Wer ist die eu kommission

Hintergrund: Die EU-Institutionen

Wer regiert Europa?

Macht und Entscheidungen innerhalb der EU sind auf verschiedene Institutionen verteilt. Das ist wichtig, denn es gibt viele, die Einfluss auf die Zukunft Europas nehmen wollen. �hnlich wie in Deutschland gibt es daher einen Rat und ein Parlament der Europ�ischen Union. Dazu kommen noch die EU-Kommission und der Europ�ische Gerichtshof. Sie alle haben spezielle Aufgaben, wenn es um die Gesetze in Europa geht.

Und weil die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsl�nder nat�rlich auch mitreden wollen, gibt es noch einen weiteren Rat, den sogenannten Europ�ischen Rat.

Der Europ�ische Rat – die Runde der Chefs

    Im Europ�ischen Rat treffen sich alle Staats- und Regierungschefs der 28 (nach einem Brexit: 27) EU-L�nder. F�r Deutschland reist zum Beispiel die Bundeskanzlerin an, f�r Frankreich der Staatspr�sident. Die Mitglieder des Europ�ischen Rates legen die allgemeine politische Linie fest und die Leitlinien f�r eine gemeinsame Au�en- und Sicherheitspolitik. Mindestens vier Mal im Jahr versammelt sich der Europ�ische Rat. In den Medien hei�en diese Treffen oft EU-Gipfel. In der Regel finden die EU-Gipfel in Br�ssel statt.

    Die Treffen leitet der Pr�sident des Europ�ischen Rates. Er ist selbst kein Staats- oder Regierungschef, sondern k�mmert sich nur um EU-Fragen. Die Mitglieder des Europ�ischen Rates w�hlen ihn alle zweieinhalb Jahre. Er selbst hat bei den Sitzungen aber kein Stimmrecht. Wenn n�tig, kann der Pr�sident des Europ�ischen Rates eine au�erordentliche Sitzung der Chef-Runde einberufen.

    Kontrolliert wird der Europ�ische Rat vom Europ�ischen Parlament und vom Europ�ischen Gerichtshof. Die Regierungschefs k�nnen nicht entscheiden, was sie wollen, sondern ihre Aufgaben sind genau festgelegt. Zum Beispiel m�ssen sie entscheiden, mit welchen Aufgaben sich die verschiedenen L�nder abwechseln.

    Rat der Europ�ischen Union – der Ministerrat

    • Wer ist die eu kommission
      In diesem Geb�ude treffen sich die Minister aller EU-L�nder zum Ministerrat; Rechte: mauritius images

    Auch wenn die beiden Institutionen �hnlich hei�en – der Europ�ische Rat ist nicht dasselbe wie der Rat der Europ�ischen Union. Im Rat der Europ�ischen Union treffen sich Minister aus den Regierungen der verschiedenen EU-L�nder. Deshalb wird er oft Ministerrat genannt, oder einfach nur Rat. Welche Minister am Ministerrat teilnehmen, legt der Europ�ische Rat fest, also die Chef-Runde. Je nachdem, welches Thema besprochen wird, schickt jedes Land denjenigen seiner Minister, der f�r dieses Thema zust�ndig ist. Zum Beispiel kommen zu Umweltthemen die Umweltminister zusammen. Stehen kurz hintereinander verschiedene Themen auf dem Programm, kann es sein, dass sich jedes Mal andere Minister versammeln. Die Minister vertreten ihre L�nder, das bedeutet, sie treffen auch verbindliche Entscheidungen f�r ihre L�nder, an die sie sich halten m�ssen. Hier Kompromisse zu finden, die f�r alle Mitgliedsstaaten passend sind, ist nicht immer leicht. Wenn ein Land einen Beschluss des Ministerrates aus wichtigen nationalen Interessen verhindern will, m�ssen sich die Regierungschefs im Europ�ischen Rat bem�hen sich zu einigen.

