6 - antrag auf festsetzung der arbeitnehmer-sparzulage

Arbeit­nehmer­spar­zu­lage

Geschenktes Geld durch Zuschuss vom Staat vermehren

Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Aktualisiert am 27. August 2020

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Arbeit­nehmer­spar­zu­lage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen (VL) für Angestellte, die ein geringes Jahreseinkommen haben. Je nach Sparform liegt die Obergrenze bei 17.900 oder 20.000 Euro für Singles (Ehepaare: 35.800 oder 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen).
  • VL zahlt der Arbeitgeber seinen Angestellten freiwillig.
  • Die Sparzulage gibt es dafür, dass Du das Geld mindestens sieben Jahre lang in einen VL-Vertrag anlegst. Sechs Jahre lang musst Du in diesen Vertrag einzahlen, im siebten Jahr kann dieser ruhen.
  • Je nach Verwendung und Höhe der eingezahlten Beträge kann ein Arbeitnehmer zwischen 43 Euro und 123 Euro pro Jahr Förderung vom Staat bekommen.

So gehst Du vor

  • Du kannst einen Aktienfonds und einen Bausparvertrag zugleich besparen und Dir so beide Arbeit­nehmer­spar­zu­lagen sichern.
  • Um die höchste Förderung auszuschöpfen, solltest Du im Jahr 400 Euro in einen VL-Wertpapiersparplan und 470 Euro in einen VL-Bausparvertrag einzahlen.
  • Zahlt Dein Arbeitgeber Dir nicht die VL-Höchstleistung von 40 Euro im Monat, empfehlen wir Dir, zusätzlich Geld aus der eigenen Tasche einzuzahlen.
  • Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage beantragst Du im Mantelbogen Deiner Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung. Das Finanzamt überweist sie nach der siebenjährigen Sperrfrist.
  • Für die ab 2017 angelegten Gelder gibt es keine Papierbescheinigungen mehr. Stattdessen müssen die Anbieter die angelegten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an die Finanzverwaltung melden – Du musst Dich nicht darum kümmern.

„Kleinvieh macht auch Mist“, sagt der Volksmund. Dieser Spruch passt ganz gut zur Arbeit­nehmer­spar­zu­lage auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Damit fördert der Staat Arbeitnehmer und Beamte mit geringerem Einkommen, die sich damit ein paar Extras finanzieren können, einen Urlaub etwa – wenn sie längere Zeit in spezielle VL-Verträge sparen. 

Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen zahlt ein Arbeitgeber seinen Angestellten freiwillig; es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Die Arbeitnehmer, die VL erhalten, bekommen bis zu 40 Euro monatlich geschenkt. Und wer weniger als 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, hat zusätzlich Anspruch auf die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage.

Zahlt Dein Chef nicht den Höchstbetrag von 40 Euro im Monat, empfehlen wir, eigenes Geld in vermögenswirksame Leistungen zu investieren. So kommst Du dennoch in den Genuss der vollen staatlichen Förderung, wenn Du unterhalb der Einkommensgrenzen bleibst.

Die Prämie vom Staat gibt es je nach Verwendungszweck in zwei unterschiedlichen Höhen.

Hermann-Josef Tenhagen

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20 Prozent Arbeit­nehmer­spar­zu­lage bei Aktienfonds

Vermögenswirksame Leistungen (VL) können nur Arbeitnehmer bekommen. Wenn Du Deine vermögenswirksamen Leistungen in Sparpläne für Aktienfonds oder Beteiligungen anlegst, fördert der Staat das mit 20 Prozent – allerdings nur bis zu einem eingezahlten Höchstbetrag von 400 Euro für Singles und 800 Euro für Ehepaare pro Jahr. Die höchste Prämie vom Staat beträgt also 80 Euro beziehungsweise 160 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Singles 20.000 Euro und bei Ehepaaren 40.000 Euro nicht übersteigen. Diesen Betrag kannst Du Deinem Steuerbescheid entnehmen. Er liegt deutlich unter dem Bruttoeinkommen.

