Wie hoch ist das Krankengeld bei einer Reha?

Wie hoch ist das Krankengeld bei einer Reha?

Übergangsgeld - 10 Fakten zur Entgeltersatz­leistung bei einer Reha

Thema Übergangsgeld ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Übergangsgeld als Entgeltersatz­leistung der gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen für die Teilnahme an Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Reha, Kur) zu. Zudem steht es behinderten Menschen, die an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen zu. In welcher Höhe und für welche Dauer Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben sowie zahlreiche weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Fragen und Antworten. Oder berechnen Sie gleich hier Ihren Anspruch mit dem Übergangsgeld-Rechner.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Übergangsgeld

  • 01.

    Was versteht man unter Übergangsgeld?

    Übergangsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen bei medizinischer sowie beruflicher Rehabilitation an einen Versicherten gezahlt werden. Die Rechtsgrundlagen hierzu werden in dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Kapitel 6 dargelegt. Dabei stellt das Übergangsgeld eine Entgeltsersatz­leistung dar, um den Einkommensausfall des betroffenen Arbeitnehmers auszugleichen. Es muss beantragt werden und wird erst dann gezahlt, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers (in der Regel nach 6 Wochen) beendet ist. Während der Zahlung von Übergangsgeld leistet der Rentenversicherungs­träger die Beiträge zur Sozialversicherung, mit Ausnahme des Beitragszuschlages für Kinderlose ab dem 24. Lebensjahr in der Pflegeversicherung.

  • 02.

    Was bedeutet Entgeltersatz­leistung?

    Unter diesem Begriff versteht man eine finanzielle Hilfeleistung, erbracht von den verschiedenen Sozialleistungs­trägern.

  • 03.

    Wann hat man Anspruch auf Übergangsgeld?

    Übergangsgeld kann von Versicherten beantragt werden, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls im Anschluss an die Akutbehandlung weiterhin intensive Betreuung benötigen, um wieder arbeiten zu können. Um möglicherweise Übergangsgeld zu erhalten, muss der Patient unmittelbar vor Beginn der Reha Einkommen bezogen und Rentenversicherung gezahlt haben oder entweder Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Verletztengeld bekommen haben - sogenannte Entgeltersatz­leistungen, denen ein rentenversichertes Einkommen zugrundeliegen muss.

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  • 04.

    Von wem wird das Übergangsgeld gezahlt?

    Bei einer medizinischen Reha wird das Übergangsgeld vor allem von der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung gezahlt. Die Rentenversicherung ist meist dann zuständig, wenn der Grundsatz "Reha vor Rente" zutrifft, wenn also durch eine Reha-Maßnahme eine Frühverrentung vermieden werden kann. Trifft wiederum der Grundsatz "Reha vor Pflege" zu, womit gemeint ist, dass durch medizinische Reha eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit gemildert oder abgewendet werden kann, zahlt meist die gesetzliche Krankenkasse. Auch hier muss zunächst ein Antrag auf Reha gestellt werden, über den der Medizinische Dienst der Krankenversicherung entscheidet. Zuständig für finanzielle Leistungen bei der beruflichen Reha sind vor allem die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.

  • 05.

    Was ist eine berufliche Rehabilitation?

    Eine berufliche Rehabilitation kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheit­lichen Gründen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann oder Schwierigkeiten hat, einen Arbeitsplatz zu finden, der seinen gesundheitlichen Problemen Rechnung trägt. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist es, entweder den Arbeitsplatz des Betroffenen z.B. durch technische Hilfmittel zu erhalten oder ihm durch Umschulung bzw. Weiterbildung zu einer beruflichen Neuorientierung zu verhelfen, weswegen diese Maßnahme auch als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezeichnet wird. Die berufliche Reha kann außerdem in Berufsbildungs- oder -förderungswerken sowie in Werkstätten für behinderte Menschen erfolgen.

  • 06.

    Was versteht man unter einer medizinischen Rehabilitation?

    Während einer medizinischen Rehabilitation werden vor allem Gesundheits- und Funktionsstörungen mit dem Ziel behandelt, den Rehabilitanden möglichst schnell wieder ins Berufsleben einzugliedern. Diese Reha erfolgt entweder stationär in Reha-Kliniken oder in ambulanten Reha-Einrichtungen. Anspruch auf stationäre Reha besteht allerdings erst dann, wenn eine ärztliche Behandlung oder eine ambulante Reha nicht ausreichen und diese Behandlungen mindestens 4 Jahre lang erfolgt sind - es sei denn, eine stationäre Reha ist aus medizinischer Sicht für die Behandlung vorzeitig erforderlich.

