Brutto gleich netto rechner

Wie viel vom Bruttogehalt am Ende tatsächlich in der Tasche bleibt, ist oft gar nicht so leicht zu berechnen. Der Brutto-Netto-Rechner der AK hilft Ihnen dabei.

So sehen Sie wie viel Netto Ihnen nach Abzug von Steuern und Abgaben tatsächlich zusteht.

ARBEITER(IN) / ANGESTELLTE(R)  LEHRLING  PENSIONIST(IN)

Mein EinkommenAlleinverdiener- / AlleinerzieherabsetzbetragSachbezug aufgrund eines PKWs

Pendlerpauschale

Für die genaue Berechnung der Wegstrecke und der Beurteilung, ob ein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist, ist der Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen maßgeblich. Diesen finden Sie unter www.bmf.gv.at/pendlerrechner.

Unser Brutto-Netto-Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, ihr Nettogehalt innerhalb weniger Minuten zu errechnen. Dies geschieht auf Basis aller relevanten Angaben, sodass ein Ergebnis mit hoher Aussagekraft erzielt wird. D.h. ausgehend vom Bruttogehalt berechnet der Brutto Netto Rechner die persönlichen Steuern (Lohnsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer) sowie die Sozialabgaben (Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).


Abrechnungsjahr

1. Gehaltssangaben

Zeitraum

Monat Jahr

Bruttoeinkommen in €

Geldwerter Vorteil in € (monatlich)

2. Besteuerungsmerkmale

Steuerklasse

Bundesland

Alter

Kirchensteuerpflicht

Ja Nein

Jahresfreibetrag in € (LStKarte) Monatsfreibetrag in € (LStKarte)

Kinder

Nein Ja

Kinderfreibetrag (LStKarte)

3. Vorsorgeaufwendungen

Krankenversicherung

KV-Zusatzbeitrag in %

Monatlicher Beitrag zur PKV in €

Arbeitgeberzuschuss zur PKV in €

Nein Ja

Rentenversicherung

Arbeitslosenversicherung

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Ihr Ergebnis

ErgebnisMonatJahrBrutto{{result.brutto|currency}}{{result.brutto*12|currency}}Geldwerter Vorteil{{user.geldwertervorteil*1|currency}}{{user.geldwertervorteil*12|currency}}Lohnsteuer{{result.lohnsteuer|currency}}{{result.lohnsteuer*12|currency}}Kirchensteuer{{result.kirchensteuer|currency}}{{result.kirchensteuer*12|currency}}Summe der Steuern{{result.steuersumme|currency}}{{result.steuersumme*12|currency}}Rentenversicherung{{result.rentenversicherung|currency}}{{result.rentenversicherung*12|currency}}Arbeitslosenversicherung{{result.arbeitslosenversicherung|currency}}{{result.arbeitslosenversicherung*12|currency}}Krankenversicherung{{result.krankenversicherung|currency}}{{result.krankenversicherung*12|currency}}Pflegeversicherung{{result.pflegeversicherung|currency}}{{result.pflegeversicherung*12|currency}}Summe der Sozialabgaben{{result.sozialsumme|currency}}{{result.sozialsumme*12|currency}}Netto{{result.netto|currency}}{{result.netto*12|currency}}

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Brutto gleich netto rechner

Brutto-Netto Rechner 2022 - So berechnet man Netto von Brutto

Denn Brutto ist nicht gleich Netto!

Viele Arbeitnehmer fragen sich wie viel von Ihrem Gehalt am Ende des Monats übrig bleibt. Die genaue Berechnung ist nicht ganz so einfach. Denn die Höhe des Nettogehalts ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren wie Steuerklasse, Anzahl der Kinder oder der monatliche bzw. jährliche Freibetrag.

Vom Einkommen werden bestimmte Abzüge vorgenommen (daher auch „Lohnsteuerabzug“). Zu den Abzügen gehören nicht nur die Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), sondern auch Sozialversicherungsbeiträge. Wie hoch die gesamten Abzüge sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Und hier kommt der Brutto-Netto-Rechner ist Spiel. Anhand dieses Rechners können Sie erfahren, wie viel vom Gehalt am Ende des Monats (oder des Jahres) für Sie übrigbleibt. Um den genauen Betrag bestimmen zu können, sind einige Pflichtangaben einzutragen. Durch Bestätigung erhält man in Sekundenschnelle das individuelle Netto Gehalt.

