Wie breit muss eine tür für einen rollstuhl sein

Orientierung für Türbreiten und Bewegungsflächen enthält die Norm DIN 18040 Teil 1 – Barrierefreie Wohnungen. Die Vorgaben der ihr zugrunde liegenden Vorgängernormen wurden redaktionell überarbeitet und um sensorische Elemente ergänzt. In den Normen finden sich folgende Bestimmungen: Bewegungsflächen für den Rollstuhlbenutzer sind die zur Bewegung mit dem Rollstuhl notwendigen Flächen. Sie schließen die zur Benutzung einer Einrichtung erforderlichen Flächen ein. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern jedoch nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein, z. Bsp. durch Rohrleitungen, Mauervorsprünge, Heizkörper, Handläufe.

Bewegungsflächen für Rollifahrer in Kürze: 150 cm breit und 150 cm tief …

 

  • muss eine Bewegungsfläche mindestens sein, um als Wendemöglichkeit in jedem Raum zu dienen – ausgenommen kleine Räume, die der Rollstuhlnutzer ausschließlich vor- und rückwärts fahrend uneingeschränkt nutzt.
  • muss eine Bewegungsfläche als Duschplatz sein
  • muss eine Bewegungsfläche vor dem Klosettbecken und dem Waschtisch sein
  • muss eine Bewegungsfläche vor den Fahrstuhltüren und am Anfang und am Ende einer Rampe sein.

150 cm tief muss eine Bewegungsfläche vor Kücheneinrichtungen und vor der Einstiegsseite der Badewanne sein. 150 breit muss sie zwischen Wänden außerhalb der Wohnung und neben Treppenauf- und abgängen sein. Die Auftrittsfläche der obersten Stufe ist auf die Bewegungsfläche nicht anzurechnen. 120 cm breit muss eine Bewegungsfläche mindestens zwischen Wänden innerhalb der Wohnung sein.

Neben dem WC- Becken muss eine Bewegungsfläche links oder rechts mindestens 95 cm breit und 70 cm tief sein. Auf einer Seite des Klosettbeckens muss ein Abstand zur Wand oder zu Einrichtungen von mindestens 30 cm eingehalten werden. Vor handbetätigten Türen muss eine Bewegungsfläche auf der aufschlagenden Seite mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein.

Vor Schiebetüren muss eine Bewegungsfläche mindestens 190 cm breit und 120 cm tief sein.

Vor handbetätigten Drehflügeltüren auf der nicht aufschlagenden Seite muss eine Bewegungsfläche mindestens 150 cm breit und 120 cm tief sein.

Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben. Die Tür darf nicht in den Sanitärraum schlagen. Große Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein.

Kinder, ältere Menschen und Personen mit Handicap sind in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Worauf in Hinblick auf Barrierefreiheit bei Türen geachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel.

Tipp:

Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich geregelt, sie wird auch gefördert! Wenden Sie sich an die entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Ihrem Bundesland. Es lohnt sich!

Barrierefreiheit ist in der ÖNORM B 1600 geregelt. Was viele vielleicht nicht wissen: Die ÖNORM regelt nicht, dass Gebäude barrierefrei ausgeführt werden müssen, das ist Aufgabe des Gesetzgebers bzw. des Bauherrn. Die Norm gibt lediglich vor, wie Barrierefreiheit am besten und im Sinne aller Betroffenen zu erreichen ist.

Ganz besonderes Augenmerk gehört in Hinblick auf Barrierefreiheit den Türen: Die optimale Türbreite beträgt laut ÖNORM B 1600 90 Zentimeter für den Eingang und mindestens 80 Zentimeter innerhalb des Hauses. Gemeint ist immer die innere Lichte. Türen, die noch breiter sind, werden sehr schwer und lassen sich dann von Kindern oder schwächeren Menschen kaum mehr problemlos öffnen.

Schwellenlos bevorzugt

Alle Türen sollten grundsätzlich schwellenlos ausgeführt werden, was auch für Terrassentüren heute technisch kein Problem mehr ist. Statt den zur Abdichtung gegen eindringendes Wasser und Vermeidung von Wärmebrücken sinnvollen, aber zu hohen Schwellen sind plastische, elastische, mechanische und magnetische Türdichtungen möglich. Ist eine Türschwelle nicht zu verhindern, darf sie höchstens zwei Zentimeter hoch sein, damit man sie noch relativ leicht überrollen kann. Schräge Übergangsprofile erleichtern dies. Glastüren sollten eine kontrastierende Rahmenkonstruktion aufweisen und in der Höhe von etwa 90 bis 100 Zentimeter farblich markiert sein.

Leichte Bedienbarkeit gesetzlich vorgeschrieben

Sind Türen extrem schwer (über 25 N), z. B. große Vollholz-Eingangstüren oder Feuerschutztüren, so sollten sie möglichst mit einem automatisierten Öffnungsmechanismus ausgestattet werden. Neu ist seit 2017 die Bestimmung, dass Türen mit und ohne Türschließer im Regelbetrieb immer leicht bedienbar sein müssen. Wie dies erreicht werden kann, beschreibt die Neuausgabe der ÖNROM B1600.

Und was sind barrierefreie Fenster?

Ist ein Bewohner des Hauses tatsächlich an den Rollstuhl gebunden oder verbringt die meiste Zeit sitzend, Fenster mit einer Parapethöhe von 60 Zentimeter sind optimal und ermöglichen einen freien Ausblick auch im Sitzen oder Liegen. Eine Absturzsicherung in der Höhe von 100 Zentimeter ist dann aber unbedingt notwendig. In diesem Fall ist auch auf die Höhe der Bedienelemente, Fenster- und Jalousiengriffe zu achten.

Wie breit ist rollstuhlgerecht?

Standardrollstuhl 1.20 m in der Länge und 0.70 m in der Breite.

Wie Öffnet ein Rollstuhlfahrer eine Tür?

Wichtig sind die Bewegungsflächen, die für Rollstuhlfahrer beim Öffnen von Türen erforderlich sind. Der Rollstuhlfahrer muss vor- und zurück fahren sowie die Richtung ändern können, um die Bedienungsvorrichtungen zu erreichen und die entsprechenden Bewegungen ausführen zu können.

Wann ist ein Zugang barrierefrei?

Wesentliche Kriterien einer barrierefreien Wohnung nach DIN 18040-2. Öffentlicher Bereich von Wohngebäuden: Gehwege: Mindestens 1,20 Meter breit, schwellenlos, gut befahrbar, gut beleuchtet, mit Orientierungshilfen. Rampen: Mindestens 1,20 Meter breit, mit beidseitigem Handlauf und Radabweiser, maximal 6 Prozent ...

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