Was sind alles in den Nebenkosten enthalten?

Die Wohnnebenkosten steigen seit Jahren, sodass die Bezeichnung „zweite Miete“ gar nicht verkehrt ist. Was gehört zu den Nebenkosten einer Mietwohnung? Grundsätzlich alle Kosten, die regelmäßig anfallen und direkt mit dem Haus zu tun haben. Wir geben Ihnen einen Überblick!

Die Wohnnebenkosten in der Übersicht

Die auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten einer Wohnung werden auch „Betriebskosten“ genannt, weil sie den ordnungsgemäßen Betrieb des Mietshauses gewährleisten und darum regelmäßig anfallen.

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Einmalige Unkosten, wie zum Beispiel das Fällen eines Baumes neben dem Haus, gehören in der Regel nicht zu den Betriebskosten. Die Nebenkosten für die Wohnung beinhalten aber die folgenden Kostenpunkte.

  • Grundsteuer, anteilig auf die Mieter umgelegt
  • Kosten für Wasser, Strom und Heizung
  • Schmutzwasserkanalgebühren, anteilig umgelegt
  • Kosten für einen eventuellen Aufzug, anteilig
  • Müllabfuhr, anteilig
  • eventuell Straßenreinigung und Winterdienst, anteilig
  • eventuell Reinigungsservice für gemeinschaftlich genutzte Räume, anteilig
  • eventuell Hausmeister, anteilig
  • Schornsteinfeger, anteilig
  • Heizungswartung, anteilig
  • Gartenpflege, anteilig
  • Beleuchtung der gemeinschaftlich genutzten Räume, anteilig
  • Wohngebäudeversicherung, anteilig
  • Gemeinschafts-TV-Anschluss, Verteileranlage für Breitbandkabel, anteilig

Nebenkosten einer Wohnung: Das sollten Sie wissen!

Zumeist sind die einzelnen Nebenkostenpunkte dem Mietvertrag zu entnehmen. Da die Preise variabel sind, nennt der Vertrag zumeist keine festen Zahlen. Ein Einblick in die letzte Nebenkostenabrechung gibt dem Mieter Aufschluss über die tatsächlichen Kosten, die auf ihn zukommen.

Bei wenigen Wohnungen sind die Betriebskosten bereits in der Miete enthalten: Dies sollte ausdrücklich im Mietvertrag stehen, um unliebsame Überraschungen für den Mieter zu vermeiden.

Eine Nebenkostenvorauszahlung zusätzlich zur monatlichen Miete ist allgemein üblich. Einmal jährlich rechnet der Vermieter dann mit konkreten Zahlen ab – und fordert Geld nach oder zahlt etwas zurück.

Beispiel für die Betriebskosten einer Wohnung

Ein Mann zieht in eine 70 qm große Wohnung in der Stadt. Der Vermieter verlangt eine Nebenkostenpauschale von 191 EUR im Monat zusätzlich zur Kaltmiete. Strom und Wasser rechnet der Mieter direkt über die Stadtwerke ab.

KostenübersichtPreis1. Heizkosten85 EUR2. Grundsteuer, Schmutzwasser, Müllbabfuhr40 EUR3. Reinigungs- und Winterdienst30 EUR4. Beleuchtung für Treppenhaus und Keller14 EUR5. Schornsteinfeger und Heizungswartung10 EUR6. Wohngebäudeversicherung12 EURGesamt191 EUR

Variable Nebenkostenpauschale

Der Vermieter kann die Nebenkostenpauschale für die Wohnung erhöhen, wenn diese nicht mehr kostendeckend ist. Achten Sie darauf, was Ihr Mietvertrag darüber sagt!

Tipps & Tricks

Überprüfen Sie Ihre jährliche Nebenkostenabrechnung stets genau und achten Sie darauf, ob alle Angaben korrekt sind. Schauen Sie auch in den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes, um zu sehen, ob Ihre Mietnebenkosten in einem angemessen Bereich liegen.

Nebenkosten muss der Mieter zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Nach den Bestimmungen der Betriebskostenverordnung (früher: II. Berechnungs-verordnung) dürfen als Nebenkosten aber nur vereinbart werden:

Grundsteuer:

Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks".

Wasserkosten:

Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.

Abwasser:

Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube. 

Fahrstuhl:

Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft.

Straßenreinigung / Müllabfuhr:

Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.

Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung:

Kosten, zum Beispiel für eine Putzfrau, die die Flure, Treppen, Keller, Waschküche usw. reinigt. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die laufenden Kosten, zum Beispiel Kosten für ein Insektenspray.

Gartenpflege:

Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder für die Pflege von Spielplätzen zählen mit.

Beleuchtung:

Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.

Schornsteinreinigung:

Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung. 

Versicherungen:

Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.

Hauswart:

Personalkosten für den Hausmeister, der zum Beispiel Gartenpflege, Schneebeseitigung, Treppenhausreinigung usw. übernimmt.

Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabel:

Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die Telekom oder Kabel-Service-Gesellschaft zu zahlende, Grundgebühr hinzu. Anders, wenn der Mieter einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten Kabel-Service-Gesellschaft geschlossen haben.

Einrichtungen für die Wäschepflege:

Kosten für die Waschküche, zum Beispiel auch für Gemeinschaftswaschmaschinen oder Trockner, das heißt Strom, Reinigung und Wartung der Geräte.
Vor dem Hinweis auf Broschüren des Deutschen Mieterbundes zu ergänzen:
Auch Heizkosten und Warmwasserkosten sind Nebenkosten. Sie werden in aller Regel verbrauchsabhängig abgerechnet.

Sonstige Kosten:

Zum Beispiel Kosten für Schwimmbad und Sauna im Haus. Der Vermieter muss aber genau angeben, für welche Kostenart er Geld verlangt.

Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche. Haben Mieter und Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt "Wohnfläche" als Verteilerschlüssel. Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig verteilt werden mit Hilfe von Wasseruhren.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Deutschen Mieterbundes "Die zweite Miete - Viel Streit um Heizung und andere Nebenkosten"

Was zählt alles zu den Nebenkosten?

Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst).

Was ist nicht in den Nebenkosten drin?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Welche Nebenkosten muss der Mieter zahlen?

In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie Müllabfuhr dazu. Wenn Ihr Mietshaus außerdem über Fahrstuhl, Garten, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel oder einen Waschraum verfügt, werden auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt.

Ist die Heizung in den Nebenkosten enthalten?

Heizungs- und Warmwasserkosten sind ebenfalls Nebenkosten. Während die "kalten" Nebenkosten aber häufig vom Vermieter noch selbst abgerechnet werden, werden Heizkostenabrechnungen in aller Regel von Wärmemessdienstfirmen erstellt.

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