§ 22 nr. 5 satz 1 estg steuererklärung

Hier tragen Sie den Beginn Ihrer Rente ein, es sei denn, Sie erhalten die Rente als Rechtsnachfolger im Rahmen einer vereinbarten Rentengarantiezeit.

Dann tragen Sie den Beginn der Rente an den Erblasser ein.

lt. Nr. 14 der Leistungsmitteilung

Die in der Leistungsmitteilung bescheinigten Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre lt. Nr. 11 der Leistungsmitteilung sind hier zusätzlich einzutragen.

Sofern in Ihrer Leistungsmitteilung mehrere Zeilen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre bescheinigt sind, geben Sie die Beträge auf einem besonderen Blatt an und benennen Sie die Zeile der Anlage R, in der der jeweilige Nachzahlungsbetrag enthalten ist.

Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. Teil- oder Einmalkapitalauszahlungen sind hier ebenfalls nicht einzutragen.

lt. Nr. 1 der Leistungsmitteilung

Tragen Sie hier Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung lt. Nr. 1 der Leistungsmitteilung ein.

Es handelt sich dabei um Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersvorsorge, die voll versteuert werden müssen.

lt. Nr. 2 der Leistungsmitteilung

Tragen Sie hier Leistungen aus einem Pensionsfonds lt. Nr. 2 der Leistungsmitteilung ein.

Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Geben Sie hier die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags als Jahresbetrag an.

Beginn des Versorgungsbezugs

Geben Sie hier den Beginn des Versorgungsbezugs an.

Ende des Versorgungsbezugs

Geben Sie hier das Ende des Versorgungsbezugs an.

lt. Nr. 3 der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung ein.

Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Leistung.

Beginn der Leistung

Geben Sie hier den Beginn der Leistung der in Nr. 4 der Leistungsmitteilung bescheinigten Einnahmen an.

Der Beginn der Leistung wird für die Berechnung des Besteuerungsanteils benötigt.

lt. Nr. 4 oder Nr. 8a der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 5 oder Nr. 9a der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Hierunter fallen Zahlungen einer Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung.

Tragen Sie hier auch Renten aus einer Zusatzversorgung (z.B. VBL) an, wenn es sich um eine lebenslange Rente (z.B. Witwenrente) handelt.

Die Leibrente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Rente zur Ermittlung des Ertragsanteils.

Geburtsdatum des Erblassers

Geben Sie hier das Geburtsdatum der Person ein, an deren Leben die Rente geknüpft ist.

Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet mit dem Tod des zuerst Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der älteren Person an.

Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet dagegen mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der jüngeren Person an.

lt. Nr. 5 oder Nr. 8b der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 6 oder Nr. 9b der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

lt. Nr. 8c und 8d der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 9c und 9d der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Hinweis: Leistungen aus Lebensversicherungen (9c) und aus Altersvorsorgeverträgen (9d) sind voll zu versteuern.

lt. Nr. 6, 7 und 9 der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nr. 7, 8 und 10 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Leistungen aus Lebensversicherungen (6), aus Altersvorsorgeverträgen (7) und wegen schädlicher Verwendung (9) sind voll zu versteuern.

Hier können Sie auch den Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Re-Investitionsabsicht vor Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.

Auflösungsbetrag

Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmal-Besteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.

Hinweis: Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.

Auflösungsbetrag

Geben Sie die Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Re-Investitionsabsicht nach Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.

Hinweis: Leistungen sind in den ersten 10 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase mit den 1,5-fachen Wert zu versteuern. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung ab dem 10. Jahr sind die Leistungen zu 100 % steuerpflichtig.

Beginn der Auszahlungsphase

Geben Sie hier den Beginn der Auszahlungsphase an.

Aufgabe der Selbstnutzung

Geben Sie hier den Zeitpunkt der Aufgabe der Selbstnutzung an. Das Datum muss im Veranlagungsjahr 2022 liegen.

Beginn der Rente

Geben Sie hier den Beginn der Rentenzahlung an.

Ende der Rente

Geben Sie hier das Ende der Rentenzahlung an.

Werbungskosten

Geben Sie hier die Höhe der Werbungskosten an, die Ihnen in Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind.

Dazu gehören u.a.:

  • Beratungskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sozialgerichtskosten

Haben Sie vor dieser Leistung eine andere Leistung erhalten?

Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, wählen Sie "Ja" aus.

Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.

Beginn der vorhergehenden Leistung

Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie den Beginn der vorangegangenen Leistung ein.

Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.

Ende der vorhergehenden Leistung

Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie das Ende der vorangegangenen Leistung ein.

Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.

Leistungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente

Tragen Sie hier Leistungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente lt. Nr. 3 der Leistungsmitteilung ein.

Bei einigen Altersvorsorgeverträgen (Riester-Verträgen) ist der monatliche Rentenanspruch sehr gering. In solchen Fällen hat der Anbieter das Recht, den Rentenanspruch zu Beginn der Auszahlungsphase mit einer Einmalauszahlung abzufinden.

... darin enthaltener Rentenanpassungsbetrag

Geben Sie hier den Rentenanpassungsbetrag an, der in den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung enthalten ist.

Der steuerfreie Teil der Rente wird grundsätzlich in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. War der Rentenbeginn z.B. am 01.05.2010, dann ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2011 maßgebend.

