Wie stelle ich einen Antrag auf Beurlaubung Schule?

Zu verschiedenen Anlässen ist es unabdingbar, Ihr Kind für ein oder zwei Tage von der Schule befreien zu lassen. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten oder Meisterschaften, ist auch eine längere Abwesenheit von der Schule nötig.

Anlässe für einen Antrag auf Schulbefreiung

  • Für einen Antrag auf Schulbefreiung gibt es durchaus unterschiedliche Anlässe. Sei es, dass ein naher Familienangehöriger, beispielsweise die Eltern oder ein Bruder beziehungsweise die Schwester des Schülers heiraten. Auch runde Geburtstage von nahen Verwandten, beispielsweise der Großeltern, die weiter entfernt wohnen, ist durchaus ein Anlass für eine Schulbefreiung.
  • Wenn ein naher Verwandter, beispielsweise die Eltern, Großeltern oder eine Schwester respektive ein Bruder des Schülers verstorben sind, kann ebenfalls ein Antrag auf Schulbefreiung gestellt werden. Diesem Antrag wird in der Regel stattgegeben.
  • Falls Sie aber nur beabsichtigen, Ihren Sommerurlaub einen oder mehrere Tage vor Ferienbeginn anzutreten, um dabei Kosten zu sparen, so wird Ihrem Antrag auf Schulbefreiung bestimmt nicht stattgegeben. Und falls Sie beabsichtigen, Ihr Kind nach abgelehntem Antrag am betreffenden Tag krankzumelden, müssen Sie mit Kontrollmaßnahmen der Schule und eventuellen Konsequenzen rechnen. Dies kann bis zum Schulausschluss Ihres Kindes führen und auch eine finanzielle Strafe mit sich bringen.
  • Bevor Sie den Antrag auf Schulbefreiung stellen, sollten Sie sich schon einmal mit dem Klassenlehrer darüber austauschen. Dieser kann Ihnen auch sagen, ob der Antrag an ihn oder direkt an den Schulleiter gestellt werden muss. Weiterhin kann er Ihnen schon einmal mitteilen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
  • Schulfreistellung erbitten - so gelingt's

    Sie möchten Ihr Kind von der Schule freistellen lassen? Dann finden Sie hier einige Ratschläge, …

So formulieren Sie den Antrag

  1. Der Antrag auf Schulbefreiung ist - entsprechend der Gesetzgebung Ihres Bundeslandes - an den Klassenlehrer oder an den Direktor zu richten. In vielen Schulen gibt es dafür spezielle Vordrucke, die Sie nur noch ausfüllen müssen. Diesen Vordruck bekommen Sie im Sekretariat der Schule.
  2. Falls es an Ihrer Schule keinen Vordruck gibt, müssen Sie den Antrag formlos stellen. Folgende Angaben müssen auf jeden Fall vermerkt werden: Vor- und Nachname des Schülers sowie dessen Klasse. Auch Ihre vollständige Adresse sollten Sie auf dem Antrag vermerken. Das Datum der Antragsstellung gehört ebenfalls darauf, genauso wie die Angaben zu den Erziehungsberechtigten.
  3. Nach einigen Leerzeilen geben Sie nun die vollständige Anschrift der Schule inklusive dem Namen des Direktors respektive des Klassenlehrers ein.
  4. Formulieren Sie den Antrag auf Schulbefreiung folgendermaßen: Sehr geehrter Herr XYZ, hiermit stellen wir den Antrag, unser Kind vom ... bis ... von der Schule zu befreien.
  5. Liefern Sie dann auch noch eine kurze Begründung und erwähnen Sie beispielsweise, dass an diesem Tag die Beerdigung des Opas oder die Hochzeit der Schwester stattfindet und Ihr Kind bei diesem Anlass unbedingt dabei sein soll.
  6. Selbstverständlich sollten Sie den Antrag mit der Grußformel "Mit freundlichen Grüßen" oder "Hochachtungsvoll" und den beiden Namen der Erziehungsberechtigten abschließen, da die Unterschrift meist recht unleserlich ist.
  7. Mit einigen Leerzeilen Abstand setzen Sie hierunter noch einen Abschnitt, in dem Ihnen der Schulleiter bestätigt, ob der Antrag angenommen oder mit welcher Begründung er abgelehnt wurde.  
  8. Vergessen Sie nicht, den Antrag von beiden Erziehungsberechtigten unterschreiben zu lassen. Sind Sie selbst noch Schüler und 18 Jahre alt, reicht es aus, wenn Sie diesen Antrag für sich selbst stellen und allein unterzeichnen.

