ZweitwagenversicherungDen Zweitwagen günstig versichern Show
Kathrin Gotthold Aktualisiert am 17. März 2022
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Manchmal müssen es eben zwei sein. Auch beim Auto; und das geht ganz schön ins Geld. Mit den reinen Anschaffungskosten ist es aber nicht getan, laufende Kosten für Unterhalt und Versicherung kommen noch dazu. Letztere ist umso teurer, je geringer Deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist. Auf der Suche nach einer günstigen Versicherung für Deinen Zweitwagen können Dir unsere Tipps helfen. Erkundige Dich zunächst bei der Versicherung Deines ersten Fahrzeugs, was ein zweiter Versicherungsvertrag dort kosten würde. Die Antwort solltest Du aber dringend auf die Probe stellen – denn das muss nicht die preiswerteste Lösung sein. So vergleichst Du die Angebote. Wann ist es sinnvoll, ein Auto als Zweitwagen zu versichern?Eine Zweitwagenversicherung benötigt jeder, der neben seinem ersten Fahrzeug ein weiteres Auto versichern muss – der Autofan, der sich noch einen Sportwagen fürs Wochenende zulegt genau wie die Familie, die auf zwei Autos angewiesen ist. Innerhalb der Familie lassen sich mehrere Autos grundsätzlich auch auf unterschiedliche Halter anmelden und versichern. Allerdings ist die Versicherung dann meist teurer als bei der Zulassung als Zweitwagen. Besonders kommt das bei jungen Menschen zum Tragen: Wer bei der Kfz-Versicherung noch keine schadenfreien Jahre nachweisen kann, fängt mit der teuren Klasse 0 an. Hermann-Josef Tenhagen Unser Tipp: Bleibe zum Thema Versicherung immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter! Welche Varianten gibt es bei der Zweitwagenversicherung?In der einfachsten Form einer Zweitwagenregelung bietet der Erstversicherer an, das zweite Auto in der Schadenfreiheitsklasse ½ zu versichern, und damit etwas günstiger als in der Klasse 0. Voraussetzung für die Einstufung in die SF-Klasse ½ ist, dass Du für Deinen Erstwagen auch bereits mindestens diese SF-Klasse erreicht hast. Viele Versicherer weichen allerdings von der branchenüblichen Einstufung in die SF-Klasse ½ ab und bieten noch günstigere Regelungen an. Verbesserte ZweitwagenregelungenDer Begriff „verbesserte Zweitwagenregelung“ meint, dass Dein Fahrzeug besser eingestuft wird als in SF-Klasse ½. Die Regelungen der einzelnen Versicherer reichen von einer Einstufung in SF-Klasse 2 bis zur Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens. Wenn Du bereits sehr lange unfallfrei fährst und einen Versicherer mit sehr günstiger Zweitwagenregelung findest, kannst Du auch für den Zweitwagen Deine SF-Klasse 20 oder 25 bekommen. Das erste Fahrzeug darf übrigens auch ein Campingmobil oder Kraftrad sein. Es gibt sogar Versicherer, die eine Zweitwagenregelung anbieten, obwohl das Erstfahrzeug nicht bei ihnen versichert ist. Welche Konditionen für den Zweitwagen bei den zehn größten Autoversicherern gelten, liest Du in diesem Abschnitt. Die verbesserte Zweitwagenregelung bekommst Du allerdings nur, wenn Du einige Bedingungen erfüllst. Als Faustregel gilt: Je geringer das Unfallrisiko, desto besser sind die Angebote. Halte daher den Fahrerkreis klein und lass nur erfahrene Fahrer ans Steuer Deines Autos. Die Versicherungen wollen für eine bessere Einstufung unter anderem wissen:
