Wie viel Steuern muss ich zahlen bei 500 €?

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Dazuverdienen zu Job oder Pension - das kann eine Steuernachforderung nach sich ziehen. Finden Sie heraus, ob Sie vielleicht etwas nachzahlen müssen - und wenn ja, wie viel.

Nutzen Sie unseren Zuverdienstrechner!

Sie haben zwei oder mehrere Einkommen? Füttern Sie unseren Rechner mit Ihrem Bruttoeinkommen und finden Sie heraus, ob Sie mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen und wenn ja, wie hoch diese ausfallen wird.  

Zuverdienst - Rechner

Hinweis

Der Zuverdienstrechner geht davon aus, dass Sie das ganze Jahr dazuverdienen. Haben Sie nur in einzelnen Monaten ein zweites Einkommen, dann können Sie für jeden Monat mit zwei Einkommen den monatlichen Betrag als Richtwert für die zu erwartende Nachzahlung heranziehen. Da die Steuer aber mit dem gesamten Jahreseinkommen berechnet wird, kann es in diesem Fall zu Abweichungen kommen. Außerdem werden persönliche Abschreibungen (z.B. Familienbonus) nicht berücksichtigt.

Broschüren

  • Steuer sparen 2022 (5,5 MB)
  • Steuer sparen 2021 (8,3 MB)
  • Steuer sparen 2020 (6,1 MB)
  • Steuer sparen 2019 (7,9 MB)
  • Steuer sparen 2018 (6,5 MB)
  • Steuertipps für Eltern (1,3 MB)
  • Tipps für Studierende (2,2 MB)

Steuerberechnung in 6 Schritten

1. Schritt:

Zunächst müssen Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen ermitteln. Das errechnet sich wie folgt:

  • alle laufenden Brutto-Löhne und -Gehälter (ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • minus Sozialversicherung für die laufenden Bruttobezüge
  • minus Werbungskosten - mindestens das Pauschale von 132 €  
  • minus außergewöhnliche Belastungen, die den Selbstbehalt übersteigen oder die ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen sind

2. Schritt:

Um Ihre Steuer für die laufenden Bezüge zu berechnen, müssen Sie nur Ihr errechnetes Jahreseinkommen in die Formel einsetzen:

Steuerpflichtiges Jahreseinkommen  Einkommensteuer 2021 in €
(ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen)

Einkommensteuer 2022 in €
(ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen) 

bis 11.000 Euro 0 0
11.000 bis 18.000 Euro (Einkommen – 11.000) x 20 % (Einkommen – 11.000) x 20 %
18.000 bis 31.000 Euro (Einkommen – 18.000) x 35 % + 1.400 (Einkommen – 18.000) x 32,5 % + 1.400
31.000 bis 60.000 Euro (Einkommen – 31.000) x 42 % + 5.950  (Einkommen – 31.000) x 42 % + 5.625 
60.000 bis 90.000 Euro (Einkommen – 60.000) x 48 % +18.130   (Einkommen – 60.000) x 48 % +17.805  
90.000 bis 1.000.000 Euro (Einkommen – 90.000) x 50 % +32.530   (Einkommen – 90.000) x 50 % +32.205
über 1.000.000 Euro (Einkommen – 1.000.000) x 55 % + 487.530   (Einkommen – 1.000.000) x 55 % + 487.205  

3. Schritt:

  • Vom errechneten Betrag können Sie noch so genannte Absetzbeträge abziehen. 
  • Wenn Sie Anspruch auf den Familienbonus haben, dann ist dieser nun an erster Stelle abzuziehen.
  • Dann steht Ihnen, wenn Sie Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis beziehen, jedenfalls der Verkehrsabsetzbetrag in der Höhe von 400 € zu - und zwar auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nur geringfügig ist. 
  • Für geringe Einkommen gibt es zudem einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Er beträgt ab 2021 bis zu einem Einkommen von 16.000 € jährlich 650 €
  • Wer darüber verdient, bekommt einen geringeren Zuschlag. Wer ab 2021 über 24.500 € verdient, bekommt keinen Zuschlag mehr.
  • Für 2020 gab es den vollen Zuschlag in Höhe von 400 € bis zu einem Jahreseinkommen von 15.500 €. Ab 21.500 € ist der Zuschlag gänzlich entfallen. Vor 2020 gab es keinen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
  • Für 2022 wird einmalig bei Arbeitseinkünften ein Teuerungsabsetzbetrag abgezogen. Bis zu einem Einkommen von 18.200 € beträgt er 500 €. Darüber verringert sich der Teuerungsabsetzbetrag bis zu einem Einkommen von 24.500 € gleichmäßig auf Null.

Wie hoch fällt mein Zuschlag oder Teuerungsabsetzbetrag aus?

Wenn Ihr Einkommen im Jahr zwischen 16.000 € und 24.500 € beträgt, können Sie sich Ihren Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag mit dieser Formel ausrechnen:

  • (24.500 € - Einkommen) x 650 € / 8.500 €

Für 2021 gilt bei einem Einkommen zwischen 15.500 € und 21.500 € folgende Berechnungsformel:

  • (21.500 € - Einkommen) x 400 € / 6.000 € 

Für 2022 gilt bei einem Einkommen zwischen 18.200 € und 24.500 € für den Teuerungsabsetzbetrag diese Formel:

  • (24.500 € - Einkommen) x 500 € / 6.300 €

Weitere Absetzbeträge

Eventuell haben Sie auch Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder den Pendlereuro. Auch diesen können Sie noch von der Steuer abziehen. Erst der Betrag nach Abzug der Absetzbeträge ergibt die Jahressteuer für die laufenden Bezüge.

4. Schritt:

Zu dieser Steuer ist noch die Steuer für die Sonderzahlungen hinzuzurechnen. 

  • Betragen die Sonderzahlungen aus all Ihren Arbeitsverhältnissen und Pensionen zusammen höchstens 2.100 € brutto, dann müssen Sie dafür keine Lohnsteuer bezahlen.
  • Erhalten Sie mehr als 2.100 € brutto an Sonderzahlungen, dann müssen Sie zuerst die Bemessungsgrundlage der Sonderzahlungen herausfinden. 

Dafür gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Bruttosonderzahlungen aus all Ihren Arbeitsverhältnissen
  • minus der Sozialversicherung der Sonderzahlungen
  • minus Freibetrag von 620 € jährlich

Die Steuer für die Sonderzahlungen beträgt dann 6 % dieser Bemessungsgrundlage. Für sehr hohe Sonderzahlungen (ab 25.000 € Sonderzahlungen jährlich) kommen höhere Steuersätze zur Anwendung.

5. Schritt:

Die Steuer der Sonderzahlungen und die Steuer für die laufenden Bezüge sind zu addieren. Das ergibt Ihre gesamte Jahressteuer.

6. Schritt:

Um herauszufinden, wie viel Sie davon nun für einen Zuverdienst ans Finanzamt nachzahlen müssen, ziehen Sie von Ihrer Jahressteuer die während des Jahres bezahlte Lohnsteuer ab (das ist die Lohnsteuer, die Ihnen bereits bei der Lohnverrechnung abgezogen wurde).

Ein Beispiel für 2022 

  • Eine Angestellte bezieht ein Gehalt von 2.000 € brutto.
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld betragen auch jeweils 2.000€ brutto.
  • Daneben hat Sie noch ein zweites Arbeitsverhältnis, wo Sie 670 € brutto monatlich verdient - auch hier  bezieht sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld von je 670 € brutto.

1. Schritt

  Brutto-bezug Sozial-versicherung Bereits einbehaltene Steuer
1. Arbeits-verhältnis  2.000 € 342,40 € 130,98 €
 2. Arbeits-verhältnis 670 € 101,30 € 0,00 €
Gesamt 2.670 € 443,70 € 130,98 €

Für die Steuerberechnung werden die beiden Gehälter zusammengezählt und davon die Sozialversicherung abgezogen:

Berechnung
Buttobezüge ohne Sonderzahlungen 32.040 € (2.670 € x 12)
minus Sozialversicherungsbeiträge 5.324,40 € (443,70 € x 12)
Ergebnis 26.715,60 €

Davon abzuziehen ist noch das Pauschale für die Werbungkosten (132 €): 

Berechnung
26.715,60 €
minus 132 € Werbungskostenpauschale
Jahreseinkommen 26.583,60 €

2. Schritt:

Das Ergebnis (26.583,60 €) muss in die entsprechende Formel eingesetzt werden:

Berechnung
(26.583,60 € - 18.000) x 32,5 %) + 1.400 € = 4.189,67 €

Die Steuer für die laufenden Bezüge des entsprechenden Jahres beträgt 4.189,67 €. Hiervon kann sie nun noch die Absetzbeträge abziehen.

3. Schritt:

Da sie ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis hat, kann sie von der Steuer den Verkehrsabsetzbetrag abziehen. Ihr Einkommen beträgt aber mehr als 24.500 €, ihr steht daher kein Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag oder Teuerungsabsetzbetrag zu.

Berechnung
Steuer vor Absetzbeträgen 4.189,67 €
minus Verkehrsabsetzbetrag 400 € 
Steuer für laufende Bezüge 3.789,67 €

4. Schritt:

Zusätzlich zu den laufenden Bezügen ist die Steuer für die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen. Dafür werden die Sonderzahlungen addiert. Davon sind die Sozialversicherungsbeiträge und ein Steuerfreibetrag von 620 € abzuziehen.

  Sonderzahlung  Sozialversicherung Steuer
 1. Arbeits-verhältnis 2 x 2.000 € = 4.000 € 644,80 € 164,11 €
 2. Arbeits-verhältnis 2 x 670 € = 1.340 € 189,20 0,00 €
Gesamt 5.340 € 834 € 164,11 €
Berechnung
Bruttosonderzahlungen 5.340 €
Minus Sozialversicherungsbeiträge 834 €
ergibt 4.506 €
minus Steuerfreibetrag 620 €
ergibt  3.886 €

Die Lohnsteuer der Sonderzahlung beträgt 6 % der Bemessungsgrundlage: 3.886 € x 6 % = 233,16 €

5. Schritt:

Die Jahreslohnsteuer ergibt sich, indem die Lohnsteuer der laufenden Bezüge und die der Sonderzahlungen addiert werden.

Berechnung Wie viel? Was?
3.789,67  € Lohnsteuer für laufende Bezüge
plus 233,16 € Lohnsteuer für Sonderzahlungen
ergibt 4.022,83  Jahreslohnsteuer

6. Schritt

Zieht man nun die während des Jahres bereits einbehaltene Lohnsteuer ab, so kommt man zur Lohnsteuernachforderung.

Berechnung Wie viel? Was?
4.022,83 € Jahreslohnsteuer
minus 1.571,76 € (130,98€ x 12) bereits bezahlte Lohnsteuer für laufende Bezüge
minus 164,11 bereits bezahlte Lohnsteuer für Sonderzahlungen
ergibt 2.286,96 € Steuernachforderung

Daraus ergibt sich also eine Steuernachforderung von 2.286,96 € für das gesamte Kalenderjahr. Sollte die Angestellte in diesem Beispiel noch weitere Ausgaben bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen können, wird die Steuernachforderung im entsprechenden Ausmaß kleiner. 

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