  • 07.

    Haben auch freiberuflich Tätige bzw. freiwillig Versicherte Anspruch auf Übergangsgeld?

    Selbstständige, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können Anspruch auf Übergangsgeld haben. Bei freiberuflich Tätigen werden hierbei 80 Prozent jenes Einkommens berechnet, das der Beitragszahlung für die Rentenversicherung im vergangenen Kalenderjahr zugrundelag. Kein Anspruch besteht jedoch, wenn eine Person zwar freiwillig versichert oder selbstständig ist, aber keine Einkünfte hat oder im Kalenderjahr vor der Reha-Maßnahme keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat.

  • 08.

    Welche finanziellen Leistungen können Sie bei Übergangsgeld erwarten?

    Die Höhe des Übergangsgeldes wird auf der Grundlage der letzten Arbeitseinkünfte berechnet. In der Regel bedeutet dies 80 Prozent des Bruttogehaltes, höchstens jedoch die Höhe des Nettogehalts. Normalerweise erhält ein kinderloser Versicherter 68 Prozent des letzten Nettogehalts, während ein Arbeitnehmer mit einem Kind 75 Prozent bekommt. Außerdem werden möglicherweise die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen und Reisekosten erstattet.

  • 09.

    Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

    Gezahlt wird für die Dauer der medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation (maximal 6 Wochen). Übergangsgeld erhält ein Rehabilitand nur für die Tage, an denen er aktiv an der Reha-Maßnahme teilnimmt. Ein Fehlen muss entschuldigt werden. Leistungen für einen Monat werden regulär für 30 Tage angesetzt.

  • 10.

    Wodurch unterscheidet sich das Übergangsgeld von Krankengeld und Verletztengeld?

    Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Die Zahlungen beginnen, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet, was in der Regel nach 6 Wochen der Fall ist. Berechnungs­grundlage für das Krankengeld ist das letzte Bruttogehalt und die Anspruchshöhe beläuft sich auf 70 Prozent dieses Betrages, maximal aber auf 90 Prozent des Nettogehalts. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vorab von der Krankenkasse abgezogen und an die Versicherungsträger gezahlt. Das Verletztengeld ist im Grunde das Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften und wird ähnlich wie dieses berechnet. Allerdings beläuft sich hier der Regelentgelt auf 80 Prozent des letzten Bruttogehalts und kann maximal die Höhe des Nettogehalts erreichen. Nur der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung muss von dem Betroffenen selbst getragen werden, ansonsten werden keine Sozialbeiträge abgezogen.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Übergangsgeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 28.11.2022

Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Übergangsgeld" wurden am 28.11.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:

  • 28.11.2022: Berücksichtigung der geänderten Parameter für die neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2023 im Übergangsgeldrechner.
  • 04.11.2021: Berücksichtigung der geänderten Parameter für die neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2022 im Übergangsgeldrechner.
  • 05.11.2019: Erweitern des Übergangsgeldrechners um die Auswahl des Berechnungsjahres.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt

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Wie hoch ist das Krankengeld während einer Reha?

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent vom letzten Brutto-, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettogehalt – bis zu einem gesetzlichen festgelegten Höchstbeitrag pro Tag (112,88 Euro für 2022). Wenn nach einer Reha Arbeitsunfähigkeit attestiert wird, hat der Betroffene wieder Anspruch auf Krankengeld.

Wird die Zeit der Reha auf das Krankengeld angerechnet?

Da die meisten Rehas allerdings lediglich drei Wochen dauern, ist das für die Mehrheit der Versicherten zu verschmerzen. Die Zeit, in der die Rentenversicherung Übergangsgeld auszahlt, wird auf das Krankengeld angerechnet. Das bedeutet: Die Reha-Maßnahme verlängert nicht Ihren Anspruch auf Krankengeld.

Wie hoch ist Übergangsgeld bei Reha nach Krankengeld?

Besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld, so wird dieses für die Zeit nach dem Ende der Rehabilitationsleistung bis zum Beginn und für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung gewährt.

Bin ich während der Reha krank geschrieben?

Während der medizinischen Reha muss keine eigene Krankmeldung ausgestellt werden. Um von der Arbeit freigestellt zu werden, ist es ausreichend, die Bescheinigung des Rehabilitationsträgers dem Arbeitgeber vorzulegen, welche Beginn und voraussichtliche Dauer der Reha enthält.