Wieviel geld darf ich steuerfrei verschenken an freunde

Geschenke sind ja eigentlich von Kindesbeinen an etwas uneingeschränkt Schönes. Doch spätestens mit der Lektüre der alten Griechen und den misslichen Umständen des trojanischen Pferdes ist im Bewusstsein verankert, dass Geschenke auch mit Kalkül gemacht werden können. Sie helfen Steuern sparen, können Erbschaften in die gewünschte Richtung lenken, aber auch Neid und Missgunst befördern. Um die Sache einigermaßen geordnet vonstatten gehen zu lassen, hat der Gesetzgeber umfangreiche Regelungen für Schenkungen vorgesehen.

Diese müssen nun aber nicht an jedem Weihnachtsfest anstelle des Lukas-Evangeliums verlesen werden. „Übliche Gelegenheitsgeschenke“ sind steuerfrei und werden auch nicht auf etwaige Erbschaften angerechnet. Zu Anlässen wie einer Hochzeit, einem Geburtstag, einer bestandenen Prüfung oder eben Weihnachten darf frei geschenkt werden, solange es eben im üblichen Rahmen bleibt. Was wiederum „üblich“ heißt, ist schon etwas weniger klar. Dazu müssen die Vermögensverhältnisse des Schenkers und des Beschenkten betrachtet werden. Im Zweifel müssen sich Gerichte ein Bild vom Einzelfall machen. Anspruch auf gleichhohe Geschenke für alle Kinder oder Enkel gibt es jedenfalls nicht.

Steuerlich gelten Freibeträge für einen Zeitraum von zehn Jahren

In aller Regel ziehen solche Feste aber trotzdem keinen Familienstreit vor Gericht nach sich. Steuerlich gelten, auch wenn ein Geschenk mal etwas größer ausfällt, für Schenkungen recht großzügige Freibeträge, meistens in gleicher Höhe wie für Erbschaften.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich wechselseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. An jedes Kind (auch Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder) können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden, an jeden Enkel von jedem Großelternteil 200.000 Euro. Für alle anderen Verwandten – Kinder beschenken Eltern, Geschwister sich untereinander, die Schwiegermutter die Schwiegertochter –, aber auch Geschenke an die liebe Nachbarin oder einen völlig beliebigen anderen, beträgt die steuerfreie Höchstgrenze 20.000 Euro.

Allerdings nicht jedes Jahr. Alle Freibeträge gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren. Es muss also bei weiteren Schenkungen mitgerechnet werden, um zu bemerken, wann die Grenzen überschritten sind. Spätestens wenn der Freibetrag überschritten wird, besteht für den Beschenkten, aber auch den Schenker, eine Anzeigepflicht beim für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt. Dies kann das örtliche Finanzamt sein, muss es aber nicht. Häufig gibt es in den Regionen oder größeren Städten extra Finanzämter für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Bei der Erbschaftssteuer sparen

Erfolgt die Meldung trotz Steuerpflicht nicht, kann dies mit Geldbuße, Geldstrafe oder je nach Umfang auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Relevant ist dabei der Zeitpunkt, zu dem das Finanzamt von der Schenkung Kenntnis erlangt hat. Unter Umständen ist die Verjährung damit ewig offen. „Auch wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, sollte unter Umständen schon die erste Schenkung angezeigt werden, um den Eintritt der Festsetzungsfrist von vier Jahren zu sichern“, sagt Wolfgang Wawro, Steuerberater in Berlin und Steuerexperte des Deutschen Steuerberaterverbandes.

Das ist insbesondere für diejenigen relevant, die alle zehn Jahre den Freibetrag wieder voll ausnutzen wollen, um steuerfrei auch im Hinblick auf die spätere Erbschaftsteuer Vermögen zu übertragen. Die Anzeige beim Finanzamt bedeutet nicht zugleich eine Steuerpflicht. „Dem Finanzamt obliegt es nach einer Anzeige, nachzuhaken und eventuell eine Steuererklärung zu der Schenkung einzufordern“, sagt Wawro.

Die Anzeige beim Finanzamt erfolgt zudem durch einen Notar, wenn die Schenkung notariell beglaubigt wird. Dieser Form bedarf es bei Geldgeschenken jedoch nicht. Schenkungsversprechen für die Zukunft sind jedoch nur einklagbar, wenn sie auch notariell beglaubigt sind. Ansonsten gilt mit Erhalt des Geldes auf dem Konto oder im Umschlag die Schenkung als erfolgt. Banken melden größere Geldeingänge auf einem Konto nicht dem Finanzamt.

