Wovon wird der abschlag bei der rente berechnet

Wovon wird der abschlag bei der rente berechnet

Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Die Regelaltersrente wird mit dem vollendete 67. Lebensjahr von der Rentenkasse bezahlt. Wenn Rentenversicherte nicht so lange arbeiten können oder wollen, besteht die Möglichkeit frühzeitig in Rente zu gehen. Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn, müssen lebenslange Abschläge auf die bis dahin erreichte Rente hingenommen werden.

Bis zu 14,5 % Abschläge bei vorzeitigen Rentenbeginn

Frühestens können Rentenversicherte mit 63 Jahren in Rente gehen. Dazu müssen allerdings 35 Versicherungsjahre nachgewiesen und in der Rente dürfen keine nennenswerten Alterseinkünfte erzielt werden. Sind die Bedingungen erfüllt, stehen einem frühzeitigen Start in die Rente eventuell nur noch die lebenslangen Rentenabschläge im Wege. Denn nicht alle Mitglieder der Rentenversicherung können sich diese Abschläge leisten. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme fällt die Rente um 0,3 Prozent niedriger aus. Der maximale Rentenabschlag liegt somit bei 14,4 %.

Die folgende Grafik zeigt, mit welchen Abschlägen Sie bei einer vorgezogenen Rente rechnen müssen und zu welchen beachtlichen Summen die Abschläge während der Rentenphase anwachsen können.

Lebenslager Rentenabschlag führt zu hohen Rentenverlusten

Der vorzeitige Bezug der Altersrente hat auch zur Folge, dass die restlichen Beitragsjahre bis zur Relgearbeitszeit (vollendete 67. Lebensjahr) fehlen und damit zusätzliche Rentenpunkte. Wenn zum Beispiel ein Versicherter sich einen Rentenanspruch von 1.000 Euro erarbeitet hat und mit 63 Jahren in Rente geht, dann wird die Altersrente um 14,4 % (48 Monate x 0,3 %) auf 856 Euro gekürzt. Bei einer Lebenserwartung von 93 Jahren könnte die Rentenphase 30 Jahre andauern und die Summe der Kürzung 51.840 Euro (30 x 12 x 144 Euro) betragen.

Ein Versicherter der nicht vorzeitig in Rente geht, würd in unserem Beispiel noch 4 Jahre Beiträge in die Rentenkasse einbezahlen und zusätzliche Rentenpunkte sammeln. Sein Rentenanspruch wird im 67. Lebensjahr damit über 1.000 Euro liegen und wird mit keinen Abschlägen belastet. Das Beispiel zeigt, dass die materiellen Auswirkungen des vorzeitigen Rentenbezuges genau zu prüfen sind. Viele Rentenversicherte werden nicht in der Lage sein, sich den vorgezogenen Ruhestand leisten zu können.

Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:

Ihr Alter:

Bruttoeinkommen pro Jahr:

Fazit:
Altersrente gibt es für die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung erst mit vollendetem 67. Lebensjahr. Wer früher in Rente gehen will, muss bestimmte Bedingungen erfüllen und eine lebenslange Rentenkürzung akzeptieren. Die Abschläge sind nicht unerheblich und können sich während der Rentenphase zu einer beachtlichen Summe anwachsen.

Ob ein vorgezogener Ruhestand machbar ist, können Sie mit unserer Altersvorsorgeanalyse in Erfahrung bringen. Hier werden die Auswirkungen bei einem vorgezogenen Ruhestand genau berechnet und über die gesamte Rentenphase übersichtlich dargestellt.

Wovon wird der abschlag bei der rente berechnet

Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.


Der Artikel "Rente vor 67 nur mit Abschlägen" wurde am 25.03.2013 von Robert Aschauer verfasst.

Das könnte Sie interessieren:

Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer auch zukünftig ab dem vollendeten 63. Lebensjahr die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen will (Voraussetzung: 35 Versicherungsjahre), muss mit höheren Rentenverlusten als bisher rechnen.

Dass bei einer vorzeitigen Verrentung Abschl�ge (0,3% pro Monat) entstehen ist allgemein bekannt, aber wie hoch sind die Verluste wegen fehlender Einzahlungen in die Rentenversicherung?
Wenn Sie auch bei einer vorzeitigen Verrentung 45 Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung hatten (w�hlbar im Rechner), k�nnen Sie zwei Jahre vorher ohne Abschlag in Renten gehen.

Für die Berechnung sollte der Rentenbescheid vorliegen, den Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Dem Rentenbescheid k�nnen Sie die aktuelle Rentenanwartschaft entnehmen. Auf der Basis dieses Wertes erfolgt eine Hochrechnung auf die Regelaltersrente.

Grundsätzliches

Wenn Sie keinen Rentenbescheid haben, k�nnen Sie die Rentenanwartschaft mit der "Heydornschen Faustformel" (unten) �berschlägig berechnen. Die bisher erdiente Rente ist das durchschnittliche Monatsbruttoeinkommen im Betrachtungszeitraum dividiert durch hundert und multipliziert mit den bisherigen Arbeitsjahren.

