An wie vielen unis darf man sich gleichzeitig bewerben

Je nach Studienziel können unterschiedlich viele Anträge auf Zulassung parallel gestellt werden, jedoch nicht mehr als insgesamt drei Anträge für zulassungsbeschränkte Studiengänge.

  1. erstes Fachsemester - grundständige Studiengänge
    Bewerber*innen* dürfen drei Anträge auf Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Freien Universität Berlin stellen.
    * Zweitstudienbewerber*innen dürfen gemäß BerlHZVO § 11 (1) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.
    * Beruflich Qualifizierte der Gruppe 3 dürfen gemäß BerlHG § 11 (3) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.
  2. höheres Fachsemester - grundständige Studiengänge
    Hochschulwechselnde und Quereinsteiger dürfen nur einen Antrag auf Zulassung zum höheren Fachsemester stellen

Für eine Reihe von Studienplätzen müssen Sie sich bei der Hochschule, an der Sie gerne studieren möchten, bewerben. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten.

Ein Teil der zu vergebenden Studienplätze wird allerdings auch im bundesweiten Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS) vergeben.

Was bedeutet „zulassungsbeschränkter“ und „nicht zulassungsbeschränkter“ Studiengang?

„Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge“ sind so genannte “freie” Studiengänge, für die keine Zulassungszahlen festgelegt sind. Bei form- und fristgerechter Immatrikulation erhalten alle Studienbewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz. Die Immatrikulationsfristen finden Sie auf den Internetseiten der  jeweiligen Hochschulen.

Bestimmte Studiengänge sind an einigen Hochschulen (örtlich) zulassungsbeschränkt. DieStudienplätze in diesen Studiengängen werden von den betreffenden Hochschulen selbst vergeben. Zulassungsbeschränkt bedeutet, dass für einen Studiengang nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Hochschulen, ob Ihr angestrebter Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.

Über die Stiftung für Hochschulzulassung werden die Studienplätze in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vergeben.

Wie werden zulassungsbeschränkte Studienplätze vergeben?

In örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden 65 Prozent der verfügbaren Studienplätze nach dem (hochschul- und studiengangspezifischen) ergänzenden Hochschulauswahlverfahren, 25 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und 10 Prozent nach dem Kriterium Wartezeit vergeben.

Im bundesweiten zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS) gehen 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten, 20 Prozent der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben und 60 Prozent  der Studienplätze werden im sogenannten Auswahlverfahren der Hochschulen durch die Hochschulen selbst besetzt.

Bei den Studienplätzen, die die Hochschulen im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren vergeben, können sie neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung weitere Kriterien berücksichtigen wie z.B.:

  • gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, d. h. die Noten, die für den Studiengang relevant sind,
  • Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests,
  • Vorbildung durch Berufsausbildung oder Berufstätigkeit sowie durch fachspezifisches Engagement, Wettbewerbe etc.,
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs.

Im Auswahlverfahren der Hochschulen müssen die Universitäten neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein weiteres Kriterium berücksichtigen. Die Wartezeit berechnet sich nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind.

Sie sammeln allerdings nur Wartezeit, wenn Sie an keiner bundesdeutschen Hochschule immatrikuliert/eingeschrieben sind. Näheres können Sie bei den Hochschulen oder auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de erfragen.

Kann ich mich auch online bewerben?

Für einen Studienplatz bewerben Sie sich hauptsächlich online. Die Bewerbungsunterlagen gibt es auf den Internetseiten der Hochschulen. Oft können Sie die Unterlagen auf der Website der entsprechenden Hochschule ausfüllen oder zumindest ausdrucken – insbesondere auch die Anmeldeunterlagen zum Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren bzw. Aufnahmeprüfungen. Bei der Stiftung für Hochschulzulassung können Sie sich mit AntOn online bewerben. Viele Hochschulen verlangen allerdings eine zusätzliche postalische Bewerbung. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Hochschulen über den dort praktizierten Bewerbungsprozess.

Kann man sich an einer Hochschule auch für mehrere Studiengänge bewerben?

An einer Universität kann man sich nur für einen Studiengang bewerben. Hilfsanträge sind nicht zulässig. Werden mehrere Zulassungsanträge an derselben Universität eingereicht, gilt nur derjenige, der während der Bewerbungsfrist als letzter eingegangen ist. An einer Hochschule für angewandte Wissenschaften können dagegen mehrere Zulassungsanträge gestellt werden. Parallele Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind ebenfalls möglich. Immatrikulieren dürfen Sie sich allerdings in der Regel nur an einer Hochschule. Eine gleichzeitige Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur möglich, wenn Sie ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse nachweisen können. Wenn Sie mehrere Zusagen auf Ihre Bewerbungen erhalten, müssen Sie sich daher im Normalfall entscheiden.

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Bitte wenden Sie sich an die Studienberatungsstellen der einzelnen Hochschulen. Diese geben Ihnen Auskunft, wann die Vergabe Ihres angestrebten Studiengangs erfolgt und wann die entsprechenden Bescheide verschickt werden.

Wer beantwortet mir Detailfragen zum zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS) und zum örtlichen Auswahlverfahren der Hochschulen?

Bitte wenden Sie sich an die Studienberatungsstellen der einzelnen Hochschulen, wann diese die Vergabe der Studienplätze Ihres Wunschfachs vornehmen.

Wann die Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS) die betreffenden Studienplätze vergibt, erfahren Sie auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de unter “Termine”.

Wie viele Bewerbungen gleichzeitig?

sogar 2 Gesprächsrunden) absolvieren muss, sollte man nicht mehr als 4-5 Bewerbungen parallel offen haben. Bei etwas trägeren Großunternehmen können es allerdings sicherlich auch ein paar mehr sein.

Wie viele Bewerbungen für Uni?

An einer Hochschule kann man sich nur für einen Studiengang (sog. Hauptantrag) und bis zu zwei Alternativen (sog. Hilfsanträge) bewerben. Werden mehrere Zulassungsanträge an derselben Hochschule eingereicht, gilt nur derjenige, der während der Bewerbungsfrist als letzter eingegangen ist.

Wie oft darf ich mich bewerben?

Im Dialogorientierten Serviceverfahren dürfen Sie sich für bis zu zwölf Studienwünsche (Kombination von Studiengang und Hochschule) bewerben.

Kann man sich an der IU für mehrere Studiengänge bewerben?

Man kann sich übrigens auch an mehreren Unis gleichzeitig bewerben oder für mehrere Studiengänge an der gleichen Uni.