In diesem Artikel betrachten wir das Thema Schenken und Schenkungssteuer mal aus einem neuen Blickwinkel.

Vielleicht ist dein erster Gedanke, dass Geld verschenken keine gute Idee ist, denn dann ist es ja weg, und das ist ja auch erst einmal richtig. Doch unser heutiges Ziel ist es, dass das Geld steuerfrei bei dir ankommt.

Dazu erst einmal ein paar gesetzliche Grundlagen um die wir nicht herum kommen.

Während Österreich seit 2008 die Schenkungssteuer (mit Ausnahme von Grundstücken) komplett abgeschafft hat wird diese in Deutschland im Erbschaftssteuergesetz geregelt, dass unterschiedliche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad vorsieht. In der Schweiz regeln die Kantone die Schenkungen unterschiedlich.

Die Schenkungssteuer zahlt in Deutschland der beschenkte, sofern er einen Wohnsitz in Deutschland hat, oder innerhalb der letzten 5 Jahre hatte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG), d.h. einfach mal schnell ins Ausland abmelden und sich dann schnell etwas schenken lassen funktioniert rein rechtlich nicht, auch wenn sich bei Bargeld das ganze üblicherweise nicht nachvollziehen lässt. Doch zu einer solchen Grauzone wollen wir hier nicht aufrufen.

Bist du schon länger als ortsunabhängiger Unternehmer unterwegs und hast entweder gar keinen Wohnsitz, oder deinen Wohnsitz in einem Land ohne Schenkungssteuer, kannst du bequem und steuerfrei Geld einnehmen, denn du unterliegst keinem Limit.

Doch auch wenn du noch deinen Wohnsitz in Deutschland hast, zeige ich dir gleich ein paar Wege, wie du in den Genuss steuerfreier Einnahmen kommen kannst.

Der erste spannende Punkt im deutschen Schenkungssteuerrecht ist, dass du von „Dritten“ bzw. sonstigen Personen alle 10 Jahre 20.000 geschenkt bekommen darfst, ohne dafür Schenkungssteuer zu bezahlen. Einzelne Beträge der gleichen Person sind einfach zu addieren. Auch wenn du keine Steuer zahlen musst, gehst du auf Nummer sicher, die Schenkung dem Finanzamt zu melden. Denn wenn du wider erwarten innerhalb der 10 Jahre doch über den Freibetrag kommst, könnte das im Nachhinein den Bestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Der zweite Punkt ist, dass das Schenkungssteuerrecht nicht zwischen natürlichen und juristischen Personen unterscheidet. Das bedeutet, dass auch ein Unternehmen einfach so sein Geld verschenken kann. Hier gilt es etwas um die Ecke zu denken um etwas daraus zu machen, denn es darf kein Indiz dafür geben, dass die Schenkung betrieblich veranlasst ist. Das bedeutet:

  • Du solltest dir nichts aus deinem eigenen Unternehmen schenken, das wäre eine verdeckte Gewinnausschüttung
  • Du solltest nicht für das Unternehmen als Angestellter arbeiten oder gearbeitet haben, das könnte als Gehaltszahlung eingestuft werden und es würden Sozialabgaben fällig
  • Du solltest keine Gegenleistung für die Schenkung erbringen oder erbracht haben, das würde sonst eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen, die Einkommenssteuer erzeugt.
  • Du solltest dir keine Aktien/Anteile des Unternehmens schenken, was als Unternehmensverkauf gelten könnte, auch keine Immobilien, sondern nur „Bargeld“ vom Konto oder Sachvermögen des Unternehmens.
  • Das Unternehmen sollte keinem Verwandten von dir gehören.

Sind alle diese Bedingungen erfüllt, ist es eine privat veranlasste Schenkung aus dem Unternehmensvermögen. Das hat zwar den (scheinbaren) Nachteil, dass das Unternehmen dieses Geschenk nicht von der Steuer absetzen kann (nicht gewinnmindernd), aber du das Geld als Empfänger nicht versteuern musst. Das kann – je nach deine persönlichen Steuersatz – schon eine deutliche Ersparnis bedeuten.

Jetzt brauchst du also nur noch ein fremdes Unternehmen oder einen Fremden Menschen, dass dir bis zu 20.000 Euro alle 10 Jahre schenkt. Wer könnte das sein? Nun, wozu hat man Freunde. 

