Wer zahlt bei Schäden durch Sturm?

Wer zahlt bei Schäden durch Sturm?

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Wer haftet für Schäden durch umgestürzte Bäume?

Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Sie versichert alles, was Sie bei einem Umzug nicht mitnehmen - also Fenster, Türen, Dach oder Fassade. Abgedeckt sind Schäden durch Sturm, Hagel, Brand, Blitze und Leitungswasser. Damit Sturmschäden zum Versicherungsfall werden, muss aber auch ein Sturm vorliegen - eine starker Wind reicht nicht.

"Erst ab Windstärke 8 haben wir es mit einem echten Sturm zu tun und dann greift auch erst der Versicherungsschutz."

Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern

Die Versicherung zahlt zum Beispiel auch, wenn ein Baum auf Ihr Haus stürzt und es beschädigt. Die Kosten für die Entsorgung des Baums können aber dennoch anfallen.

Ist die Beschädigung nicht durch den Sturm, sondern durch starken Regen entstanden, kann es knifflig werden. "Für Schäden durch Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck braucht man zusätzlich einen Schutz gegen Elementarschäden – und als Hausbesitzer sollte man den auch haben", sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Wie sieht es bei Hagel aus? Was muss ich tun, um den vollen Vesicherungsschutz bei einem Hagelschaden zu haben: Alle Infos zum Hagelschaden

Zahlt die Versicherung auch für Schäden in Haus oder Wohnung?

Schäden an Einrichtungsgegenständen fallen nicht in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. "Wenn Sie durch einen Sturm Sachschäden in der Wohnung haben – also zum Beispiel der Fernseher kaputt geht oder Möbel zerstört werden – dann ist es ein Fall für die Hausratversicherung", sagt Sascha Straub.

Wer zahlt, wenn ein Baum von meinem Grundstück auf das Haus der Nachbarn kracht?

Das kann ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Allerdings geht der Zahlung oft eine Prüfung voraus, ob eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt: "Da geht es dann darum zu klären, ob der Baum eventuell schon vorher hätte gefällt werden müssen", sagt Straub.

Zahlt die Versicherung, wenn mein Fahrrad durch einen Sturm beschädigt wird?

"Beschädigte Fahrräder sind ein Fall für die Hausratversicherung, in den meisten Fällen muss das Rad allerdings im versicherten Gebäude (z.B. Fahrradkeller) stehen, um mitversichert zu sein", erklärt Versicherungsexperte Straub. Dort sind Sturmschäden allerdings eher selten.

Wer zahlt bei Schäden durch Sturm?

Auch, wenn das Fahrrad nicht im Keller steht und durch einen Sturm beschädigt wird, kann die Versicherung die Kosten für einen Schaden übernehmen - allerdings nur, wenn Sie eine Zusatzklausel im Vertrag abgeschlossen haben.

Muss ich für die Reparatur aufkommen, wenn ein Blumentopf von meinem Balkon ein Auto trifft?

Wenn durch den herunterfallenden Gegenstand das Eigentum Ihres Nachbar beschädigt wird, springt die Haftpflichtversicherung ein - allerdings nicht in jedem Fall.

"Hier muss man schauen, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt und die private Haftpflichtversicherung eintritt - das muss aber im Einzelfall entschieden werden", sagt Straub. Im Zweifelsfall sollten Sie lose Gegestände bei Sturm ohnehin vom Balkon holen und sicher verstauen.

Ähnlich ist die Lage, wenn Ihr Fahrrad durch den Sturm auf ein Auto fällt. Auch das kann ein Fall für die Haftpflicht sein - allerdings ist auch hier entscheidend, ob Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben oder nicht.

Auch interessant: Was zahlt die Versicherung bei einem Hagelschaden?

Die richtige Versicherung bei Sturmschäden: Das sollten Sie wissen

Wer zahlt bei Schäden durch Sturm?

Das Wichtigste in Kürze

  • Tornados und Orkane nehmen in Deutschland zu – dadurch sind in den vergangenen Jahren auch die Sturmschäden an Häusern und Fahrzeugen gestiegen.

  • Verschiedene Versicherungen von der Gebäude- über die Hausrat- und Haftpflicht- bis zur Kfz-Versicherung regulieren Sturmschäden.  

