Ab wann treten die neuen corona maßnahmen in kraft

Übersicht: Pressemeldungen der Landesregierung

Nachdem der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, wird auch in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung (34. Corona-Bekämpfungsverordnung) gelten.

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Die ersten Stoffe, die sich auch gegen Omikron richten, sind zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät jetzt, diese als Booster zu verwenden. Ihr Einsatz ist demnach bei allen möglich, die bereits eine Grundimmunisierung gegen Covid-19 haben und mindestens zwölf Jahre alt sind.

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Die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus können schwere Erkrankungen verhindern und sogar Menschenleben retten. Das haben uns die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten mit dem Coronavirus deutlich gezeigt. Rheinland-Pfalz blickt dabei auf eine erfolgreiche Impfkampagne mit einer Impfquote von 84,2 % bei den Erwachsenen ab 18 Jahren (Grundimmunisierung, Stand: 4.7.2022) zurück.

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Rheinland-Pfalz wird auch über den 30. Juni hinaus im Land die Möglichkeit für Bürgertests zur Verfügung stellen. Allerdings unter veränderten Bedingungen. So werden nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch bestimmten Personengruppen angeboten. Dazu gehören etwa Kinder bis fünf Jahren, Schwangere im ersten Trimester, Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Bürgertests für andere Zwecke wie etwa den Besuch von Großveranstaltungen oder für Personen die durch die Corona-Warn-App eine Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben, müssen einen Selbstkostenanteil von drei Euro zahlen.

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54 rheinland-pfälzische Krankenhäuser werden am 17. Mai 2022 bedauerlicherweise letztmalig Ausgleichzahlungen in Höhe von insgesamt 38.318.808,06 Euro erhalten. Die Auszahlungen umfassen den 20. März 2022 und die Kalenderwochen zwölf bis sechzehn (nur bis 18. April 2022). Da der Bund die Ausgleichszahlungen nicht über den 18. April 2022 verlängert hat, ist dies die letzte Tranche, die überwiesen wird.

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Rheinland-Pfalz geht einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Auch bei Corona wird zukünftig stärker zwischen reiner Infektion und Erkrankung unterschieden. Ab dem 1. Mai müssen deshalb Kontaktpersonen – unabhängig vom Impfstatus oder Alter – nicht mehr in Quarantäne. Eine Isolationspflicht gilt nur noch für infizierte Personen. Diese verkürzt sich nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage bei Symptomfreiheit. Ein abschließendes Freitesten ist dabei künftig nicht mehr notwendig.

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Gestern wurde die zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes veröffentlicht. Diese sieht eine erneute Beauftragung der bereits bestehenden Teststellen bis einschließlich 30. Juni 2022 vor.

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In Rheinland-Pfalz wird es ab dem 2. April keine Hotspotregelung geben. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Danach entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regeln. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV.

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Der rheinland-pfälzische Ministerrat wird sich in seiner morgigen Sitzung erneut mit den Corona-Maßnahmen im Land befassen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung eines Entwurfs des Infektionsschutzgesetzes. Nach den Vorstellungen des Bundes sollen dann die meisten Corona-Regeln ab dem 20. März weitgehend fallen.

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Ab wann treten die neuen corona maßnahmen in kraft

„Die allgemeine Entwicklung der Infektionslage erlaubt es uns jetzt, die Schulen in Rheinland-Pfalz in den kommenden Wochen mit maßvollen Schritten aus dem Corona-Betrieb herauszuführen. Jetzt ist nach langer Zeit endlich mehr normaler Schulalltag möglich, wie ihn sich unsere Schulgemeinschaften schon lange wünschen“, kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig am Mittwochnachmittag an.

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Am Samstag beginnt der Corona-Herbst mit mehreren flächendeckenden Pandemie-Maßnahmen. Die neue Phase dauert mindestens bis Ostern.

30.09.2022 | aktualisiert am 01.10.2022 - 5:05 Uhr

Ab wann treten die neuen corona maßnahmen in kraft

Kehrt mit dem Herbst die Zeit des Maskentragens zurück?Berliner Zeitung/Markus Wächter

Der Sommer ist vorbei, jetzt kommt ein neuer Corona-Herbst. Ab des heutigen Samstag gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Es erlaubt den Behörden wieder mehr und schärfere Vorgaben, Maßnahmen und Einschränkungen zu Masken und Tests. Mindestens bis Ostern. Die Länder können sie verhängen und nach eigenem Ermessen auch ausweiten. Für die nächsten Monate sollen außerdem noch eine weitere größere Impfkampagne, genauere Daten zur Lage und mehr Medikamentenbehandlungen für Infizierte dazukommen.

