Wie berechnet man Urlaubstage bei 450 Euro Job?

Gehen Sie einem Minijob nach und fragen sich, wie Sie mit diesem Minijob Ihren Urlaub richtig berechnen? Das ist ganz einfach. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und befolgen ein paar Hinweise und schon haben sie Gewissheit. Jedoch gibt es immer noch Arbeitgeber, die Ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub gewähren wollen. Fragen Sie einfach nach. Als Minijobber haben Sie genau wie jeder andere Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Wie berechnet man Urlaubstage bei 450 Euro Job?
Minijobber haben wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub!

Was Sie benötigen:

  • Minijob
  • evtl. einen Taschenrechner

Gehen Sie einem Minijob nach und fragen sich, wie Sie Ihren bezahlten Erholungsurlaub richtig berechnen? Sie haben grundsätzlich ca. vier Wochen Urlaub. Dies ist aber nur die Faustformel. Es kommt darauf an, an wie vielen Werktagen Sie wie viele Stunden arbeiten.

So berechnen Sie bei einem Minijob Ihren Urlaub  

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag des Minijobs, vielleicht hat Ihr Arbeitgeber darin den Umfang Ihres Urlaubs geregelt. Oft gewähren Arbeitgeber vertraglich mehr Urlaubstage, als das Gesetz vorsieht. Nur wenn Ihr Arbeitsvertrag zu diesem Thema schweigt, ist der gesetzliche Mindestanspruch einschlägig.
  • Falls in Ihrem Arbeitsvertrag keine Konkretisierung zum Urlaub steht, berechnen Sie den gesetzlichen Urlaubsanspruch.
  • Dazu schreiben Sie sich auf, an wie vielen Tagen Sie wie viele Stunden in Ihrem Minijob arbeiten. Hierzu ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn Sie an fünf Werktagen arbeiten, haben Sie einen Anspruch auf zwanzig Urlaubstage. Das gilt sogar, wenn Sie maximal zwanzig Stunden pro Woche arbeiten. Arbeiten Sie dagegen an zwei Werktagen zwanzig Stunden, stehen Ihnen keine zwanzig, sondern nur acht Urlaubstage zu.
  • Ihr gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub umfasst mindestens vier Wochen, d.h. vierundzwanzig Werktage, ausgehend von einer Woche, die sechs Werktage umfasst. Werfen Sie zur Überprüfung einen Blick ins Bundesurlaubsgesetz, § 3 BUrlG. Das Bundesurlaubsgesetz berechnet sechs Werktage. Nur in wenigen Branchen arbeitet man sechs Tage. Rechnen Sie daher den Urlaub auf die entsprechenden Werktage um.
  • Wie berechnet man Urlaubstage bei 450 Euro Job?

    Mittlerweile ist an einen Minijob oft einfacher heranzukommen als an einen Fulltime-Job. Der …

  • Zur Veranschaulichung hier ein Beispiel, wie Sie unproblematisch Ihren gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub vom Minijob berechnen können: Wenn Sie an 2 Tagen je Woche arbeiten, multiplizieren Sie 2 Tage mit dem gesetzlichen Mindesturlaub, d. h. mit 24. Dann teilen Sie diesen Wert durch die Anzahl der Werktage, bei einer 5-Tage-Woche durch 5, bei einer 6-Tage Woche durch 6, dann erhalten Sie Ihre Urlaubstage als Ergebnis.     

