Wer bleibt zu Hause wenn das Kind krank ist?

Eben war noch alles gut, doch plötzlich ist das Kind krank. Fieber, Husten, Übelkeit - und dann haben viele Eltern ein Problem: Das Kind muss zu Hause bleiben, und sie können nicht zur Arbeit gehen. An welche Regeln müssen sie sich dann halten? Und welche Rechte stehen ihnen zu? Wichtige Fragen und Antworten im Überblick:

Darf ein Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn das Kind erkrankt ist?

Unter bestimmten Umständen: ja. "Dabei ist jedoch zunächst zwischen dem Recht auf Fernbleiben von der Arbeit und dem Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung zu unterscheiden", sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Daniel Brügger.

Das Recht eines Arbeitnehmers, zu Hause zu bleiben, wenn sein Kind krank ist, ergibt sich aus Paragraf 45 Abs. 3 SGB V . Demnach darf eine Mutter oder ein Vater der Arbeit fernbleiben, wenn ein Kind nach Auffassung eines Arztes zu Hause betreut werden muss.

Bekommen Eltern an den Fehltagen Geld?

Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause betreuen, haben unter Umständen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Dieser Anspruch ist pro Kind auf zehn Arbeitstage - bei Alleinerziehenden auf 20 Arbeitstage - begrenzt. "Zu beachten ist dabei, dass der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld nur dann besteht, wenn für die Zeit der Erkrankung des Kindes kein Entgelt vom Arbeitgeber gezahlt wird und wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten hat", sagt Brügger.

Obwohl im Arbeitsrecht der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" gilt, ist der Arbeitgeber eigentlich zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet, wenn der Angestellte mit einem kranken Kind zu Hause bleiben muss. Dieser Anspruch ergibt sich aus Paragraf 616 BGB . Der Arbeitnehmer muss sich grundsätzlich nicht auf das Krankengeld verweisen lassen, auch wenn dies laut Brügger in der Praxis wohl mittlerweile zum Regelfall geworden ist.

Dabei gelte auch keine starre Grenze von zwölf Jahren. "Es kommt vielmehr auf den jeweiligen Einzelfall und die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes an", sagt der Rechtsanwalt. Höchstrichterlich ungeklärt sei hier auch noch die Frage, ob die Fortzahlungspflicht des Arbeitgebers in Arbeitsverträgen ausgeschlossen werden kann.

Wie lange darf ich zu Hause bleiben, wenn das Kind krank ist?

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung darf bei verheirateten Paaren jeder Elternteil jährlich maximal zehn Tage zu Hause bleiben, um sich um das erkrankte Kind zu kümmern. Bei mehr als zwei Kindern sind es insgesamt maximal 25 Tage.

Alleinerziehenden stehen maximal 20 Arbeitstage pro Kind zu. Bei mehreren Kindern darf der Angestellte der Arbeit pro Kalenderjahr insgesamt maximal 50 Tage fernbleiben. Im Falle einer unheilbaren Erkrankung des Kindes, dürfen Arbeitnehmer unbegrenzt unbezahlten Urlaub nehmen.

Gesetzlich ist die exakte Dauer dieses Anspruchs gegen den Arbeitgeber aber nicht festgelegt. Laut Paragraf 616 des BGB  dürfen die Fehltage nur eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" ausmachen. "Starre Grenzen gibt es dabei nicht. In einer älteren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht sogar mal eine Dauer von sechs Wochen als verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit eingestuft", sagt Brügger.

Sofern im Einzelfall die Grenzen des Paragrafen 616 BGB oder des Paragrafen 45 SGB V überschritten werden, entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beziehungsweise Krankengeld.

Muss ich die Krankheit meines Kindes nachweisen?

Ja, der Arbeitgeber hat Anspruch auf einen Nachweis, der belegt, dass das Kind pflegebedürftig ist. Wie auch bei der eigenen Erkrankung gilt: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber den Grund für sein Fernbleiben nennen und gegebenenfalls auch schriftlich belegen.