Denn, wie der Volksmund schon sagt, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.

Damit jetzt du und dein Freund etwas davon haben, nutzen wir eine Spitzfindigkeit des Schenkungsrechts, die Kettenschenkung. Hier verschenkt jemand nach kurzer Zeit das erhaltene Geschenk einfach weiter, wofür dann wieder neue Freibeträge gelten.

Dazu gibt es ein interessantes Urteil (18.07.2013, Aktenzeichen II R 37/11), dass keinen Gestaltungsmissbrauch sieht, wenn der erste Beschenkte keinerlei Pflicht hat, das Geschenk auch weiter zu geben, sondern es komplett zur freien Verfügung hat. Die zeitliche Abfolge ist auch nicht Missbräuchlich, es macht also keinen Unterschied, ob die Weiterschenkung am nächsten Tag, im nächsten Jahr, oder erst im nächsten Jahrzehnt stattfindet, solange sie freiwillig erfolgte.

Das bedeutet, dass du und dein Freund natürlich keinen solchen Vertrag macht, sondern das immer zu gegebenem Zeitpunkt spontan entscheidet und auch die Beträge willkürlich wählt. 

Um einen eventuellen Vorwurf verdeckter Gewinnausschüttung an deinen Freund zu entkräften, kann es sinnvoll sein unter Freunden mehrere Schenkungen im Dreieck oder Viereck zu verketten, also eine Art Schenkungszirkel zu bilden in dem jeder völlig frei ist, jemand beliebigen anderen nach Gutdünken etwas zu schenken (oder auch nicht).

Die Kette wäre also z.B.: GmbH deines Freundes schenkt dir 19.000€, du schenkst 12.000 deiner Freundin und 5.000€ deinem anderen Freund (die Differenz ist für dich). Dann schenken deine Freundin und dein anderer Freund dem ursprünglichen Freund z.B. 11.000€ und 4.000€ (es soll sich ja jeder an seinem Geschenk erfreuen und auch was behalten). Dann ist der nächste mit seinem Unternehmen an der Reihe. Bei dem ganzen hin- und her Schenken müsst ihr nur gut Buch führen, dass niemand über seinen 20.000 Freibetrag kommt. (Wenn du also deiner Freundin schon mal 12.000 geschenkt hast, kannst du ihr in der nächsten Runde maximal 7.9999€ schenken).

Bonuspunkte gibt es dann, wenn du einen Perpetual Traveller/Digitalen Nomaden ohne Wohnsitz (und nach Ablauf der 5 Jahresgrenze) oder ein ausländisches Unternehmen in einem Land ohne Schenkungssteuer mit im Schenkungszirkel hast. Der PT/das Auslandsunternehmen kann sich letztlich in unbegrenztem Maße Geld aus euren Unternehmen schenken lassen, und dann wiederum im Rahmen der Freibeträge an mehrere Personen weiterschenken, die es dann wiederum dir schenken. (Selbstverständlich ohne vorherige Absprachen und spontan). Damit wird effektiv der Freibetrag von 20.000 bequem umschifft.

Ich hoffe ich konnte dich mit diesem Artikel etwas rund um das Thema Schenken inspirieren. Wenn du noch mehr Informationen rund ums Schenken benötigst, stehe ich dir gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Und wenn du mir – ganz spontan und ohne Gegenleistung – etwas schenken willst, kommst du hier zu meiner Patreon Seite.

Wie viel Geld darf man monatlich verschenken?

Die Grenze, ab der Sie dem Finanzamt Geldgeschenke melden müssen, ist nicht in Stein gemeißelt. Grundsätzlich stellen 20.000 Euro einen guten Richtwert dar. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Finanzamt nach.

Wie oft darf ich steuerfrei verschenken?

Für die Freibeträge gilt: Für engste Verwandte wie Ehegatten oder Kinder genügen die Freibeträge meist für eine steuerfreie Schenkung. Jedes Elternteil darf seinem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

Bis wann ist eine Schenkung steuerfrei?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich wechselseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken. An jedes Kind (auch Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder) können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden, an jeden Enkel von jedem Großelternteil 200.000 Euro.

Ist ein Geschenk steuerpflichtig?

Geschenke von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber heißen im Steuerrecht Sachbezüge. Solche Sachbezüge sind bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuerfrei. Aber Achtung: Übersteigt das Geschenk die 50 Euro auch nur um einen Cent, müssen Sie Steuern und Sozialabgaben auf den gesamten Betrag zahlen.

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