So beantragen Sie Ihren Urlaub

  1. Fragen Sie in der Personalabteilung nach, ob es spezielle Urlaubsantragsformulare gibt. Sicherlich wird man Ihnen gerne weiterhelfen. Viele Firmen arbeiten auch mit virtuellen Urlaubsanträgen über ein Zeiterfassungssystem. Dann stellen Sie Ihren Antrag über dieses Softwaresystem. Füllen Sie das Antragsformular aus und geben Sie Ihre Wunschurlaubstermine ein. Nun geben Sie Ihren Antrag Ihrem direkten Vorgesetzten. Er wird Ihren Urlaubsantrag genehmigen oder ablehnen.
  2. Wird Ihr Antrag abgelehnt, etwa weil er in die Schulferien fällt und schon viele andere Arbeitnehmer zu dieser Zeit Urlaub haben, oder Sie eine vertragliche Urlaubssperre haben, sollten Sie einen anderen Termin auswählen und einen neuen Antrag stellen.

Genießen Sie Ihren wohlverdienten Erholungsurlaub vom Minijob!

Weitere Autorin: Britta Jones

Weiterlesen:

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  • Urlaubsansprüche für 400-Euro-Kräfte korrekt berechnen
  • Bundesurlaubsgesetz bei Minijob - Beachtenswertes
  • Urlaubsanspruch in der Gastronomie nutzen - so geht's
  • Übersicht: Alles zum Thema Minijob & Co

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Viele Beschäftigte nutzen die Sommerferien, um in dieser Zeit ihren Jahresurlaub zu nehmen. Grundsätzlich haben auch Minijobber einen Urlaubsanspruch – mit denselben kniffligen Fragen, die auch bei anderen Teilzeitbeschäftigten entstehen. Zu oft findet das Arbeitsrecht hier keine Beachtung. Das neue Nachweisgesetz soll dies ändern.

Das Arbeitsrecht gilt auch für Minijobber. In § 2 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat es der Gesetzgeber klar zum Ausdruck gebracht: Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV ist eine Sonderform des Teilzeitarbeitsverhältnisses. Insofern bestehen im sogenannten Minijob überwiegend dieselben Rechte und Pflichten wie in anderen Arbeitsverhältnissen.

Rein arbeitsrechtlich haben Aushilfen auf Minijob-Basis also auch einen Anspruch auf Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Mit dem neuen Nachweisgesetz, das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, müssen Arbeitgeber auch die Arbeitsbedingungen für Minijobber schriftlich niederlegen.

Nachweisgesetz fordert schriftliche Angaben zum Urlaub

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Arbeitsrecht auch für Minijobber: Petitionsausschuss fordert mehr Kontrolle

Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben gibt es im Umgang mit Minijobs bislang zahlreiche Missstände. Nicht selten geben Arbeitgeber geringfügig Beschäftigten trotz anderslautender Regelungen beispielsweise keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Erholungsurlaub. Um den Rechten von Minijobbern Geltung zu verschaffenhat der Petitionsausschuss des Bundestags kürzlich eine Be­schluss­emp­feh­lung an den Bun­des­tag ver­ab­schie­det. Darin fordert er eine stärkere Kon­trol­le der Ein­hal­tung gel­ten­den Ar­beits­rechts bei Minijobs. Bei Verstößen gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz müssten Arbeitgeber auch zur Verantwortung gezogen werden, heißt es.

Urlaubsanspruch bei Minijobbern

Was gilt also im Hinblick auf den Urlaubsanspruch von Minijobbern? Wie lange geringfügig Beschäftigte im Jahr Urlaub machen können, das kann – ebenso wie bei anderen Teilzeitarbeitsverhältnissen – in Einzelfällen schwierig zu berechnen sein. Auch die Höhe des Urlaubsentgelts sowie die des zusätzlich vom Arbeitgeber versprochenen Urlaubsgelds bieten immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen zwischen Teilzeitbeschäftigten und Arbeitgeber.

Grob zusammengefasst ist zunächst zu unterscheiden zwischen Teilzeitbeschäftigten, die an den gleichen Wochentagen vor Ort sind wie ihre Vollzeitkollegen (jedoch weniger Stunden pro Tag arbeiten), und jenen Mitarbeitenden, die an weniger Arbeitstagen innerhalb einer Woche tätig sind.

