Antrag auf nachträgliche einbeziehung in den aufnahmebescheid des spätaussiedlers

1 Antrag auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers 1 Angaben zum Spätaussiedler (Antragsteller/in) Name Vorname Straße / Hausnummer Postleitzahl / Wohnort Telefonnummer (Angabe freiwillig) Geschlecht: (Angabe freiwillig) Kopie der aktuellen Meldebescheinigung beifügen! 2 Nachweis über die Eigenschaft als Spätaussiedler Aktenzeichen des Aufnahmebescheides Spätaussiedlerbescheinigung vom Ausstellende Behörde Bitte Kopie beifügen, falls nicht vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt! 3 Nachreisende Personen In den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers können nur sein Ehegatte und seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) einbezogen werden, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern und sonstige Verwandte jedoch nicht! Für Familienangehörige des Einzubeziehenden (z. B. Ehegatte und minderjährige Kinder oder Stiefkinder des Abkömmlings), die nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen werden, kommt eine Eintragung in die Anlage zum Bescheid in Betracht. Die Eintragung signalisiert der Auslandsvertretung, dass diese Person ein Visum zur gemeinsamen Einreise mit der einbezogenen Person erhalten kann, soweit die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Bitte geben Sie deshalb alle Familienangehörigen an, die zu Ihnen in das Bundesgebiet nachreisen sollen und füllen Sie für jede Person ein Ergänzungsblatt aus. Folgende Personen / Familienangehörige sollen zu mir in das Bundesgebiet nachreisen: 1 Name Vornamen Bundesverwaltungsamt

2 Seite 2 zum Antrag auf nachträglich Einbeziehung in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers 4 Vollmacht Ich betreibe das Verfahren selbst. Ich erteile eine Vollmacht. Sämtlicher Schriftwechsel soll über die bevollmächtigte Person geführt werden. Bitte ANLAGE VOLLMACHT ausfüllen und beifügen. 5 Datenschutz Hinweis zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Gemäß 29 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) ist das Bundesverwaltungsamt als zuständige Behörde berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu nutzen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich ist (Zweck). Ausführliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 DSGVO erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes zum Aussiedleraufnahmeverfahren. Dort sind auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bereitgestellt. Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und bestätige die Kenntnisnahme des Merkblattes: Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid. Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin (Spätaussiedler) oder des / der Bevollmächtigten Bundesverwaltungsamt

3 Ergänzungsblatt zum Antrag auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers 1 Persönliche Angaben zur nachreisenden Person Name Geburtsname Vorname Geschlecht Geburtsort/-kreis Religionszugehörigkeit Beruf: Verwandtschaftsverhältnis zum Spätaussiedler Familienstand ledig Ehegatte Kind Enkel Urenkel sonstiger Familienangehöriger verheiratet seit: geschieden seit: verwitwet seit: getrennt lebend seit: Republik Kreis Ort, Straße Gebiet Postleitzahl Aktenzeichen von bereits beim BVA durchgeführten Verfahren 2 Schul- und Berufsausbildung (einschließlich Hochschulausbildung und aller beruflichen Tätigkeiten) Bei Berufs- / Zeitsoldaten, Angehörigen von Polizei / Miliz bitte letzten Dienstgrad angeben Ergänzen oder erläutern Sie die Angaben zu Punkt 2 gegebenenfalls auf einem gesonderten Blatt! Zeitraum vom bis Wohnort, Kreis Betrieb / Behörde Beschäftigungsort Anzahl der Beschäftigen im Betrieb / in der Behörde Ausgeübte Tätigkeit / Aufgaben und Stellung im Betrieb / in der Behörde (zum Beispiel Abteilungsleiter) Anzahl der Untergebenen Bundesverwaltungsamt

4 Seite 2 zum Ergänzungsblatt zum Antrag auf nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers 3 Aufenthalte der nachreisenden Person in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland vom bis zum Ort Grund (z. B. Besuchsreise, Studienaufenthalt) 4 Die nachreisende Person hat bereits beantragt: nein ja Behörde, Aktenzeichen, Datum Registrierung Vertriebenenausweis Asyl Aufenthaltstitel Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass eine Einbeziehung nur erfolgen kann, wenn der Einzubeziehende seit der Ausreise der Bezugsperson seinen Wohnsitz ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte; der Einbeziehungsbescheid nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zurückgenommen werden kann, wenn er durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren; Personen, deren Einbeziehungsbescheid zurückgenommen wurde, die Bundesrepublik Deutschland regelmäßig wieder verlassen müssen; nach 98 BVFG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte und Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen; Änderungen der persönlichen Verhältnisse des Einzubeziehenden (Name,, Familienstand, etc.) und sonstiger Antragsangaben sofort mitgeteit werden müssen. Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes - Thema Spätaussiedler. Dort sind auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bereitgestellt. Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin (Spätaussiedler) oder des / der Bevollmächtigten Bundesverwaltungsamt