    Jedes halbe Jahr wechselt die Pr�sidentschaft des Rates der Europ�ischen Union. Der Vorsitz geht nicht an einen einzelnen Minister, sondern an ein Land. Dessen Minister leiten dann die Treffen, bei denen sie dabei sind. Wird ein Wirtschaftsthema besprochen, leitet der jeweilige Wirtschaftsminister das Treffen, geht es um ein Verbraucherthema, leitet derjenige Minister das Treffen, der in dem gleichen Land f�r Verbraucherschutz zust�ndig ist. Eine Ausnahme ist der Au�enministerrat: Hier hat der Hohe Vertreter f�r Au�en- und Sicherheitspolitik den Vorsitz. Er wird auch „EU-Au�enminister“ genannt und ist au�erdem Vizepr�sident der Europ�ischen Kommission.

    Das Europ�ische Parlament – Mitbestimmung der B�rger

      Das Europ�ische Parlament ist das einzige EU-Organ, das von den B�rgern direkt gew�hlt wird. Alle f�nf Jahre d�rfen die EU-B�rger ihre Vertreter w�hlen, egal in welchem EU-Land sie leben. In der Regel w�hlt jeder in dem Land, in dem er wohnt. Insgesamt ziehen 751 Abgeordnete (nach dem Brexit: 705) in das Parlament ein, 96 davon f�r Deutschland. Je nachdem, wie viele Menschen in einem Land wohnen, darf es mehr oder weniger Abgeordnete stellen. Allerdings bekommen die kleinen L�nder mehr Abgeordnete pro Einwohner, damit sie von den gro�en nicht zu schnell �berstimmt werden. Den Parlamentsvorsitz hat ein Abgeordneter f�r zweieinhalb Jahre. Er wird vom Parlament gew�hlt. Dabei sollen sich Leute von verschiedenen politischen Parteien und aus verschiedenen L�ndern abwechseln.

      Das Parlament kann �ber Gesetzvorschl�ge entscheiden und es kontrolliert die Arbeit der Kommission. Wenn es �ber ein Gesetz entscheiden soll, setzen sich die Politiker, die das Thema kennen, zu einem Ausschuss zusammen und stellen es dem Plenum, also dem gesamten Parlament vor, das dann entscheidet.

      Jeden Monat zieht das Europ�ische Parlament von Br�ssel nach Stra�burg und zur�ck. Das ist zwar ein gro�er Aufwand und sehr teuer, aber es ist ein Kompromiss. Frankreich will das Parlament unbedingt in Stra�burg behalten, aber in Br�ssel in Belgien sitzen viele andere EU-Institutionen. Plenarsitzungen mit allen Mitgliedern h�lt das Parlament in Stra�burg ab, kurze Sitzungen und die Arbeit der Aussch�sse finden in Br�ssel statt. Daher zieht das ganze Parlament regelm��ig zwischen beiden St�dten hin und her.

      Die Europ�ische Kommission – hier sitzen die Experten

        Das Parlament alleine kann zwar �ber Gesetzesvorschl�ge abstimmen, die Ideen daf�r kommen aber aus der Europ�ischen Kommission. In der Kommission sitzen die sogenannten Kommissare, Fachleute f�r verschiedene Themen. Sie machen Vorschl�ge f�r Verordnungen (so hei�en die EU-Gesetze) und Richtlinien, die das EU-Parlament und der Rat der Europ�ischen Union beschlie�en sollen. Nur die Kommission darf diese Vorschl�ge einreichen, von sich aus werden weder das Parlament noch der Rat aktiv.

        Wenn ein EU-Land, eine Institution oder auch die B�rger m�chten, dass ein neues Gesetz auf den Weg kommt, k�nnen sie sich an die Kommission wenden. Die kann aus der Idee dann einen Gesetzesvorschlag machen. Dazu fragt sie erst die Betroffenen nach ihren Interessen und w�gt sie gegeneinander ab. Dann macht sie einen Vorschlag, in dem sie die verschiedenen Standpunkte einbezieht. F�r jedes Thema ist ein Kommissionsmitglied zust�ndig. Dieses erkl�rt das Thema den anderen in der Kommission, bevor sie gemeinsam einen Beschluss fassen. Zusammen mit dem Vorschlag f�r eine Richtlinie und eine Verordnung schreibt die Kommission auch einen Bericht, wie sich das neue Gesetz voraussichtlich auswirken wird.

