Wie lange darf ein auto abgemeldet sein

Abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum: Darauf müssen Sie achten

Über 60 Millionen Fahrzeuge sind in Deutschland zugelassen. Damit kommt statistisch auf jeden erwachsenen Bundesbürger ein Fahrzeug. Während die Zahl der Neuzulassungen konstant bei rund 3,5 Million Fahrzeugen pro Jahr liegt, nimmt die Zahl der Außerbetriebsetzungen seit einigen Jahren kontinuierlich zu. Im Schnitt werden jährlich über neun Millionen PKW endgültig oder zumindest vorübergehend vom öffentlichen Straßenverkehr abgemeldet. Die Gründe sind vielseitig und reichen vom Verkauf bis zum Totalschaden. Für viele Besitzer stellt sich nach der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs die Frage: wohin eigentlich mit dem Fahrzeug? Fragen auch Sie sich, wo Sie ihr abgemeldetes Fahrzeug parken dürfen? Der folgende Ratgeber erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten.


Gesetzliche Lage eindeutig

Aus rechtlicher Sicht stellt ein abgemeldetes Auto ein nicht verkehrsbereites Fahrzeug dar. Da weder eine Zulassung noch ein Versicherungsschutz vorliegen, darf mit dem Auto nicht am Straßenverkehr teilgenommen werden. Das schließt auch das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ein. In der Straßenverkehrsordnung ist unter § 12 dazu klar geregelt: „Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken“. Handeln Sie entgegen der Straßenverkehrsordnung, liegt ein ordnungswidriges Verhalten vor. Sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren bemühen, dessen Kosten Sie als Besitzer zu tragen haben.


Folgen der illegalen Sondernutzung

Das Parken eines abgemeldeten Fahrzeuges stellt aus rechtlicher Sicht also kein Parken, sondern eine „Sondernutzung“ dar. Handeln Sie widerrechtlich, kann das teure Folgen für Sie haben. Mit einem satten Bußgeld wird das Abstellen des abgemeldeten Fahrzeuges zu einem teuren Vergnügen. Die Summe kann sich sogar noch erhöhen, nämlich dann, wenn von dem Fahrzeug eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr ausgeht. In diesem Fall kann ein Bußgeld auch eine Höhe von 500 Euro und mehr erreichen. Verursacht das Fahrzeug einen Unfall, tragen Sie im schlimmsten Fall sogar die Unfallkosten.


Bis der Abschlepper kommt

Die illegale Sondernutzung setzt einen langen Amtsapparat in Bewegung. Zunächst werden Sie dazu aufgefordert, das Fahrzeug vom öffentlichen Grund zu entfernen. Unter Androhung einer kostenpflichtigen Entfernung wird Ihnen zur Beseitigung der illegalen Sondernutzung eine gewisse Zeit eingeräumt, die von Ort zu Ort unterschiedlich ist. Wird das Fahrzeug trotz der Aufforderung nicht entfernt, wird das Ordnungsamt selbst aktiv. Es wird ein Abschleppunternehmen beauftragt, das das abgemeldete Auto entfernt und auf einem Betriebshof zwischenparkt. Auch dort ist das „Parken“ nicht günstig. Allein für das Abschleppen und das Zwischenparken werden mehrere hundert Euro fällig. Nach einer Frist von vier bis acht Wochen wird aus dem Fahrzeug ein Wrack, das auf Staatskosten entsorgt wird. Die Ordnungsämter sind bei der Eintreibung der Auslagen rigoros. Die Entsorgung kostet je nach Wohnort 800 bis weit über 1000 Euro. Hohe Kosten, die von den Ämtern notfalls auch über einen Gerichtsvollzieher zwangsvollstreckt werden.


Möglichkeiten des legalen Parkens

Angesichts der teuren Folgen einer illegalen Sondernutzung sind Sie gut beraten, schon vor der Abmeldung einen geeigneten und rechtlich einwandfreien Parkplatz für das abgemeldete Fahrzeug zu kennen. Generell ist es erlaubt, ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug auf einem privaten Grundstück abzustellen. Als privat gilt in diesem Fall ein Grundstück, das nicht öffentlich zugänglich ist. Dazu zählt auch ein Parkplatz auf einem nicht frei zugänglichen Parkplatz oder in einer abschließbaren Garage. Auf einem Privatgrundstück ohne öffentlichen Zugang können Sie ihr abgemeldetes Fahrzeug theoretisch unbegrenzt stehen lassen. Erst wenn vom Fahrzeug eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht, kann das Ordnungsamt aktiv werden. Das gilt beispielsweise bei austretenden Flüssigkeiten oder Feuergefahr.


Alternativen zum Parken

Die (vorübergehende) Außerbetriebsetzung (früher: Stilllegung) eines Fahrzeugs kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Möglicherweise wird es für längere Zeit nicht benötigt, und der Halter möchte sich für diesen Zeitraum Kfz-Steuern und Versicherung sparen. Für die Wiederzulassung sind mehrere Dokumente erforderlich. In diesem Artikel lesen Sie, was Sie bei der erneuten Anmeldung Ihres Autos beachten müssen.

