Wie muss ich kündigen wenn ich in Rente gehe?

Auch wenn die Rentenzeit beginnt, muss der Arbeitnehmer sich darum kümmern, dass er zum einen die Rente beantragt und zum Anderen bei seinem Arbeitgeber fristgerecht kündigt. Viele Menschen wissen das nicht und sind überrascht, wenn die Rentenzeit nicht ganz von alleine beginnt. Hier ist es am besten, sich bei der Rentenanstalt nach dem genauen Eintritt der Altersrente zu erkundigen, um dann passend zu diesem Termin die Kündigung an den Arbeitgeber schreiben zu können.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, entweder maschinell oder handschriftlich aber in jedem Fall mit einer manuellen Unterschrift versehen. Je nach Kündigungsfrist (steht im Arbeitsvertrag oder es gilt die gesetzliche Frist von 4 Wochen) sollte die Kündigung zeitig aufgesetzt werden. Die Zustellung der Kündigung kann direkt beim Arbeitgeber erfolgen, sollte aber immer quittiert werden. Alternativ bleibt die Möglichkeit, die Kündigung bei der Post per Einschreiben mit Rückschein zu schicken, so kommt die Empfangsbestätigung automatisch zurück.

Falls es eine nette Zeit in dem Unternehmen war, ist es eine nette Geste zum letzten Arbeitstag Kuchen oder belegte Brötchen für die Kollegen mit zu bringen und sich ausführlich zu verabschieden. Denn: nun beginnt wieder ein neuer Lebensabschnitt.

Kündigungsschreiben-Vorlage:


Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Leinsamen GmbH
Lummersbüttler Weg 7
33477 Luttersbüttel

Musterstadt, tt.mm.jjjj

Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich mein Rentenalter erreicht habe, kündige ich meine Stelle als (Bitte Job einsetzen) fristgerecht zum XXX (Datum einsetzen). Meinen Resturlaub möchte ich vor dem Kündigungsdatum nehmen, somit wäre mein letzter Arbeitstag der XXX.

Ich möchte mich für die nette Zusammenarbeit bedanken (vielleicht hier noch ein paar persönliche Worte) und verlasse das Unternehmen mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

Ich bitte Sie, mir meine Papiere zeitnah zu schicken und mir trotz Renteneintritt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

(Unterschrift Max Mustermann)

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Kündigungsschreiben der Arbeit wegen Rente, 2.9 out of 5 based on 1474 ratings

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Der Renteneintritt darf nicht verwechselt werden mit der Frage des Fortbestands bzw. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das seltsame Verhalten des Kollegen dürfte sich aus § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) VI *1) sowie der rechtlichen Vorgeschichte erklären.

Bisherige Gesetze, die bei Erreichen von starren Altersgrenzen auch das Arbeitsverhältnis automatisch für beendigt erklärten, sind vom Gesetzgeber in den letzten 10 Jahren sang- und klanglos aufgehoben worden. Vgl. dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.2002 zur alten Rechtslage *2).

Das modernere deutsche Gesetz knüpft an das Erreichen von Altersgrenzen lediglich ein Recht auf den Rentenbezug an. Das gilt sowohl für die Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI 3), als auch den vorzeitigen Rentenbezug, geregelt in § 236 SGB VI 4). Der erwähnte § 41 SGB VI stellt klar, daß das Erreichen des Rentenalters grundsätzlich keinen Kündigungsgrund abgibt.

Die rechtswissenschaftliche Diskussion ist nun vielmehr nur noch die Frage, ob die Vereinbarung von Altersgrenzen, z.B. im Arbeitsvertrag oder nach Tarifrecht, überhaupt noch zulässig ist.

Das deutsche Gesetz sieht das aber nicht mehr vor, und derartige vertragliche Regelungen einer Altersgrenze scheinen in Ihrem Fall nicht zu existieren.

Daher braucht die Zulässigkeit solcher Vereinbarungen hier auch nicht weiter erörtert zu werden.

Tipp: Sie sollten den Arbeitsvertrag und einschlägige Tarifbestimmungen auf Altersregelungen hin durchsehen.

Grundsätzlich interessiert Sie als Arbeitgeber somit der Bezug des Arbeitgebers von vorgezogener Rente nicht weiter. Damit zusammen hängenden rentenrechtliche Anrechnungsvorschriften und steuerliche Fragen sind nicht Ihr Problem.

