Was passiert mit Arbeitsverhältnis bei voller Erwerbsminderungsrente?

Wer in Rente geht und arbeitet, muss sich immer die Frage stellen: Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis. Endet es automatisch? Läuft es weiter fort! Muss ich es kündigen? Was passiert, wenn ich mein Arbeitsverhältnis nicht kündige, wenn ich eine gesetzliche Rente beziehe. Diese Fragen betreffen nicht nur die Altersrenten, sondern im besonderen auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente! Dabei ist einiges zu beachten. Wir klären auf!

 
Endet mein Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer EM-Rente automatisch oder muss ich selbst kündigen? Was muss ich tun? Wird unterschieden zwischen eine teilweisen Erwerbsminderungsrente, einer befristeten vollen Rente wegen Erwerbsminderung oder einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer!

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Endet mein Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer EM-Rente: Grundsatz Ende des Arbeitsverhältnis muss sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben

Viele Versicherte denken, wenn sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, dass ihr Arbeitsverhältnis damit automatisch beendet ist! Weit gefehlt. Grundsätzlich kann sich eine Beendigung im Falle des Eintritts einer Erwerbsminderungsrente nur aus:

  • einer Beendigungsklausel im Arbeitsvertrag oder
  • einer tarifvertraglichen Regelung ergeben!

Wenn im Arbeits-oder Tarifvertrag nichts geregelt ist, dann endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch bei Beginn oder Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente. Auch wenn diese von Dauer sein sollte.

In diesen Fällen hilft nur eines, kündigen. Und zwar unter Einhaltung der Kündigungsfrist!

Endet mein Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer EM-Rente: Bundesarbeitsgericht hat für die Fälle der tariflichen Regelung der Beendigung eines AV bei Bezug einer EM-Rente Rechts gesprochen

Wenn eine tarifliche Regelung oder eine einzelvertragliche Bestimmung im Arbeitsvertrag bei Bezug einer vollen dauerhaften EM-Rente, dass Ende des Arbeitsverhältnis anordnet, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden!

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Bei Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente endet auch nicht automatisch das Arbeitsverhältnis. Dort reicht es aus, dass der Tarifvertrag ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses anordnet, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb der dafür vorgesehenen tariflichen Fristen nach Mitteilung des Arbeitgebers, für sein teilweise Arbeitsverhältnis nicht seine Arbeitskraft anbietet.

Wenn der Arbeitnehmer eine volle befristete Erwerbsminderungsrente erhält, wird nach vielen Tarifverträgen das Arbeitsverhältnis suspendiert. Dass heisst, es ruht. Auch eine solche Regelung ist mit dem geltenden Recht und Artikel 12 Grundgesetz ( Berufsausübungsfreiheit) vereinbart. Denn der Arbeitnehmer erhält mit der Rente defacto ein Äquivalent zu seinem Arbeitslohn.

Endet mein Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer EM-Rente

Somit steht der Grundsatz der Rentenberater von renten­bescheid24.de. Wer keine tarifliche oder arbeits­vertragliche Regelung bei Bezug einer Erwerbs­minderungs­rente hat, muss sein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungs­fristen kündigen. Ob er wegen einer Erwerbs­minderungs­rente noch selbst arbeiten muss, ist eine völlig andere Frage. Wir gehen davon aus, dass bei einer Erwerbs­minderungs­rente, die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung beendet ist und zwar solange wie die Erwerbsminderung besteht. Für alle Arbeit­geber und Arbeitnehmer wäre es wichtig, entsprechende vertragliche Regelungen im Arbeits­vertrag aufzunehmen! Wenn es einen Tarifvertrag gibt und dieser das Ruhen oder die Beendigung des Arbeits­verhältnisses bei Bezug einer EM-Rente anordnet, ist immer zu differenzieren: teilweise EM-Rente oder volle EM-Rente, befristet oder dauerhaft!

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