Außerbetriebsetzung: Definition

Kraftfahrzeuge können in Deutschland durch Abmeldung stillgelegt werden. Seit dem 1. März 2007 heißt diese Amtshandlung „Außerbetriebsetzung“. Neben der Bezeichnung hat sich auch die Frist geändert, und beträgt nun 7 Jahre. Das amtliche Siegel wird bei der Außerbetriebsetzung von den Kennzeichen entfernt. Erst nach Ablauf der 7 Jahre erlischt die Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief) verliert ihre Gültigkeit. Es ist dann ein Vollgutachten (z. B. von TÜV oder Dekra) für die Wiederzulassung erforderlich.

Wiederzulassung innerhalb von 7 Jahren

Erfolgt die Wiederzulassung innerhalb von 7 Jahren, reicht ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung aus. Die HU steht für Sie also nur an, wenn diese innerhalb der Außerbetriebssetzungszeit erforderlich war. Weitere Voraussetzungen für die Wiederzulassung: Weder Halter noch Zulassungsbezirk dürfen sich geändert haben.

Fahrten zur Zulassung- oder Prüfstelle ohne Kennzeichen

Wie oben beschrieben, kann der Fall eintreten, dass Sie für die Wiederzulassung eine Hauptuntersuchung durchführen lassen müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Kennzeichen nicht zur Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) fahren dürfen. Verwenden Sie entweder einen Fahrzeugtransporter, ein Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen. Einzige Ausnahme: Hat ihr Auto noch ein entstempeltes, amtliches Kennzeichen, dürfen Wege direkt zur Hauptuntersuchung und zur Wiederzulassung zurückgelegt werden, sofern die Zulassungsstelle im selben oder angrenzenden Bezirk liegt. Sie benötigen für diesen Fall jedoch eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Außerbetriebsetzung: Was passiert mit den Kennzeichen?

Im Rahmen der Abmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihr aktuelles Kennzeichen für ein Jahr von der Zulassungsstelle reservieren zu lassen. Nutzen Sie diese Option, so wird Ihnen das alte Kennzeichen bei der Wiederzulassung erneut zugeteilt. Machen Sie davon nicht Gebrauch, erhalten Sie eine neue Kennzeichennummer. Wenn Sie möchten, können Sie sich im Vorfeld ein Wunschkennzeichen reservieren. Dafür fällt eine bundeseinheitliche Gebühr von 12,80 Euro an.

Wiederzulassung: benötigte Unterlagen

Haben sich Halter und Zulassungsbezirk nicht geändert und ist die 7-Jahres-Frist noch nicht verstrichen, können Sie die Wiederzulassung anhand folgender Unterlagen vornehmen lassen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (eVB mit 7-stelliger Versicherungsnummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mit Außerbetriebsetzungsvermerk
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • falls die ZB I nicht mehr vorhanden ist und die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt: anderer Nachweis der technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (= COC-Papier), Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung)
  • falls das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde: Abmeldebescheinigung
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • Kennzeichenschilder (falls vorhanden)
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • bei Zulassung durch Bevollmächtigte / Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass sowie Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
  • für Unternehmen: aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)

Wie lange kann man ein Auto abgemeldet stehen lassen?

Auf einem Privatgrundstück ohne öffentlichen Zugang können Sie ihr abgemeldetes Fahrzeug theoretisch unbegrenzt stehen lassen. Erst wenn vom Fahrzeug eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht, kann das Ordnungsamt aktiv werden. Das gilt beispielsweise bei austretenden Flüssigkeiten oder Feuergefahr.

Wie lange muss ein Auto abgemeldet sein um es neu anmelden?

Sie haben als Fahrzeugbesitzer nach der Abmeldung sieben Jahre Zeit, Ihr Fahrzeug wieder anzumelden. Erst nach diesen sieben Jahren ist die Betriebserlaubnis erloschen. Dann ist der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) ungültig. Es spielt auch eine wichtige Rolle, ob der Fahrzeughalter die gleiche Person bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen abmelden und stilllegen?

Im Amtsdeutsch heißt die Kfz-Abmeldung übrigens Außerbetriebsetzung. Bis 2007 wurde noch zwischen "vorübergehender" und "endgültiger Stilllegung" unterschieden. Diese Unterscheidung gibt es heute nicht mehr. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Was ist besser Auto stilllegen oder abmelden?

Wenn Sie Ihr Auto aus dem Verkehr ziehen wollen, müssen Sie es abmelden. Dasselbe gilt, wenn Sie es verschrotten lassen möchten. Sie können Ihr Fahrzeug auch zeitweise stilllegen. Durchs Abmelden sparen Sie dann Steuern und Versicherungsbeiträge.

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