Wo bekomme ich einen wohnberechtigungsschein in München?

Menschen mit einem geringen Einkommen können durch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) eine günstigere Wohnung bekommen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In diesem Text erfahren Sie, welche das sind und wie Sie den WBS beantragen. Für Menschen mit Behinderung gibt es besondere Regelungen.

  • Wozu brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wie groß sind die WBS Wohnungen?
  • Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Welche Eikommens-Grenzen gibt es für den WBS?
  • Wie errechnet sich das Gesamt-Einkommen eines Haushalts?
  • Freibeträge für Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen

Wozu brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?

Für Menschen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein haben, können Sie und Ihre Familie in eine Sozial-Wohnung ziehen. Sozial-Wohnungen sind Wohnungen, die der Staat fördert. Diese Wohnungen sind meistens günstiger als Wohnungen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt. Sozial-Wohnungen nennt man auch Wohnung mit Wohnberechtigungsschein (WBS) oder WBS Wohnung.

Genaue Auskunft zum Wohnberechtigungsschein bekommen Sie beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Die Mitarbeiter*innen der Ämter können Ihnen auch mitteilen, wo es sozial geförderte Wohnungen gibt. Beim Wohnungsamt erfahren Sie auch, wo es Wohnraum für Menschen mit Behinderung gibt. Also Wohnungen, die möglichst barrierefrei sind.

Wie groß sind die WBS Wohnungen?

Der Wohnberechtigungsschein enthält auch Angaben zur Wohnungsgröße. Wenn mehrere Personen in Ihrem Haushalt leben, können Sie eine größere Wohnung bekommen. In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie groß Ihre Wohnung sein darf:

PersonenzahlWohnungsgröße in Quadratmetern (m�)
Alleinstehende 50 m�
2-Personen 65 m�
3-Personen 80 m�
4-Personen 95 m�
5-Personen 110 m�
jede weitere Person +15 m�

Tipp: Sie können die Wohnungsgröße jeweils um bis zu 5 m� überschreiten. Die meisten Wohn- oder Sozialämter akzeptieren das.

Eine Wohnung müssen Sie trotz Wohnberechtigungsschein selbst suchen. Der WBS gibt Ihnen nur die Möglichkeit, in eine Sozial-Wohnung zu ziehen. Sie haben mit dem WBS nicht das Recht, bei einem Vermieter eine Wohnung zu fordern.

Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein können Sie beim Wohnungsamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Er gilt jeweils für ein Jahr. Die Gebühren für die Ausstellung sind unterschiedlich. Sie liegen aber fast immer zwischen 0 und 30 Euro. In den meisten Städten und Kreisen können Sie den Antrag auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung herunterladen.
Eine Übersicht über die zuständigen Ämter vieler deutscher Städte finden Sie auf der Internetseite wbs-rchner.de.
Sie bekommen einen WBS nur, wenn Ihr Haushalt über ein geringes Einkommen verfügt. Die Einkommens-Grenze hängt ab von dem Bundesland, in dem Sie wohnen.

Welche Eikommens-Grenzen gibt es für den WBS?

Die Regeln für den WBS und damit auch die Einkommens-Grenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Bestimmte Einkommens-Grenzen pro Jahr dürfen Sie nicht überschreiten. Entscheidend ist hierbei das Gesamt-Einkommen aller Personen im Haushalt. In den verschiedenen Bundesländern können die Einkommens-Grenzen unterschiedlich sein. Zum Beispiel:

  Einkommensgrenzen pro Jahr für einen WBS in Nordrhein-Westfalen (Stand 2022):

  • Haushalt mit einer Person 20.420 Euro
  • Haushalt mit zwei Personen 24.600 Euro
  • jede weitere Person + 5.660 Euro
  • für jedes zum Haushalt gehörende Kind + 740 Euro

Informationen zum Wohnberechtigungsschein (WBS) in Nordrhein-Westfalen

Einkommensgrenzen pro Jahr für einen WBS in Berlin (Stand 2022):

  • Haushalt mit einer Person 16.800 Euro
  • Haushalt mit zwei Personen 25.200 Euro
  • jede weitere Person + 5.740 Euro
  • für jedes zum Haushalt gehörende Kind + 700 Euro

Wohnberechtigungsschein - Tabelle Einkommensgrenzen (Stand 2022)
(für alle Bundesländer)

Wie errechnet sich das Gesamt-Einkommen eines Haushalts?