Bist Du angestellt und verheiratet? Falls Dein Ehepartner ebenfalls Arbeitnehmer ist, dann ist es nicht erforderlich, dass jeder einen eigenen Vertrag bespart, um die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage zu erhalten. VL können auch auf dem Vertrag des Ehegatten angelegt werden (§ 3 Fünftes Vermögensbildungsgesetz VermBG). Das gilt für einen Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, beispielsweise für Aktienfonds. Das sind Verträge nach § 4 Vermögensbildungsgesetz. Das gilt aber nicht für einen Wertpapier-Kaufvertrag, Beteiligungs-Vertrag oder Beteiligungs-Kaufvertrag. Das sind Verträge nach den Paragrafen 5 bis 7 VermBG.  

Arbeit­nehmer­spar­zu­lage bei Aktienfonds

Quelle: Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Stand: August 2020)

9 Prozent Arbeit­nehmer­spar­zu­lage beim Bausparen

Als (angehender) Häuslebauer kannst Du das Geschenk vom Chef auch in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung von Baukrediten stecken. Das subventioniert der Staat ebenfalls – allerdings nur mit 9 Prozent. Die geförderten Höchstbeiträge liegen mit 470 Euro für Alleinstehende und 940 für Ehepaare etwas über denen der Aktienfonds. Die staatliche Zulage beträgt demnach maximal 43 Euro jährlich

Wenn beide Ehepartner Arbeitnehmer sind, kann jeder diese Arbeit­nehmer­spar­zu­lage bekommen. Die VL können auch zugunsten des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten angelegt werden. Insofern genügt ein Vertrag. Schöpfst Du den Höchstbetrag von 470 Euro Sparsumme aus, sind zweimal 43 Euro, also insgesamt bis zu 86 Euro Arbeit­nehmer­spar­zu­lage drin. 

Das Finanzamt rundet die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage auf volle Euro-Beträge auf. Allerdings ist die Grenze für das zu versteuernde Einkommen mit 17.900 Euro bei Singles und 35.800 Euro bei Ehepaaren etwas niedriger als bei Aktienfonds.

Arbeit­nehmer­spar­zu­lage beim Bausparen

Quelle: Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Stand: August 2020)

Doppelte Förderung beanspruchen

Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage kannst Du für zwei Verträge nebeneinander beanspruchen. Dafür brauchst Du zwei Verträge, in die der Chef das Geld für Dich investiert. Teile ihm mit, dass er in beide Verträge einzahlen soll, ansonsten bekommst Du nicht die volle Förderung. Mit dem parallelen Sparen in einem VL-Aktienfonds und in einem VL-Bausparvertrag kannst Du als Single jährlich insgesamt 123 Euro staatliche Prämie erhalten, als Ehepaar sogar 246 Euro. Für die maximale Förderung benötigt jeder der Ehepartner eigene Verträge.

Wenn Du einen passenden Sparplan suchst, unterstützt Dich der Finanztip-Sparplanrechner dabei.

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Sieben Jahre Mindestlaufzeit sind Pflicht

Die Mindestlaufzeit für einen VL-Vertrag beträgt sieben Jahre. Nur dann zahlt das Finanzamt im letzten Jahr die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage aus. Die Einkommensgrenze muss nicht in jedem Jahr eingehalten werden. Wenn Du in einem Jahr mehr verdienst, entfällt die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage allerdings für diese zwölf Monate. Im nächsten Jahr kannst Du sie  dann wieder erhalten. In aller Regel zahlst Du sechs Jahre Geld in den VL-Vertrag ein, im siebten Jahr kann er ruhen.

Nach der siebenjährigen Sperrfrist überweist das Finanzamt die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage als steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­freien Zuschuss auf Dein Anlagekonto. Vorher setzt es nur die Höhe im Jahressteuerbescheid fest.

