Den oben genannten 3-Jahres-Zeitraum nennt man Blockfrist. Diese beginnt, wenn erstmalig eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. An das Ende einer Blockfrist schließt sich immer unmittelbar die nächste Blockfrist an. Jede Diagnose setzt eine eigene Blockfrist in Gang. Show
Es ist nicht so selten, dass eine Arbeitsunfähigkeit über die 78 Wochen Anspruchsdauer Krankengeld hinaus andauert. In diesem Fall spricht man bei Erreichen des Maximalanspruchs von „Aussteuerung“ aus dem Krankengeld. Beispiel: Herr Schmidt ist vom 01.04.2021 bis 30.12.2022 arbeitsunfähig krank aufgrund einer Krebsdiagnose. Die Blockfrist beginnt also am 01.04.2021 und endet am 31.03.2024. In dieser Zeit kann er maximal für 78 Wochen, also für die Hälfte der Blockfrist, Krankengeld beanspruchen. Einen neuen Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Diagnose haben Sie erst wieder mit Beginn einer neuen Blockfrist. Hierfür müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein: Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. Es wird gezahlt bei Arbeitsunfähigkeit, bei Aufenthalten im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung und bei Erkrankung eines Kindes, wenn keine andere Pflegeperson als der Versicherte für das Kind zur Verfügung steht. Krankengeld wird auch bei Krankheit während des Bezugs von Arbeitslosengeld I gezahlt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
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