Tarife für FahranfängerIst der Zweitwagen für die Kinder gedacht, solltest Du unbedingt den Fahrerkreis für den Erstwagen ändern, also Deine Kinder damit nicht mehr fahren lassen. Denn die Versicherung für den ersten Wagen kostet weniger, wenn kein Fahrer unter 25 Jahren ans Steuer darf. Umgekehrt gilt: Sobald sich der Fahrerkreis vergrößert, verringert sich die Anzahl der Angebote, um den Zweitwagen günstig zu versichern. SaisonfahrzeugeBei den Saisonzulassungen ist es kein Problem, wenn sich Sommer- und Winterauto die Kalendermonate aufteilen und damit auch den Schadenfreiheitsrabatt teilen. Beide Autos sollten aber mindestens jeweils sechs Kalendermonate pro Jahr zugelassen sein, damit der Schadenfreiheitsrabatt nicht auf der Stelle tritt. Welche Regeln gelten bei den größten Anbietern?Willst Du mit Deinem Zweitwagen von vornherein höher als in die branchenübliche SF-Klasse ½ eingestuft werden, haben wir im Folgenden eine Übersicht mit Versicherern zusammengestellt, die eine bessere Einstufung anbieten. Wir haben dazu im Juni 2021 bei den zehn größten Anbietern nachgefragt, wie ihre Angebote für eine Zweitwagenversicherung genau aussehen. Unsere Abfrage zeigt, dass bei vier Anbietern die Einstufung in dieselbe Klasse wie die Deines Erstwagens möglich ist. Dafür musst Du aber bestimmte Bedingungen erfüllen. Positiv fielen uns hier Verti und Admiraldirekt auf. Bei beiden ist die Versicherung auch möglich, wenn Du Dein erstes Auto woanders versichert hast. Bei fünf Anbietern ist die Einstufung des Zweitwagens höchstens bis zur SF-Klasse 10 drin. Die Huk24 bietet zwar Rabatte für den Zweitwagen an, diese werden nach eigener Aussage aber im Einzelfall vereinbart und lassen sich nicht pauschal beschreiben. Hier die Ergebnisse unserer Abfrage im Überblick: VertiBei der Verti kannst Du Dein zweites Auto in dieselbe SF-Klasse einstufen lassen wie Dein erstes Auto. Und das sogar bis zur SF-Klasse 60. Allerdings wird dabei der Fahrer betrachtet, der die kürzeste Zeit den Führerschein hat. Nutzt also zum Beispiel Dein Kind das Auto, welches erst drei Jahre den Führerschein hat, bekommt der Zweitwagen die SF-Klasse 3. Ein großer Vorteil bei Verti: Die Zweitwagenregelung gibt es sogar, wenn Du Dein erstes Fahrzeug nicht dort versichert hast. AdmiraldirektAuch die Admiraldirekt gewährt für Dein zweites Auto die SF-Klasse Deines ersten Wagens. Vorrausetzung ist, dass Du Halter des Zweitwagens bist und nur Du und Dein Partner oder Deine Partnerin das Auto nutzen. Seid Ihr nicht verheiratet, muss Dein Partner oder Deine Partnerin mit Dir in einem Haushalt leben. Bei der Admiraldirekt gibt es die Zweitwagenregelung auch, wenn Du Dein erstes Fahrzeug bei einem anderen Anbieter versichert hast. R+VBei der R+V gibt es verschiedene Tarife für Zweitwagen. Dabei ist es auch möglich, dass Dein zweites Auto in dieselbe SF-Klasse eingestuft wird wie der Erstwagen. Voraussetzung ist, dass nur Du beide Fahrzeuge fährst. Soll auch jemand anderes eines der Autos nutzen, erhältst Du für den Zweitwagen höchstens die SF-Klasse 8. VHVWillst Du Dein zweites Fahrzeug bei der VHV versichern, kannst Du dort auch dieselbe SF-Klasse wie bei Deinem Erstwagen erhalten. Bedingung ist dafür aber, dass nur Du beide Fahrzeuge nutzt. Sollen auch andere das Auto fahren, ist höchstens die SF-Klasse 2 drin. CosmosdirektBei der Cosmosdirekt kannst Du Deinen Zweitwagen höchstens in der SF-Klasse 5 versichern. Um die besondere Zweitwagenregelung nutzen zu können, muss Du auch Dein erstes Auto bei der Cosmos versichert haben. Und zwar mindestens in der SF-Klasse 5. Den Zweitwagen dürfen dann nur Du und Dein Partner oder Deine Partnerin fahren. Seid Ihr nicht verheiratet, muss Dein Partner oder Deine Partnerin im selben Haushalt leben wie Du. HDIDie HDI stuft Dein zweites Auto in die SF-Klasse 1 ein. Hast Du Deinen Erstwagen auch bei der HDI versichert, ist auch eine höhere SF-Klasse drin – abhängig davon, welche Klasse Dein erstes Auto hat. Höchstens bekommst Du für den Zweitwagen die SF-Klasse 10. Dafür muss der Erstwagen mindestens