Tragen Sie Ihre Daten in den Minirechner ein. Die Rente wird automatisch bei jeder Änderung angezeigt! Das Ergebnis ist ein hinreichend genauer Schätzwert.

Mittleres Monatsbrutto  €
Zeitraum  Jahre
Rentenanwartschaft  €

Rahmendaten

(alte Bundesländer / neue Bundesländer)
Bemessungsgrenze Rentenversicherung:
Durchschnittseinkommen:
Rentenwert:

Anhebung des Rentenalters

Ab 2012 wurde das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Man kann allerdings ab 63 Jahren mit Abschl�gen in Rente gehe. Wer 4 Jahre fr�her geht muss einen Rentenabschlag von 14,4% hinnehmen, dazu kommen noch die fehlenden Einzahlungen!

 Geburtsjahr  Altersgrenze 
1946 65 Jahre
1947 65 Jahre 1 Monat
1948 65 Jahre 2 Monate
1949 65 Jahre 3 Monate
1950 65 Jahre 4 Monate
1951 65 Jahre 5 Monate
1952 65 Jahre 6 Monate
1953 65 Jahre7 Monate
1954 65 Jahre 8 Monate
1955 65 Jahre 9 Monate
1956 65 Jahre 10 Monate
1957 65 Jahre 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre 2 Monate
1960 66 Jahre 4 Monate
1961 66 Jahre 6 Monate
1962 66 Jahre 8 Monate
1963 66 Jahre 10 Monate
>=1964 67 Jahre

Ausnahmen und Vertrauensschutz

  • Die Mindestaltersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteil�zeitarbeit wurde bereits von 60 auf 63 Jahre stufenweise angehoben. Wer ab Dezember 1948 geboren ist, kann mit Abschlägen frü�hestens mit 63 Jahren in Rente gehen.
  • Die Altersrente für Frauen kann mit Abschlägen mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für bis 1952 geborene Versicherte.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte kann mit Abschlägen ab dem 63. Geburtstag beginnen.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: F�r eine vorzeitige Rente ohne Abz�ge erh�ht sich die Altersgrenze schrittweise. Jahrg�nge 1952 bis 1963 von 63 Jahre auf 65 Jahre. F�r sp�tere Jahrg�nge gilt 65 Jahre.
    Die Altersgrenze f�r eine vorzeitige Rente mit Abschl�gen steigt entsprechend von 60 Jahren auf 62 Jahre. Ein maximaler Abschlag (3 Jahre fr�her) ist dann 10,8%.

Die Verluste bei vorzeitiger Verrentung können erheblich sein. Wenn Sie also früher gehen wollen, sollten Sie privat vorsorgen. Nutzen Sie rechtzeitig die Möglichkeiten staatlicher Fördermaßnahmen zur Eigensicherung.

Rentenabschlag ausgleichen

Mit Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung k�nnen Sie Rentenabchl�ge ausgleichen.
Der Ausgleichsbetrag kann mit meinem Rechner zum Rentenausgleich genau ermittel werden oder Sie nutzen zur Absch�tzung eine einfache Formel:
Ausgleichbetrag = Rentenabschlag x 250.
Auf der Seite finden Sie auch Hinweise, ob sich dieser Ausgleich lohnt. Ab einem Alter von 50 Jahren k�nnen die Sonderzahlungen geleistet werden.

Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze

Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente ohne Kürzung erhalten möchten, dürfen Sie die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Jahr nicht überschreiten.
Wenn Sie diese Grenze überschreiten, wird ein Zwölftel des Überschreitungsbetrags zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ihre Rente wird gekürzt!

Beispiel:
Sie erhalten eine vorgezogene Altersrente von 900 € und nehmen eine Teilzeitbeschäftigung mit monatlich 800 € an. Damit liegen Sie jährlich 3.300 € über der Hinzuverdienstgrenze. Die monatliche Rente wird um 110 € gekürzt!

Deutsche Rentenversicherung

Informationen zu zentralen Themen

  • Altersrente f�r schwerbehinderte Menschen
  • Rentenbeginn und Rentenh�henrechner
  • Rente, Hinzuverdienst und andere Einkommen

Wie wird der Abschlag bei der Rente berechnet?

Wenn Sie Rente vor der für Sie maßgeblichen angehobenen Altersgrenze in Anspruch nehmen, müssen SIe mit einem Abschlag rechnen. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent.

Wie werden die Abschläge berechnet?

Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn? Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, erfolgt ein Abschlag von 0,3 Prozent der jeweils für diesen Zeitpunkt zu erwartenden Altersrente. Ihre Monatsrente fällt also für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente um 0,3 Prozent geringer aus.

Wie hoch sind die Abschläge wenn ich mit 63 in Rente gehe?

Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Welches brutto zählt für Rente?

Monatliches Bruttogehalt / 100 x Arbeitsjahre = Rente Schreiben Sie es schnell auf: Brutto geteilt durch 100mal Arbeitsjahre ist gleich Rente. Und fertig. Die Ergebnisse nach dieser Rechnung auf dem Parkschein weichen von der „echten“ offiziellen Rentenformel um ein Prozent ab.