Gut zu wissen: Mit Einführung des Sofortzuschlags erhöht sich der Kinderzuschlag seit Juli 2022 um 20 Euro – von bis zu 209 Euro auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Sind Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters, zahlt Ihr Jobcenter die Leistung an Sie aus.
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.
In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen.
Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.
Erhalten Sie Kinderzuschlag, müssen Sie die Familienkasse über Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse und die Ihrer Familie informieren.
Voraussetzungen für Kinderzuschlag
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Tipp: Wenn Sie schnell wissen möchten, ob Sie Kinderzuschlag erhalten können: Einfach persönliche Daten in das interaktive Video-Tool „KiZ-Lotse“ eingeben und Anspruch ermitteln!
Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 229 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.
Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Die genauen Auszahlungstermine finden Sie auf der Seite Kindergeld 2022 / 2023: Auszahlungstermine.
Nach dem positiven Schwangerschaftstest scheint noch viel Zeit bis zur Geburt zu sein. Je früher du dich um die Bürokratie kümmerst, desto eher kannst du die Unterlagen nach der Geburt einreichen. Weiterhin ist es so früh noch möglich, das Elterngeld durch ein paar Tricks zu erhöhen. Dies erreichst du etwa durch einen Steuerklassenwechsel. Mehr Tipps und Tricks dazu findest du hier.
Unterlagen bereits vor der Geburt zusammenstellen
Elterngeld gibt es leider nicht ohne entsprechenden Antrag. Dabei füllt jeder Elternteil seinen eigenen Antrag auf Elterngeld aus. Eine Kombination für beide Eltern ist nicht möglich. Trotzdem sind die Angaben über den anderen Elternteil in jedem Antrag zu machen. Denn gemeinsam dürft ihr ein Höchsteinkommen von 300.000 Euro im Jahr vor der Geburt nicht überschreiten, damit ihr Anspruch auf Elterngeld habt. Die Berechnung des einkommensabhängigen Elterngeldes erfolgt für jeden Elternteil separat. Alleinerziehende dürfen ein Einkommen von 250.000 Euro erzielen im Jahr vor der Geburt.
Diese Dokumente benötigst du für den Elterngeldantrag:
An oberster Stelle steht der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Elterngeld: Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben. Bei alleinigem Sorgerecht unterschreibt entsprechend nur der jeweils berechtigte Elternteil.
Weiterhin benötigt du Folgendes:
- Geburtsbescheinigung des Kindes: Die Bescheinigung mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“ reichst du im Original ein. Diese erhältst du beim Standesamt.
- Personalausweiskopien der Eltern
- Einkommensnachweise: Für das Elterngeld relevant sind die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz. Wenn du selbstständig bist, reichst du stattdessen den Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt mit ein. Bei Mischeinkünften entsprechend alle zuvor genannten Belege.
- Arbeitgeberbescheinigung: Du benötigst von deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt
- Falls du Beamtin oder Soldatin bist, die Arbeitgeberbescheinigung oder Bescheinigung des Dienstherren über Elternzeit
- Krankenkassenbescheinigung: Eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt, bei privater Krankenversicherung die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes
Vollständige Angaben im Elterngeldantrag machen
Wichtig ist, dass du den Antrag vollständig ausfüllst, um Rückfragen vonseiten der Elterngeldstelle zu vermeiden. Eine Rückfrage verzögert die Bearbeitung zu deinem Nachteil. Spezialfälle klärt ihr am besten vorher bei einem Termin in der Elterngeldstelle oder einer Elterngeldberatung. So könnt ihr verhindern, dass es nach der Geburt zu einer Verzögerung kommt.
Antrag auf Elterngeld frühzeitig einreichen
Die Frist für die Einreichung des Elterngeldantrags beträgt 3 Monate ab dem Tag der Geburt. Für diese Zeit bekommst du das Elterngeld rückwirkend gutgeschrieben. Reichst du den Antrag später ein, erfolgt auch die Bearbeitung und in der Folge die Auszahlung deines Elterngeldes später. Teilweise sind die Bearbeitungszeiten aufgrund von Personalmangel in den Elterngeldstellen bereits sehr lang, daher ist es wirklich von Vorteil den Antrag frühzeitig einzureichen. Rechne sicherheitshalber mit einer Bearbeitungsdauer zwischen 6 Wochen und 6 Monate und lege dir vor der Geburt etwas auf die hohe Kante.
Bearbeitungsstand in der Elterngeldstelle erfragen
In den meisten Behörden gibt es die Möglichkeit den Bearbeitungsstand zu erfragen. Die Auskunft beschränkt sich oftmals auf den Einreichungstag der aktuell in Bearbeitung ist und weniger auf deinen konkret eingereichten Antrag. Mit dieser Auskunft kannst du dann jedoch einschätzen, wie lange es ungefähr noch dauert.
Mittellosigkeit bei der Abgabe des Antrags direkt anzeigen
Sofern du zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags auf Elterngeld bereits mittellos bist oder dir die Mittellosigkeit droht, teile dies der Elterngeldstelle bei der Einreichung mit. In so einem Fall erfolgt eine schnellere Bearbeitung. Dies ist für Eltern in Notlagen gedacht! Gemeint ist, dass kein Geld mehr für Miete, Heizung und Essen zur Verfügung steht. Befindest du dich in einer solchen Situation, vereinbare unbedingt auch einen Termin im Jobcenter. Die Sachbearbeiter geben dir Auskunft über weitere, auch sofort mögliche Hilfen.
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