Anbieterwechsel wer ist für die ablesung des gaszählers verantwortlich

Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihren Zählerstand mindestens alle drei Jahre abzulesen. In der Zwischenzeit kann der Zählerstand – sofern er nicht durch Sie selbst abgelesen und bekanntgegeben wurde – rechnerisch ermittelt werden.

Die Möglichkeit der rechnerischen Ermittlung des Zählerstandes besteht auch beim Bezug einer neuen Wohnung, d.h. bei Abschluss eines neuen Netzzugangsvertrags.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Zählerstand jährlich selbst bekanntzugeben. Sie können diesen entweder in eine Ablesekarte eintragen, die Ihnen von Ihrem Netzbetreiber zugesendet wird, oder Sie nutzen das Online-Service Ihres Netzbetreibers. Für weitere Fragen ersuchen wir Sie, sich direkt an Ihren Netzbetreiber zu wenden.

Die Zählerablesung funktioniert bei Ihrem Strom- und Gaszähler gleich. Lesen Sie den Verbrauch ab und notieren Sie den Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) oder den Gasverbrauch in Kubikmetern (m3). Die Nachkommastellen brauchen Sie nicht anzugeben. Da Ihr Zähler immer weiterläuft, können Sie keinen Jahresverbrauch ablesen.

Falls Sie auch Nachtstrom beziehen, haben Sie zwei separate Stromzähler oder einen Doppeltarifzähler – notieren Sie sich hier beide Zählerstände, sowohl für Tag- als auch für Nachtstrom.

Haben Sie bereits einen Smart Meter im Haushalt, müssen Sie Ihren Zählerstand nicht mehr ablesen, denn er wird automatisch an Ihren Netzbetreiber übermittelt. Zusätzlich haben Sie Zugriff auf Ihre Daten über ein Webportal und die Möglichkeit für innovative Produkte Ihres Anbieters.

Darüber hinaus hat der Netzbetreiber Endverbrauchern ohne intelligentes Messgerät die Möglichkeit einzuräumen, einmal vierteljährlich Zählerstände bekannt zu geben. Ihr Netzbetreiber ist im Fall der Zählerstandsbekanntgabe verpflichtet, dem Strom- bzw. Gasanbieter unverzüglich – spätestens jedoch binnen zehn Tagen nach Übermittlung durch den Endverbraucher – die Verbrauchsdaten zu senden. 

Tipp: Entweder direkt auf Ihrem Zähler oder auf Ihrer letzten Jahresabrechnung finden Sie die Zählernummer.
 

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Strom

Wie bekomme ich günstigen Strom vom STADTWERK AM SEE?

Der Anbieterwechsel ist ganz einfach, schnell und unkompliziert. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren ungefähren Jahresverbrauch in unseren Tarifrechner ein. So bekommen Sie eine breite Auswahl an verschiedenen Tarifen angezeigt.

Was ist Ihnen wichtig? Lange oder kurze Laufzeit? Ein Mix in der Stromzusammensetzung oder lieber zu 100% nachhaltiger Ökostrom? Wählen Sie Ihren Wunschtarif und bestätigen Sie diesen über „Jetzt wechseln“. Sofort im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung zum Auftragseingang und nach wenigen Tagen Ihre Vertragsbestätigung mit allen wichtigen Infos.

Die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter und die Netznutzungsanmeldung übernehmen wir für Sie. Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten.

Die Lieferung findet zum nächstmöglichen Termin bzw. zu Ihrem Wunschtermin statt. Dieser ist abhängig von Ihrer Kündigungsfrist.

Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unserer Kundenzentren.

Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?

Das hängt von Ihrem Vertrag und Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. In der Regel ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Laufzeitverträge. Diese können nur zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter ein Sonderkündigungsrecht erhalten? Dies ist bei einer Erhöhung Ihres Nettopreises der Fall und kann nur von Ihnen als Vertragspartner selbst ausgesprochen werden.

Warum muss ich nach einem Versorgerwechsel zwei Mal in einem Jahr meinen Zähler ablesen?

In unserem Versorgungsgebiet wird der Zählerstand entweder durch unsere Ableser oder durch Selbstablesung ermittelt. Bei Selbstablesung können Sie den Zählerstand uns gerne über das Internet, E-Mail, telefonisch, per Fax oder persönlich mitteilen. Der jeweilige Netzbetreiber ist verpflichtet, die Zählerstände in seinem Netz einmal jährlich zu ermitteln. So kann es zu mehrfachen Ableseaufforderungen kommen.

Was bedeutet Grundpreis, Arbeitspreis und Messstellenbetriebkosten?

Der Grundpreis beinhaltet die Kosten für Abrechnung, Wartung und Instandhaltung des Netzes und das Netznutzungsentgelt. Er wird pauschal jährlich abgerechnet.

Der Arbeitspreis resultiert aus dem Preis pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert mit Ihrem Verbrauch laut Zähler.

Die Messstellenbetriebskosten beinhaltet die Kosten für Ihren Zähler. Diese sind abhängig von der Art Ihres Zählers. Näheres hierzu finden Sie hier.