Auf einen Schlag verändert sich bei zusätzlichen Corona-Regeln im Alltag zunächst noch nicht allzu viel. In den Ländern zeichnete sich ab, dass zunächst vor allem die bestehenden Maskenpflichten im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen verlängert werden. „Jetzt ist es Zeit für Schal und Mütze, aber noch nicht für Schneeketten“, formulierte etwa Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) mit Blick auf generell erweiterte Eingriffsmöglichkeiten. Der bundesweite Rechtsrahmen dafür steht nun bis Karfreitag, 7. April 2023, bereit. Direkt am Samstag in Kraft treten aber bereits mehrere flächendeckende Corona-Maßnahmen in Kraft. Ein Überblick.

Maskenpflicht in Geschäften und Restaurants

MASKEN: Bundesweit festgelegt gilt FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen - sowie weiter auch für alle ab 14 Jahren in Fernzügen wie ICE und Intercity. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren können es einfachere OP-Masken sein.

PFLEGEHEIME UND KLINIKEN: Bundesweit muss zusätzlich zur FFP2-Maske beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch ein frisches negatives Testergebnis vorgelegt werden. Für Beschäftigte gilt: Tests mindestens dreimal pro Woche. Pflegeheime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern sollen.

VERKEHR: Bundesweit fällt in Flugzeugen die seit Monaten geltende Maskenpflicht weg. Die Bundesregierung könnte sie bei kritischerer Lage noch per Verordnung einführen. Für Urlaubsheimkehrer gelten die gelockerten Corona-Regeln ohne spezielle Nachweise bei der Einreise nach Deutschland auch über die Herbstferien und Weihnachten weiter - zumindest solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert. Die Verordnung wurde vom Kabinett bis 31. Januar 2023 verlängert.

ERSTE LÄNDER-STUFE: Über die bundesweiten Regeln hinaus können die Landesregierungen weitere Vorgaben machen. Möglich werden so neben Masken im Nahverkehr auch wieder Maskenpflichten in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants - mit der Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen Test vorzeigt. In Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen - aber nur ab Klasse fünf und soweit es zum Aufrechterhalten „eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich“ ist.

Grundsätzlich dritte Spritze nötig, um vollständig geimpft zu sein

ZWEITE LÄNDER-STUFE: Bei einer regional kritischeren Corona-Lage können die Länder noch weitere Vorgaben verhängen. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Zudem werden Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich. Bedingung dafür sind aber ein Landtagsbeschluss und die Feststellung, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche besteht - mit einer Gesamtschau von Indikatoren.

DATEN: Eine Art „Pandemieradar“ soll mehr Daten zur Gefahrenlage vor Ort verfügbar machen, wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert - etwa mit tagesaktuellen, genaueren Angaben zu belegbaren Betten und Patienten in Kliniken, dazu Daten aus Abwasseruntersuchungen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnte aber schon, dass mehrere geforderte Daten auch über den Jahreswechsel hinaus nicht oder nur in abweichender Form gemeldet werden könnten.

IMPFUNGEN: Vorbereitet wird eine nächste größere Impfkampagne - vor allem für Auffrischungen länger zurückliegender Grundimmunisierungen. Dafür stehen auch mehrere fortentwickelte Impfstoffe bereit, die an die aktuellen Omikron-Virusvarianten BA.1 sowie BA.4/BA.5 angepasst sind. Ab 1. Oktober ist grundsätzlich eine Auffrischimpfung - also eine dritte Spritze - nötig, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

MEDIKAMENTE: Forciert werden sollen Medikamentenbehandlungen von Corona-Erkrankten. Besonders bei Menschen mit Risikofaktoren oder unzureichendem Impfschutz bestehe ein Risiko für schwere Verläufe und Tod, das sich durch gezielte und frühe Anwendung einer antiviralen Therapie signifikant senken lasse, erläuterte der Expertenrat der Bundesregierung. Arztpraxen können etwa das Medikament Paxlovid seit kurzem direkt abgeben, ohne dass Patienten in die Apotheke müssen.