Für das Steuerjahr 2019 muss das Finanzamt bis Ende Juli 2020 die Steuererklärung erhalten. Gerade für Berufseinsteiger lohnt sich die Arbeit. Denn im Schnitt können sie sich mehrere Hundert Euro vom Fiskus zurückholen. Die erste Steuererklärung können Berufsanfänger spielend leicht erstellen. Der folgende Leitfaden zeigt in vier einfachen Schritten, worauf man beim Ausfüllen
der Steuerformulare achten sollte. Die Formulare können bequem von zu Hause auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen gefunden und ausgedruckt werden (www.formulare-bfinv.de). Mit der elektronischen Variante „Elster“ kann die Steuererklärung auch online erfolgen. Doch egal für welches Medium sich Steuerneulinge entscheiden,
der Prozess bleibt der gleiche. Der Mantelbogen ist das erste Formular in der Steuererklärung. Da hier neben persönlichen Daten auch Informationen zu der Bankverbindung eingetragen werden müssen, darf der Mantelbogen in keiner Steuererklärung fehlen.
Anlage NDie Anlage N ist in der Steuererklärung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können hier Angaben zu den Kosten machen, die sie für die Arbeit aufgebracht haben. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten oder Portokosten für Bewerbungen.
Anlage AVDer vorletzte wichtige Schritt in der Steuererklärung ist die Anlage AV. Hier werden alle Ausgaben für die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente kenntlich gemacht. Mit der Anlage AV können Sie in der Steuererklärung bis zu 2.100 Euro Ihrer Vorsorgebeiträge von der Steuer absetzen.
Anlage VorsorgeaufwandDer letzte Schritt in der Steuererklärung führt zu der Anlage Vorsorgeaufwand. Hier werden alle Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen. Außerdem können Sie hier Angaben zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung und weiteren Versicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung machen.
Sie sind am ZielDas Ziel ist erreicht. Ihre erste Steuererklärung ist geschafft. Jetzt müssen Sie nur noch die unterschriebenen Formulare samt Belege in einen Briefumschlag stecken und an das zuständige Finanzamt schicken. In einigen Wochen erhalten Sie dann Ihren Steuerbescheid. In dem Schreiben werden alle Angaben aufgelistet sein, die das Finanzamt bei der Steuer berücksichtigt hat. Außerdem erfahren Sie in Ihrem Steuerbescheid, wie viel Geld Sie zurückerstattet bekommen. Mit einer vor der Abgabe Ihrer Steuerklärung angefertigten Kopie können Sie Ihren Steuerbescheid ganz einfach überprüfen. Sie können nachlesen, welche Angaben steuerlich berücksichtigt wurden und welche nicht. Auf dem Steuerbescheid finden Sie außerdem den Punkt “Erläuterungen zur Festsetzung”, in dem erklärt wird, wie das Finanzamt bei der Prüfung der Unterlagen vorgegangen ist. Wenn Sie Probleme oder Fragen haben, hilft Ihnen ein Steuerberater, den Bescheid richtig zu lesen oder sogar anzufechten. Falls Sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen wollen, haben Sie dafür einen Monat nach Erhalt des Schreibens Zeit. Weitere Tipps für BerufsanfängerMit dem Berufseinstieg kommt nicht nur die neue Pflicht der Steuererklärung auf Sie zu. Jetzt ist auch die beste Zeit, für die Zukunft vorzusorgen. Zu dem wichtigsten Schutz gehören eine private Altersvorsorge und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Tipps vom SteuerberaterNewsletter Anmeldung Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie Ihre Neuigkeiten regelmäßig und bequem per E-Mail. Bitte prüfen Sie nach der Registrierung Ihr E-Mail-Postfach Wo trage ich den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ein?De Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 23. Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.
Wo trage ich die Beiträge zur Rentenversicherung in der Steuererklärung ein?Deine Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 4 bis 11 ein. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du als Arbeitnehmer, Azubi oder geringfügig Beschäftigter eingezahlt hast.
Wo steht der Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung?Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie bei Lohnsteuer kompakt bitte auf der Seite "Vorsorgeaufwendungen > Altersvorsorge > Sonstige Pflichtversicherungen" ein.
Kann man die gesetzliche Rentenversicherung von der Steuer absetzen?Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken, der landwirtschaftlichen Alterskasse, zur betrieblichen Altersvorsorge, zur Riester-Rente und unter Umständen auch privater Lebensversicherungen sind von der Steuer absetzbar.
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