Wo muss ich anrufen wenn mein auto abgeschleppt wurde

  1. Aus welchem Grund kann mein Auto abgeschleppt werden?
  2. Wohin wird mein Kfz gebracht?
  3. Wie hoch sind die Kosten vom Abschleppen?
  4. Kann sich das Park- oder Halteverbot ändern?
  5. Welche Schäden können entstehen? Wer haftet für entstandene Schäden?
  6. Wurde Ihr Fahrzeug zu Unrecht abgeschleppt? Einen Anwalt um Rat fragen

Aus welchem Grund kann mein Auto abgeschleppt werden?

Allgemein gilt, dass ein Fahrzeug dann abgeschleppt werden darf, wenn dadurch eine Gefahr oder Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit besteht.

Es gibt mehrere Gründe warum ein Auto abgeschleppt werden kann. Haben Sie eine Panne oder einen Unfall und Ihr Auto wird verkehrsuntüchtig, müssen Sie es vom Unfallort abholen lassen. Auch Fahrzeuge, deren TÜV abgelaufen ist, die Diebesgut sind oder die anderweitig als Beweismittel dienen, kann die Polizei abschleppen.

So schleppen Sie Ihr Auto nach einem Unfall selber ab!

Besonders häufig müssen Abschleppdienste allerdings für ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge kommen, um diese, zum Grauen der Falschparker, umzustellen. Die Polizei darf einen Abschleppdienst beauftragen, wenn Ihr Fahrzeug im Parkverbot oder Halteverbot steht, beispielsweise bei Feuerwehrzufahrten, an Fußgängerübergängen, Kreuzungen oder sonstigen mit entsprechenden Schildern ausgestatteten Stellen.

Wenn Ihr PKW auf einem Privatgrundstück oder auf einem privaten Parkplatz ohne geltenden Parkschein steht, darf auch der Grundstücksbesitzer den Abschleppdienst rufen. Letzteres Szenario kann besonders bei Kundenparkplätzen auftreten.

Falls das Kfz eine Einfahrt blockiert, hängt der genaue Standort davon ab, ob Polizei oder Grundstücksbesitzer den Abschleppdienst rufen müssen. Steht das Fahrzeug auf der Straße, ist die Polizei verantwortlich, ansonsten muss der Grundstücksbesitzer aktiv werden. Beim Abschleppen geht es aber auch immer um die Verhältnismäßigkeit: haben Sie einen dringenden Termin, den Sie nur mit dem Auto erreichen können oder stört Sie einfach das Fahrzeug in ihrer Einfahrt?

Übrigens darf Ihr Fahrzeug auch abgeschleppt werden, wenn es Einsatzkräften im Weg steht. Das war zum Beispiel 2014 nach dem Sturm „Ela“ in Düsseldorf der Fall, wo für die Räumungsarbeiten 2000 Fahrzeuge abgeschleppt wurden, da diese im Weg waren. In solchen Fällen ist das Abschleppen in der Regel kostenlos, zahlen müssen nur Fahrzeughalter, die einer Aufforderung zum Umparken des Autos nicht zeitnah nachkommen.

Wohin wird mein Kfz gebracht?

Wenn Ihr Wagen von einem Abschleppdienst abgeholt wird, darf es nur so weit bewegt werden, wie unbedingt nötig. In manchen Fällen kann es also vorkommen, dass Ihr Auto gar nicht weit weggebracht wird, sondern nur auf einen naheliegenden freien Parkplatz. Ihr Wagen kann allerdings nur umgeparkt werden, wenn er nicht geöffnet werden muss, da er nicht unverschlossen woanders abgestellt werden darf. Zunächst sollten Sie die Polizei kontaktieren, um festzustellen, ob Ihr Fahrzeug wirklich abgeschleppt oder doch gestohlen wurde. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zum momentanen Standort Ihres PKW, der sich dann meistens bei einem Abschleppdienst befindet. Beim Abschleppunternehmen können Sie Ihr Fahrzeug auslösen, indem Sie die Kosten fürs Abschleppen und eventuell für die Verwahrung des Autos bezahlen. Dazu sollten Sie ein Ausweisdokument und einen Teil der Zulassungsbescheinigung vorlegen können.