5 Merkblatt Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid (Stand: Juli 2018) Wer hat einen Anspruch? Ein im Bundesgebiet lebender Spätaussiedler hat Anspruch auf nachträgliche Einbeziehung in seinen Aufnahmebescheid für seinen Ehegatten oder seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), wenn der Ehegatte oder Abkömmling über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Grundkenntnisse der deutschen Sprache können entweder durch Vorlage des Zertifikats Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts oder auf Wunsch durch Teilnahme an einem Sprachstandstest an einer deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden. der Ehegatte oder Abkömmling seit Ausreise des Spätaussiedlers seinen Wohnsitz ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hat Geschwister, Eltern, Schwiegereltern und sonstige Verwandte können nicht einbezogen werden! Für Familienangehörige des Einzubeziehenden (z. B. Ehegatte des Abkömmlings, minderjährige Stiefkinder des Abkömmlings) kommt eine Eintragung in die Anlage zum Einbeziehungsbescheid in Betracht. Welche Unterlagen muss ich beifügen? Das Bundesverwaltungsamt wird Ihren Aufnahmeantrag und frühere Anträge der einzubeziehenden Person beiziehen. Alle Urkunden, die in diesen Verfahren bereits vorgelegt wurden, müssen Sie nicht noch einmal beifügen. Für die Bearbeitung des Einbeziehungsantrages werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt: der vollständig ausgefüllte Antrag, für jede Person, die nachreisen soll, je ein Ergänzungsblatt, Meldebescheinigung des Spätaussiedlers, Geburtsurkunden, evtl. Heiratsurkunde(n) aller Personen, die nachreisen sollen, unbeglaubigte Kopien der Inlandspässe dieser Personen, unbeglaubigte Kopien der Arbeitsbücher dieser Personen, wenn sie volljährig sind. In welcher Form muss ich Unterlagen beifügen? Grundsätzlich gilt: Benötigt werden Kopien vom Original mit notarieller Beglaubigung. Kopien müssen vollständig sein, das heißt Vorder- und Rückseite der Urkunde sind vorzulegen. Unbeglaubigte Kopien sind nicht beweisgeeignet. Bundesverwaltungsamt Seite 1 von 2

6 Der Beglaubigungsvermerk muss im Original vorliegen und die vollständige inhaltliche Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigen. Kopien von Beglaubigungsvermerken oder Beglaubigungsvermerke, welche lediglich die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen, reichen nicht aus. Allen fremdsprachigen Unterlagen ist eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen. Für Geburts- und Heiratsurkunden, die neu eingereicht werden, gilt zusätzlich: Die Urkunden sind mit einer Haager Apostille zu versehen (gilt nicht für Urkunden aus EU-Mitgliedsstaaten). Ist eine Apostillierung nicht möglich oder haben Sie Fragen zum Apostilleverfahren, dann wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt oder an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Hinweis zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Gemäß 29 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) ist das Bundesverwaltungsamt als zuständige Behörde berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu nutzen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich ist (Zweck). Ausführliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 DSGVO erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes zum Aussiedleraufnahmeverfahren. Dort sind auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bereitgestellt. Ihr Bundesverwaltungsamt Bundesverwaltungsamt Seite 2 von 2

7 Vollmacht für die Durchführung des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens gemäß 26 bis 28 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) Доверенность по проведению процедуры приема в качестве позднего переселенца согласно ст Федерального закона о перемещенных лицах и беженцах (BVFG) Bitte in Deutsch ausfüllen! Заполняется на немецком языке Hiermit bevollmächtige ich Настоящим я уполномочиваю Spätaussiedlerbewerber/in ( Bezugsperson ) претендента/претендентку на статус позднего переселенца («близкое лицо») дела у Федерального административного ведомства Name, Vorname der bevollmächtigten Person фамилия, имя уполномоченного лица Адрес für mich und meine nachfolgend aufgeführten Angehörigen das Aufnahmeverfahren nach den 27 und 28 BVFG durchzuführen. Die Vollmacht umfasst auch die Durchführung eines möglichen Widerspruchs- und Klageverfahrens sowie die Entgegennahme von Bescheiden und sonstigen Schreiben. вести дело по приему согласно ст. 27 и 28 BVFG для меня и моих далее названных родственников. Эта доверенность распространяется на возможную процедуру опротестования и на обращение с иском в суд, а также и на получение уведомлений и другой корреспонденции. Ehegatte/Abkömmling/e, für den/die die o. g. Person die Einbeziehung in ihren Aufnahmebescheid beantragt супруг/супруга/потомок/потомки, для которых высшее названное лицо заявляет об их включении в свое уведомление о приеме

8 Ich bestätige: Die nachfolgenden wichtigen Hinweise zur Kenntnis der deutschen Sprache, zu den Strafbestimmungen und zur Rücknahme von Aufnahmebescheiden bzw. Unwirksamkeit von Einbeziehungen sowie das Merkblatt zum Aufnahmeverfahren nach dem BVFG mit Informationen zum Anspruch auf Rente nach dem Fremdrentengesetz sowie zur Einbeziehung von Angehörigen Я подтверждаю, что принял/а к сведению следующее: нижеследующую важную информацию относительно знаний немецкого языка, о положениях по определению мер наказания, об изъятии уведомления о приеме и о недействительности включения лица в уведомление о приеме, а также и письменную информацию о процедуре приема согласно положений BVFG, содержащую информацию о праве на получение пенсии в соответствии с Законом о предоставлении пенсий переселенцам, а также и о включении членов семьи в уведомление о приеме. habe ich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum, Unterschrift/en des Spätaussiedlerbewerbers/der Spätaussiedlerbewerberin bzw. des/der Erziehungsberechtigten город/село, дата, подпись/подписи претендента/претендентки на статус позднего переселенца или лиц/а, имеющих/его право на воспитание Ich bestätige als die vorgenannte bevollmächtigte Person die Kenntnisnahme des Textes auf den nächsten Seiten. Ort, Datum, Unterschrift des/der Bevollmächtigten город/село, дата, подпись уполномоченного лица Я, как вышеназванное уполномоченное лицо, подтверждаю принятие к сведению текста на следующих станицах. Bundesverwaltungsamt ZI4.IIIB1_08.13_02_03

9 Wichtige Hinweise Важная информация Bitte lesen Sie den nachfolgenden Text sorgfältig und bestätigen Sie die Kenntnisnahme des Textes durch die persönliche/n Unterschrift/en des Spätaussiedlerbewerbers / der Spätaussiedlerbewerberin bzw. des/der Erziehungsberechtigten und des/der Bevollmächtigten auf der vorherigen Seite. Прочтите, пожалуйста, внимательно нижеследующий текст и подтвердите на предыдущей странице принятие к сведению этого текста личными подписями претендента/претендентки на статус позднего переселенца или лиц/а, имеющих/его право на воспитание и уполномоченного лица. Es liegt im eigenen Interesse des Spätaussiedlerbewerbers und der bevollmächtigten Person, diese Hinweise sorgfältig zu beachten. Dies dient der reibungslosen Bearbeitung des Antrags und zur Information über die Rechte der Spätaussiedler in Deutschland. Der Aufnahmebescheid kann nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gemäß 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden, wenn er durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren. Dies gilt insbesondere auch für Angaben zum Umfang der deutschen Sprachkenntnisse. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass überprüft wird, ob die Angaben zu den Sprachkenntnissen zutreffend sind. Nach 98 BVFG wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte oder Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen. Personen, deren Aufnahmebescheid wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben zurückgenommen wurde, haben keinen Anspruch auf Rechte oder Vergünstigungen nach dem BVFG und müssen Deutschland wieder verlassen. Diese Personen müssen alle anfallenden Kosten (z. B. für Unterbringung, Verpflegung, ärztliche Versorgung, Rückreise in das Herkunftsland) selbst tragen oder gegebenenfalls die Hilfe von Verwandten oder Bekannten in Anspruch nehmen. Die bevollmächtigte Person ist dem/der Spätaussiedlerbewerber/in gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Aufnahmebescheid durch Angaben der bevollmächtigten Person erwirkt wurde, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren. Die Bezugsperson muss bis zur Erteilung des Aufnahmebescheides im Herkunftsgebiet verbleiben. In deren Aufnahmebescheid können nur Personen einbezogen werden, die im Herkunftsgebiet wohnen. Eine Einbeziehung kann auch nachträglich nach Ausreise der Bezugsperson erfolgen, wenn der Einzubeziehende seinen Wohnsitz im Herkunftsgebiet beibehalten hat. В личных интересах претендента на статус позднего переселенца и уполномоченного лица рекомендуется тщательно соблюдать настоящие указания. Это упростит обработку заявления и получение информации о правах поздних переселенцев в Германии. В соответствии с ст. 48 Закона о порядке производства дел в административных органах уведомление о приеме может быть изъято после въезда в Федеративную Республику Германия, если оно было получено на основе в значительной мере неверных или неполных данных. Это касается, в особенности, данных относительно объема знаний немецкого языка. Настоятельно рекомендуется обратить внимание не то, что проверяется, соответствуют ли данные, указанные в заявлении, действительным знаниям немецкого языка. Согласно ст. 98 BVFG наказываются лишением свободы на срок до пяти лет или денежным штрафом лица, которые указывают или используют неверные или неполные фактические данные с целью незаконного получения для себя или другого лица прав или льгот, предусмотренных исключительно для поздних переселенцев. Лица, у которых уведомление о приеме было изъято в связи с неверными или неполными данными, не могут претендовать на права и льготы согласно BVFG и должны покинуть Германию. Эти лица должны сами нести все возникающие расходы (например: расходы на проживание, питание, медицинские услуги, обратную дорогу в страну, из которой они прибыли) или, в случае необходимости, обратиться за помощью к своим родственникам или знакомым. Уполномоченное лицо обязано, в случае необходимости, возместить претенденту/ претендентке на статус позднего переселенца ущерб, если уведомление о приеме было получено на основе неверных или неполных данных, указанных уполномоченным лицом. Близкому лицу должнo остаться в регионе происхождения до выдачи уведомления о приёме. В уведомление о приёме близкого лица могут быть включены только лица, проживающие в регионе происхождения. Включение в уведомление о приёме задним числом возможно и после выезда близкого лица, если включаемое лицо сохранило своё место проживания в регионе происхождения. Bundesverwaltungsamt ZI4.IIIB1_08.13_02_03

10 Die auf der Grundlage der Minderjährigkeit erfolgte Einbeziehung von Jugendlichen ohne Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache wird jedoch unwirksam, sofern die Aussiedlung nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt. Wenn vor Bescheiderteilung bei der im Bescheid als Spätaussiedler aufgeführten Person auf Grund der Umstände des Einzelfalles ausnahmsweise auf den Nachweis von für ein einfaches Gespräch ausreichenden Deutschkenntnissen verzichtet wird, wird der Aufnahmebescheid nur unter der Bedingung erteilt, dass die Deutschkenntnisse nach Einreise im Bescheinigungsverfahren festgestellt werden. Wenn vor Bescheiderteilung bei einbezogenen Ehegatten / Abkömmlingen auf Grund der Umstände des Einzelfalles ausnahmsweise auf den Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache verzichtet wird, erfolgt die Einbeziehung nur unter der Bedingung, dass die Deutschkenntnisse nach Einreise im Bescheinigungsverfahren festgestellt werden. Die Einbeziehung wird insbesondere dann unwirksam, wenn die Ehe aufgelöst wird, bevor beide Ehegatten die Aussiedlungsgebiete verlassen haben oder die Bezugsperson verstirbt, bevor die einbezogenen Personen in Deutschland Aufnahme gefunden haben. Eine Einreise der einbezogenen Personen auf der Grundlage des Einbeziehungsbescheides ist dann nicht mehr möglich. Wer einen Aufnahmebescheid erhält und sich zur Aussiedlung entschließt, sollte sich nicht auf einen bestimmten Wohnort in Deutschland festlegen, in dem er leben möchte. Nach Eintreffen in Deutschland erfolgt die Zuweisung in ein Bundesland zur ständigen Wohnsitznahme. Wer entgegen dieser Entscheidung in ein anderes Bundesland geht, muss mit erheblichen Nachteilen rechnen. Die verbindliche Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft erfolgt nach Einreise nach Deutschland durch Ausstellung der Bescheinigung nach 15 BVFG. Auch die Wirksamkeit der Einbeziehung als Ehegatte oder Abkömmling wird im Bescheinigungsverfahren nach 15 BVFG geprüft. Bei der Durchführung dieses Verfahrens ist das Bundesverwaltungsamt nicht an die Feststellungen im Aufnahmebescheid gebunden. Включение лиц на основании несовершеннолетия без доказaтельства наличия основных знаний немецкого языка становится однако недействитеьным, если эти лица не пересeлились в Германию до достижения им восемнадцати лет. Если до принятия решения о предоставлении уведомления о приеме с учетом обстоятельств конкретного отдельного случая от указанного в данном уведомлении в качестве позднего переселенца лица в качестве исключения не требуется доказать наличие у него знаний немецкого языка, достаточных для простого общения, то ему предоставляется уведомление о приеме только с условием подтверждения его знаний немецкого языка после въезда в Германию в рамках прохождения процедуры выдачи удостоверения. Если до принятия решения о включении в уведомление о приеме с учетом обстоятельств конкретного отдельного случая от супругов/потомков, включаемых в уведомление о приеме, в качестве исключения не требуется доказать наличие у них основных знаний немецкого языка, то их включение осуществляется только с условием подтверждения их знаний немецкого языка после въезда в Германию в рамках прохождения процедуры выдачи удостоверения. В случае расторжения брака до момента выезда обоих супругов из регионов выезда или в случае смерти близкого лица до момента приема включенных в уведомление о приеме лиц в Германию включение в уведомление о приеме, в частности, становится недействительным. В этих условиях въезд включенных в уведомление о приеме лиц в Германию на основе уведомления об их включении в уведомление о приеме тогда больше не возможно. Лицо, получившее уведомление о приеме и принявшеерешение о выезде, не должно настаивать на определенном местожительстве в Германии, где оно хочет жить. После прибытия в Германию осуществляется распределение по федеральным землям на постоянное местожительство. Кто вопреки этому решению направляется в другую федеральную землю, тому придется ожидать значительные невыгоды. Окончательное определение статуса позднего переселенца осуществляется после въезда в Германию путем выдачи удостоверения согласно ст. 15 BVFG. Далее проверяется действенность включения в уведомление о приеме в качестве супруга или потомка путем прохождения процедуры выдачи удостоверения согласно ст. 15 BVFG. В рамках обработки данной процедуры Федеральное административное ведомство не вынуждено учитывать указанные в уведомлении о приеме решен Bundesverwaltungsamt ZI4.IIIB1_08.13_02_03

11 Information im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Stand: August 2019) Zur Durchführung des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens muss das Bundesverwaltungsamt personenbezogene Daten verarbeiten und gegebenenfalls an Dritte weiterleiten. Die Regelungen der jeweils geltenden Fassung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden dabei beachtet. 1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das: Bundesverwaltungsamt, Köln, Deutschland (Postanschrift) Telefon: +49 (0) ; Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an: Datenschutzbeauftragter des Bundesverwaltungsamtes, DGZ-Ring 12, Berlin (Postanschrift), Telefon: +49 (0) ; 2. Datenverarbeitung durch das Bundesverwaltungsamt Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit 29 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist das Bundesverwaltungsamt berechtigt, zur Durchführung des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu nutzen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist (Zweck). Wir benötigen die zur Verfügung gestellten Daten, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Ohne die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist uns eine Antragsbearbeitung nicht möglich. 3. Empfänger der personenbezogenen Daten Zwecks Durchführung der gesetzlich geregelten Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten auch an andere Empfänger weitergegeben. Im Regelfall wird die jeweils zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Ermittlungen bzw. Datenübermittlungen an folgende Stellen: Ausländerbehörden, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Einwohnermeldeämter, Standesämter, Vertriebenenämter bzw. Nachfolgebehörden, Deutsches Rotes Kreuz (DRK). zur Feststellung der Ausschlussgründe nach 5 Nummer 1 Buchstabe e und d BVFG: Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt. im Bescheinigungsverfahren nach 15 BVFG: Staatsangehörigkeitsbehörden, Pass- und Personalausweisbehörden. im Verteilungsverfahren nach 8 BVFG: die zentralen Landesaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer. für die Organisation und Durchführung von Tests zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse nach 6 Abs. 1 und 2 BVFG und zum Nachweis der Grundkenntnisse der deutschen Sprache nach 27 Abs. 2 BVFG im Aussiedlungsgebiet: die jeweils beteiligte Auslandsvertretung. Bundesverwaltungsamt Seite 1 von 3

12 für die Organisation und Durchführung von Tests zum Nachweis der Grundkenntnisse der deutschen Sprache nach 27 Abs. 2 BVFG im Aussiedlungsgebiet: das Goethe-Institut. für Integrationsmaßnahmen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. für die Klärung der Anerkenntnisfähigkeit von Prüfungen, Befähigungsnachweisen und Ansprüchen auf Sozialleistungen: Kultusministerkonferenz, Berufsgenossenschaften, Industrie und Handelskammern, Rentenversicherungsträger. Mitgeteilt werden in der Regel Ihre Grundpersonalien (Familienname; Geburtsname; frühere Namen; Bestandteile des Namens, die das deutsche Recht nicht vorsieht; das Geschlecht; Vornamen; Tag und Ort der Geburt), die letzte im Aussiedlungsgebiet und -soweit vorhanden- auch der letzte innerdeutsche Wohnsitz sowie die Entscheidung im Aufnahmeverfahren. 4. Dauer der Datenspeicherung Die Daten zu einem Verfahren werden solange gespeichert, wie sie zur Zweckerreichung benötigt werden. Zur Geltendmachung und Wahrung Ihrer Rechte und der Ihrer Nachfahren in späteren Verwaltungsverfahren, werden die Daten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, dauerhaft aufbewahrt. 5. Ihre Rechte Sie haben gegenüber dem Bundesverwaltungsamt das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) unter den jeweils dort beschriebenen Voraussetzungen. Wer annimmt, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Diese geht der Beschwerde nach und unterrichtet Sie über das Ergebnis. Aufsichtsbehörde ist der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30, Bonn), 6. Kontaktmöglichkeit per Die Kommunikation via unverschlüsselter kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können s auf dem Weg an das Bundesverwaltungsamt von versierten Internet- Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Es wird daher ausdrücklich davon abgeraten, insbesondere Anträge und Unterlagen die personenbezogene Daten enthalten (z. B. Scans von Antragsunterlagen, Personenstandsurkunden) per unverschlüsselter zuzusenden. Sollte das Bundesverwaltungsamt eine allgemeine Anfrage über eine oder das Kontaktformular von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per grundsätzlich berechtigt sind. Ansonsten bitten wir Sie, uns ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hinzuweisen. Die Daten dieser Nachricht und Ihre -Adresse werden dann in der Regel für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet. Die Angabe Ihrer ist optional und ermöglicht uns, soweit von Ihnen gewünscht, die Bearbeitung Ihres Anliegens auf postalischem Weg. Daneben werden Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage an uns übermittelt. Die Kontaktaufnahme mit dem Bundesverwaltungsamt per ist auch im laufenden Verfahren über die zentrale -Adresse möglich: Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die im Internet hinterlegte allgemeine Datenschutzerklärung des Bundesverwaltungsamtes (siehe Fußzeile neben dem Impressum). Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der mit einer übermittelten Daten und des Inhalts (welcher ggf. ebenfalls von Ihnen übermittelte personenbezogenen Daten enthält) auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit 3 BDSG zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt. Bundesverwaltungsamt Seite 2 von 3

13 In den für Ihre Anfrage zuständigen Fachreferaten werden die von Ihnen übermittelten Daten (z. B.: Name, Vorname, ), zumindest jedoch die -Adresse, sowie die in der enthaltenen Informationen (inklusive ggf. von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Aufbewahrung und Löschung von allgemeinen Anfragen in elektronischer Form erfolgt wie auch in Papierform gemäß den für die Aufbewahrung und Löschung von Schriftgut geltenden gesetzlichen Fristen bzw. nach Wegfall des Verarbeitungszweckes. Bundesverwaltungsamt Seite 3 von 3

Was ist ein Aufnahmebescheid?

Der Aufnahmebescheid wird auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, welche die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum kann daneben auch auf andere Weise erfolgen, vor allem durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.

Wie kann man als Spätaussiedler anerkannt werden?

Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Spätaussiedlern ist das Bundesvertriebenengesetz ( BVFG ). Bis Ende 1992 geborene Personen werden als Spätaussiedler anerkannt. Ihre Familienangehörigen können auf Antrag gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland aussiedeln.

Was bedeutet Paragraph 7 Spätaussiedler?

§ 7 Grundsatz. (1) Spätaussiedlern ist die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile sind zu mildern.