        Die Kommission macht nur Gesetzesvorschl�ge, wenn politische Ziele besser f�r alle Staaten gemeinsam erreicht werden k�nnen, oder wenn Gesetze eines einzelnen Landes nicht ausreichen w�rden. Zum Beispiel, weil ein Vorhaben mehrere L�nder betrifft, und alle damit einverstanden sein m�ssen. Das nennt man Subsidarit�tsprinzip. Au�erdem vertritt die Kommission Europa gegen�ber anderen L�ndern, sie setzt politische Ma�nahmen um und verwaltet das Geld. Die Kommissare werden durch die Regierungen der Mitgliedsl�nder ernannt und bleiben f�nf Jahre im Amt. Dann k�nnen sie wieder ernannt werden. Jedes EU-Land stellt einen Kommissar, insgesamt sind es 28 (nach dem Brexit: 27). Einer von ihnen wird zum Kommissionspr�sidenten ernannt. Den Vorschlag, wer das sein soll, macht der Europ�ische Rat, das Parlament muss aber zustimmen – oder ablehnen. Der Kommissionspr�sident sucht aus den Vorschl�gen der L�nder die Kommissare und ihre Zust�ndigkeiten aus. Auch hier m�ssen Europ�ischer Rat und Parlament zustimmen. Bei den Sitzungen des Europ�ischen Rates nimmt auch immer der Kommissionspr�sident teil. So ist er direkt informiert, was die Regierungschefs wollen. Er hat aber im Europ�ischen Rat kein Stimmrecht. Vizepr�sident der Europ�ischen Kommission ist der Hohe Vertreter f�r Au�en- und Sicherheitspolitik („EU-Au�enminister“), der auch Vorsitzender des Au�enministerrats im Rat der Europ�ischen Union ist.

        Ein europ�isches Gesetz kommt auf den Weg

        Damit ein europ�isches Gesetz verabschiedet wird, muss es mehrere Stationen durchlaufen. So soll verhindert werden, dass eine Stelle alleine Gesetze beschlie�t, die f�r die ganze EU gelten. Die EU-Gesetze hei�en �brigens Verordnungen. Kann oder will die EU keine neue Verordnung schaffen, die f�r alle L�nder gleich ist, erl�sst sie eine sogenannte Richtlinie. Darin ist nur festgehalten, was erreicht werden soll und jedes Land soll dann ein eigenes Gesetz dazu machen.

        Damit die Verordnung auf den Weg kommt, macht zuerst die Kommission durch die zust�ndigen Kommissare Vorschl�ge f�r Verordnungen. Das Parlament oder B�rger k�nnen die Kommission aber auch auffordern, ein bestimmtes Gesetz vorzuschlagen. B�rger k�nnen dies erreichen, indem sie eine Million Stimmen f�r eine europ�ische B�rgerinitiative sammeln. Den Gesetzesvorschlag gibt die Kommission ins Parlament. Das stimmt �ber den Vorschlag ab und gibt das Ergebnis an den Rat der Europ�ischen Union weiter, wo die zust�ndigen Minister aus den Mitgliedsstaaten sitzen. Die entscheiden, ob sie die Verordnung erlassen oder nicht.

        Sind sich Parlament und Rat einig, wird die Verordnung erlassen. Wenn nicht, �ndert der Rat den Gesetzentwurf und gibt ihn zur�ck an das Parlament. Wenn das einverstanden ist, ist die Verordnung angenommen. Wenn nicht, wird sie entweder abgelehnt oder mit �nderungen zur�ck an den Rat geschickt. Ist der mit den �nderungen einverstanden, gilt die Verordnung. K�nnen Rat und Parlament sich dagegen wieder nicht einigen, muss der Vermittlungsausschuss mit Rat und Parlament besprechen, was sie beide ge�ndert haben m�chten. Wird die Verordnung in der dritten Runde vom Parlament wieder abgelehnt, gibt es keinen weiteren Versuch. Ist das Parlament dieses Mal einverstanden, muss der Rat noch zustimmen oder ablehnen. Weitere �nderungen sind nicht mehr m�glich.

