Wer ist nicht erwerbsfähig

Bei dem Stichwort Rente denken die meisten Menschen an die Altersvorsorge, doch die Deutsche Rentenversicherung begleitet Sie bereits während Ihres gesamten Berufslebens als sicherer Partner.

Nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch bedingt oder gar nicht mehr arbeitsfähig sind – und auch mögliche Rehabilitationsmaßnahmen nicht helfen – kommt für Sie eine Rente in Betracht.

Wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können, soll eine Rente wegen voller Erwerbsmin­derung Ihr Einkommen ersetzen. Sollten Sie noch einige Stunden täglich arbeiten können, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Alle Informationen rund um die unterschiedlichen Arten einer Erwerbsminderungsrente, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Hinzuverdienstmöglichkeiten es für Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner gibt, erfahren Sie in unseren Broschüren „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ und „Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“. Beide Broschüren stehen direkt unterhalb dieses Artikels zum Herunterladen bereit. 

Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.

Bei weiteren Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie die Beraterinnen und Berater der Deutschen Rentenversicherung gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.

Vor Schicksalsschlägen ist leider niemand gefeit und es kann passieren, dass Arbeitnehmer aufgrund einer Behinderung, einer Krankheit oder infolge eines Unfalls nicht länger eine Tätigkeit ausüben können.

Kurz & knapp: Erwerbsunfähigkeit

Wann liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor?

Als voll erwerbsunfähig gilt, wer nicht in der Lage ist, wenigstens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Kann ein Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von mindestens 3, aber keinen 6 Stunden am Tag leisten, liegt eine teilweise Erwerbsunfähigkeit vor.

Inwiefern unterscheiden sich die Begriffe „berufsunfähig“ und „erwerbsunfähig“?

Die Begriffe „berufsunfähig“ und „erwerbsunfähig“ sind zu trennen. Nur wenn ein Versicherter beispielsweise aufgrund einer Krankheit überhaupt keiner Arbeit (oder nur in begrenztem Maße) nachgehen kann, liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor. Bei einer Berufsunfähigkeit kann er lediglich seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, aber noch in einem anderen Beruf arbeiten.

Wie erhalte ich Erwerbsminderungsrente?

Um Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss ein Antrag auf Berufsunfähigkeit beim zuständigen Versicherungsträger eingereicht werden. Welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

  • Kurz & knapp: Erwerbsunfähigkeit
  • Was ist Erwerbsunfähigkeit?
    • Was bedeutet volle Erwerbsunfähigkeit?
    • Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
  • Erwerbsminderungsrente: Wann zahlt die gesetzliche Versicherung?
    • Weiterführende Suchanfragen

Spezifische Informationen zur Erwerbsunfähigkeit:

In diesem Fall wird von einer Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gesprochen. Doch Betroffene sind sich häufig unsicher, was dies konkret für sie bedeutet.

Wer ist nicht erwerbsfähig
Erwerbsunfähigkeit: Was bedeutet das?

Ab wann ist man erwerbsunfähig und wer zahlt in diesem Fall? Was bedeutet es, voll erwerbsunfähig zu sein? Und wo genau ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit? Dies erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Was ist Erwerbsunfähigkeit?

Wer ist nicht erwerbsfähig
Ein Erwerbsunfähiger kann aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht oder nur in begrenztem Maße eine Arbeit ausüben.

Der Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung, taucht hier aber offiziell seit 2001 nicht mehr auf. Stattdessen wurde er durch „Erwerbsminderung“ abgelöst. Da das Wort aber nach wie vor im allgemeinen Sprachgebrauch sowie in diversen Gesetzbüchern zu finden ist, verwenden wir in diesem Ratgeber den Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ durchgängig.

Ein versicherter Arbeitnehmer gilt dann als Erwerbsunfähiger, wenn er aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass er die üblichen Voraussetzungen des allgemeinen Arbeitsmarktes aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht erfüllen kann.

Als magische Grenze gilt hier eine Arbeitszeit von 6 Stunden am Tag. Nur wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, diese tägliche Arbeitszeit zu erbringen, wird von einer Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung gesprochen. Kann er hingegen sehr wohl mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten, gilt er nicht als erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert.

Was bedeutet volle Erwerbsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit wird in zwei Stufen eingeteilt: volle Erwerbsunfähigkeit und teilweise Erwerbsunfähigkeit.

Als teilweise erwerbsunfähig gelten Versicherte, die zwar nicht mehr 6 Stunden, aber mindestens noch 3 Stunden täglich arbeiten können. Dadurch sind sie in der Lage, zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.