  • Die meisten Versicherungen übernehmen bei Stürmen erst ab Windstärke 8 die Kosten für die Reparatur oder die Neuanschaffung von Gegenständen.

  • Die Teil- und Vollkaskoversicherung leisten für Sturmschäden am eigenen Auto.

    Themen in diesem Ratgeber:

    Welche Versicherung zahlt bei einem Sturmschaden?

    Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, zerstörte Autos: Heftige Stürme, begleitet von starken Regenfällen, nehmen auch in Deutschland zu. Grund dafür ist der Klimawandel. Dabei entstehen Schäden mit enormen Kosten. Welche Versicherung bei Sturmschäden am Haus, im Garten oder am Auto haftet, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

    Hohe Kosten durch Sturmschäden

    Orkane wie Kyrill, Friederike und Sabine fegten zwischen 2007 und 2020 mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 225 Kilometer pro Stunde übers Land. Allein Kyrill verursachte Sachschäden in Höhe von rund zwei Milliarden Euro. Betroffen sind vor allem Hauseigentümer, die Dächer, Wände und Fenster und Autobesitzer, die Schäden an ihrem Fahrzeug durch herabfallende Äste reparieren lassen müssen. Wenn Sie die passende Unwetter-Versicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie zumindest nicht auf den Kosten sitzen. 

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ausgerechnet, dass im Jahr 2020 Schäden von rund 2,5 Milliarden Euro durch Naturgefahren wie Sturm, Hagel und Starkregen in Deutschland entstanden. Hinzu kommen rund 500 Millionen Euro, die Versicherer für durch Naturgefahren demolierte Fahrzeuge zahlten.

    Verschiedene Versicherungen haften bei Sturmschäden

    Welche Assekuranz einspringt, hängt von der Art des entstandenen Schadens ab. Versicherungen, die einen Sturmschaden regulieren, sind die

    • Hausratversicherung bei Schäden an beweglichen Gegenständen im Gebäude oder auf der Terrasse/Balkon
    • Wohngebäudeversicherung bei Schäden am Gebäude selbst
    • Private Haftpflichtversicherung z. B. wenn Sie Mieter sind und ein Blumentopf von Ihrem Balkon geweht wird, der einen Passanten trifft
    • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht z. B. wenn ein Baum von Ihrem Grundstück auf das Nachbarhaus fällt 
    • Kfz-Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung bei Schäden an Ihrem Auto

    Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?

    Bei der Schadensregulierung kommt es darauf an, mit welcher Geschwindigkeit ein Sturm über das Land gefegt ist. Versicherungen übernehmen in der Regel Sturmschäden ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Stundenkilometern (km/h). 

    Die Einteilung der Windstärke in die Stufen von 0 bis 12 stammt übrigens von der Beaufort-Skala, die auch der Deutsche Wetterdienst nutzt. Sie dient dazu, die Stärke des Sturms anhand seiner Auswirkungen zu schätzen.

    Beispiele der Beaufort-Skala

    WindstärkeBezeichungWindgeschwindig-
    keit in km/h
    Mögliche Auswirkungen des Windes
    0 Windstille <1 Rauch steigt senkrecht auf
    5 frische Brise 29 - 38 kleine Laubbäume bewegen sich, Wind ist zu hören
    6 starker Wind 39 - 49 dicke Äste schwanken, Regenschirme sind nur schwer zu halten, Telefonleitungen pfeifen
    7 steifer Wind 50 - 61 große Bäume bewegen sich, beim Gehen gegen den Wind ist ein Widerstand zu spüren
    8 stürmischer Wind 62 - 74 kleinere Zweige brechen von Bäumen ab, das Gehen im Freien fällt schwer
    9 Sturm 75 - 88 dicke Äste brechen von Bäumen ab, kleinere Schäden an Häusern (Dachziegel oder Rauchhauben heben ab)
    10 schwerer Sturm 89 - 102 Wind entwurzelt Bäume, Stämme brechen, größere Schäden an Häusern durch Bäume, die darauf fallen (kaputte Dächer, geborstene Fensterschreiben)
    11 orkanartiger Sturm 103 - 117 schwere Sturmschäden in Wäldern (viele Bäume knicken um), abgedeckte Dächer, Autos werden umgeworfen
    12 Orkan ab 118 schwerste Verwüstungen

    Quelle: Deutscher Wetterdienst

    Übrigens: Versicherungen wie DA Direkt holen regelmäßig eine Wetterauskunft ein und prüfen, ob tatsächlich ein Sturm der Windstärke 8 oder stärker vorlag. Eine Sturmwarnung des Deutschen Wetterdienstes allein reicht als Nachweis für einen Sturmschaden nicht aus.