Den Brutto Netto Rechner gibt es übrigens nicht nur für Vollzeitangestellte. Auch Teilzeitkräfte können dieses Tool nutzen. Ebenso können Beamte damit den eigenen Nettolohn berechnen. Arbeitgeber können das Tool ebenso nutzen um die Arbeitgeberbelastung zu bestimmen.

Welche Angaben benötigt der Gehaltsrechner zur Berechnung des Nettogehalts?

Um das Nettogehalt bestimmen zu können, muss man einige notwendige Angaben in den Gehaltsrechner eintragen. Hierzu gehört die Höhe des Einkommens. Man kann entweder das monatliche oder das jährliche Bruttogehalt eintragen. Ggf. ist die Höhe des geldwerten Vorteils (z.B. aufgrund eines Firmenwagens) einzutragen. Das aktuelle Abrechnungsjahr ist auszuwählen. Als nächstes ist die Steuerklasse einzutragen. Wer Mitglied in einer Kirche ist, hat dies entsprechend zu vermerken. Danach ist das Bundesland auszuwählen. Neben dem Alter ist ggf. die Anzahl der Kinder einzutragen und anzukreuzen, ob man Anspruch auf den Kinderfreibetrag hat.

Hinweis: Je mehr Freibeträge bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen sind, desto mehr hat man am Ende des Monats an Gehalt übrig. Die Freibeträge kann man nämlich unterjährig beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen. Ansonsten werden diese im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer-Veranlagung gewährt.

Danach kommen Angaben zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Hierbei ist anzugeben, ob man gesetzlich pflichtversichert, privatversichert oder freiwillig gesetzlich versichert ist. Der Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag wird automatisch einberechnet. Schließlich sind Angaben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu tätigen. Hier kann man auswählen, ob man gesetzlich pflichtversichert ist oder nicht gesetzlich versichert ist. Oder man wählt nur den Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer-Anteil aus.

Hier kommen die einzelnen Pflichtangaben nochmal zusammengefasst:

Steuerjahr

In der Regel ist dies das aktuelle Kalenderjahr. Für dieses wird die Berechnung durchgeführt

Zeitraum

Monat / Jahr

Bruttoeinkommen

An dieser Stelle tragen Sie ihr monatliches oder jährliches Bruttoeinkommen ein, welches Sie von ihrem Arbeitgeber beziehen, vor dem Abzug jeglicher Abgaben. Achten Sie bitte darauf, dass der zur Summe passende Abrechnungszeitraum ausgewählt ist.

Geldwerter Vorteil

Womöglich wird Ihr Einkommen noch von verschiedenen Sachleistungen ergänzt. Dies kann kostenlose Verpflegung sein, aber auch privat genutzte Firmenfahrzeuge, privat genutzte IT-Ausstattung oder eine in Form einer Sachleistung zur Verfügung gestellte Unterkunft. An dieser Stelle tragen Sie den geldwerten Vorteil ein, welcher dadurch pro Monat entsteht. Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro werden dabei als abgabenfrei berücksichtigt. Steigt der geldwerte Vorteil pro Monat deutlich über diese Summe an, hat dies jedoch Auswirkungen auf das zu erwartende Nettoeinkommen.

Steuerklasse

Wie hoch die Abzüge durch Lohnsteuer und eventuell durch die Kirchensteuer sind, ist in Deutschland eine Frage der Steuerklasse. Im Einkommensteuergesetz sind die folgenden Steuerklassen definiert, die sich nach dem Familienstand richten. Ein Sonderfall ist die Steuerklasse 6, die für Nebenjobs relevant ist. Wählen Sie daraus Ihre persönliche Steuerklasse aus:

Steuerklasse 1: ledig, verwitwet, getrennt oder geschieden
Steuerklasse 2: alleinerziehend, getrennt lebend
Steuerklasse 3: verheiratet (hohes Einkommen oder Alleinverdiener)
Steuerklasse 4: verheiratet (beide Einkommen gleich hoch)
Steuerklasse 5: verheiratet (geringes Einkommen)
Steuerklasse 6: Zweit- und Nebenjob