Sind sie nicht imstande, auch nur diese 3 Stunden pro Tag zu leisten, wird von einer vollen Erwerbsunfähigkeit gesprochen. Als voll Erwerbsunfähige zählen in der Regel auch behinderte Menschen, die in einer entsprechenden Werkstatt tätig sind oder in einer Einrichtung bestimmte Arbeits- und Dienstleistungen erbringen.

Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bzw. des Restleistungsvermögens erfolgt durch die Ärzte , die beim Träger der Rentenversicherung angestellt sind. Der Arbeitnehmer kann jedoch beantragen, dass ein bestimmter Arzt zusätzlich gutachtlich angehört wird.

Die Unterscheidung in teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit hat Auswirkungen auf die Rente. Dazu erhalten Sie weiter unten ausführlichere Informationen.

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Wer ist nicht erwerbsfähig
Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit: Welchen Unterschied gibt es?

Oft herrscht Unsicherheit darüber, welcher Unterschied zwischen erwerbsunfähig und berufsunfähig besteht und manchmal werden die Begriffe synonym gebraucht. Dies ist jedoch falsch. Daher erklären wir an dieser Stelle, woran festgemacht wird, ob eine Berufsunfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Im Grunde ist die Unterscheidung relativ simpel: Als berufsunfähig gilt, wer in seinem bisher ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht tätig sein kann, aber immer noch in der Lage ist, in einem anderen Job zu arbeiten. Ein Bauarbeiter, der z. B. aufgrund von Rückenproblemen nicht länger seinem Beruf nachgehen kann, hat immer noch die Möglichkeit, einen Schreibtischjob anzunehmen.

Erwerbsunfähigkeit liegt hingegen vor, wenn der Versicherte überhaupt keiner Arbeit nachgehen kann (oder zumindest weniger als 6 Stunden täglich), weil er z. B. unter permanenten Schmerzen leidet oder seine kognitiven Fähigkeiten stark eingeschränkt sind.

Erwerbsminderungsrente: Wann zahlt die gesetzliche Versicherung?

In Deutschland können erwerbsunfähige Arbeitnehmer eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit beantragen, die sog. Erwerbsminderungsrente. Dazu müssen jedoch verschiedenen Bedingungen erfüllt sein, die im § 43 des Sozialgesetzbuches Sechstes Buch (SGB VI) festgelegt sind:

  • Es muss eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden.
  • Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren wurde eingehalten. Entstand die Erwerbsunfähigkeit allerdings in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Verletzung im Wehr- oder Zivildienst, entfällt diese Wartezeit.
  • Der Versicherte hat in den 5 Jahren vor Eintritt in die Erwerbsunfähigkeit für mindestens 3 Jahre die Beitragspflicht erfüllt, also mindesten 36 Monatsbeiträge in dieser Zeit gezahlt.

Wer ist nicht erwerbsfähig
Um eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit zu beziehen, müssen Versicherte in den letzten 5 Jahren Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z. B. dem monatlichen Einkommen des Versicherten, den noch kommenden Versicherungsjahren und natürlich danach, ob eine volle oder teileweise Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt nur die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

Selbst die Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit bedeutet für die Versicherten meist erhebliche finanzielle Einbußen, da sie in vielen Fällen nur etwa die Hälfte des zuvor bezogenen Nettoeinkommens beträgt. Es kann daher für Arbeitnehmer sinnvoll sein, eine zusätzliche Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

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Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung?

Wer bekommt keine Grundsicherung? Wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor sätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, kann keine Grundsicherung erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die ihr Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter vorzu sorgen.

Was bedeutet Wegfall der Erwerbsfähigkeit?

Der Gegenbegriff zur Erwerbsfähigkeit ist die sogenannte volle Erwerbsminderung. Sie liegt dann vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Geregelt ist dies im SGB VI „Gesetzliche Rentenversicherung“.

Sind Studenten erwerbsfähig?

In der Regel: Keine Sozialhilfe zum Lebensunterhalt Die große Mehrheit der beeinträchtigten Studierenden gilt aber als erwerbsfähig. Ihnen stehen im Bedarfsfall nur Leistungen gemäß SGB II (Arbeitslosengeld II, ALG II) zur Verfügung.

Wer stellt die volle Erwerbsminderung fest?

Ihr Rentenversicherungsträger stellt fest, ob und in welchem Umfang Sie trotz Ihrer Erwerbsminderung noch arbeiten oder einen Arbeitsplatz finden können. Die Entscheidung darüber trifft er anhand von Gutachten oder ärztlichen Unterlagen (zum Beispiel Krankenhausberichten, Unterlagen der Krankenkassen).