Auch wenn Privatleute Ihr Auto abschleppen lassen, müssen sie Sie über den Standort des Autos informieren, manchmal kommt es allerdings vor, dass sie den Standort nur gegen Rechnungszahlung preisgegeben wollen. In diesem Fall hilft es häufig schon, mit einem Anwalt oder der Polizei zu drohen. Besteht die Person jedoch darauf, sollten Sie eine ausführliche Rechnung und eine Quittung darüber, dass die Zahlung nur unter Vorbehalt stattgefunden hat, verlangen.

Wie hoch sind die Kosten vom Abschleppen?

Der genaue Betrag, den das Abschleppunternehmen fordert, hängt unter anderem von der Firma, der Tageszeit, dem Wochentag, der Kommune und der Verwahrungszeit ab. Sie können ungefähr eine Summe von 200 Euro für das Abschleppen erwarten, zwischen 130 und 300 € ist aber jeder Preis möglich. Sollten Sie rechtzeitig zu Ihrem Auto zurückkommen und, noch bevor es auf der Ladefläche ist, den Abschleppvorgang abbrechen können, müssen Sie lediglich die Leerfahrt bezahlen, die ca. 55 € kostet.

Zusätzlich zu den Abschleppkosten müssen Sie beim Falschparken natürlich das Verwarn- oder Bußgeld bezahlen. Auch eine Verwaltungsgebühr von der Polizei kommt zur Rechnung dazu, die sich je nach Aufwand und investierter Zeit der Beamten auf eine Summe zwischen 25 und 250 Euro belaufen kann.

Wenn Ihr Kfz abgeschleppt wird, müssen die Kosten vorerst vom Auftraggeber gezahlt werden, wobei er diese einfordern kann und Sie rechtlich verpflichtet sind, das Geld zurückzuzahlen, außer Sie sehen das Abschleppen als ungerechtfertigt oder nicht verhältnismäßig an. In dem Fall können Sie entweder das Geld vorerst beim Amtsgericht hinterlegen und mit dem amtlichen Nachweis Ihr Auto vom Abschleppdienst zurückbekommen oder Sie können die Kostenerstattung verweigern. In beiden Fällen wird vor Gericht entschieden, ob Sie im Recht oder Unrecht liegen.

Was kostet es, das Auto nach einem Unfall abschleppen zu lassen? Wir haben die Antwort.

Kann sich das Park- oder Halteverbot ändern?

Einen etwas spezielleren Fall stellt ein nachträgliches Halteverbot dar. Stellen Sie sich vor, Sie sind für ein paar Tage ohne Ihr Auto unterwegs und stellen es korrekt an einem freien Platz ab. Nun kommen Sie zurück und plötzlich ist da, wo mal Ihr Auto stand, eine Baustelle. In diesem Fall kann Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, wenn Sie rechtzeitig darüber informiert wurden, dass der Parkplatz, auf den Sie sich stellen, demnächst nicht mehr nutzbar ist. Mindestens 4 Tage vor Beginn eines kurzfristigen Halteverbotes muss dieses ausgeschildert sein. Wenn Sie Ihr Auto also für längere Zeit auf einem öffentlichen bzw. nicht Ihnen gehörenden Parkplatz abstellen, sollten Sie regelmäßig kontrollieren, ob es dort noch stehen darf.

Häufig kommt es zum Glück vor, dass die Polizei, das Ordnungsamt oder auch Privatpersonen erst versuchen, Sie zu erreichen, damit Sie das Auto selber wegstellen können. Dann müssen Sie nur die eventuellen Gebühren für die Ordnungswidrigkeit tragen. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten oder eine Notiz in Ihrem Auto lassen, ist es zwar nett vom Privatbesitzer, Sie zu kontaktieren, bevor er die Polizei ruft und Sie abschleppen lässt, aber er ist nicht dazu verpflichtet. Das Zettelschreiben ist also keine garantierte Absicherung vorm Abschleppen.