Download-Tipp: Checkliste Urlaubsfragen

Mit dem Haufe-Whitepaper "Mitarbeiterfragen zu Urlaubsanspruch und -Vergütung" erhalten Arbeitgeber eine kostenlose Checkliste, um komplexe Fragestellungen rund um das Thema Urlaub schnell und rechtssicher beantworten zu können.

Hier geht es direkt zum Download.

Urlaubstage im Minijob richtig berechnen

Im ersten Fall stehen bei Teilzeitbeschäftigten, also prinzipiell auch bei Minijobbern, gleich viele Urlaubtage auf der Habenseite wie bei den Vollzeitbeschäftigten. Der Unterschied wirkt sich im Urlaubsentgelt aus, das sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der vergangenen 13 Wochen vor Urlaubsbeginn bemisst.

Arbeiten geringfügig Beschäftigte regelmäßig an weniger Wochentagen, so ist die Zahl der Urlaubstage entsprechend zu verringern. Das Verhältnis entspricht jenem, in dem die tatsächlichen Beschäftigungstage zu den Werktagen des Kalenderjahres stehen. Eine in einem Privathaushalt tätige Haushaltshilfe, die an 2 Tagen pro Woche jeweils 2,5 Stunden arbeitet, hat beispielsweise einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 8 Tagen (24 Mindesturlaubstage : 6 Werktage × 2 Arbeitstage = 8 Arbeitstage Urlaub).

Wie Arbeitgeber den Urlaubsanspruch korrekt berechnen, lesen Sie hier.

Minijob: Urlaub von geringfügig Beschäftigten abstimmen

Geringfügig Beschäftigte sind, wie andere Berufstätige auch, oft auf Urlaub in der Ferienzeit angewiesen, sodass sich häufig die Urlaubswünsche verschiedener Mitarbeitender überschneiden. Können sich diese untereinander nicht einigen, so kann der Arbeitgeber Urlaubswünsche von Mitarbeitenden ablehnen, wenn diese den Planungen der Kollegen oder Kolleginnen entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen. Grundsätzlich besteht jedoch kein genereller Vorrang der Beschäftigten mit betreuungs- oder schulpflichtigen Kindern. Letztlich ist immer im Einzelfall abzuwägen. Eventuell kann auch eine Betriebsvereinbarung sinnvoll sein, die die Grundsätze zur Urlaubsgewährung regelt.Lesen Sie hier, wie Arbeitgeber den Urlaub richtig festlegen.

Alles Wissenswerte rund um den Urlaubsanspruch lesen Sie in diesem Top-Thema.

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Wie viele Stunden rechnet man für einen Urlaubstag Minijob?

Sind Sie also weniger als fünf Tage in der Woche in einem Minijob beschäftigt, muss der Urlaubsanspruch entsprechend gekürzt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viel Stunden Sie pro Tag arbeiten. Ausschlaggebend sind die Tage, an denen Sie in der Woche arbeiten.

Wie viel Urlaub bei Minijob 1 Tag pro Woche?

Am einfachsten kann man sich die Berechnung so herleiten: Jedem Arbeitnehmer stehen gesetzlich vier freie Wochen pro Jahr zu. Arbeiten Sie also an drei Tagen pro Woche, beträgt Ihr gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch zwölf Tage. Wenn Sie nur an einem Tag in der Woche arbeiten, stehen Ihnen vier freie Tage pro Jahr zu.

Wie viel Urlaub steht einer 450 Euro Kraft zur Verfügung?

Sein monatliches Arbeits- entgelt beläuft sich auf 450,00 EUR. Jahresurlaub einer Vollzeitkraft 20 Tage bei einer 5-Tage- Arbeitswoche. Berechnung des Anspruchs an bezahlten Urlaubstagen: 20 Urlaubstage : 5 Arbeitstage pro Woche bei Vollbeschäftigung = 4 x 2 Arbeitstage des Minijobber = 8 Tage Jahresurlaub.