    Optimal geschützt gegen Sturmschäden – mit der Hausratversicherung von DA Direkt.

    Sturmschäden am und im Gebäude

    Der Orkan hat das Dach abgedeckt, einen Schornstein zerstört oder einen großen Baum im eigenen Garten entwurzelt und aufs eigene Haus stürzen/krachen lassen: Für Sturmschäden am Gebäude kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Auch Nebengebäude wie die Garage oder das Gartenhaus sind im Versicherungsschutz enthalten, wenn Sie dies vor Vertragsbeginn vereinbart haben. Neben Sturmschäden am Dach übernimmt die Gebäudeversicherung auch Kosten für Reparaturen am Gebäude, die wegen Feuer, Hagel oder Überspannung durch Gewitter erforderlich sind.

    Stürzt ein Baum während des Sturms auf Ihr Haus und beschädigt Ihre Couch, Ihren Kleiderschrank und Elektrogeräte in der Küche, zahlt die Hausratversicherung. Sie kommt für bewegliche Gegenstände und Möbel im Haus auf, die das Unwetter demoliert hat.

    Schäden durch Witterungsniederschläge: Erweiterung notwendig

    Oft gehen Stürme mit starken Regenfällen einher. Die Wassermengen dringen über den Keller in Ihr Haus ein und beschädigen Ihre Waschmaschine und Ihren Trockner und die Feuchtigkeit zieht in die Wände. Üblicherweise sind diese Schäden nicht automatisch im Leistungsumfang einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung enthalten. 

    Damit Sie auch gegen Schäden durch Starkregen geschützt sind, können Sie Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um den Schutz vor sogenannten Elementargefahren erweitern. Dieser Zusatzbaustein greift bei Starkregen, Überschwemmungen, Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck – das ist die Last des Schnees, die zum Beispiel auf ein Dach presst.

    Bei Sturmschäden am oder im Gebäude: Das ist zu tun

    Sobald der Sturm vorbei ist, stellen Sie fest, welche Schäden er an Ihrem Haus, im Garten oder am Auto angerichtet hat. So gehen Sie am besten vor: 

    • Schaden mindern. Beseitigen Sie mögliche Gefahrenquellen wie Scherben und achten Sie darauf, dass der Schaden nicht größer wird. Dichten Sie ein kaputtes Fenster oder ein teilweise abgedecktes Dach behelfsmäßig ab. Achten Sie dabei stets auf Ihre eigene Sicherheit!

    • Versicherung informieren. Melden Sie den Sturmschaden Ihrer Versicherung – je nach Schaden der Gebäude- oder Hausratversicherung oder Ihrem Kfz-Versicherer. Werfen Sie kaputte Gegenstände im Haus erst nach Rücksprache mit der Versicherung weg. Erkundigen Sie sich beim Versicherer, ob Sie schon einen Handwerker für die Reparaturen beauftragen dürfen. Manchmal schicken Versicherer erst einen Gutachter vorbei, der sich die Situation vor Ort anschaut.

    • Dokumentieren. Machen Sie Fotos oder Videos von den Sturmschäden. Notieren Sie den Ort und die Uhrzeit des Unwetters, damit die Versicherung später die Windstärke überprüfen kann.

    • Reparieren. Nach Absprache mit Ihrer Versicherung rufen Sie einen Handwerker, der die Schäden reparieren soll. Bitten Sie dabei um einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer Versicherung vorlegen, und definieren Sie den Auftragsumfang möglichst genau.

    Sturmschäden durch einen umgestürzten Baum

    Wenn ein Schaden durch einen im Sturm umgestürzten Baum entsteht, können verschiedene Versicherungen haften. Welche Assekuranz zuständig ist, hängt davon ab, wem der Baum gehört und bei wem der Schaden aufgetreten ist.

