HinweisJede Leistung aus der Pensionsversicherung kann nur über einen entsprechenden Antrag gewährt werden. Somit muss auch die Witwenpension/Witwerpension eigens beantragt werden. Show Die Witwenpension/die Witwerpension gebührt ab dem Tag nach dem Todestag der/des Verstorbenen, sofern der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod gestellt wird. Ist die Witwe/der Witwer bei Ablauf der Frist von sechs Monaten nach dem Tod der/des Versicherten minderjährig oder in ihrer/seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt, so endet die Frist erst mit Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit oder mit Ablauf von sechs Monaten nach dem Wiedererlangen der Geschäftsfähigkeit. Bei einer späteren Antragstellung ist der Antragstag zugleich der Pensionsbeginn. Ein Anspruch auf Witwenpension lediglich für die Dauer von 30 Kalendermonaten nach dem Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners – der Anspruch erlischt danach ohne weiteres Verfahren – besteht, in den folgenden Fällen:
Ist die Witwe/der Witwer bei Ablauf der befristeten Pension invalid und wird spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Erlöschen eine Weitergewährung beantragt, gebührt die Witwenpension/Witwerpension für die Dauer der Invalidität weiter. Die Witwenpension/Witwerpension gebührt jedoch ohne zeitliche Befristung, wenn
Die Mindestdauer der Ehe für einen unbefristeten Pensionsanspruch beträgt
wenn die Witwe/der Witwer zum Zeitpunkt des Todes der Ehepartnerin/des Ehepartners das 35. Lebensjahr schon vollendet hatte und die/der Verstorbene bei der Eheschließung zwar noch nicht Pensionistin/Pensionist, aber bereits älter als 65 (Mann) bzw. 60 (Frau) war, 2 Jahre. Ist die Wartezeit nicht erfüllt und wurde von der/dem Verstorbenen aber mindestens ein Beitragsmonat erworben, so gebührt der Witwe/dem Witwer eine Abfindung als einmalige Leistung. Ebenso gebührt eine Abfindung als einmalige Leistung, wenn anspruchsberechtigte Hinterbliebene nicht vorhanden sind, die Wartezeit allerdings erfüllt ist, der Reihe nach den Kindern, der Mutter, dem Vater oder den Geschwistern der/des Verstorbenen, wenn diese zum Zeitpunkt des Todes der/des Versicherten mit ihr/ihm ständig in Hausgemeinschaft gelebt haben und überwiegend von ihr/ihm erhalten wurden. AchtungKommt es während des Bezugs einer unbefristeten Witwenpension/Witwerpension zu einer neuerlichen Eheschließung, wird die Pension mit einem 35-fachen Pensionsbezug abgefertigt, während eine befristete Pension mit Ende des Monats der Eheschließung einfach wegfällt. Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf der Seite "Allgemeines zu der Witwenpension". Rechtsgrundlagen
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit wird in diesem Kapitel nur die Witwenpension/Witwerpension beschrieben. Die Ausführungen gelten jedoch gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen und hinterbliebene eingetragene Partner. Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2022 Für den Inhalt verantwortlich:
Was bedeutet 5 Jahre Wartezeit bei Witwenrente?Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.
Wer bekommt keine Witwenrente?Ihr eigenes Einkommen wird allerdings auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Hinterbliebenenrente wird in der Regel nicht gezahlt, wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestanden hat. Ausnahmen von dieser Ein-Jahres-Klausel gelten beispielsweise dann, wenn der Partner durch einen Unfall ums Leben gekommen ist.
Wann gibt es die kleine Witwenrente?Die kleine Witwenrente gibt es nach dem Gesetz nur für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monates, in dem der Versicherte gestorben ist. Die Begrenzung der 24 Kalendermonate gilt für folgende Fälle nicht: wenn der versicherte Ehegatte vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder.
Wer bekommt die kleine oder große Witwenrente?Große oder kleine Witwenrente, je nach Alter
Welche Variante der Hinterbliebene bekommt, hängt von dessen Alter ab. „Eine kleine Witwenrente erhält, wer noch keine 47 Jahre alt ist, nicht selbst erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung.
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