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Mit Grippe im Bett und der Kühlschrank ist leer – was nun? Wer krankgeschrieben ist, weiß oft nicht, was er darf und was nicht. Dabei gibt es eine einfache Regel: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Wir geben Tipps, was krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen und räumen mit einigen verbreiteten Mythen auf.
Bettruhe nicht zwingend vorgeschriebenGrundsätzlich ist alles erlaubt, was keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder – im schlimmsten Fall – sogar die fristlose Kündigung. „Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt von der Krankheit und der individuellen Situation ab“, sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler bei der R+V. Denn nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ständig ans Bett. Vor allem gegen Aktivitäten, die die Heilung fördern, können Arbeitgeber und Krankenkasse keine Einwände haben. Der Einkauf im Supermarkt oder der Gang zum Arzt und zur Apotheke sind in jedem Fall erlaubt. Wer erkältet ist, dem kann ein Spaziergang an der frischen Luft gut tun und ein Gipsarm ist auch kein Hindernis für einen Restaurantbesuch. Im Zweifelsfall rät Döhr, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen. Krankgeschrieben: Was Sie dürfen und was nicht
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Krankmeldung: Arbeitgeber sofort informieren„Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer ihre Krankheit unverzüglich melden. Am besten ist es, schon vor dem normalen Arbeitsbeginn Bescheid zu sagen“, rät Axel Döhr, Rechtsexperte bei der R+V. Zwar ist der Zeitpunkt, bis zu dem man sich krankmelden muss, im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht genau aufgeführt, da dies von der Art der Tätigkeit abhängt. Fest steht aber, dass der Anruf beim Chef oder die E-Mail an die Personalabteilung nicht hinausgezögert werden darf. „Nur so hat das Unternehmen die Chance, auf den Ausfall zu reagieren“, erklärt Döhr. Konkret bedeutet das: Wer normalerweise um 9 Uhr anfängt zu arbeiten, sollte bis dahin auch seinen Arbeitgeber informieren – und sich erst danach wieder ins Bett legen oder zum Arzt gehen. Außerdem ist es für den Arbeitgeber wichtig zu wissen, wie lange man voraussichtlich ausfällt. Als Inhalt der Krankmeldung ist dementsprechend nicht nur die Tatsache der Erkrankung, sondern auch die Angabe der voraussichtlichen Dauer gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei kurzer Krankheit an ärztliches Attest denkenFreitags krank geworden, am Montag immer noch nicht gesund? Achtung: Spätestens jetzt müssen Sie dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen. Denn nach der gesetzlichen Regelung muss dies geschehen, wenn Sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Dabei zählen nicht nur die Arbeitstage, sondern alle Kalendertage, also auch Samstage, Sonntage und Feiertage. Arbeitgeber haben aber auch das Recht, die Bescheinigung eines Arztes bereits schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihre Firma dies handhabt, werfen Sie einen Blick in den Arbeitsvertrag oder – falls vorhanden – in die Betriebsvereinbarung. Wer es wiederholt versäumt, rechtzeitig ein ärztliches Attest vorzulegen, muss mit einer Abmahnung oder sogar der Kündigung rechnen. Bei beginnender Krankheit so schnell wie möglich zum Arzt gehenWichtig ist auch, dass der Arzt, so weit es ihm möglich ist, den Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf den ersten Tag der Krankheit datiert und nicht erst auf den Tag der Vorlagepflicht. Sie sollten sich deshalb bei beginnender Krankheit so schnell wie möglich in medizinische Behandlung begeben. Ärzte dürfen Atteste nur dann rückdatieren, wenn sie bei einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Krankheit bereits an den Vortagen bestand.
Optimieren Sie Ihren GesundheitsschutzDie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten nur eine Grundversorgung. Für Zahnersatz oder eine Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie beispielsweise einen Großteil oder sogar alle Kosten selbst tragen. Mit den R+V-Krankenzusatzversicherungen können Sie diese Kosten deutlich reduzieren und sich eine bessere medizinische Versorgung leisten. Erfahren Sie jetzt mehr: Wie lange darf ich raus wenn ich krank bin?Grundsätzlich liegt es im Ermessen Ihres Arztes, wie lange er Sie krankschreibt. Gemäß der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) soll ein Zeitraum von zwei Wochen (bzw. einem Monat in Ausnahmefällen) bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch nicht überschritten werden.
Kann man sich gesund schreiben lassen wenn man krankgeschrieben ist?Arbeitsrechtlich betrachtet gibt es die Gesundschreibung für Arbeitnehmer nicht. Ein erneuter Arztbesuch, um sich wieder gesund schreiben zu lassen, ist für Arbeiter und Angestellte aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, wenn sie vor Ablauf der Krankschreibung arbeiten gehen wollen.
Was darf ich am letzten Tag der Krankschreibung?Sogenannte Versorgungsgänge sind in jedem Fall gestattet. Dazu gehört das Einkaufen im Supermarkt, der Gang zur Post, zur Apotheke und auch zum Arzt. Wer wegen eines gebrochenen Arms oder Beins krankgeschrieben ist, kann auch mal ein Restaurant besuchen oder ins Kino gehen.
Kann ich zur Arbeit gehen obwohl ich krankgeschrieben bin?Arbeiten trotz Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankmeldung verbietet. Denn, was viele nicht wissen: "Die Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar", sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Kieferle.
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