        EuGH – der Europ�ische Gerichtshof

          Der EuGH ist der Gerichtshof der Europ�ischen Union. Dieses Gericht in Luxemburg legt das EU-Recht aus. Denn das machen nicht die Gerichte der einzelnen Mitgliedsl�nder, sondern ein zentraler Gerichtshof, damit das EU-Recht in allen Mitgliedsl�ndern gleich ausgelegt wird. Gesetze sind meist so verfasst, dass man sie interpretieren muss. Das liegt nicht daran, dass sich die Gesetzgeber nicht festlegen wollen, sondern weil sie nicht alle m�glichen Situationen vorhersehen k�nnen. Die Gesetze m�ssen auch auf neue, unvorhergesehene Situationen anwendbar sein, daher sind sie meist allgemein gehalten und m�ssen f�r die konkrete Sache interpretiert werden.

          Der EuGH entscheidet, wenn Regierungen der einzelnen EU-L�nder und den Institutionen der EU miteinander streiten. Auch wenn ein Mensch, eine Firma oder sonst eine Organisation sich von der EU falsch behandelt f�hlt, kann sie vor dem EuGH klagen. Aus jedem Mitgliedsstaat ist ein Richter am EuGH, au�erdem arbeiten dort neun Generalanw�lte. Sie sollen kl�ren, was bei einem Streit passiert ist, bevor das Gericht entscheidet. Die Generalanw�lte sollen objektiv ermitteln, ohne f�r oder gegen jemanden zu sein. Sechs Jahre lang bleiben die Generalanw�lte und die Richter im Amt. Dann entscheiden die Regierungen der EU-Mitglieder, ob sie deren Amtszeit verl�ngern oder jemand anderen berufen.

          F�r jede Klage, die vor dem EuGH erhoben wird, ist ein Richter zust�ndig und ein Generalanwalt. Klagt jemand vor dem EuGH, muss er zuerst schriftlich erkl�ren, was das Problem ist. Die beklagte Institution schreibt, was aus ihrer Sicht passiert ist. Dann fasst der Richter zusammen, was beide wollen und welche Gesetze daf�r gelten. Damit ist das schriftliche Verfahren abgeschlossen. F�r die m�ndliche Verhandlung setzen sich dann drei, f�nf, 13 oder alle 28 Richter zusammen, je nachdem, wie gro� ein Verfahren ist. Die Rechtsanw�lte der Streitenden m�ssen dann nochmals erkl�ren, was sie wollen, und zus�tzliche Fragen beantworten. Anschlie�end stellt der Generalanwalt seine Antr�ge und die Richter entscheiden.

          Wer sind die Mitglieder der Europäischen Kommission?

          Margaritis Schinas. Förderung unserer europäischen Lebensweise..
          Mariya Gabriel. Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend..
          Helena Dalli. Gleichheitspolitik..
          Ylva Johansson. Inneres..
          Stella Kyriakides. Gesundheit und Lebensmittelsicherheit..
          Nicolas Schmit. Beschäftigung und soziale Rechte..

          Wer ist der deutsche EU Kommission?

          Die Kommission als Ganzes muss in einem letzten Schritt vom EU-Parlament gebilligt werden. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die aktuelle Kommission unter EU-Kommission spräsidentin Ursula von der Leyen hat am 1. Dezember 2019 ihr Amt angetreten.

          Wie heißen die aktuellen EU Kommissare?

          Amtierende Kommission.

          Was ist die EU Kommission einfach erklärt?

          Die Europäische Kommission ( EU -Kommission) ist das ausführende Organ der Union, also die Exekutive der Gemeinschaft. Sie besteht aus 27 Mitgliedern – je eins pro Mitgliedstaat. Ihre Aufgabe ist es, die Wahrung der Europäischen Verträge zu gewährleisten und die europäische Integration voranzutreiben.