Darf ich ein Fahrzeug mit Auslandskennzeichen in Deutschland fahren? Ja, allerdings nur, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeugs nicht in Deutschland ist, und auch nur für maximal ein Jahr.
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xDurchschnittspreiseUngarn60,56Bulgarien56,83Kann ich als Österreicher ein Auto in Deutschland anmelden?
Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich
Eine Person, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs hat, darf ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen (einschließlich EU-Mitgliedstaaten) maximal ein Jahr im Inland verwenden. Die Jahresfrist beginnt mit jeder Einbringung des Fahrzeuges nach Österreich neu zu laufen. Wie kann ich ein Auto in Deutschland anmelden? Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer.
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer.
Wie lange kann man mit einem ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren?
Fazit. Ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung darf nur bei vorübergehender Nutzung für ein Jahr in Deutschland genutzt werden. Sobald der regelmäßige Standort im Inland begründet wird, muss das Fahrzeug unverzüglich in Deutschland zugelassen werden. Kann man mit polnischen Kennzeichen in Deutschland fahren? Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, ein in Polen zugelassenes Fahrzeug in Deutschland zu fahren.
Wann müssen ausländische Fahrzeuge umgemeldet werden?
Unter Umständen gelten auch eigene, nationale Vorschriften, wann ausländische Fahrzeuge anzumelden sind. Deutsches Recht! In Deutschland ist es so, dass das (EU-zugelassene) Fahrzeug bis zu einem Jahr nicht umgemeldet werden braucht, solange es keinen "regelmäßigen Standort" hat. Was gibt es günstig in Bulgarien? Typische Mitbringsel sind außerdem Spirituosen, Wein und Süßwaren. Markenbekleidung wird aus der Türkei importiert und ist günstig erhältlich. Brillenfassungen sind in Bulgarien bis zu 50% billiger. Die besten Einkaufsmöglichkeiten in Sofia bieten die Geschäfte am Vitosha Boulevard.
Wie viele Autos gibt es in Bulgarien?
In Bulgarien, das eine Bevölkerung von 7,2 Millionen hat, sind 3,6 Millionen Fahrzeuge registriert, davon 2,7 Millionen Personenkraftwagen.
Bevor jemand meckert, solange ich bei MT bin, ist mir die Frage noch nicht untergekommen. Vorsorglich bitte ich darum, wenn doch bereits Thema, diesen Beitrag zu löschen!
Wir wohnen nun fast 1 Jahr in diesem Stadtteil. Seid dem parkt hier eine Italienerin ihr Fahrzeug. Das Fahrzeug hat ein italienisches Kennzeichen. Nur frage ich mich, wie lange man sich als Europäer mit dem heimischen Kennzeichen im Europäischen Ausland aufhalten darf, ohne es ummelden zu müssen?
Ok, eine ANTWORT dazu habe ich schon gefunden. Nur, ist es wirklich so, dass die Italienerin ihr Fahrzeug bereits ummelden musste? Sie ist eindeutig länger als 185 Tage hier.
... und ... NEIN, ich will sie weder anzeigen noch nimmt sie mir einen Parkplatz - habe einen Stellplatz gemietet - weg. Es interessiert mich einfach nur, wie da die Gesetzeslage ist.
Ich habe die gleiche FrageNeue Antwort
BMWRideram 17. Oktober 2014 um 10:04
Du hast doch die Antwort bereits.
Oder fehlt dir einfach Kommunikation?
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BMWRideram 17. Oktober 2014 um 10:04
Du hast doch die Antwort bereits.
Oder fehlt dir einfach Kommunikation?
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Faltenbalg40122am 17. Oktober 2014 um 10:09
Wäre ich der Bootsmann22 wäre meine Antwort wie folgt:
Mit dem Beantragen eines Internetzugangs sollte man die Leute zu einem Comnputerkurs verpflichten.
Viele sind einfach zu doof um Google oder andere Suchmaschinen zu bedienen.
Ich selbst hingegen verweise und verlinke auf die FZV, speziell auf "Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr"
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
//www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#20
4Antworten
Reifenfüller34436Themenstarteram 17. Oktober 2014 um 10:26
Leute, nun seid doch mal nicht so kleinlich. Wir wissen doch aus diversen Diskussionen, dass manche Info aus dem I-Net für die Tonne ist. Und ganz so blöd, wie ihr mich hier darstellt, bin ich nun auch nicht. Im übrigen wäre ich mit solchen Aussagen sogar vorsichtig, fällt es doch immer auf den Autor selbst zurück. Oder könnt ihr von euch behaupten Fehlerfrei und allwissend zu sein?
