Was spart man an steuern wenn man heiratet

Wer heiratet, geht im Idealfall nicht nur einen Bund fürs Leben ein, sondern profitiert womöglich auch von Steuervorteilen. Das gilt auch abseits der begehrten Heiratsdaten im Februar.

Wenn das Kalenderblatt eine Schnapszahl zeigt, sind die Standesämter traditionell besonders voll. Der Februar bietet in diesem Jahr gleich zwei solcher gut zu merkenden Hochzeitsdaten: den 02.02.2022 und – noch einen Tick ausgefeilter – den 22.02.2022.

Doch nicht nur bei der Wahl des Hochzeitstages spielen für manche Paare Zahlen eine Rolle, auch nach der Feier kann sich ein Blick lohnen, nämlich in Sachen Steuern. Eheleute und Verpartnerte profitieren gleich mehrfach: Sie erhalten höhere Freibeträge, Wahlmöglichkeiten bei der Steuerklasse und können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

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Ehegattensplitting spart vielen Paaren Geld

"Diese sogenannte gemeinsame Veranlagung spart nicht nur eine Menge Arbeit, sondern dank des integrierten Ehegattensplittings oft auch Geld", teilt der Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe mit. Grund dafür ist, dass das Finanzamt Eheleute und Verpartnerte als einen Steuerzahler betrachtet. Das ist für viele günstiger.

Konkret funktioniert die Rechnung so: Die Finanzbeamten ermitteln zunächst das gemeinsame Einkommen der Frischverheirateten. Dann teilen sie die Summe durch zwei und berechnen die Einkommensteuer, die auf diesen Betrag anfallen würde. Im letzten Schritt wird das Ergebnis verdoppelt.

Darum steht der Splittingtarif in der Kritik

Besonders stark profitieren Partner, die unterschiedlich viel verdienen. Das ist einer der größten Kritikpunkte am Ehegattensplitting: In manchen Konstellationen ist es für denjenigen, der weniger verdient, komplett sinnlos, überhaupt arbeiten zu gehen.

Und weil davon in der Regel immer noch eher Frauen betroffen sind, läuft das System Gefahr, die sogenannte Versorgerehe zu stützen. Das ist solange kein Problem, wie die Ehe hält, doch kommt es zur Trennung, geraten viele Frauen in finanzielle Schwierigkeiten.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe macht den Effekt anhand von zwei Beispielpaaren deutlich:

  • Großer Steuervorteil: Sandra und Markus sind seit Anfang 2022 verheiratet. Sandra arbeitet Vollzeit und hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 45.000 Euro. Markus ist aktuell in Teilzeit, weil er sich nebenbei um den Bau des Familienheims kümmert. Sein zu versteuerndes Einkommen ist daher auf 15.000 Euro geschrumpft. Wären die beiden nicht gemeinsam veranlagt, müsste Sandra laut Grundtabelle 2022 genau 10.014 Euro und Markus 955 Euro Einkommensteuer zahlen (ohne Kirchensteuer). Dank Ehegattensplitting fordert das Finanzamt insgesamt 929 Euro weniger Steuern ein.
  • Geringer Steuervorteil: Weniger üppig ist das Sparpotenzial bei Lisa und Marie. Auch sie sind seit Anfang des Jahres verheiratet, arbeiten aber beide Vollzeit. Lisa hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro, Marie kommt auf 25.000 Euro. Würden die beiden konfessionslosen Frauen ihre Steuererklärung jeweils selbst machen, müsste Lisa der Grundtabelle 2022 zufolge 6.581 Euro und Marie 3.562 Euro Steuern zahlen. Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich für sie zwar ebenfalls, die Ersparnis ist mit 103 Euro aber überschaubar, weil sich die Einkommen weniger stark unterscheiden.

Paare müssen Ehegattensplitting nicht nutzen

Ein Muss ist das Ehegattensplitting übrigens nicht. Wer sich nicht gemeinsam veranlagen lassen will, muss das dem Finanzamt allerdings mitteilen. Dafür geben Sie einfach weiterhin separat eine Steuererklärung ab und geben darin an, dass Sie eine Einzelveranlagung wünschen.

In Ausnahmefällen kann das günstiger sein – zum Beispiel, wenn ein Ehepartner ausländische Einkünfte bezieht oder steuerfreie Entgeltersatzleistungen bekommt, die im Verhältnis zum Einkommen des Partners hoch sind.

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Der Splitting-Vorteil gilt rückwirkend für das ganze Jahr. Sie profitieren also immer gleich stark von ihm – egal, ob Sie sich erst am 31. Dezember 2022 trauen oder an einem der einprägsamen Februardaten.

Es ist Sommer und somit auch Hochzeitssaison. Neben Ringen, Kuchen & Co. gibt es rund um Heirat und Ehe auch einige steuerliche Themen, die Brautpaare beachten sollten.

Lohnsteuerklassen

Vor der Hochzeit haben Ledige meistens die Steuerklasse 1. Eine Eheschließung wird elektronisch an die Finanzbehörde gemeldet. Diese vermerkt dann in der Datenbank der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse 4 für beide Ehepartner. Diese Steuerklasse ist die richtige Wahl für Ehepaare, deren Gehalt ungefähr gleich hoch ist. Bei den künftigen Gehaltsabrechnungen ziehen die Arbeitgeber die Steuern dann nach der neuen Steuerklasse ab. Als Frischvermählte wundern Sie sich vielleicht: An der Höhe des Steuerabzugs ändert sich im Vergleich zur Steuerklasse 1 nichts.