Antrag durch Schulleiter abgelehnt - weiteres Prozedere

  • Falls der Antrag auf Schulbefreiung abgelehnt wurde, müssen Sie Ihr Kind wohl oder übel zur Schule schicken. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Direktors vor Gericht zu klagen. Ob diese Klage Aussicht auf Erfolg hat, sei aber dahingestellt. Auf jeden Fall wird sie nicht unbedingt zu einem besseren Verhältnis der Lehrer zur Ihrem Kind beitragen.
  • Falls Sie Ihr Kind an dem beantragten Tag nicht zur Schule schicken, kann dies für Sie und Ihren Nachwuchs Konsequenzen haben. Diese können finanzieller Natur sein - beispielsweise durch die Zahlung einer Geldbuße -, aber auch für die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes gravierende Folgen haben. Es hat durchaus Fälle gegeben, in denen den betroffenen Kindern der weitere Besuch dieser Schule untersagt wurde.

Hiermit kann ein Antrag auf Beurlaubung eines Schüler/in erstellt werden. Ein derartiger Antrag bzw. eine derartige Bitte wird entweder von den Erziehungsberechtigten (häufig die Eltern) oder dem volljährigen Schüler/in selbst gestellt.


WAS IST ZU BEACHTEN?

In Deutschland gilt grundsätzlich eine Schulpflicht. Die Schulpflicht beinhaltet die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung dem Kind eine Befreiung vom Unterricht gewähren. Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer/in oder bei der Schulleitung einreichen.

Wichtige Gründe bzw. besondere Fälle, in denen eine Beurlaubung begründet sein kann, können folgende sein:

  • Gesundheitliche Gründe (Kuraufenthalt, Arztbesuche, Klinikaufenthalt),
  • Heirat, Todesfall oder schwere Erkrankung im engsten Familienkreis,
  • Taufe, Kommunion oder Konfirmation im engsten Familienkreis,
  • Teilnahme an Sportwettkämpfen,
  • Teilnahme an Sitzungen der Schülervertretung,
  • Besuche von Beratungsstellen,
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, u.v.m.

Beachte: Eine Befreiung des/der Schüler/in vor und nach Schulferin wird oft nicht gewährt und auch nicht gern von der Schulleitung gesehen. Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor oder nach Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, stellt das keinen Grund für eine Unterrichtsbefreiung dar. In einigen Bundesländern ist eine Unterrichtsbefreiung vor und im Anschluss an die Ferien generell verboten, damit Schülerinnen und Schüler gar nicht erst der Versuchung erliegen, die Schulferien durch eine Befreiung vom Unterricht zu verlängern. Dies bedeutet, dass unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien Schüler/innen nur beurlaubt werden dürfen, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern oder preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt werden. Anschließend ausgedruckt und an die jeweilige Schule versandt werden. Eine persönlich Abgabe des Briefes/Schreibens in der Schule ist auch eine Möglichkeit der Abgabe.


ANWENDBARES RECHT:

Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Wie stelle ich einen Antrag auf Schulbefreiung?

Einige Schulen haben dafür Vordrucke, die online auf der Homepage der Schule zu finden sind. Oder die Vordrucke sind im Sekretariat der Schule erhältlich. Gibt es keinen Vordruck, können Eltern den Antrag auf Schulbefreiung formlos stellen.

Wie schreibt man Antrag auf Freistellung?

Name, Vorname. Telefon. Personalnummer. Privatanschrift. ... .
Datum _______________________ Telefon _______________________ Entscheidungsträger. Stempel / Stellenzeichen..
Herrn / Frau. Ihr Antrag auf Freistellung für die Zeit vom. bis. Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau !.
Mit freundlichen Grüßen. Im Auftrag. Urschriftlich..

Wie lange darf ich mein Kind in der Schule selber entschuldigen Bayern?

Spätestens am dritten Fehltag sollte der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Fehlt Ihr Kind länger als drei Tage, so wird in der Regel ein ärztliches Attest notwendig.