Wo kann ich ein führungszeugnis beantragen

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Gewählte Leistung: Führungszeugnis

Es wurden 7 Stellen gefunden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über registrierte Vorstrafen.


Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über registrierte Vorstrafen und beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können zum Beispiel strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten:

  • Für private Zwecke (Beleg-Art N):
    Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
    Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.
    Als Antragsteller können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Ein erweitertes Führungszeugnis wird auf Antrag erteilt, wenn die Erteilung in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird:

  • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe-, 
  • für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder 
  • für eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Eurpäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats ersucht. Teilt der Herkunftsmitgliedstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht. Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Einwohnermeldeamt).

Sofern Sie einen elektronischen Personalausweis besitzen, können Sie das Führungszeugnis online auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragen und bezahlen.

BfJ - Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt


Die Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie persönlich in einem der Bürgerservicebüros oder direkt über das Internet beim Bundesamt für Justiz beantragen. 

Falls die antragstellende Person nicht in Deutschland lebt, ist eine Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel. 0228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass zum Nachweis der Identität.
  • Beim Führungszeugnis für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens.
  • Beim erweiterten Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.


Welche Gebühren fallen an?

Bei Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
Für ein europäisches Führungszeugnis ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt


Die Gebühren betragen 13 €.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Wochen
(bundeseinheitliche Bearbeitungsdauer)


Rechtsgrundlage

§§ 30 ff. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG).

§§ 30 ff. BZRG

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Justiz (BfJ).

BfJ - Das Bundeszentralregister

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt

Ein Führungszeugnis kann in Lübeck beantragt werden, wenn Lübeck Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.

Teaser

Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über registrierte Vorstrafen.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Einwohnermeldeamt).

Sofern Sie einen elektronischen Personalausweis besitzen, können Sie das Führungszeugnis online auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragen und bezahlen.

BfJ - Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt


Die Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie persönlich in einem der Bürgerservicebüros oder direkt über das Internet beim Bundesamt für Justiz beantragen. 

Falls die antragstellende Person nicht in Deutschland lebt, ist eine Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel. 0228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass zum Nachweis der Identität.
  • Beim Führungszeugnis für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens.
  • Beim erweiterten Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.


Welche Gebühren fallen an?

Bei Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
Für ein europäisches Führungszeugnis ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt


Die Gebühren betragen 13 €.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Wochen
(bundeseinheitliche Bearbeitungsdauer)


Rechtsgrundlage

§§ 30 ff. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG).

§§ 30 ff. BZRG

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Justiz (BfJ).

BfJ - Das Bundeszentralregister

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt

Ein Führungszeugnis kann in Lübeck beantragt werden, wenn Lübeck Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.

Persönlich vor Ort, Ihre zuständigen Stellen:

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote

Was brauche ich um online ein Führungszeugnis zu beantragen?

Wie beantrage ich mein Führungszeugnis online Hierfür brauchen Sie: einen neuen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion) ein Kartenlesegerät. gegebenenfalls einen Scanner oder ähnliches, um Nachweise hochladen zu können.

Wo beantrage ich ein Führungszeugnis in Dortmund?

Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Bürgerdienste Eving 0231/50-13332. Fax: 0231/50-25439.

Wo beantrage ich ein Führungszeugnis in Hannover?

Persönlich können Führungszeugnisse daher in allen Bürgerämtern bis auf am Schützenplatz zu den Öffnungszeiten mit Wartezeit beantragt werden. Alternativ ist eine Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz möglich.

Wo beantrage ich ein erweitertes Führungszeugnis in München?

Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.