Wie viele Sitze für die absolute Mehrheit?

Inhaltsverzeichnis

  • absolute Mehrheit - Kurzzusammenfassung
  • Allgemeines zum Begriff
  • Politisch
  • Unterschiede der Mehrheitsbegriffe
  • 1. Relative Mehrheit
  • 2. Einfache Mehrheit
  • 3. Qualifizierte Mehrheit
  • 4. Absolute Mehrheit
  • Absolute Mehrheit - Beispiel
  • Relative Mehrheit - Beispiel

Wie viele Sitze für die absolute Mehrheit?

absolute Mehrheit (© kebox)

Bei der absoluten Mehrheit handelt es sich um eine der vier Variationen, in denen eine Mehrheit gegeben sein kann. Sie ist dann gegeben, wenn eine Person bei einer Abstimmung oder Wahl mehr Stimmen erhalten hat, als alle anderen zusammen, wobei die Enthaltungen berücksichtigt werden müssen. Demzufolge ist eine absolute Mehrheit auch gleichzeitig als einfache Mehrheit anzusehen.

Die absolute Mehrheit ist also gegeben, wenn folgender Sachverhalt vorliegt: mehr als 50% aller abgegebenen Stimmen sowie Enthaltungen entfallen auf eine Person.

absolute Mehrheit - Kurzzusammenfassung

Erhält eine politsche Partei bei einer Wahl die absolute Mehheit, so darf sie regieren, ohne dass sie sich hierfür einen Koalitionspartner suchen muss.

Beschlüsse, welche im Bundestag gefasst werden, erforden gelegentlich eine absolute Mehrheit,

  • bei der Wahl des Bundespräsidenten, seiner Stellvertreter,
  • des Bundeskanzlers,
  • des Wehrbeauftragten sowie
  • beim konstruktiven Misstrauensvotum,
  • bei der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und wenn
  • ein Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen werden soll.

In diesem Fällen muss das Ergebnis der Abstimmung um mindestens eine Stimme über die Hälfte aller Bundestagsmitglieder liegen.

Juristisch wird die absolute Mehrheit wie folgt definiert: "die Mehrheit der Mitglieder ist erforderlich". Somit unterscheidet sich die absolute Mehrheit von der relativen Mehrheit: diese ist dann gegeben, wenn eine Person mehr Stimmen erhalten hat als alle übrigen Personen, die sich zur Wahl gestellt haben. Wie viel Prozent diese Stimmenmehrheit tatsächlich ausmacht, ist in jenen Fällen unerheblich.

In der Praxis kommt dies bei Bundestagswahlen vor, und zwar bei der Hälfte aller Abgeordneten: diejenigen Personen, die in ihren Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben, kommen direkt in den Bundestag.

Allgemeines zum Begriff

Der Begriff der Mehrheit wird in anderen Zusammenhängen auch Majorität oder Mehrzahl genannt. Und beschreibt allgemein „die meisten“ aus einer Anzahl von Menschen oder Gegenständen. Es wird somit ein überwiegender Teil von verschiedenen Dingen oder einer Entscheidungsfindung beschrieben.

Politisch

Grundsätzlich muss Mehrheit nicht gleich Mehrheit bedeuten. Politisch und juristisch wird der Begriff der Mehrheit verwendet, um Vorschriften für Wahlen und Abstimmungen zu formulieren, wobei explizit festgelegt wird, um welche Art von Mehrheit es sich handelt und welche Art von Mehrheit erforderlich ist, damit eine gültige Entscheidung entstehen kann. Der Begriff der Mehrheit hat für die demokratische Entscheidungsfindung, darunter Wahlen und Abstimmungen umfasst, einen fundamentalen Stellenwert. Die Mehrheit findet sich auch im Gebiet des Sachenrechts wieder. Es regelt unter anderem im Aktienrecht, im Wohnungseigentumsrecht und im Erbrecht die Eigentumsverteilungen.

Liegt eine Mehrheit vor, wie etwa bei einer Abstimmung oder einer Wahl, so gibt es eine genügende Zustimmung für das Zustandekommen einer Entscheidung.

Die Mehrheit kann mündliche Entscheidungen, Satzungen, Verordnungen, Gesetze oder auch Verfassungen betreffen.

Die Mehrheit richtet sich nach mehreren Klassifikationen. Man unterscheidet hierbei nach der notwendigen Höhe des Mehrs in Bezug auf den Grundwert und nach der Grundmenge, also auf Grundlage welcher Gesamtheit sich das Mehr berechnet.

Unterschiede der Mehrheitsbegriffe

Infolge der historisch kulturellen und politischen Entwicklung unterscheidet man im Folgenden zwischen der relativen Mehrheit, der einfachen Mehrheit, der qualifizierten Mehrheit und der absoluten Mehrheit.

1. Relative Mehrheit

Eine relative Mehrheit ist gegeben und somit die Wahl gewonnen, wenn jemand die meisten Stimmen oder Anteile erhält, auch ohne mehr als die Hälfte der gesamten Stimmen zu erhalten. Die relative Mehrheit ergibt sich aus Art. 63 IV GG, in welchem es heißt: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist,  wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.“

2. Einfache Mehrheit

Sammelt jemand mehr Stimmen oder Anteile auf sich als alle anderen in ihrer Gesamtheit, so liegt eine einfache Mehrheit vor. So heißt es in Art. 42 II GG: „Zu einem Beschlusse des Bundestages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.“

3. Qualifizierte Mehrheit

Die qualifizierte Mehrheit geht über die einfache Mehrheit hinaus, wenn es sich beispielsweise um Entscheidungen im Parlament handelt. Es hat derjenige gewonnen, der mehr als den festgelegten Anteil der Grundmenge auf sich vereinen kann. Dieser Anteil wird als sogenanntes „Quorum“ bezeichnet und liegt im Regelfall bei mindestens 50 %. Es kann jedoch auch unter den 50 % liegen, wenn es im Voraus vereinbart wird. Die qualifizierte Mehrheit ist in Art. 79 II GG erwähnt. „Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates“.

4. Absolute Mehrheit

Die Absolute Mehrheit liegt dann vor, wenn eine Person bei einer Abstimmung oder Wahl mehr Stimmen erhalten hat, als alle anderen zusammen. Die Enthaltungen müssen hierbei berücksichtigt werden. Eine absolute Mehrheit ist dementsprechend als eine einfache Mehrheit anzusehen. Geregelt ist die absolute Mehrheit in Art. 63 II GG i.V.m. Art. 121 GG. Nach Art. 63 II GG ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigen kann. In Art. 121 heißt es:

„Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundesversammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl“.

Erhält eine politische Partei bei einer Wahl die absolute Mehrheit, so darf sie regieren, ohne dass sie sich hierfür einen Koalitionspartner suchen muss.

Beschlüsse, die im Bundestag gefasst werden, erfordern gelegentlich eine absolute Mehrheit. Eine solche ist bei der Wahl des Bundespräsidenten, seiner Stellvertreter, des Bundeskanzlers, des Wehrbeauftragten sowie beim konstruktiven Misstrauensvotum, bei der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und wenn ein Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen werden soll erforderlich. In diesen Fällen muss das Ergebnis der Abstimmung um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Bundestagsmitglieder liegen.

Juristisch gesehen wird die absolute Mehrheit wie folgt definiert: „die Mehrheit der Mitglieder ist erforderlich“. Somit ist die absolute von der relativen Mehrheit zu unterscheiden:

Die absolute Mehrheit ist die Mehrheit aller potentiellen Stimmen. Das heißt folgendes: Entscheidet sich mehr als die Hälfte der jeweiligen Stimmberechtigten für einen Vorschlag, so ist dieser Vorschlag mit einer absoluten Mehrheit angenommen worden. Bei der relativen Mehrheit allerdings müssen nicht mehr als die Hälfte der Stimmen zusammenkommen, sondern lediglich mehr Stimmen als für jeden anderen Vorschlag. Die relative Mehrheit ist also erreicht, wenn eine Person oder Partei zwar die meisten Stimmen bei einer Abstimmung erreicht, jedoch nicht mehr als die Hälfte aller Stimmen.

Absolute Mehrheit - Beispiel

100 Studenten wählen ein Mitglied der Fachschaft. A wird mit 60 Stimmen gewählt, B mit 25 und C mit 15 Stimmen.

=> A hat hier die absolute Mehrheit, nämlich mehr als die Hälfte aller Stimmen.

Relative Mehrheit - Beispiel

100 Studenten wählen ein Mitglied der Fachschaft. A wird mit 45 Stimmen gewählt, B mit 35 und C mit 20 Stimmen.

=> A hat die relative Mehrheit. A hat zwar nicht mehr als die Hälfte aller Stimmen, jedoch hat er von allen Kandidaten die meisten Stimmen.

Wie viele Sitze für die absolute Mehrheit?

Wie viel braucht man für die absolute Mehrheit?

Absolute Mehrheit steht für: eine Mehrheit von über 50 Prozent, siehe Mehrheit #Absolute Mehrheit.

Was ist die absolute Mehrheitswahl?

Bei der absoluten Mehrheitswahl ist der Vorschlag gewählt, der mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Um in allen Fällen die erforderliche Mehrheit zu erreichen, wird oft eine Stichwahl durchgeführt, bei der nur die beiden besten Kandidaten des ersten Durchgangs zugelassen werden.

Was ist eine absolute 2 3 Mehrheit?

Je nach Grundmenge der Berechnung spricht man auch von einer relativen Zweidrittelmehrheit, wenn die abgegebenen Stimmen zu Grunde gelegt werden, oder von einer absoluten Zweidrittelmehrheit, wenn die Gesamtheit der Stimmen (einschließlich der Stimmenthaltungen) oder der Stimmberechtigten betrachtet wird.

Wann gab es das letzte Mal die absolute Mehrheit?

Deutschen Bundestag fand am 15. September 1957 statt. Die Unionsparteien erhielten mit 269 der 497 Bundestagsmandate (zuzüglich 8 bzw. 22 nicht stimmberechtigte Berliner Abgeordnete) die absolute Mehrheit; Konrad Adenauer wurde am 22. Oktober 1957 erneut zum Bundeskanzler gewählt.