die Klasse 20 haben. Außerdem gilt: Alle Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein. AllianzWillst Du Deinen Zweitwagen bei der Allianz versichern, ist die SF-Klasse vor allem vom Alter der Fahrer abhängig. Sind alle Fahrer mindestens 25 Jahre alt, wird der Zweitwagen in die SF-Klasse 3 eingestuft. Eine weitere Voraussetzung dafür: Dein erstes Fahrzeug ist auch bei der Allianz versichert. Ansonsten kommt der Zweitwagen in SF-Klasse 1. ZürichBei der Zweitwagenversicherung der Zürich kannst Du Dein zweites Fahrzeug in dieselbe SF-Klasse wie Dein erstes Fahrzeug einstufen lassen – höchstens jedoch in SF-Klasse 4. Dabei müssen Du oder Dein Partner auch Halter des Fahrzeugs sein. Seid Ihr nicht verheiratet, muss Dein Partner oder Deine Partnerin mit Dir in einem Haushalt leben. Außerdem musst Du mindestens ein Jahr deinen Führerschein besitzen. AXAWenn Du Deinen Zweitwagen bei der AXA versichern willst, ist eine Einstufung in dieselbe Klasse wie bei Deinem Erstwagen bis zur SF-Klasse 10 möglich. Dann dürfen allerdings nur Du und Dein Ehe- oder Lebenspartner das Auto fahren. Ihr beide müsst über 23 sein. Ansonsten ist höchstens die SF-Klasse 3 drin. Wie findest Du die passende Versicherung?Wenn Du Dich nun auf die Suche nach der richtigen Versicherung für Deinen Zweitwagen machst, solltest Du zunächst zwei Fragen klären – unabhängig von der Größe Deines zusätzlichen Fahrzeugs:
Erkundige Dich dann bei dem Versicherer Deines ersten Fahrzeugs, zu welchen Konditionen er Deinen Zweitwagen versichern würde. Der schnelle Weg zur VersicherungWenn Du das Fahrzeug schnell zulassen und versichern willst, lass Dir von Deinem Erstversicherer gleich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) geben. Damit kannst Du direkt zur Zulassungsstelle fahren. Achte dabei darauf, dass die vorläufige Deckung auch für die Kaskoversicherung gilt und Du ab dem Datum der Zulassung auch bereits versichert bist, für den Fall, dass Du auf dem Rückweg von der Zulassungsstelle einen Unfall verursachst und Dein neues Auto beschädigst. Das ist ganz besonders bei einem Neuwagen wichtig, egal ob Du ihn least, finanzierst oder bar bezahlst. Du schließt also die Versicherung für den Zweitwagen erstmal beim Versicherer Deines ersten Fahrzeugs ab. Den Vertrag kannst Du aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice widerrufen. Diese Zeit solltest Du für die Suche nach einer günstigen Zweitwagenversicherung nutzen. Zwar zahlst Du für die 14 Tage bei Deinem Erstversicherer auch Beiträge, selbst wenn Du den Vertrag dann widerrufst. Diese Kosten holst Du aber über eine andere, günstigere Versicherung wieder herein. Du verschaffst Dir auf diese Weise einfach genügend Zeit, eine besonders preiswerte Zweitwagenversicherung zu finden. Von der brauchst Du dann nur noch eine neue eVB-Nummer. Wenn Dein zweiter Wagen der teurere istFür den Fall, dass Dein Zweitwagen teurer und größer ist als Dein bisheriges Fahrzeug, also eine höhere Typklasse hat, solltest Du vor dem Versicherungsabschluss noch einen Punkt klären. Kann der Zweitwagen den Schadenfreiheitsrabatt vom Erstwagen bekommen? Das ist sinnvoll, um die Versicherungskosten insgesamt (also von beiden Verträgen) zu drücken. Für günstige Angebote auf Online-Portalen vergleichenWenn Du Dich auf die Suche nach einem günstige(re)n Angebot machst, nutze am besten Vergleichsportale: Da die Portale nicht alle Merkmale der Zweitwagenregelung abfragen, solltest Du ergänzend unsere Auswertung zur Zweitwagenregelung nutzen. Vermisst Du einen Versicherer in unserer Liste, so kannst Du bei den Vergleichsportalen in der Regel telefonisch ein Angebot für diesen Versicherer anfordern. Kasko ist