Wer ist für die heizung zuständig

Hallo,

seit vorgestern Abend geht bei uns die Heizung und das Warmwasser nicht. Gestern morgen habe ich meinen Vermieter darüber informiert. Da meinte er erst mal, er sei nicht die Hausverwaltung und somit nicht zuständig. Aber sein Schwiegersoh (der auch bei uns im Haus wohnt) wäre schon gucken gegangen. Muss ich die Hausverwaltung darüber informieren, obwohl ich nur zur Miete wohne? Der Vermieter wohnt direkt hiner uns, er hat einen Schlüssel für den Heizungsraum, die Hausverwaltung ist 15 km weit entfernt.

Auch habe ich gehört, wenn man die Hausverwaltung damit beauftragt, fallen zusätzliche Kosten an, stimmt das? Muss ich die tragen? Generell dachte ich, das mich die Hausverwaltung nichts angeht, sondern nur für die Eigentümer zuständig ist.

Heute geht das Warmwasser und Heizung immer noch nicht, auch meldet sich bei mir niemand um mir zu sagen was unternommen wird und wann ich wieder mit warmem Wasser rechnen kann. Wer muss hier was tun?

Ich danke euch schonmal für eure Antwort.

1 Antwort

Wer ist für die heizung zuständig

Natürlich ist der Vermieter zuständig.

Dieser hat die Hausverwaltung zwar damit beauftragt, sich um die komplette Verwaltung zu kümmern, dass ändert jedoch nichts daran, dass der Vermieter dein Vertragspartner und somit auch zuständig ist.

Wenn die Hausverwaltung einen Installateur beauftragt, die Heizung wieder in Gang zu setzen, dann sind auch diese Kosten vom Vermieter zu tragen. Du hast schließlich eine beheizbare Wohnung gemietet. Fällt die Beheizung aus, ist die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand.

Das hat zum einen zur Konsequenz, dass dein Vermieter zuständig ist (auch wenn er im Innenverhältnis der Hausverwaltung diese Zuständigkeit übertragen hat). Zum anderen kannst du bei Untätigkeit selbst für eine Beheizung sorgen (z. B. einen günstigen Heizlüfter mieten ggf. auch kaufen), bzw. auch die Miete mindern.

Was möchtest Du wissen?

Wer ist für die heizung zuständig

Es sitzt zwar kein Geist mit Schluckauf in der Heizung, doch das Gluckern hört nicht mehr auf. Ein klares Zeichen dafür, dass die Heizung entlüftet werden muss.

Der erste Gedanke kommt unweigerlich sofort auf, den Vermieter anzurufen. Doch ist dies wirklich eine Sache des Vermieters? Bei der Entlüftung weiß kaum ein Mieter wirklich Bescheid. 

Die meisten Mieter gehen davon aus, dass es zu den Aufgaben des Mieters gehört. Ein Blick hinter die Kulissen lohnt sich. Denn das Ergebnis ist durchaus überraschend.

Die Heizung in der Mietwohnung und ihre damit verbunden Rechten und Pflichten

Für die Instandhaltung der Heizungsanlage ist der Vermieter zuständig. Er muss Sorge dafür tragen, dass die Heizung sich stets in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. 

Damit gehört die Heizungswartung zu seinen Aufgaben. Dazu gehört das Entlüften der Heizung. Während der Heizperiode muss somit eine angemietete Wohnung eine angenehme Temperatur von 20 bis 21 Grad Celsius bzw. nachts mind. 18 Grad Celsius vorweisen.

Aktuell gibt es Diskussionen aufgrund der Gaskrise, ob diese abgesenkt werden. Eine entlüftete Heizung spart zudem Energie. 

Gerade jetzt, wo die Heizkosten sich durchaus verdoppeln, falls dies noch reicht, ist es umso wichtiger, dass eine Entlüftung durchgeführt wird. Jetzt vor dem Herbst noch einmal alles genau anzuschauen, kann durchaus die Kosten senken. 

Wer bis dato noch über seine etwas gluckernde Heizung hinweggesehen hat, sollte sich jetzt nicht scheuen, den Vermieter zu kontaktieren. Die nächste Heizungsperiode kommt bestimmt und oftmals dann schneller als gedacht.

In einem Haus mit mehreren Mietparteien wird der Hausmeister wahrscheinlich die einfache Entlüftung übernehmen. 

Dieser ist letztlich zuständig, kleinere Reparaturen in der Wohnanlage durchzuführen. Dies wäre noch eine ganz angenehme Lösung. 

Der Vermieter wird kontaktiert und der Hausmeister kümmert sich darum. Ein Hausmeister kann durchaus viele Vorteile haben, dass er sich um die Kleinigkeiten im Hause kümmert. 

Durchaus geht er auch mal zur Hand, wenn er freundlich darum gebeten wird. Für Vermieter in einem größeren Wohnblock eine nervenschonende Angelegenheit.

Die Kleinreparaturklausel

Die meisten Mietverträge sind mit einer Kleinreparaturklausel versehen. Zumeist sind die Mietverträge so geregelt, dass die Mieter bis zu einem bestimmten Betrag, meistens 100 Euro, für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten selbst aufkommen müssen. 

Dabei ist die Kleinreparaturklausel rechtlich durchaus umstritten.

In der Vergangenheit gab es etliche Gerichtsurteile, in denen die Kleinreparaturklausel für nichtig erklärt wurde. Somit ist es nicht möglich, dass der Vermieter, die Kleinreparaturklausel heranzieht, dass die Heizung selbst entlüftet werden muss. 

