir mit der Einrichtung des Kinderzimmers, gehst fleißig die Erstausstattung einkaufen und packst die Kliniktasche. Doch leider warten auch einige leidige Formalitäten auf Dich, die es zu erledigen gilt. Im Folgenden erfährst Du, was vor und nach der Geburt an Bürokratie auf Dich zu kommt. Show
Urkunden, Anträge, Formalitäten – all das lässt sich leider nicht vermeiden und kann lästig sein, möchte man doch lieber die Zeit bis zur Geburt mit Vorbereitungen und vor allem nach der Geburt zum Kuscheln mit dem Neuankömmling nutzen. Viele Anträge kannst Du daher schon vor der Geburt ausdrucken bzw. beantragen und ausfüllen, sodass Du die Zeit nach der Geburt ausgiebiger mit Deinem neuen Familienmitglied nutzen kannst. Inhalt
Vor der Geburt:
Nach der Geburt:
VaterschaftsanerkennungWo: Standesamt, Jugendamt, Notar (gebührenpflichtig) Was Du benötigst: Geburtsurkunden und Personalausweise beider Elternteile, voraussichtlicher Geburtstermin (Mutterpass)
Die Vaterschaftsanerkennung muss nur durchgeführt werden, wenn Du nicht mit Deinem Partner verheiratest bist. Erwartet ihr also Nachwuchs und seid nicht miteinander verheiratet, solltet ihr die Vaterschaft anerkennen lassen. Damit sorgt ihr offiziell für ein Verwandtschaftsverhältnis und habt das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Die Vaterschaftsanerkennung bietet sich bei unverheirateten Eltern bereits vor der Geburt an. Denn dann kann der Vater direkt nach der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Hinweis: Die Vaterschaftsanerkennung ist nicht automatisch mit dem gemeinsamen Sorgerecht verbunden. Dieses wird bei unverheirateten Paaren beim Jugendamt im Rahmen eines persönlichen Termins beantragt. MutterschaftsgeldWo: Krankenkasse Was Du benötigst: Bescheinigung des Frauenarztes über den errechneten Geburtstermin Das Mutterschaftsgeld erhalten alle berufstätigen, gesetzlich versicherten Frauen während des gesamten Mutterschutzes. Das heißt mindestens 6 Wochen vor und bis zu 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. Es kann frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragt werden. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt maximal 13€ pro Kalendertag. Dies wird von der Krankenversicherung gezahlt. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag bis zum durchschnittlichen Nettolohn der letzten 13 Monate, vor Beginn des Mutterschutzes auf. Für Selbstständige, nicht gesetzlich versicherte Frauen, sowie nicht erwerbstätige und arbeitssuchende Frauen gelten abweichende Regelungen. GeburtsurkundeWo: Standesamt bzw. direkt über die Geburtsklinik Was Du benötigst: Geburtsbescheinigung der Klinik, elterliche Geburtsurkunden und Personalausweise, evtl. die Heiratsurkunde oder die Vaterschaftsanerkennung In manchen Geburtskliniken wird Dir diese Formalität abgenommen. Sollte dies nicht der Fall sein, melde Dein Kind möglichst innerhalb der ersten Woche beim Standesamt des Geburtsortes an. Dann bekommst Du die Geburtsurkunde Deines Kindes mit der Du alle weiteren Anträge ausführen kannst. Nicht immer übernimmt das Standesamt die Anmeldung Deines kleinen Schützlings beim Einwohnermeldeamt. Frage dies auf jeden Fall dort nach und melde Dein Kind mit der Geburtsurkunde ggf. selbst an. Wo wird mein Kind krankenversichert?Wo: Krankenkasse der Eltern Was Du benötigst: Geburtsurkunde, Antrag auf Familienversicherung Dein Baby ist automatisch bei Dir mitversichert, sobald es das Licht der Welt erblickt hat. Die Anmeldung bei der Krankenkasse sollte innerhalb der ersten beiden Lebensmonate stattfinden. Nach der Anmeldung bekommt Dein Kind seine eigene Versicherungskarte. Bist Du oder der andere Elternteil privat und gesetzlich versichert, gilt folgendes: In aller Regel wird das Kind dem Elternteil mit dem höheren Einkommen zugerechnet. Dessen Versicherungsform gilt dann auch für den Nachwuchs. Frage vor dem Geburtstermin dazu am besten telefonisch bei Deiner Krankenkasse nach. ElternzeitWo: Arbeitgeber Was Du benötigst: Formloses Schreiben mit Angabe über die Dauer der Elternzeit und über eine evtl. Teilzeitarbeit mit gewünschter Stundenanzahl Du kannst Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz beanspruchen. Elternzeit musst Du spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Sie dauert maximal bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Deines Kindes. Die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden möglich und es besteht weiterhin der Kündigungsschutz. ElterngeldWo: Elterngeldstelle Deines Heimatortes Was Du benötigst: Elterngeldantrag, Geburtsurkunde, Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers, Kopie des Personalausweises, Meldebescheinigung, Vordruck „Erklärung zum Einkommen“, Steuerbescheide beider Elternteile aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 14 Monate, evtl. Vaterschaftsanerkennung Elterngeld solltest Du schnellstmöglich nach der Geburt beantragen, da es nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Um Deine Nerven zu schonen, fülle den Antrag schon vor der Geburt aus, er ist nämlich durchaus etwas komplizierter. Hier eine Kurzfassung: Das Elterngeld wird für 12 Monate gezahlt, wenn ein Elternteil Elternzeit nimmt. Nehmen beide Eltern Elternzeit, erfolgt die Zahlung über 12 Monate. Die Höhe des Elterngeldes beträgt maximal 76 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den letzten drei Monaten. Dabei werden mindestens 300€ und maximal 1800€ ausgezahlt. Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Regelungen findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) KindergeldWo: Familienkasse oder Arbeitsamt Was Du benötigst: Antrag auf Kindergeld, Geburtsurkunde, Steuer-ID der Eltern und des Kindes Für Deine ersten beiden Kinder werden monatlich 204€, für Dein drittes Kind 210€ und für jedes weitere Kind 235€ ausgezahlt (Stand: April 2020). Warte mit dem Antrag nicht allzu lange, es wird nur ein halbes Jahr rückwirkend gezahlt. Was muss ich alles beantragen wenn das Baby da ist?Benötigte Unterlagen:. Bescheinigung von der Krankenkasse.. Antrag auf Elterngeld.. Geburtsurkunde des Kindes (extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag). Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.. Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises.. Meldebescheinigung (nur beim Reisepass). Was für Gelder bekomme ich wenn ich ein Kind bekomme?Finanzielle Unterstützung für alle Eltern
Für die ersten beiden Kinder gibt es 219 Euro monatlich, für das dritte 225 Euro, für jedes weitere Kind 250 Euro. Das Geld erhält man auf Antrag bei der örtlichen Familienkasse. Bei höherem Einkommen ist der Kinderfreibetrag finanziell lohnenswerter.
Wie viel bekomme ich nach der Geburt?Höhe von Basiselterngeld
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet: In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
Was bekomme ich wenn ich schwanger bin?Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt, also während des Mutterschutzes, bekommst Du Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse (§ 19 MuSchG) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Die Zahlungen entsprechen insgesamt Deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.
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