Als Rentenanpassungsbetrag geben sie die Differenz zwischen der Jahresrente im Feststellungsjahr und der aktuellen Jahresrente für 2022 an. Der Rentenanpassungsbetrag wird auch von Ihrem Rententräger in der jährlichen Steuerbescheinigung ausgewiesen.

Land, aus dem Sie die Leistung bezogen haben: (R-AUS)

Wählen Sie hier aus, aus welchem Land Sie die Leistung bezogen haben.

Wichtig: Sollten im ausländischen Staat Steuern einbehalten oder abgeführt worden sein, dürfen diese Beträge nicht vom Rentenbetrag abgezogen werden, den Sie auf dieser Seite angeben.

Haben Sie eine lebenslange Leibrente aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung erhalten? (R-AUS)

Nehmen Sie hier Eintragungen zu lebenslangen Leibrenten aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) vor.

Haben Sie eine abgekürzte Leibrente aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung erhalten?

Wählen Sie hier "ja" aus, wenn eine abgekürzte Leibrente von einer ausländischen betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) erhalten haben.

Haben Sie Einmalleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung erhalten?

Wenn Sie Einmalleistungen (z. B. Kapitalauszahlungen und Abfindungen) aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) erhalten haben, wählen Sie hier bitte "ja" aus.

Wurden die Beiträge in Deutschland gefördert? (R-AUS)

Wählen Sie "ja", wenn die ursprünglich geleisteten Beiträge in die ausländische betriebliche Altersvorsorge in Deutschland gefördert wurden.

Beginn der Rente (R-AUS)

Geben Sie hier den Beginn der Rentenzahlung an.

Geburtsdatum des Erblassers bei Garantiezeitrenten (R-AUS)

Geben Sie hier das Geburtsdatum der Person ein, an deren Leben die Rente geknüpft ist.

Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet mit dem Tod des zuerst Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der älteren Person an.

Ist die Rente von mehreren Personen abhängig und endet dagegen mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, geben Sie bitte das Geburtsdatum der jüngeren Person an.

2022 erhaltene Leistungen aus lebenslangen Leibrenten (R-AUS)

Tragen Sie hier die erhaltenen Leistungen aus dem ausländischen Altersvorsorgevertrag, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung ein.

Es handelt sich dabei um Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die voll versteuert werden müssen.

2022 erhaltene Leistungen aus abgekürzten Leibrenten (R-AUS)

Tragen Sie hier die erhaltenen Leistungen aus dem ausländischen Altersvorsorgevertrag, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung ein.

Es handelt sich dabei um Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die voll versteuert werden müssen.

Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag

Geben Sie hier die Summe der erhaltenen Leistungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag an.

Ende der Rente

Geben Sie hier das Ende der Rentenzahlung an.

Einmalleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung

Geben sie hier die erhaltenen Einmalleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung, soweit diese auf im Inland nicht geförderten Beiträgen beruhen

Datum des Vertragsabschlusses

Geben Sie das Datum an, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Laufende Nummer der Leistungsmitteilung des Anbieters

Hier können Sie anhand der Leistungsmitteilung Ihres Anbieters auswählen, wo Sie die Eintragung machen müssen.

 

Handelt es sich bei der Mitteilung um einen Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen?

Wenn sich bei der vorliegenden Mitteilung um einen Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen handelt, wählen Sie "ja" aus.

... darin enthaltene Nachzahlungen für mehrere Jahre

Wenn in den erhaltenen Leistungen Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre enthalten sind, dann geben Sie diese hier an.

Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, sind hier nicht einzutragen. Teil- oder Einmalkapitalauszahlungen sind hier ebenfalls nicht einzutragen.

Nachzahlungen für mehrere Jahre

Summe der Nachzahlungen für mehrere Jahre

Sind in den erhaltenen Leistungen Nachzahlungen für mehrere Jahre enthalten?

Wenn Sie in den erhaltenen Leistungen auch Nachzahlungen für vorhergehende Jahre enthalten sind, wählen Sie hier "ja" aus

Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen der so genannten Fünftelregelung in Betracht kommt.

Wichtig: Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2022 sind hier nicht einzutragen.

Werbungskosten auf Nachzahlungen für mehrere Jahre

Tragen Sie hier Werbungskosten ein, die auf Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre entfallen.

Wo trage ich 22 Nr 5 EStG Einmalzahlung Steuererklärung?

In der Endphase werden die Versicherungsbeiträge in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sein und die Renten gehören in voller Höhe zu den Einnahmen nach § 22 EStG. Diese Renten sind in die Anlage R einzutragen. Zu den Leistungen, die nach § 22 Nr.

Welchen Rentenbetrag in Steuererklärung eintragen?

Wenn Sie Einkünfte aus privaten oder gesetzlichen Renten beziehen, die den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten, müssen Sie die Anlage R beim Finanzamt einreichen. Dieser Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2021 bei 9.744 Euro pro Jahr (Eheleute und eingetragene Lebenspartner: 19.488 Euro).

Wo trage ich Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen ein?

In der Anlage R-AV/bAV sind die Renten aus einem privaten zertifizierten (inländischen und ausländischen) Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) zu erklären.

Wo trage ich ausländische Rente in der Steuererklärung ein?

Seit 2020 gibt es für Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen eine eigene Anlage R-AUS, die Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung ausfüllen müssen.

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