    Übersicht: zuständige Versicherung bei umgestürzten Bäumen

    Schaden auf eigenem Grundstück  
    (am Gebäude oder am Hausrat)

    Schaden auf Grundstück des Nachbarn

    Eigener Baum

    Ihre Wohngebäudeversicherung bei Schäden am Gebäude

    Ihre Hausratversicherung bei Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus

    Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftplicht oder private Haftpflichtversicherung

    Fremder Baum (des Nachbarn)

    Haus- und Grundbesitzerhaftplicht oder private Haftpflichtversicherung des Nachbarn

    Wohngebäude- oder Hausratversicherung des Nachbarn


    Stürzt bei einem Sturm ein Baum aus Ihrem Garten auf Ihr Haus, kommt Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Sie übernimmt auch die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung von entwurzelten Bäumen – selbst wenn das Pflanzengewächs „nur“ den Garten verwüstet und keinen Schaden am Gebäude hinterlassen hat. Für Sturmschäden am Eigentum Ihres Nachbarn zahlt Ihre Haftpflichtversicherung

    Ihre Versicherung prüft, ob Sie wirklich für den Schaden haftbar gemacht werden können – Stürme gelten nämlich meist als „höhere Gewalt“. Das ist aber nur der Fall, wenn Ihr Baum gesund war und es dementsprechend nicht abzusehen war, dass er entwurzelt wird.

    War Ihr Baum dagegen schon alt und morsch, haben Sie als Grundstückbesitzer die Pflicht, ihn vor dem Sturm zu sichern oder zu fällen. Dabei handelt es sich um die „gesetzliche Verkehrssicherungspflicht“. Haben Sie es ohne Absicht versäumt, den Baum zu sichern und er beschädigt das Nachbarhaus, springt Ihre Haftpflichtversicherung ein.

    Gut zu wissen: Die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht besagt, dass Sie als Haus- oder Grundstückseigentümer schon vor dem Sturm Gefahrenquellen beseitigen müssen. Dazu gehört, dass Sie bauliche Mängel, an denen sich Passanten verletzen können, beheben oder trockene Äste von Bäumen entfernen, die bei Sturm abbrechen könnten.

    Übrigens: Sind Sie Mieter in einem Haus und eine Ihrer Balkonpflanze verletzt einen Fußgänger, springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Als Grundstückseigentümer sollten Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.

    Wer zahlt für Autoschäden bei Sturm?

    Für Sturmschäden am Auto kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Bei einem Sturm ab Windstärke 8 übernimmt sie Schäden an Ihrem Auto, die durch herabfallende herumfliegende Äste entstehen. Übrigens: Die Vollkaskoversicherung greift auch bei Windstärken unter 8. Haben Sie während des Sturms einen Unfall, etwa weil Sie auf einen umgestürzten Baum auffahren, dann zahlt unabhängig von der Windstärke nur die Vollkaskoversicherung.  

    Anders ist es, wenn Sie Ihr Auto vor Ihrem Haus geparkt haben und dieses während eines Sturms von einem Blumenkasten Ihres Nachbarn getroffen wird. Ist er der Eigentümer haftet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Nachbarn für den Sturmschaden am Auto. Ist er Mieter springt seine private Haftpflichtversicherung ein.

    Sturmschäden vermeiden: So bereiten Sie sich auf ein Unwetter vor

    Wenn Sie im Radio, Fernsehen oder Internet eine Unwetter- oder Sturmwarnung mitbekommen, haben Sie in der Regel noch Zeit, Ihr Haus sturmfest zu machen.

    • Befestigen Sie lose Gegenstände im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse. Binden Sie Gartentische und -stühle zusammen und räumen Sie Blumentöpfe sowie Deko-Elemente, die herumfliegen könnten, ins Haus oder in den Schuppen.
    • Schließen Sie alle Fenster und Türen, um Durchzug und zerbrochene Scheiben zu vermeiden. 
    • Fahren Sie Rollläden entweder ganz hoch oder ganz herunter. Nur zur Hälfte heruntergelassen, kann der Wind die Jalousie aus der Führung drücken und beschädigen.
    • Prüfen Sie, ob Dachziegel und Satellitenschüssel fest auf dem Dach halten. Gehen Sie dabei sehr vorsichtig vor und begeben Sie sich auf keinen Fall selbst in Gefahr.
    • Parken Sie Ihr Auto in der Garage. Vermeiden Sie unnötige Fahrten und Parkplätze unter Bäumen.
    • Bleiben Sie während des Sturms im Haus und prüfen Sie Schäden erst danach.