Die Förderung beantragst Du jährlich mit der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung. Dazu machst Du oben auf der ersten Seite des Hauptvordrucks bei „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ ein Häkchen. Außerdem füllst Du in der Steu­er­er­klä­rung 2019 die Zeile 37 aus. Mit einer „1“ kennzeichnest Du, ob das Finanzamt vom Anbieter übermittelte elektronische Vermögensbildungsbescheinigungen berücksichtigen soll. Bist Du verheiratet und es gibt sowohl für Dich als auch Deinen Partner solche Bescheinigungen? Dann trage dort für jeden Partner jeweils eine  „1“ ein.

Bis zur Steu­er­er­klä­rung 2016 war es üblich, dass Du von Deinem Anlageinstitut eine Papierbescheinigung erhalten hast (Anlage VL). Dieses wies die angelegten vermögenswirksamen Leistungen des jeweiligen Jahres aus und musste der Steu­er­er­klä­rung beigefügt werden.

Das hat sich mit der Steu­er­er­klä­rung 2017 geändert, die Du erstmals ohne Belege abgeben durftest. Die Papierbescheinigungen wurden abgeschafft. Stattdessen müssen die Anlageinstitute die angelegten Summen elektronisch an die Finanzverwaltung melden (elektronische Vemögensbildungsbescheinigung). 

Falls Du einen Anspruch auf die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage hast und keine Steu­er­er­klä­rung abgeben musst, solltest Du zumindest den Hauptvordruck ausfüllen.

Wenn Du es in einem Jahr oder zu Beginn des Vertrags vergessen hast, ist das nicht schlimm: Du kannst die Zulage rückwirkend für vier Jahre beantragen.

Tipp: Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Das ist deutlich geringer als Dein Bruttolohn, weil davon beispielsweise Deine WerbungskostenSonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen sowie Kinderfreibeträge abgezogen werden.

Für eigene Bausparbeiträge gibt es die Wohnungsbauprämie

Für Bausparer gibt es darüber hinaus für eigene Sparbeiträge eine steuerfreie Wohnungsbauprämie vom Staat. Diese beträgt pro Jahr 8,8 Prozent der geleisteten prämienbegünstigten Einzahlungen. Hierbei zählt nur Deine eigene Sparleistung, nicht hingegen vermögenswirksame Leistung und Arbeit­nehmer­spar­zu­lage.

Die Einkommensgrenzen liegen bei 25.600 Euro für Singles und 51.200 Euro für Ehepaare. Die Höchstbeträge sind 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Ehepaare, sodass der Staat im Jahr bis zu 45,06 Euro beziehungsweise 90,11 Euro zuschießt. Auch in diesem Fall gilt eine siebenjährige Sperrfrist.

Liegt Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen als Single über der Höchstgrenze für die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage (17.900 Euro), aber unter 25.600 Euro, dann hast Du zumindest einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Ab dem Sparjahr 2021 steigen die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie. Davon profitieren kann dann ein Lediger mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 35.000 Euro beziehungsweise ein Ehepaar mit 70.000 Euro. Ein Ehepaar kann dann jährlich bis zu 140 Euro Wohnungsbauprämie kassieren; ein Alleinstehender bis zu 70 Euro.

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Was ist Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um ein staatliches Förderungsprogramm, mit welchem Arbeitnehmer beim Sparen unterstützt werden sollen. Die Arbeitnehmersparzulage wird auf Vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Diese Sparleistungen werden freiwillig vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer übernommen.

Wann muss die Arbeitnehmer

Den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage müssen Sie spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr gestellt haben.

Wer muss Arbeitnehmer

Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage? Voraussetzung für diese staatliche Förderung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen des Sparjahres innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. Das sind aktuell beim Bausparen 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete.

Soll die Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie Jahr für Jahr neu beantragen, und zwar mit Ihrer Steuererklärung.

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