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    Wer wegen seines kranken Kindes nicht in die Firma kommen kann, darf deswegen nicht zur Arbeit im Homeoffice verpflichtet werden. Allerdings kann das plötzliche Fehlen eines Mitarbeiters gerade in kleineren Betrieben die Arbeitsabläufe stark behindern. Deshalb sollten Sie Ihrem Chef oder den Kollegen anbieten, für spezielle Fragen telefonisch erreichbar zu sein. Karriereberaterin Tina Müller empfiehlt Eltern, sich schon vorher auf einen plötzlichen Ausfall vorzubereiten: "Es ist sinnvoll, wenn Kollegen bereits Ihren PC bedienen können oder über bestimmte Arbeitsabläufe Bescheid wissen."

    Haben Sie die Möglichkeit, zumindest für eine bestimmte Zeit von zu Hause aus zu arbeiten - wenn Ihr Kind schläft oder der Partner betreuen kann -, sollten Sie Ihrem Chef und den Kollegen ein solches Angebot machen. "Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn gerade ein dringendes gemeinsames Projekt beendet werden muss", rät Müller. Achten Sie jedoch darauf, dass unter dem beruflichen Engagement nicht die Fürsorge für Ihr krankes Kind leidet.

    Wie sind Beamte und Selbstständige abgesichert?

    Bundesbeamte bekommen nur vier Tage pro Jahr und Kind, um ein krankes Kind zu pflegen, erhalten aber stets den vollen Sold. Bei Beamten der Bundesländer variieren die Regelungen je nach Region, meistens haben auch Sie Anspruch auf die Vier-Tage-Regel. Sind die vergüteten Betreuungstage verbraucht, können Beamte außerdem noch unbezahlten Sonderurlaub nehmen.

    Für Selbstständige gilt die gleiche Regelung wie für privatversicherte Arbeitnehmer, die keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Kindes erhalten. Sie sollten sich daher nach einer zusätzlichen Kinderkrankentagegeld-Versicherung erkundigen und prüfen, ob sich der finanzielle Aufwand für ihre Lebenssituation lohnt. Wer als Selbstständiger gesetzlich versichert ist, erhält erst ab dem 43. Krankheitstag des Kindes Kinderkrankengeld. Das ist der Tag, an dem der Versicherte, wenn er selber erkrankt wäre, Krankengeld erhalten würde. Nur wenige Kassen zahlen diese Leistung auch schon früher.

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    Wer bleibt zuhause wenn das Kind krank ist?

    Ist ein Kind mehrmals hintereinander krank oder müssen mehrere Kinder gepflegt werden, kann ein Elternteil jeweils bis zu drei Arbeitstage pro Krankheitsfall und Kind zuhause bleiben. Alle krankheitsbedingten Absenzen werden dabei pro Dienstjahr – wie zuvor erwähnt - zusammengezählt.

    Kann der Vater zuhause bleiben wenn das Kind krank ist?

    Ja, wenn das Kind erkrankt, dürfen Eltern der Arbeit fern bleiben. Denn als Arbeitgeber sind Sie zur Freistellung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters verpflichtet, wenn ihr krankes Kind Betreuung benötigt.

    Wer schreibt mich krank wenn mein Kind krank ist?

    Der Arzt hat eine Bescheinigung über die Notwendigkeit ausgestellt, das Kind zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen. Gegenüber dem Arbeitgeber besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung.

    Was muss ich tun wenn mein Kind krank ist?

    Arbeitnehmer dürfen zuhause bleiben, wenn das Kind krank ist Sie sind bei der Arbeit und erhalten den Anruf, dass Ihr Kind krank ist. Sie müssen es aus der Kita oder Schule abholen und nach Hause bringen. Dürfen Sie dafür Ihren Arbeitsplatz verlassen, um sich um Ihr krankes Kind zu kümmern? Ja, Sie dürfen.