    Häufige Fragen und Antworten rund um die Versicherung bei Sturmschäden

    Wann zahlt welche Versicherung für Schäden am Haus durch Sturm, Starkregen & Co.?

    Je nachdem, um welchen Schaden es sich handelt, haften diese Versicherungen: 

    • Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt bei Schäden am Gebäude, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Überspannung und durch Blitzschlag entstehen.
    • Hausratversicherung. Sie haftet für Schäden an beweglichem Mobiliar, Kleidung und elektronischen Geräten im Haus, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Überspannung, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Leitungswasser auftreten.
    • Elementarschadenversicherung (als Erweiterung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung). Sie kommt für Schäden am und im Gebäude durch z. B.  Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und  Lawinen auf.

    Wer zahlt bei einem Sturmschaden im Garten?

    Die Wohngebäudeversicherung deckt auch Schäden im Garten ab, wenn dieser sich direkt am Haus befindet. Fällt Ihr eigener Baum in einem Sturm im Garten um und verwüstet diesen, zahlt Ihre Wohngebäudeversicherung. Wird der Baum im Nachbargarten entwurzelt und stürzt auf Ihr Grundstück, übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder die private Haftpflicht des Nachbarn die Kosten für Reparaturen und die Entsorgung des Baums.

    Welche Versicherung zahlt bei einem Sturmschaden am Pavillon?

    Grundsätzlich sind auch Nebengebäude wie Gartenhaus und Garage in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Bei einem Pavillon kommt es darauf an, ob er im Garten fest installiert ist und es sich um eine Holz- oder Metallkonstruktion mit einem gedeckten Dach handelt. Dann übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für Sturmschäden. 

    Ein einfacher Zelt-Pavillon vom Baumarkt hingegen gilt nicht als Nebengebäude und ist somit nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung, wie Sie Ihren Pavillon gegen einen Sturm absichern.

    Wird Ihr eigener Pavillon auf das Grundstück des Nachbarn geweht und zerstört den Garten, springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein, sofern Sie zur Miete wohnen. Sind Sie der Grundstückseigentümer kommt Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftplicht für die Schäden beim Nachbarn auf.

    Wer haftet bei Sturmschäden am Auto?

    Für Sturmschäden am Auto kommt in der Regel Ihre Kfz-Versicherung auf. Die Teilkaskoversicherung greift bei Schäden an Ihrem Auto durch herabfallende Äste oder Dachziegel. Wichtig: Die Teilkasko springt nur ein, wenn mindestens Windstärke 8 geherrscht hat. Die Vollkaskoversicherung bezahlt auch schon bei geringeren Windstärken.

    Und wenn ein Baum aufs Auto fällt: Welche Versicherung zahlt die Sturmschäden am Fahrzeug? Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung kommt für den Schaden auf, wenn ein Baum durch einen Sturm entwurzelt wird und auf Ihr Auto fällt. Stürzt zum Beispiel ein morscher Baum auf Ihr Auto, weil er vorher nicht richtig gesichert war, haftet der Baumbesitzer und seine Haftpflichtversicherung bezahlt den Schaden.

    Angelika Dick, 02.11.2022

    Wer muss bei Sturmschaden zahlen?

    Sturmschäden. Für Sturmschäden haften beispielsweise Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings: Stürmisch finden die Gesellschaften es erst ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern.

    Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Sturm?

    Für die kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. Erfüllt sein muss jedoch eine Bedingung: Ein "Sturm" liegt ab Windstärke acht vor, also ab 62 Kilometern pro Stunde.

    Was zahlt die Versicherung bei Sturmschaden?

    Wer zahlt für Autoschäden bei Sturm? Für Sturmschäden am Auto kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Bei einem Sturm ab Windstärke 8 übernimmt sie Schäden an Ihrem Auto, die durch herabfallende herumfliegende Äste entstehen. Übrigens: Die Vollkaskoversicherung greift auch bei Windstärken unter 8.

    Wer zahlt Kfz Schäden bei Sturm?

    Die Teilkaskoversicherung zahlt dir bei einem Sturmschaden die entstandenen Reparaturkosten oder auch den Zeitwert deines Fahrzeugs. Das ist der Betrag, den du für dein Auto vor dem Unfall bei einem Verkauf bekommen hättest.