Eheleute haben auch die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination 3 und 5 zu wählen. Das bringt oftmals Vorteile, wenn einer der Ehepartner wesentlich mehr verdient – oder überhaupt nicht berufstätig ist, beispielsweise während eines Studiums. Diese Steuerklassenänderung müssen Sie selbst gemeinsam mit Ihrem Partner beim Finanzamt beantragen. Bis der Antrag bearbeitet ist und Ihre Arbeitgeber die Änderungen dann bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen, kann es einige Zeit dauern.

Eine Alternative ist die Steuerklasse 4 mit Faktor. Das Faktorverfahren hat den Vorteil, dass die Lohnsteuer zwischen Ihnen und Ihrem Partner gerechter verteilt wird. Die Lohnsteuer wird relativ korrekt ermittelt, sodass nach einer Steuererklärung keine höheren Nachzahlungen zu befürchten sind. Auch hier gilt: Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist in der Regel verpflichtend.

Übrigens: Paare können durch eine nicht ganz optimale Wahl der Steuerklassen keine Fehler machen. Denn bei einer gemeinsamen Steuererklärung werden zu viel bezahlte Lohnsteuern einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erstattet.

Zusammenveranlagung: gemeinsame Einkommensteuererklärung

Heiraten Sie in diesem Jahr, können Sie und Ihr Ehepartner für 2022 eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, auch wenn die Hochzeit erst am 31.12. des Jahres erfolgt. Sind das jeweilige Einkommen und der Lohnsteuerabzug unterschiedlich hoch, erfolgt über die Steuererklärung ein Ausgleich, da bei einer Zusammenveranlagung das Ehegattensplitting gewährt wird.

Freistellungsauftrag bei den Banken

Bisher konnten Sie pro Person 801 Euro an Kapitalerträgen bei Ihren Banken vom Steuerabzug freistellen. Durch eine Hochzeit steht Ihnen zusammen ein Freistellungsvolumen von insgesamt 1.602 Euro zu – rein rechnerisch also nicht mehr als vorher. Trotzdem ergeben sich aus gemeinsamen Freistellungsaufträgen bis maximal 1.602 Euro gewisse Vorteile, wenn zum Beispiel ein Ehepartner niedrigere Kapitalerträge als 801 Euro hat: Der nicht ausgeschöpfte Betrag des einen Ehegatten kann dann auf den anderen übertragen werden. Ebenso ist bei einzelnen Kapitalanlagen eine Verrechnung von Verlusten des einen Partners mit Gewinnen des anderen Partners möglich.

Riester-Verträge

Sind Sie und Ihr Ehegatte berufstätig, müssen Sie auch beide weiterhin Ihren jeweiligen Mindesteigenbetrag für die Riester-Rente einzahlen, um die ungekürzte Zulage zu erhalten. Studiert jedoch beispielsweise Ihr Partner noch, stand diesem bisher keine Riesterförderung zu. Ab dem Hochzeitsjahr ist der Ehegatte jedoch „mittelbar“ anspruchsberechtigt. Voraussetzung: Ihr Partner hat einen eigenen Vertrag, zahlt seinen Mindesteigenbeitrag und Sie haben einen anderen Vertrag. Um die Grundzulage von 175 Euro zu erhalten, müssen mindestens 60 Euro im Jahr eingezahlt werden.

Kindergeld

Ihr Partner hat aus einer früheren Beziehung zwei Kinder, die beim anderen Elternteil leben, und Sie planen zusammen weiteren Familienzuwachs? Den Antrag auf Kindergeld sollte dann unbedingt Ihr Ehegatte bei der Familienkasse stellen, denn: Kinder aus früheren Beziehungen gelten als Zählkinder – das künftige gemeinsame Kind mit Ihnen wäre damit das dritte Kind Ihres Partners. Dafür gibt es seit dem 1. Januar 2021 monatlich 225 Euro Kindergeld. Sie hingegen würden Ihr erstes Kind bekommen und lediglich 219 Euro Kindergeld erhalten, wenn Sie den Antrag stellen.

Aufwendungen für die Hochzeitsfeier

Sie richten Ihre Feier zu Hause aus und lassen sich von einem Catering-Service bewirten? Dann können Sie eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Ansonsten handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung, die das Finanzamt in der Steuererklärung nicht berücksichtigt – auch nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.

Wie viel Steuern spart man sich wenn man heiratet?

So viel sparen Paare, wenn sie heiraten – ein Beispiel Ende Oktober geben sich die beiden das Jawort. Der Trauschein bringt den beiden für 2022 eine Steuerersparnis von 1 131 Euro durch den Splittingtarif. Für Vermählte mit höherem Gesamteinkommen und höherer Einkommensdifferenz ist noch mehr drin.

Wie viel Steuern zahlt man wenn man verheiratet ist?

Verheiratete sind nach der Hochzeit automatisch in der Steuerklasse 4. Ehepaare können alternativ zwischen den Steuerklassenkombinationen 3/5 und 4/4 mit Faktor wählen. Ein Steuerklassenwechsel muss schriftlich beim Finanzamt beantragt werden. Das ist mehrfach im Jahr möglich.

Wann lohnt es sich Steuerklasse 3 und 5?

Steuerklasse 3 und 5 lohnt sich, wenn das Einkommen des Ehepaares in einem 60:40 Verhältnis steht. Ehepaare in dieser Steuerklassenkombination müssen allerdings oft viel nachzahlen. Eine hohe Nachzahlung kann vermieden werden, wenn man sie im Vorhinein berechnet.

Wann lohnt sich lohnsteuerklasse 4 und 4?

Die Steuerklassenkombination 4/4 eignet sich besonders für Ehepaare, in denen beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Die Steuerlast ist bei dieser Kombination für beide Partner ausgeglichen.