Was ist die EEG-Umlage?

Das EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) soll dem Klimaschutz dienen und gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle sowie von Kernkraft verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung.

Die beim Netzbetreiber entstehenden Mehrkosten werden von den Energieversorgern getragen. Die Extrakosten werden vom Energieversorger wiederum in Form der EEG-Umlage auf den Endverbraucher, also den Stromkunden, übertragen. Die EEG-Umlage wird jährlich bundesweit einheitlich festgelegt.

Wo wird ÖKO FIX STROM produziert?

Sie erhalten europäischen Ökostrom aus 100 % Wasserkraft. Die Produktion ist vom TÜV zertifiziert. Öko Fix Strom ist sauberer Strom ohne „Ökostromaufschlag“. So tragen Sie einfach und günstig zum Umweltschutz bei.

Wo wird ÖKO OK STROM produziert?

Sie erhalten europäischen Ökostrom aus 100 % Wasserkraft – und das gemäß den Kriterien des ok-Power-Labels. ok-Power ist ein Gütesiegel für Ökostrom-Produkte, die nachweislich zum Ausbau erneuerbarer Energien führen. Mindestens ein Drittel des Ökostroms muss aus Anlagen kommen, die nicht älter sind als acht Jahre. So wird konventionell erzeugter Strom Schritt für Schritt vom Markt verdrängt.

 Erdgas

Wie bekomme ich günstiges Erdgas vom STADTWERK AM SEE?

Der Anbieterwechsel ist ganz einfach, schnell und unkompliziert. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren ungefähren Jahresverbrauch in unseren Tarifrechner ein.

So bekommen Sie eine breite Auswahl an verschiedenen Tarifen angezeigt.

Wählen Sie nun den gewünschten Tarif. Ökogas, mit Biogasanteil, längere oder kürzere Laufzeit – wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Über den Button „Jetzt wechseln“ können Sie den Antrag abschicken.

Sofort im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung zum Auftragseingang und nach wenigen Tagen Ihre Vertragsbestätigung mit allen wichtigen Infos.

Die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter und die Netznutzungsanmeldung übernehmen wir für Sie. Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten.

Die Lieferung findet zum nächstmöglichen Termin bzw. zu Ihrem Wunschtermin statt. Dieser ist abhängig von Ihrer Kündigungsfrist.

Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unserer Kundenzentren.

Wo befindet sich mein Gaszähler?

Der Zähler befindet sich in den meisten Fällen in der Wohnung, im Keller oder im Flur. Fragen Sie einfach den Vermieter, wenn Sie den genauen Standort nicht kennen.

Warum wird Erdgas in m3 abgelesen und in kWh abgerechnet?

Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m3), sondern der Brennwert, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Gasverbrauch in m3. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich in unserem Versorgungsgebiet unter Bezugnahme des Brennwerts des Gases, des Gasdrucks und weiterer Faktoren errechnet.

Was muss ich bei Gasgeruch tun?

Betätigen Sie keine elektronischen Schalter oder Klingeln. Informieren Sie die übrigen Hausbewohner. Bitte rufen Sie uns umgehend (von einem Telefon außerhalb Ihrer Wohnung!) unter 0800 505 3333 an.

Wasser

Wer setzt die Schmutzwassergebühren fest?

Die Gebühren werden von der Stadt Friedrichshafen bzw. der Stadt Überlingen festgesetzt. Wir ziehen die Schmutzwassergebühren im Namen des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung“ der jeweiligen Stadt ein und leiten diese direkt weiter. Bei Fragen zu den Schmutzwassergebühren wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtentwässerung Friedrichshafen oder Überlingen.

Was muss ich bei einem Rohrbruch tun?

Bitte Informieren Sie uns umgehend unter 0800 505 3333. Bitte beachten Sie: Das Stadtwerk am See ist für die Leitung bis zu der Wasserhauptabsperreinrichtung verantwortlich. Nach dieser ist der Hauseigentümer verantwortlich, und der Schaden muss durch ein Installationsunternehmen behoben werden.

Allgemein 

Was ist eine Preisfixierung?

Die Preisfixierung bezieht sich nur auf den Nettopreis. Davon ausgeschlossen sind: Änderungen der Umsatz- bzw. Gas- und Stromsteuer, sowie der Umlagen bei Strom (EEG-Umlage, §19 StromNEV-Umlage und KWK-Umlage). Des Weiteren bezieht sich die Preisfixierung auch nicht auf Einführung oder Erhöhung eventueller neuer Steuern sowie neuer Umlagen.

Hat mein Vertrag eine Mindestlaufzeit?

Beziehen Sie Ihren Strom/Ihr Gas über den Grundversorgungstarif Öko Basis Strom und Basis Gas, haben Sie keine Mindestlaufzeit. Sie können den Grundversorgungstarif jeweils zum nächsten Ersten des Monats kündigen. Haben Sie einen Laufzeitvertrag abgeschlossen, haben Sie die im Vertrag angegebene Mindestlaufzeit, sofern sich der Nettopreis in dieser Zeit nicht erhöht. Bei dieser Preisänderung greift das Sonderkündigungsrecht. Die genauen Vorgaben können Sie Ihrem Vertrag entnehmen. Gerne beraten wir Sie hier im Internet oder auch persönlich zu dem für Sie optimalen Tarif.