Vor Gericht würde die Kleinreparaturklausel bezüglich der Lüftung nicht greifen. Doch wegen einer Entlüftung vor Gericht zu gehen, ist schon so eine Sache, außer es fallen gleichzeitig noch andere Themen an.

Wer natürlich eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung besitzt und die Angelegenheit unbedingt rechtlich klären möchte, wird diese Sache bis zum Schluss durchziehen. 


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Oftmals reicht es jedoch schon aus, wenn der Vermieter einen Brief vom Anwalt erhält. Vor allem dann, wenn es sich im Endeffekt um eine solche kleine Reparatur handelt. 

Die wenigsten Vermieter sind im Besitz einer Rechtsschutzversicherung für Vermieter. Diese sind im Vergleich sehr viel teurere als für Mieter.

Die Kleinreparaturklausel, falls diese zur Anwendung kommt, beläuft sich zudem auf direkte und häufige Zugriffe des Mieters auf die Mietsache. 

Ein tropfender Wasserhahn sowie Schaden an Fenster- und Türschlüssen sowie Duschköpfen obliegen dann durchaus dem Mieter. Genauso wie Lichtschalter, Jalousien, Rollläden und Steckdosen. 

Funktioniert jedoch eine Steckdose nicht und dies wird er später nach dem Einzug festgestellt, dann ist der Vermieter dazu verpflichtet, sich der Sache anzunehmen. 

Unzulässig sind zudem Vereinbarungen, welche den Mieter dazu verpflichten, sich an allen Reparaturen in der Mietwohnung mit einem Betrag zu beteiligen. Zudem sind Regelungen unwirksam, welche besagen, dass der Mieter einen Fachmann selbst beauftragen und bezahlen muss.

Heizkörper oder Zentralheizung entlüften?

Es ist manches Mal durchaus sinnvoll, dass die Heizungen in der Mietwohnung eigenständig entlüftet werden. Befindet sich etwas Luft in der Heizung, kann dieser Vorgang durchaus selbst unternommen werden. 

Dabei wird lediglich das Ventil kurz mit dem Heizungsschlüssel aufgedreht und gewartet, bis das Wasser austritt. Anschließend den Lappen drunter halten. So kann man sich letztlich den Anruf beim Vermieter sparen. 

Vor allem dann, wenn die bisherigen Kontakte nicht so erfreulich gewesen sind. Selten ist ein Vermieter begeistert, wenn es zu Reparaturen kommt.

Muss jedoch die gesamte Heizungsanlage entlüftet werden, muss die gesamte Anlage professionell entlüftet werden. Hier wird bei einer Zentralheizung die Umwälzpumpe ausgeschalten. Dies ist Sache des Vermieters. Die Arbeit darf der Mieter nicht ausführen. 

Sie selbst dürfen keinen Fachbetrieb anrufen und einen Termin vereinbaren. Dies ist die Angelegenheit des Vermieters. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass die Kosten für diese Beauftragung nicht vom Vermieter getragen werden.

Mietminderung bei Verweigerung des Vermieters

Der Vermieter ist somit verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Heizkörper entlüftet werden. Würde der Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommen, kann mitunter Mietminderung geltend gemacht werden.

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, dass er sich weigert sich, um die nicht vollständig funktionierende Heizung zu kümmern, dann kann durchaus eine Mietminderung vorgenommen werden. 

Eine Mietminderung sollte nie eigenständig vollzogen werden. Hierzu sollte ein Fachanwalt für Mietrecht mit hinzugezogen werden. Dieser wird alles Weitere veranlassen. Es ist zudem ratsam, als Mieter eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche die Rechtsberatung im Mietrecht abdeckt.

Im Zweifelsfall kann ein Anruf bei der Rechtsschutzversicherung Abhilfe leisten. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten die Möglichkeit an, sich für eine Viertelstunde kostenfrei beraten zu lassen. 

In diesem Falle greift die Eigenbeteiligung nicht. Für beide Parteien eine Win-win-Situation. So kann oftmals das Problem schon vom Tisch gezogen werden. Durch die kurze Rechtsberatung wird geklärt, wie die rechtliche Lage aussieht und welches weitere Vorgehen empfehlenswert ist.

Quelle: bigstockphoto.com / topaspics

Wer ist zuständig Wenn die Heizung nicht funktioniert?

Der Vermieter ist verpflichtet den Mangel so schnell wie möglich zu beheben – und das unabhängig davon wer den Mangel verschuldet hat. Wichtig für den Mieter ist: der Defekt der Heizung muss unverzüglich gemeldet werden.

Wer kümmert sich um die Heizung?

Im Mietvertrag kann grundsätzlich durchaus vereinbart werden, dass das Heizmaterial vom Mieter beschafft wird. Der Vermieter bleibt allerdings grundsätzlich dazu verpflichtet, die mit vermietete Heizungsanlage in betriebsbereitem Zustand zu halten.

Wer ist für die Heizung zuständig Mieter oder Vermieter?

Wartungskosten für die Heizungsanlage dürfen grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, vorausgesetzt, dies wurde im Mietvertrag wirksam mit der Umlage der Betriebskosten vereinbart. Reparaturen an der Heizung muss der Vermieter hingegen selbst tragen.

Ist die Hausverwaltung für die Heizung zuständig?

Fällt in einer Eigentümergemeinschaft die Heizung wegen eines Defekts aus, kümmern sich Verwalter um die Instandhaltung. Sie veranlassen die nötigen Arbeiten und benötigen in der Regel keinen WEG-Beschluss. Handelt es sich um einen „freiwilligen“ Austausch der Heizung als Gemeinschaftseigentum, ist der Beschluss nötig.