Welche Schäden können entstehen? Wer haftet für entstandene Schäden?

Beim Abschleppen kann es schnell zu Lackschäden wie Kratzern oder Dellen kommen. Sollten Sie, nachdem Sie Ihr Auto wieder abgeholt haben, Schäden entdecken, die vorher nicht da waren, müssen Sie zunächst beweisen, dass diese Schäden durch das Abschleppen entstanden sind. Sowohl wenn die Polizei das Abschleppen eines PKW veranlasst als auch bei dessen Ankunft am Abstellplatz wird das Fahrzeug auf Schäden untersucht. Die meisten Firmen sichern sich gegen eventuelle Vorwürfe ab, indem Sie vorher Fotos vom falsch abgestellten Kfz machen.

Wurde Ihr Fahrzeug zu Unrecht abgeschleppt? Einen Anwalt um Rat fragen

Um zu vermeiden, dass Sie eventuell zu Unrecht abgeschleppt werden oder zu hohe Kosten zahlen müssen, sollten Sie ein paar Sachen beachten, bevor Sie das Unternehmen bezahlen. Es gibt gewisse Firmen, die eine Parkraumüberwachung anbieten und den Parkplatz gezielt nach Falschparkern absuchen. Wenn ein Unternehmen Ihnen die Kosten für diese Firma oder für Beweissicherung und andere Pauschalen in Rechnung stellt, müssen Sie diese nicht zahlen. Das gilt ebenfalls, wenn Sie von einem Privatparkplatz, wie zum Beispiel der eines Supermarkts, abgeschleppt werden, dessen Besitzer die Firma aber gar nicht beauftragt hat.

Auf so einem Parkplatz muss ebenfalls deutlich ausgeschildert sein, dass abgeschleppt wird. Selbst dann kann es als unverhältnismäßig gelten, zum Beispiel wenn Sie nachts auf einem leeren Parkplatz stehen und keinen behindern oder wenn übermäßige Kosten verlangt werden, die sehr stark von den Gebühren für das ordnungswidrige Parken in öffentlichen Straßen abweicht. Da viele dieser Sonderfälle stark situationsabhängig sind, sollten Sie im Zweifel einen Anwalt fragen, ob es Sinn machen, Einspruch einzulegen. Wenn ein öffentliches Parkverbotsschild nicht zu erkennen ist, weil es beispielsweise zugewachsen ist, muss die zuständige Behörde alle Kosten übernehmen.

Wo kommt das Auto hin wenn es abgeschleppt wurde?

Wenn das Auto abgeschleppt wurde, steht es entweder auf einem behördlichen Verwahrplatz oder auf einem Parkplatz des Abschleppunternehmers. Wenn die Polizei abgeschleppt hat, kann es auch sein, dass der Wagen nur auf den nächsten Parkplatz versetzt wurde.

Was tun wenn man das Auto nicht mehr findet?

Steht Ihr Auto nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben, sollten Sie zuerst einmal das Ordnungsamt kontaktieren, um herauszufinden, ob Ihr Fahrzeug möglicherweise abgeschleppt wurde. Ist dem nicht so, kann es sein, dass Ihr Kfz vielleicht gestohlen wurde. In diesem Fall sollten Sie Anzeige erstatten.

Was mache ich wenn ich abgeschleppt wurde?

Sollte Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt worden sein und die Polizei kann Ihnen den Verwahrungsort nennen, sollten Sie sich unverzüglich auf den Weg machen, um Ihren Wagen auszulösen. Unter Umständen kann bereits das Abschleppunternehmen Geld von Ihnen verlangen – für Verwahrung und Abschleppkosten.

Wie viel darf Abschleppen Kosten?

Einige Anbieter verlangen für bis zu zehn Kilometer ungefähr 120 bis 170 Euro. Wird noch weiter gefahren, kommen pro Kilometer drei Euro hinzu. Noch teurer wird es, wenn es sich um eine erschwerte Verladung handelt, wie zum Beispiel, wenn das Fahrzeug in einer Hochgarage oder Tiefgarage aufgeladen werden muss.

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