Vielleicht gibt es eine Ausnahmeregelung für die Dame, von der wir nicht wissen, oder wisst IHR das? Also???
Der LINK beantwortet leider nicht meine Frage .... und nun?
Noch mal, die Dame FÄHRT ja nicht nur mit dem Wagen sondern WOHNT auch hier.
Und ... in MEINEM Link steht 185 Tage ... In der StVO steht 1 Jahr. Was stimmt den nun? Frage immer noch unsinnig?
Antworten
MB Spiritam 17. Oktober 2014 um 11:10
@Bootsmann22
Über die Steuern musst du dir keine Gedanken machen! Das europäische Ausland ist zum Teil teurer als Deutschland. Ich habe mir neulich sagen lassen, dass soagr manche osteuropäische EU Länder eine Strafsteuer zusätzlich zur regulären Steuer aufsetzen, wenn die Fahrzeuge ein gewisses Alter erreichen. Daher ist deine Vermutung unnötig. Das sich mit EU Kennzeichen keine Steuern sparen lässt (Angleichung), dürfte sich auch bei der Polizei rumgesprochen haben.
1Antworten
Schattenparker41658am 17. Oktober 2014 um 11:12
Moin,
1 Jahr so lange ...... "im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist (FZV)".
Dieser ist i.d.R. nach 185 Tagen Anwesenheit begründet.
Was zum Wohnsitzwechsel führen muss und weitere Fahrten mit dem Fahrzeug ein Steuervergehen vermuten lassen.
Antworten
Enterich2003am 17. Oktober 2014 um 11:17
Zitat:
@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 10:26:22 Uhr:
...und ganz so blöd, wie ihr mich hier darstellt, bin ich nun auch nicht.....
...Vielleicht gibt es eine Ausnahmeregelung für die Dame, von der wir nicht wissen, oder wisst IHR das?...
...hier sind noch einige Dinge vorab zu klären. Da beide Behauptungen/Fragen noch nicht geklärt sind, ist auch keine vernünftige Antwort zu erwarten. Ansonsten empfehle ich folgenden Link:
//www.gidf.de/
N.T.
1Antworten
Reifenfüller34436Themenstarteram 17. Oktober 2014 um 11:27
Der LINK wird mir nicht beantworten welchen Status die Dame hat, schon begriffen oder soll ich das noch mal schreiben?
Antworten
MB Spiritam 17. Oktober 2014 um 11:28
Was interessiert dich bitte den Status der Dame?
1Antworten
BMWRideram 17. Oktober 2014 um 11:34
Zitat:
@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:27:04 Uhr:
Der LINK wird mir nicht beantworten welchen Status die Dame hat, schon begriffen oder soll ich das noch mal schreiben?
Und da dir das hier auch niemand beantworten kann (außer die Dame liest hier mit und meldet sich), wirst du auch hier keine bessere Antwort bekommen.....
Antworten
Spurverbreiterung2626am 17. Oktober 2014 um 12:00
Ich denke unser Seemann sollte sich damit ans Finanzamt wenden oder Anzeige stellen. Hier auf MT werden eh nur 5 Seiten ohne Ergebniss vollgeschrieben.
1Antworten
PS-Schnecke27291am 17. Oktober 2014 um 12:10
Hallo Bootsmann
Möchtest Du die Dame gerne kennen lernen? Oder etwa schon erfolglos versucht?? :D
2Antworten
Spurverbreiterung2626am 17. Oktober 2014 um 12:13
Zitat:
@rooster45 schrieb am 17. Oktober 2014 um 12:10:23 Uhr:
Hallo Bootsmann
Möchtest Du die Dame gerne kennen lernen? Oder etwa schon erfolglos versucht?? :D
Eine temperamentvolle Italienierin, die ihm mal einheizt könnte vielleicht gar nicht so verkehrt sein. :3
1Antworten
Tecci6Nam 17. Oktober 2014 um 12:35
Woher ist eigentlich bekannt, ob das Auto auf die Dame zugelassen ist? Ist das überhaupt interessant? Und was gibt's überhaupt morgen zum Frühstück?
1Antworten
Rostlöser15am 17. Oktober 2014 um 12:35
Ihr seit schon ein wenig boshaft - weiter so! :D
Trotzdem ist die Frage nicht uninteressant, da ich persönlich in einen ähnlichen Fall verwickelt bin. Ich bekam von amtlicher Seite nur Wischiwaschi (zum Glück schriftlich) und irgendwie möchte ich auch keine schlafende Hunde wecken.