Was muss ich Ihnen bei einem Umzug mitteilen?

Ein Umzug muss 10 Werktage vor dem Umzugsdatum schriftlich erfolgen. Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer, Zählernummer, den Zählerstand, Ihren Vor- bzw. Nachmieter, Ihre neue Rechnungsanschrift und Ihre Bankverbindung mit. Am einfachsten geht das über unser Formular.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Grundversorgungstarife können Sie jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen. Unsere Sondertarife haben nach Vertragsabschluss zunächst die im Auftrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Diese können nur bei Preisänderungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung – nicht jedoch nach diesem Zeitpunkt – in Textform gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch. Bei einer Erhöhung des Nettopreises besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hier können Sie Ihren Vertrag kündigen.

Rechnung 

Wie wird die Höhe des Abschlags festgelegt?

Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge (bei uns in der Regel 12) bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnung. Natürlich kalkulieren wir die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und bei jahreszeitlichen Schwankungen beim Verbrauch.

Wie kann ich meine Rechnung und Abschläge bezahlen?

Am einfachsten ist es, die Beträge als Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Es genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der Kundennummer, Ihrer BIC, IBAN und Ihrer Unterschrift. Ihre BIC und IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Möglich ist auch eine Überweisung der Beträge, oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kundennummer an, damit Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

Wann bekomme ich die Jahresverbrauchsrechnung?

Die Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie Ende Januar/ Anfang Februar. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung zeitnah.

Unser Tipp: Nutzen Sie das Kundenportal. Dort können Sie alle Ihre Rechnungen abrufen, Abschläge ändern, Daten anpassen und erhalten außerdem ausführliche Analysen zu Ihrem Verbrauch. Zudem können Sie alle Ihre Verträge verwalten und haben so einen perfekten Überblick über alles was Ihre Energie zu Hause angeht.

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Was passiert mit einem Guthaben bzw. einer Nachzahlung?

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abschlagszahlungen gegeben haben, überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben. Den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Sollte uns keine Bankverbindung von Ihnen vorliegen, verrechnen wir ein eventuelles Guthaben mit den Folgeabschlägen.

Kann ich die Höhe meines Abschlags überprüfen lassen?

Natürlich. Melden Sie sich bei uns und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand drei Monate nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.

Wann erhalte ich meine Mandats-Referenz?

Als Neukunde erhalten Sie Ihre persönliche Mandats-Referenz mit der Bestätigung des Lieferbeginns vom Stadtwerk Am See mitgeteilt. Bestandskunden wird dies im Rahmen einer Abschlagszahlung im Verwendungszweck mitgeteilt. Dort wird dann Ihre persönliche Mandats-Referenz und die Gläubiger-ID vom Stadtwerk Am See mitgeteilt.

STADTWERK AM SEE 

Wo erhalte ich eine persönliche Beratung?

Das Stadtwerk Am See ist in zwei Städten mit insgesamt drei Kundenzentren vertreten. Dies sind: Kundenzentrum Friedrichshafen, Kundenzentrum Friedrichshafen Stadt und Kundenzentrum Überlingen.

In unseren Kundenzentren erhalten Sie eine persönliche Beratung, Informationen rund um das Thema Energie und zum Stadtwerk Am See. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Wer muss Gaszähler ablesen?

In einem kleinen Sichtfenster des Gaszählers befindet sich ein rollendes Zählwerk, das den aktuellen Zählerstand in Kubikmetern (m³) anzeigt. Um die verbrauchte Gasmenge abrechnen zu können, benötigt der Netzbetreiber Zählernummer und Zählerstand. Der Zählerstand muss nur bis zur Kommastelle abgelesen werden.

Was passiert wenn ich meinen Gasanbieter kündige?

Der neue Gasanbieter übernimmt die Kündigung Haben Sie den Gasanbieterwechsel in Auftrag gegeben, wird der neue Anbieter schnellstmöglich bei Ihrem aktuellen Versorger kündigen und die Belieferung mit Gas aufnehmen.

Kann ich einfach den Gasanbieter wechseln?

Sie können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist Ihren Gasanbieter wechseln. Durch den Wechsel des Anbieters kündigt der neuen Gasanbieter in der Regel Ihren bisherigen Gasanbieter. Falls Sie sich noch in der Grundversorgung befinden haben Sie grundsätzlich eine eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

Wann meldet sich der Grundversorger?

Wann beginnt Dein Vertrag beim Grundversorger? Solltest Du nicht sechs bis acht Wochen vor Deinem Einzug in Deine Räumlichkeiten einen Energievertrag bei einem Anbieter Deiner Wahl abgeschlossen haben, wirst Du automatisch beim Grundversorger, welcher die meisten Haushaltskunden beliefert, angemeldet.