Bundesland

Für die Berechnung ist das Bundesland anzugeben, in dem sich die Arbeitsstelle befindet. Dies ist relevant für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Kirchensteuer

Geburtsjahr / Alter

Das Geburtsjahr ist vor allem für den sogenannten Altersentlastungsbetrag interessant. Dieser wird ab dem 64 Lebensjahr gewährt

Kirchensteuerpflicht

Geben Sie hier an, ob Sie dazu verpflichtet sind, Kirchensteuer zu zahlen. Dies trifft auf die in Deutschland wohnenden Mitglieder der evangelischen und der katholischen Kirche zu, sowie auf die der jüdischen Kultusgemeinden. Diese Information wird im BN-Rechner mit dem Bundesland Ihres Wohnsitzes verknüpft. Denn die Kirchensteuer ist Ländersache und variiert in Ihrer Höhe. In Baden-Württemberg und in Bayern wird sie in Höhe von acht Prozent berechnet. In allen übrigen Bundesländern liegt der Steuersatz bei neun Prozent.

Jahresfreibetrag

Der Jahresfreibetrag bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Werbungskosten eintragen zu lassen. Dies ist zum Beispiel für die Fahrten zur Arbeit möglich, für die notwendige Arbeitskleidung oder die durch Fortbildungen verursachten Kosten. Damit Sie den Steuerfreibetrag bekommen können, müssen die Ausgaben pro Jahr höher als 600 Euro liegen. Das Finanzamt wird ohnehin den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro abziehen. Die Eintragung lohnt sich aus diesem Grund erst ab einer gewissen Höhe. Dafür ist es wichtig, während des Jahres entsprechende Belege beiseite zu legen, um einen Überblick über relevante Posten zu gewinnen.

Kinderfreibetrag

Falls Sie Kinder haben, hat dies einen erheblichen Einfluss auf Ihr monatliches Nettoeinkommen. Der Kinderfreibetrag ist in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen. Während er bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt wird, können Sie ihn im Rechner selbst eintragen.

Beiden Eltern steht der Kinderfreibetrag jeweils zur Hälfte zu. Alternativ ist es möglich, die Freibeträge gezielt auf einen Elternteil zu übertragen. Diese Option ist vor allem dann attraktiv, wenn das Einkommen beider Eltern unterschiedlich hoch ausfällt. In dem Fall handelt es sich um eine Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen deutlich zu senken. Sollte das Kindergeld allerdings höher ausfallen als der steuerliche Vorteil, der aus dem Kinderfreibetrag erwächst, so ist dieser nicht weiter für die Berechnung relevant.

Krankenversicherung und Zusatzbeitrag

Hier wählen Sie zunächst aus, ob Sie Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung sind oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Die eingetragenen Versicherungssätze enthalten den Anteil des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Entscheidend ist außerdem die Angabe des Zusatzbeitrags, welcher bei der GKV geleistet werden muss. Wie hoch dieser tatsächlich ausfällt, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.

Sind Sie privat krankenversichert, so hat die Höhe Ihres monatlichen Beitrags zur PKV ebenfalls einen Einfluss auf die steuerliche Behandlung. In diesem Fall ist die zusätzliche Angabe erforderlich. Außerdem stellt sich die Frage, ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV zahlt. 2022 beträgt der Zusatzbeitrag im Durchschnitt 1,3%. Dieser wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen

Rentenversicherung

Auch im Hinblick auf die Altersvorsorge entscheiden sich Beschäftigte in Deutschland für unterschiedliche Modelle. Einige berufliche Positionen bieten die Möglichkeit, auf die gesetzliche Absicherung zu verzichten und stattdessen andere Wege der Altersvorsorge zu gehen. Für den Rechner reicht die einfache Angabe aus, ob Sie Teil der gesetzlichen Rentenversicherung sind und dort Ihre Beiträge zahlen.

Arbeitslosenversicherung

Nach dem gleichen Muster beeinflusst auch die Arbeitslosenversicherung die Höhe des Nettoeinkommens. Geben Sie aus diesem Grund an, ob sie gesetzlich pflichtversichert sind und dort ihre Beiträge zahlen. Da sich die Höhe der Beiträge automatisch aus der Höhe Ihres Einkommens ergibt, sind keine zusätzlichen Angaben mehr erforderlich.

