Welche Pflichten haben Verkäufer und Käufer Wenn ein Kaufvertrag zustande kommt?

Der Kaufvertrag ist ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, bei dem sich die beiden Parteien über einen zu verkaufenden Gegenstand einigen. Er stellt das in der Wirtschaft am häufigsten getätigte Umsatzgeschäft dar und ist in § 433 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Überblick

Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?

Damit ein Kaufvertrag zustande kommt, müssen zwei übereinstimmende Erklärungen vorliegen, Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Diese Erklärungen werden Willenserklärungen genannt. Bei Angebot und Annahme handelt es sich um Willensäußerungen, die einen Vertragsabschlusses zum Ziel haben.

Auch eine übereinstimmende Falschbezeichnung der Sache verhindern das Zustandekommen des Vertrags nicht. Diese Fälle sind von dem Grundsatz der falsa demonstratio non nocet umfasst.

Die Willenserklärung

Bei einer Willenserklärung wird zwischen einem objektiven und einem subjektiven Tatbestand unterschieden.

Der objektive Tatbestand ist das für eine außenstehende Person äußerlich erkennbare Element. Ein entscheidender Punkt ist hierbei, ob sich eine Person durch ihre Äußerung erkennbar rechtlich binden möchte.

Dieser kann sowohl ausdrücklich als auch schlüssig (konkludent), durch eindeutiges Verhalten wie ein Kopfnicken, ausgedrückt werden. Dadurch werden Willenserklärungen von anderen ähnlichen Erklärungen abgegrenzt, die nicht den Willen ausdrücken, sich rechtlich binden zu wollen.

Beispiel:

Das bloße Auslegen von Gegenständen zum Verkauf ist keine rechtsbindende Willenserklärung. Da hier nur die Einladung vor liegt, dass eine andere Person ein Angebot abgeben kann (invitatio ad offerendum). Fehlt im objektiven Tatbestand der Rechtsbindungswille, ist die Willenserklärung nichtig.

Der subjektive Tatbestand einer Willenserklärung ist für eine außenstehende Person nicht erkennbar. Dieser setzt einen Handlungswillen, ein Erklärungsbewusstsein und einen Geschäftswillen voraus.

Der Handlungswille liegt bei einer bewusst vom Willen gesteuerten Handlung vor, nicht vorhanden ist er etwa bei Schlaf, Hypnose oder vis absoluta (hier kann sich die betroffene Person durch Gewaltanwendung keinen eigenen Willen bilden oder ihn durchsetzen).

Das Erklärungsbewusstsein ist der Wille, etwas rechtlich Erhebliches zu erklären und der Geschäftswille ist der Wille zu einer ganz bestimmten Rechtsfolge. Sollten Handlungswille und Erklärungsbewusstsein nicht gegeben sein, so ist die Willenserklärung ungültig. Wenn jedoch nur der Geschäftswille fehlt, so ist die Willenserklärung dennoch wirksam.

Wesentliche Bestandteile des Kaufvertrags

Bei einem Kaufvertrag müssen die Willenserklärungen die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten. Diese sind die Vertragsparteien zwischen denen der Kaufvertrag zustande kommen soll (Käufer und Verkäufer), die Kaufsache, sowie der Kaufpreis (essentialia negotii). Ein Vertragsschluss kann nur herbeigeführt werden, wenn alle Vertragsbestandteile vorhanden sind.

Wenn beide Parteien den Kaufgegenstand falsch bezeichnen ist der Kaufvertrag trotzdem rechtsgültig (falsa demonstratio non nocet).

Welche Pflichten entstehen aus dem Kaufvertrag?

Man unterscheidet bei Vertragspflichten zwischen Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten. Die Hauptleistungspflichten führen zum Vertragsschluss.

Bei dem Kaufvertrag sind diese gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB für den Verkäufer:

  1. dem Käufer die Sache zu übergeben
  2. dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen (Die Sache muss nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein.)

Der Käufer wiederum wird nach § 433 Abs. 2 BGB verpflichtet:

  1. den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen
  2. dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen

Außerdem können noch weitere (Neben-)pflichten aus dem Gesetz oder aus dem Vertrag entstehen, unter anderem Beratung oder Versendung der Ware für den Verkäufer.

Die Form eines Kaufvertrages

Grundsätzlich ist der Kaufvertrag formfrei. Dies gilt jedoch nicht für unbewegliche Sachen, wie beispielsweise Grundstücken. Hier bedarf es speziellen Formvorschriften, etwa der notariellen Beurkundung gemäß § 311b Abs. 1 BGB.

Der Kaufvertrag ist die häufigste und wichtigste Form des vertragsbasierten Umsatzgeschäftes. Er kommt zustande, indem sich mindestens zwei Personen darauf einigen, gegen die Zahlung von Geld Gegenstände austauschen. Das können bewegliche Sachen sein, wie ein Pkw oder ein Motorrad, und unbewegliche Sachen, wie eine Immobilie oder ein Tier.