Der Arbeitnehmer braucht Ihnen gegenüber den Bezug der vorzeitigen Rente schon deshalb nicht schriftlich zu bestätigen, weil sich dadurch für das Arbeitsverhältnis nichts ändert. Unten gebe ich Ihnen ein diesbezügliches Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 05.02.2007 zu dem Thema wieder *6).

Vermutlich soll mit der fehlenden Bestätigung auch vermieden werden, dass diese Mitteilung durch den Arbeitnehmer von Ihnen versehentlich als Kündigung umgedeutet wird bzw. werden kann.

Im Übrigen ist eine Pflicht Ihres Arbeitnehmers zur schriftlichen Bestätigung seiner mündlichen Mitteilungen nach dem Gesetz oder nach Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Die Schriftform würde allenfalls der Beweiserleichterung für Sie dienen, und dazu ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet.

Wenn sich daraus – anders als nach unserer obigen Einschätzung – irgendwelche arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergäben, hätten Sie dem Arbeitgeber auch einfach dessen Mitteilung schriftlich bestätigen können.

Tipp: Sie könnten das weitere Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen und freiwillig eine verbindliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, etwa beim Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Aber auch das muss der Arbeitnehmer nicht notwendiger Weise akzeptieren.

*) Unter meiner Antwort befinden sich:

Fußnoten, Zitate von einschlägigen Gesetzestexten, Urteilen, weiterführende Literatur, Links im Internet etc.

*1) § 41 SGB VI
Altersrente und Kündigungsschutz

Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann. Eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beantragen kann, gilt dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist.

*2) Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil vom 17. 4. 2002 - 7 AZR 40/01 (Lexetius.com/2002,1124 [2002/8/174]) (zum alten Recht)

Zur Arbeitsvertraglichen Altersgrenze bei vorgezogener Altersrente: Maßgeblich für die Berechnung der Dreijahresfrist des § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI ist nicht die Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern der mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Zeitpunkt des Ausscheidens.

*3) § 35 SGB VI Regelaltersrente

Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie

  1. die Regelaltersgrenze erreicht und
  2. die allgemeine Wartezeit erfüllt
    haben. Die Regelaltersgrenze wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.

*4) § 236 SGB VI Altersrente für langjährig Versicherte

(1) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie

  1. das 65. Lebensjahr vollendet und
  2. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt
    haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.

*5) Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bzw. die diesem zugrundeliegende EU-Diskriminierungs-Richtlinie kann eine Kündigung wegen Alters als Diskriminierung einstufen.

*6) Arbeitsgericht Osnabrück vom 05.02.2007: Die Kündigung eines älteren Arbeitnehmers ist unzulässig, da der innerbetrieblich verhandelte Sozialplan und Interessenausgleich zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur eine Diskriminierung älterer Arbetnehmer bedingt. Der Arbeitgeber wurde zur Weiterbeschäftigung des klagenden Arbeitnehmers verurteilt ( Aktenzeichen 3 Ca 677/06).

Zwangsbeendigung von Arbeitsverhältnissen wegen Alters nur eingeschränkt zulässig
http://www.bertelsmann-gaebert.de/downloads/altersgrenze.pdf

Wie lange muss ich vorher kündigen wenn ich in Rente gehe?

„Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die gesetzliche Regelarbeitsgrenze für den Bezug von Altersrente erreicht hat, oder in dem der Arbeitnehmer eine Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund, bezieht“.

Wie schreibt man eine Kündigung Wenn ich in Rente gehe?

Sehr geehrte Damen und Herren, da ich mein Rentenalter erreicht habe, kündige ich meine Stelle als (Bitte Job einsetzen) fristgerecht zum XXX (Datum einsetzen). Meinen Resturlaub möchte ich vor dem Kündigungsdatum nehmen, somit wäre mein letzter Arbeitstag der XXX.

Wie teile ich meinem Arbeitgeber mit dass ich in Rente gehe?

Sie müssen nicht zwingend den Arbeitgeber von Ihrem Rentenbeginn informieren. Ich würde dies trotzdem tun. Wenn Sie im Rentenantrag die Hochrechnung beantragen, dann wird Ihr Arbeitgeber automatisch von der DRV aufgefordert, eine entsprechende elektronische Verdienstmeldung wegen der Hochrechnung abzugeben.

Was ist besser Kündigung oder Aufhebungsvertrag bei Rente?

Aufhebungsvertrag und Kündigung unterscheiden sich grundsätzlich durch die Art der Mitbestimmung des Arbeitnehmers. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Regelmäßig ist aber gerade der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber vorteilhafter als für den Arbeitnehmer.