Welche bedeutung hat das bundeskartellamt

Ausführliche Definition im Online-Lexikon

organisatorisch, aber nicht rechtlich selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Bonn, auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (auch Kartellgesetz genannt) für die Überwachung aller Wettbewerbsbeschränkungen zuständig, die sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes auswirken und über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreichen. Beschränkungen des Wettbewerbs, die auf den Gemeinsamen Markt (Europäischer Binnenmarkt) Auswirkungen haben und den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission. Für Wettbewerbsbeschränkungen innerhalb eines Bundeslandes ist grundsätzlich die jeweilige Landeskartellbehörde zuständig.

Weitere Informationen unter www.bundeskartellamt.de.

Ausführliche Definition im Online-Lexikon

selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Energie (BMWi); Sitz in Bonn gemäß § 51 I GWB. Kartellbehörde des Bundes nach dem Kartellgesetz (§§ 51–53 GWB); ausschließlich für bestimmte Kartellsachen (z.B. Fusionskontrolle) zuständig (§ 48 II Satz 1 GWB), daneben auch für das Monitoring des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten sowie an den Elektrizitäts- und Gasbörsen (§ 48 III GWB). Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie kann dem Bundeskartellamt lediglich allg. Weisungen erteilen (zu veröffentlichen im Bundesanzeiger gemäß § 52 GWB).

Veröffentlichung: alle zwei Jahre Bericht über die Tätigkeit des Bundeskartellamts sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet sowie Bericht über seine Monitoringtätigkeit (§ 53 GWB; s. auch weiterführende Web-Adresse).

Vgl. auch Deutsches Kartellrecht.

Lexikon

Bundeskartellamt

Ein Schild am Gebäude des Bundeskartellamts in Bonn.

Stellt euch vor, es gäbe nur drei oder vier Unternehmen, die Inlineskates verkaufen. Diese Unternehmen könnten sich zusammentun und beschließen, dass sie nur wenige Inlineskates produzieren, diese dann aber teuer verkaufen. Solche Absprachen sind verboten. Zusammenschlüsse von unabhängigen Unternehmen, die das Ziel haben, den Markt zu kontrollieren, nennt man "Kartell".

Das sogenannte Bundeskartellamt, das seinen Sitz in Bonn hat, überprüft, ob dieses Verbot auch beachtet wird. Wenn ein Verdacht vorliegt, untersucht es, ob Verstöße gegen das Kartellgesetz bestehen.

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Die Gründung des Bundeskartellamtes erfolgte im Jahre 1958. Die Existenz dieser Behörde fußt auf dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Das Bundeskartellamt arbeitet als unabhängige Bundesoberbehörde und wird dem Bundesministerium Wirtschaft und Technologie zugeordnet. Das Kartellamt wurde dazu gegründet, um marktbeherrschende Stellungen von Monopolisten zu verhindern. Daher bestehen die Aufgaben des Bundeskartellamtes vor allem in der Kontrolle marktbeherrschender Unternehmen, der Durchsetzung des Kartellverbotes und der Umsetzung der Fusionskontrolle. Das Bundeskartellamt verfügt über die Möglichkeit, gegen alle gesetzeswidrigen Kartellbildungen ermittlungstaktisch vorzugehen und auch Geldbußen oder Auflagen zu erteilen.

BGH zur Durchführung von Erhebungen durch das Beschwerdegericht bei Anfechtungen von Zusammenschlusskontrollverfahren

[BGH, 16.01.2007, KVR 12/06]:

Wird eine im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ergangene Entscheidung des Bundeskartellamts angefochten, ist das Beschwerdegericht nicht gehalten, selbst oder unter Einschaltung des Amtes diejenigen Erhebungen durchzuführen, die im Verwaltungsverfahren schon wegen des engen zeitlichen Rahmens von vornherein nicht in Betracht gekommen wären.

Bei der Abgrenzung des relevanten Marktes sind auch Produkte einzubeziehen, die zwar mit anderen auf dem ins Auge gefassten Markt angebotenen Produkten nicht funktionell austauschbar sind, die aber die Grundlage dafür bieten, dass ihr Hersteller bei Vorliegen günstiger Wettbewerbsbedingungen jederzeit sein Sortiment umstellen und ein Konkurrenzprodukt anbieten könnte. Eine solche Angebotsumstellungsflexibilität kann jedoch nur angenommen werden, wenn die Umstellung kurzfristig und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand erfolgen kann.

eine selbstständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 1. 1. 1958. Das Bundeskartellamt ist als Träger der Interner Link: Wettbewerbspolitik (siehe dort) zuständig für den Schutz des Wettbewerbs, der eine der tragenden Säulen der Wirtschaftsordnung Deutschlands ist. Zu seinen Aufgaben gehört z. B. die Überwachung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht sowie die Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit Wettbewerbsregeln des EG-Vertrages. Neben dem deutschen wendet das Kartellamt auch europäisches Wettbewerbsrecht an, sofern nicht die Europäische Kommission zuständig ist.

Das Kartellamt ist von Weisungen des Bundeswirtschaftsministeriums unabhängig und trifft seine Entscheidungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten in nach Wirtschaftszweigen gegliederten Beschlussabteilungen. Verstöße gegen das GWB werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Alle zwei Jahre veröffentlicht das Kartellamt einen Tätigkeitsbericht. Präsident ist seit 2009 der Jurist Andreas Mundt (* 1960) .

Anschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn; Telefon: 0228 94990; Internet: www.bundeskartellamt.de.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Welche zwei Aufgaben hat das Bundeskartellamt?

Die Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes bestehen in der Durchsetzung des Kartellverbots, der Durchführung der Zusammenschlusskontrolle sowie in der Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen.

Was versteht man unter Kartelle?

der vertragliche Zusammenschluss von Unternehmen gleicher Produktions- oder Handelsstufe, die rechtlich selbstständig bleiben, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch ganz oder zum Teil aufgeben, um daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.

Wann greift das Kartellamt ein?

Eine Anmeldepflicht liegt nur dann vor, wenn ein Zusammenschluss im Sinne des Gesetzes erfolgt und die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten. Neben einer Fusion im engeren Sinne sowie einer Mehrheitsbeteiligung kann bereits eine Minderheitsbeteiligung den Tatbestand eines Zusammenschlusses erfüllen.

Was darf das Bundeskartellamt nicht?

Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt verfolgt illegale Kartelle und kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen sowie Unternehmensvereinigungen empfindliche Bußgelder verhängen.