Das Gesamt-Einkommen eines Haushalts besteht aus dem Jahres-Einkommen aller Personen in diesem Haushalt. Dazu gehören alle Einkünfte, zum Beispiel Lohn und Gehalt oder auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Zu der Berechnung gehören auch bestimmte Sozial-Leistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder BAföG.
Nicht zu den Einkünften zählen zum Beispiel:

  • Kindergeld,
  • Wohngeld und
  • Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.

Für den Wohnberechtigungsschein zählt das Einkommen, das Sie ab Antragsmonat erwarten. Können Sie dazu keine Angaben machen, müssen Sie Ihr Einkommen der vergangenen Jahre angeben.

Ist das Jahres-Einkommen aller Personen in einem Haushalt ermittelt, können Sie jeweils einen Freibetrag von bis zu 10 Prozent abziehen, wenn Sie

  • Einkommensteuer,
  • Krankenversicherung und
  • Rentenversicherung bezahlen.

Auch Werbungskosten können Sie von dem Gesamt-Einkommen abziehen.

Weitere Freibeträge (bitte Abweichungen im jeweiligen Bundesland beachten!):

  • Freibeträge für Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen (siehe nächsten Absatz)
  • Einen Freibetrag von 4.000 Euro gibt es für junge Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Voraussetzung ist, dass keiner der beiden Partner älter als 40 Jahre alt ist. Außerdem gilt der Freibetrag nur vom Zeitpunkt der Heirat bis fünf Jahre danach.
  • Einen Freibetrag von 600 Euro bekommen Alleinerziehende für jedes Kind unter 12 Jahre. Um diesen Freibetrag zu erhalten, müssen Sie längerfristig berufstätig sein oder eine Ausbildung absolvieren.
  • Wenn ein zum Haushalt zählendes Kind eigenes Einkommen hat, können Sie bis zu 600 Euro absetzen. Das Kind muss älter als 16, höchstens aber 24 Jahre alt sein.
  • Auch Unterhalts-Zahlungen können Sie absetzen. Es kann je nach Bundesland Höchstgrenzen geben.

Freibeträge für Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen

Für Menschen mit Schwerbehinderung und/oder pflegebedürftigen Menschen gibt es besondere Freibeträge. Das heißt: Sie dürfen mehr als die oben angegebene Einkommens-Grenzen verdienen. Das sind oft mehrere tausend Euro im Jahr. Je nach Bundesland sind die Freibeträge unterschiedlich. Für Nordrhein-Westfalen gilt zum Beispiel:

  • Sie können 4.500 Euro vom Gesamt-Einkommen abziehen, für einen im Haushalt lebenden Menschen mit Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100.
  • Hat ein Mensch mit Schwerbehinderung einen GdB von 80 oder mehr und wird er zuhause gepflegt, dürfen Sie ebenfalls 4.500 Euro abziehen.
  • Liegt der GdB unter 80, beträgt der Freibetrag 2.100 Euro im Jahr. Voraussetzung dafür ist: Die Person mit Behinderung wird zuhause gepflegt und hat einen Pflegegrad von 2 oder 3.

Über die gültigen Freibeträge für Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen, informieren Sie sich am besten bei Ihrem Wohnungsamt vor Ort.

Weitere Informationen

  • Viele weiter Informationen zum WBS finden Sie auf den Internetseiten wbs-rechner.de und wbs-wohnung.de.
  • Auf der Internetseite wbs-rechner.de finden Sie eine „Checkliste: Welche Unterlagen benötige ich, um einen WBS zu beantragen“.

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Wo stelle ich einen Antrag auf Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen.

Was brauche ich alles um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen?

Welche Unterlagen benötige ich, um einen WBS zu beantragen? Antragsformular auf WBS, Einkommenserklärung (Einkommensnachweise der letzten 12 Monate), Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie) und ein Ausweisdokument (Kopie).

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein Bayern?

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder "Große Delegationsgemeinden") erteilt. Auch die Benennung setzt einen solchen Antrag voraus. Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein.