Was tun wenn das jobcenter nicht zahlt

Hartz 4: Bescheid falsch berechnet – Gegenmaßnahmen

Kurze Zusammenfassung: Falsche Berechnung des Hartz-4-Bescheids

Was können Betroffene bei einer falschen Berechnung tun?

Wurde der Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, können Betroffene ein Widerspruchsverfahren einleiten. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, ist unter Umständen eine Klage sinnvoll.

Wann müssen Empfänger mit einer Rückzahlung rechnen?

Eine Rückerstattung von fälschlicherweise gezahltem Hartz 4 ist nur zulässig, wenn der Fehler durch den Empfänger leicht hätte bemerkt werden können.

Gibt es eine Nachzahlung durch das Jobcenter?

Wurde Hartz 4 dagegen falsch berechnet und zu wenig Geld ausgezahlt, so muss das Jobcenter den ausstehenden Betrag meist nachzahlen.

Im Hartz-4-Bescheid informiert das Jobcenter den Empfänger über die ausstehenden Leistungen oder auch über Änderungen derselben. Doch manchmal wird das Arbeitslosengeld (Alg) falsch berechnet. Gerade dann, wenn zu wenig Hartz 4 ausgezahlt werden soll, ist das für viele Leistungsbezieher unverständlich. Welche Gegenmaßnahmen sind sinnvoll?

  • Hartz-4-Bescheid falsch berechnet: Was tun?
    • Im Zweifel: Klage einreichen
  • Rückzahlung und Nachzahlung: Was ist zulässig?


Was tun, wenn der Hartz-4-Bescheid falsch berechnet ist und kaum Geld übrig bleibt?

Vor allem sollten Leistungsempfänger Ruhe bewahren. Fehler des Jobcenters kommen vor, doch es gibt Möglichkeiten, dies korrigieren zu lassen. Wer zu wenig Hartz 4 ausgezahlt bekommen soll, erfährt die genaue Höhe meist durch einen entsprechenden Bescheid. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Betroffene Widerspruch einlegen.

Ein Widerspruch aufgrund eines Hartz-4-Bescheids, der falsch berechnet wurde, kann persönlich beim Jobcenter zu Protokoll gegeben werden oder aber schriftlich per Post erfolgen. Dies zwingt das Jobcenter, die Berechnung erneut zu prüfen.

Im Zweifel: Klage einreichen

Ist das Jobcenter jedoch weiterhin der Meinung, dass der Hartz-4-Bescheid nicht falsch berechnet wurde und hält somit an der ursprünglich geplanten Auszahlung fest, haben Betroffene die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen, möglicherweise auch mit einstweiligem Rechtsschutz.

Holen Sie sich anwaltliche Hilfe, wenn Ihr Hartz-4-Bescheid falsch berechnet ist! Ein gut begründeter Widerspruch hat bessere Chancen auf Stattgabe, eine juristisch untadelige Klage ebenso. Die Anwaltskosten können meist über die Beratungshilfe oder die Prozesskostenhilfe gedeckt werden.

Rückzahlung und Nachzahlung: Was ist zulässig?

Bei zu wenig Hartz 4 steht dem Empfänger eine Nachzahlung zu.

Wenn das Jobcenter den Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, ist eine Rückzahlung nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Leistungsempfänger den Fehler problemlos und leicht hätte feststellen können.

Ist dies nicht der Fall, ist eine Erstattung vom zu viel gezahlten Geld in der Regel unzulässig, wie etwa das Sozialgericht Dortmund entschied (AZ: S 28 AS 228/08).

Wurde dagegen im Hartz-4-Bescheid zu wenig Anspruch berechnet und das Jobcenter gibt dem Widerspruch statt bzw. die Klage ist erfolgreich, so erfolgt in der Regel auch eine Nachzahlung der fehlenden Beträge durch das Jobcenter.

Denn wenn der Leistungsträger den Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, steht die Nachzahlung dem Empfänger von Rechts wegen nichtsdestotrotz zu.

Bildnachweise: Fotolia.com/Gregory Lee, istockphotos.com/Elenathewise

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Wo bekomme ich Hilfe wenn ich Probleme mit dem Jobcenter habe?

Bei Problemen mit dem Jobcenter, hilft Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht. Diesen finden Sie über hartz4widerspruch.de. Das Beste daran: Für Sie fallen keine Kosten an und Sie können sich gegen das Jobcenter wehren. 1 Warum sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen?

Kann man das Jobcenter verklagen?

Wenn das Jobcenter nach sechs Monaten immer noch nicht über Ihren Antrag oder nach drei Monaten immer noch nicht über Ihren Widerspruch entschieden hat, können Sie Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.

Wie lange muss das Jobcenter rückwirkend zahlen?

Die Leistungen des Arbeitslosengeldes 2 werden immer rückwirkend für den ganzen Monat erbracht, sofern die Hilfsbedürftigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits bestand. Daher haben Sie auch dann vollen Anspruch ab dem 1. des Monats, wenn Sie den Antrag am 31. abgeben.

Wann zahlt Jobcenter nicht mehr?

Ablehnungsbescheid vom Jobcenter. Ein Ablehnungsbescheid informiert den Antragssteller darüber, dass kein Anspruch auf Hartz 4-Leistungen nach §7 SGB II besteht. Beispielsweise, weil zu viel Vermögen vorhanden ist. Es muss aber genau aufgeführt werden, weshalb Ihnen keine Leistungen zustehen.

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