nicht für alle daJe nachdem, wie ausgefallen Dein Autogeschmack ist, bekommst Du nicht für jedes Auto auf jedem Online-Beitragsrechner eine Kaskoversicherung. Dann kannst Du möglicherweise auf die Versicherungen des Herstellers zurückgreifen. Saidi Sulilatu Unser Tipp: Bleibe zum Thema Versicherung immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter! Was musst Du beim Wechsel der Versicherung beachten?Einige der Regelungen zur Einstufung des Zweitwagens sind sogenannte Sonder-Ersteinstufungen. Du wirst bei einem Wechsel des Versicherers von Deinem Schadenfreiheitsrabatt nur mitnehmen dürfen, was Du an schadenfreien Jahren im Laufe des Vertrages eingeheimst hast. Trotzdem empfehlen wir, bei der erstmaligen Versicherung Deines Zweitwagens jede sich bietende Vergünstigung mitzunehmen, um Beitrag zu sparen. Im besten Fall ergibt es sich von selbst, dass Du Dich mit dem neuen Auto bereits dort versicherst, wo Du bei nächster Wechselgelegenheit auch ein gutes Angebot für Deinen Erstwagen findest. Achtung: Einige Zweitwagenregelungen schreiben vor, dass Du bei der nächsten Möglichkeit mit dem Erstwagen zu diesen Anbietern wechseln musst. Aber das geht nicht mitten im Jahr, sondern nur zum Ende des Kfz-Versicherungsjahres zur Hauptfälligkeit. Am besten belegst Du Deine Wechselabsichten gegenüber dem neuen Versicherer, indem Du den Antrag für die neue Saison bereits ausgefüllt und unterschrieben mitschickst. Vergiss nicht, beim bisherigen Versicherer zu kündigen, und schummele nicht bei den Angaben. Die Versicherer schauen sehr genau nach, ob Du die Voraussetzungen für die Einstufungen erfüllst und stellen Deine Verträge andernfalls um, dann zu einem höheren Preis. Kannst Du nicht auf Anhieb mit Deinem ersten Wagen zur neuen Versicherung wechseln, würdest es aber gern tun, dann bleibt Dir nur ein Kniff: Bei einem Verkauf dürfen Fahrzeughalter die Versicherung sofort wechseln. Das gilt auch innerhalb der Familie. Zwar musst Du das Fahrzeug dann auf jemand anders ummelden, das kostet durchschnittlich 29 Euro. Die Versicherung aber wandert mit dem Auto zum Erwerber, der diese sofort kündigen darf. * Was der Stern bedeutet:Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule. Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*). Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt. Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist. Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite. Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos Wie hoch wird ein Zweitwagen eingestuft?Wie wird ein Zweitwagen eingestuft? Im Normalfall wird Ihr Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 (Beitragssatz 70 %) eingestuft. Einzige Voraussetzung ist, dass Ihr Erstwagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.
Ist ein 2 Wagen teurer in der Versicherung?Zweitwagen können in der SF-Klasse 0 eingestuft werden, das kommt Sie als Halter teuer zu stehen. Für jeden Wagen wird die SF-Klasse normalweise einzeln bewertet. Einige Versicherungen bieten aber Sondereinstufungen an. Versichert zum Beispiel der Lebenspartner einen Zweitwagen, erhält er eine besondere SF-Klasse.
Was ist günstiger erstwagen oder Zweitwagen?Ist der Erstwagen in einer besonders hohen SF-Klasse, geben manche Gesellschaften auch dem zweiten noch mehr Rabatt, manchmal wird der Zweitwagen sogar zu denselben Konditionen wie der Erstwagen versichert.
Wie versichere ich meinen Zweitwagen am günstigsten?In der einfachsten Form einer Zweitwagenregelung bietet der Erstversicherer an, das zweite Auto in der Schadenfreiheitsklasse ½ zu versichern, und damit etwas günstiger als in der Klasse 0.
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