Und so lautet der offizielle Text im § 433 „Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): „Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“

Kaufvertrag Muster gibt es im Internet

In der Regel ist der Kaufvertrag formfrei, kann also sowohl mündlich oder schriftlich als auch durch konkludentes (schlüssiges) Handeln geschlossen werden. Beim Kauf von Immobilien jedoch schreibt der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung nach § 311b Abs. 1 BGB vor. Bei großen und teuren Sachen, wie beispielsweise einem Pkw, ist ein schriftlicher Vertrag immer ratsam.

Für den Abschluss eines solchen Vertrages ist allerdings kein Notar nötig. Wer privat zum Beispiel einen Gebrauchtwagen oder ein gebrauchtes Motorrad verkaufen möchte, findet im Internet Kaufvertrag Muster zum Download und wichtige Hinweise, was zu beachten ist. Zunächst: Der Käufer muss bereits 18 Jahre alt sein. Wenn er eine Probefahrt machen möchte, muss er den erforderlichen Führerschein besitzen und vorzeigen.

Bei großen und teuren Sachen, wie beispielsweise einem Auto, ist ein schriftlicher Kaufvertrag immer ratsam. (Foto: hannesther/photocase)

Vertrauen beim Kaufvertrag ist gut, Kontrolle auf jeden Fall besser

Der Verkäufer muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers in den Kaufvertrag eintragen. Die Angaben des Käufers sollte er auf jeden Fall mit dessen Personalausweis oder Pass abgleichen. Die Personalausweis- oder Passnummer wird ebenso in den Vertrag eingetragen. Weiter gibt der Verkäufer etwaige Mängel oder Schäden, insbesondere Unfallschäden, am Auto oder am Motorrad im Kaufvertrag an. Dabei ist zu beachten, dass der Verkäufer für die Richtigkeit der Angaben bei Garantien und Erklärungen haftet. Auch dann, wenn er nichts von einem Unfallschaden am Kfz wusste. Das bedeutet: Nur wenn der Verkäufer ausdrücklich eine Garantie oder Erklärung abgibt („ich garantiere keine Unfallschäden“) dann haftet er, falls doch etwas ist.

Der Käufer sollte dann den Kaufvertrag sorgfältig durchlesen und sich zur Überprüfung die Fahrzeugpapiere genau ansehen. Hierbei ist die Kontrolle der Fahrgestellnummer besonders wichtig. Dabei ist darauf zu achten, dass Zusatzausstattung und Zubehör des Kfz vollständig aufgeführt werden. Der Kaufvertrag Auto sieht dafür nicht unbedingt ein Formblatt vor, so dass eventuell ein Ergänzungsblatt verwendet werden muss, das ebenso von Verkäufer und Käufer zu unterzeichnen ist wie der Kaufvertrag selbst.

Und Vorsicht vor dieser allgemeinen Aussage: Von jedem Kaufvertrag kann man innerhalb von zwei Wochen zurücktreten. Hier gilt zunächst Grundsätzliches: Verträge sind einzuhalten. Wer einen Vertrag schließt, der ist daran gebunden. Dieser Grundsatz ist einer der wichtigsten im Privatrecht. Nur in bestimmten Fällen kann der Käufer einen Vertrag widerrufen, anfechten oder von ihm zurücktreten.

So kann mit einer entsprechenden Bedingung ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden. Das Gesetz sieht auch in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht vor. Ein Rücktritt ist beispielsweise möglich, wenn das Auto bereits anderweitig verkauft war oder nicht behebbare Schäden am Kfz festgestellt werden. Auch das unwiederbringliche Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft berechtigt den Käufer vom Kauf zurückzutreten. Oder eben in Fällen eines Kaufes über das Internet, wenn das ehemalige, nun im BGB integrierte Fernabsatzgesetz zum Tragen kommt. Dann kann aber nur der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist vom Kaufvertrag zurücktreten.

Welche Pflichten haben Käufer und Verkäufer?

Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Kaufvertrag?

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Übertragung des Besitzes und des Eigentums. Er hat die Ware (Kaufgegenstand) bis zum Zeitpunkt der Übergabe sorgfältig zu verwahren und sie zur vereinbarten Zeit, am gehörigen Ort in vertragsgemäßem Zustand samt Bestandteilen und Zubehör an den Käufer zu übergeben.

Was müssen Käufer und Verkäufer tun um einen Vertrag abzuschließen?

Grundsätzlich gilt: Der Kaufvertrag kann formfrei geschlossen werden. Das heißt, Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihren Vertrag lediglich mündlich schließen oder ihn schriftlich aufsetzen möchten. Diese Kaufverträge müssen schriftlich vorliegen und zudem von einem Notar beurkundet werden, damit sie wirksam sind.

Welche Pflichten haben Kunden als Käufer?

Der Käufer ist aus dem Kaufvertrag verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen. Alle anderen Pflichten, die den Vertragsparteien obliegen, sind Nebenpflichten.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte