Rosa, blau, grün oder gelb – Ärzte können verschiedene Rezepte ausstellen. Worin diese sich unterscheiden und wie lange Sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen können, lesen Sie hier.
Das rosa Rezept
Das rosa Rezept ist am geläufigsten. Es handelt sich um ein Kassenrezept, das nur gesetzlich Versicherte erhalten und auf dem der Arzt Medikamente vermerkt, die rezept- oder apothekenpflichtig sind. Die Gültigkeitsdauer ergibt sich aus den jeweiligen Arzneilieferungsverträgen zwischen den einzelnen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). In der Regel beträgt sie einen Monat ab Ausstellungsdatum (28 bis 31 Tage je nach Monatslänge, Bundesland und Krankenkasse). Hilfsmittelverordnungen gelten meist 28 Tage. Auch für einzelne Wirkstoffe sind Abweichungen möglich, etwa bei Rezepten für Vitamin-A-Säure oder ähnliche Substanzen, die stark fruchtbarkeitsschädigend sind. Sie kommen unter anderem gegen Akne zum Einsatz. Diese Rezepte müssen Patienten innerhalb einer Woche einlösen. Deshalb Kassenrezepte besser nicht in die unterste Schublade stecken, sondern zügig einlösen.
Das blaue Rezept
Rezepte für Privatversicherte sind meist blau, seltener weiß oder in einer anderen Farbe. Unabhängig von der Farbe – die Gültigkeit von Privatrezepten liegt bei drei Monaten. Der Unterschied zum Kassenrezept: Der privat Versicherte muss die Kosten für das verschriebene Produkt selber begleichen. Er erhält die Ausgaben von seiner Krankenversicherung zurück, wenn das Arzneimittel verschreibungsfähig ist und er das abgestempelte Rezept bei seiner Krankenkasse einreicht.
Das grüne Rezept
Auf grünen Rezepten notiert der Arzt Arzneimittel, die nicht verschreibungsfähig sind, dessen Einnahme er dem Patienten jedoch empfiehlt. Patienten zahlen den vollen Preis. Ein Verfallsdatum der Empfehlung gibt es nicht.
Das gelbe Rezept
Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, ist das Rezept gelb. Dies ist zum Beispiel bei starken Schmerzmitteln oder Medikamenten gegen ADHS der Fall. Gelbe Rezepte liegen stets in dreifacher Ausfertigung vor: eine Durchschrift behält der Arzt, das Original und die zweite Durchschrift gibt der Patient in der Apotheke ab. Das Original leitet der Apotheker an die Krankenkasse des Patienten weiter, damit diese die Kosten begleicht, die zweite Durchschrift bleibt in der Apotheke. Gelbe Rezepte gelten eine Woche.
Wer das Behandlungszimmer seines Arztes verlässt, hat häufig ein Rezept in der Hand. Meistens ist es rosa, doch kann es durchaus auch in anderen Farben gehalten sein. Aber was genau hat es damit auf sich?
Jeden Tag landen Tausende Rezepte auf der Theke der Apotheken in Deutschland. Auf ihnen dokumentieren Ärzte, welche Arzneimittel sie ihren Patienten verordnet haben. Doch kann man sich eigentlich beliebig Zeit lassen dabei, sie einzulösen? „Nein“, sagt Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer. „Rezepte sind bis auf einen Fall nicht unbegrenzt gültig. Das hat einen guten Grund, denn Arzneimittel werden aufgrund des aktuellen Behandlungsbedarfs verschrieben. Der aber kann sich mit der Zeit ändern.“
Zeitfenster von vier Wochen
Patientinnen werden am ehesten ein rosafarbenes Rezept erhalten. Damit rechnen die Apotheken verordnungsfähige Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel ab, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wurden. Nachdem sie ausgestellt wurden, sind solche Rezepte vier Wochen gültig. Davon gibt es zwei Ausnahmen. Die eine sind Retinoide, Medikamente zur Behandlung von Akne und Schuppenflechte. Rezepte dafür sind nur ganze sechs Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Die andere Ausnahme ist ein sogenanntes Hilfsmittelrezept, zum Beispiel Kompressionsstrümpfe oder Bandagen. Dieses muss innerhalb von 28 Tagen in der Apotheke abgegeben werden. Aber Achtung: Während der Corona-Krise ist diese 28-Tage-Frist ausgesetzt. Die Ausnahme gilt zunächst bis zum 31. Mai 2020.
Privat Krankenversicherten vorbehalten ist die blaue Variante des Rezeptes. Es gilt im Normalfall drei Monate. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die vor allem an der Art des Tarifes des Privatpatienten festgemacht werden. Im Basistarif gilt das Rezept nur vier Wochen, im Notlagentarif sind es nur sechs Tage.
Kein Zeitdruck bei Grün
Halten Patienten ein grünes Rezept in der Hand, hat ihnen ihr Arzt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beziehungsweise Präparate verordnet, die regulär nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Das können zum Beispiel Vitaminpräparate, pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel sein. Die grünen Rezepte sind unbegrenzt gültig. Nur wenn doch verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, reduziert sich die Gültigkeitsdauer auf drei Monate.
Bei Gelb ist Eile geboten
Auf dem gelben Rezept werden stark wirkende Substanzen verordnet, sogenannte Betäubungsmittel. Dazu gehören zum Beispiel Opioide zur Schmerztherapie. Diese Rezepte sind nur sieben Tage lang gültig, gerechnet nach dem Ausstellungstag. Bei einer weiteren Variante ist Eile geboten, weiß Heidi Günther. „Die weißen Rezepte, auch T-Rezepte genannt, dienen der Verordnung der Substanzen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid, die zur Behandlung einer besonders bösartigen Krebserkrankung, dem multiplen Myelom eingesetzt werden. Für sie gelten gleichfalls strenge Auflagen, da sie Embryonen schädigen können.“ Die Expertin rät, diese Rezepte so schnell wie möglich in die Apotheke zu bringen, da sie nur sechs Tage gültig sind. Die kürzeste Laufzeit aller Rezepte haben die für aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten. Sie gelten nur drei Werktage und sollen die Zeit bis zur Weiterbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt überbrücken.