Beitragsbemessungsgrenzen 2023

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt im Jahr 2023: 59.850,- €. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung beträgt in Westdeutschland 87.600,- € pro Jahr und in Ostdeutschland 85.200,- €.

Versicherungspflichtgrenzen

Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV (gestzlichen Krankenversicherung) beträgt im Jahr 2023 66.600,- €.

Für wen ist der BN-Rechner interessant und warum?

Der Einsatz eines BN-Rechners hat viele Vorteile. Zum einen kann man in wenigen Sekunden sein monatliches oder jährliches Bruttogehalt ausrechnen. Arbeitnehmer, die beispielsweise geldwerte Vorteile (z.B. in Form eines Firmenwagens) erhalten, können mithilfe des Rechners ausrechnen, welche Auswirkungen dies auf das Nettogehalts hat. Auch im Falle einer Gehaltserhöhung, kann man durchrechnen, wie sich dieser Wert ändert. Wenn verheiratete Paare überlegen die Steuerklasse zu ändern, können Sie anhand des Rechners die Auswirkungen auf ihr Gehalt ausrechnen. Gleiches gilt, wenn sich die Steuerklasse ändert, da Ehepaare, wie bereits erwähnt, zwischen unterschiedlichen Steuerklassen auswählen können. Wer hingegen einen neuen Job antritt, kann vor den Gehaltsverhandlungen ausrechnen, wie viel bei einem bestimmten Bruttogehalt netto übrigbleibt. Wer überlegt von einer Vollzeitbeschäftigung zu einer Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, kann sich mit dem Rechner die entsprechenden finanziellen Auswirkungen ausrechnen lassen. Gleiches gilt natürlich für die Mini- und Midijobber.

Arbeitgeber können den Online-Rechner dazu nutzen, die Kosten für einen Angestellten zu berechnen und damit die gesamten Personalkosten zu kalkulieren.

Brutto gleich netto rechner

BN-Rechner für Arbeitnehmer (Vollzeit/Teilzeit)

Den Gehaltsrechner gibt es sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte. Jeder Vollzeitbeschäftigte hat sich schon mal die Frage gestellt, wieviel von dem Bruttogehalt tatsächlich am Ende des Monats übrigbleibt. Genau dafür kann dieser Rechner verwendet werden.

Auch für Teilzeitbeschäftigte

Der Begriff Teilzeit ist weit gefasst. Grob gesamt ist Teilzeit alles was nicht Vollzeit ist. D.h. alle Dienstverhältnisse, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit geringer ist als bei einem Vollzeitangestellten. Die sogenannten Minijobs (Verdienst bis 450 Euro) oder Midijobs (Verdienst zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro) zählen damit auch zur Teilzeitbeschäftigung. Da Teilzeitbeschäftigte oft auf Stundenbasis entlohnt werden, ist unbedingt auf den Mindestlohn zu achten. Neben dem allgemein gültigen Mindestlohn gibt es auch branchenspezifische Mindestlöhne. Diese können innerhalb der Branche je nach Qualifikation variieren.

Rechtliche Grundlage für die Teilzeit ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§8 TzBfG). Demnach haben Arbeitnehmer die Möglichkeit zu einer Teilzeitbeschäftigung überzugehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer bereits mindestens 6 Monate im Betrieb ist. Und der Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt. Der Arbeitgeber muss der Reduzierung zustimmen, wobei dabei »keine betrieblichen Gründe entgegenstehen dürfen«.

Im Ergebnis soll jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen weniger zu arbeiten. Wie viel Stunden ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Teilzeitbeschäftigung arbeitet, ist sozusagen Verhandlungssache.

Wer zu einer Teilzeitbeschäftigung übergeht bzw. eine Teilzeitbeschäftigung anfängt, den interessiert natürlich, wie viel vom Brutto am Ende des Monats übrigbleibt. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit um 50% reduziert sich auch das Bruttoeinkommen um 50%. Doch dies bedeutet nicht zwangsweise, dass auch 50% des Nettolohns übrigbleibt. Dies liegt daran, dass in Deutschland ein progressiver Steuertarif herrscht. Welche Steuern und Abzüge bei einer Teilzeitbeschäftigung anfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Und hier kann man unseren Online Gehaltsrechner heranziehen. Mit diesem findet man binnen einigen Minuten heraus, wie viel vom Brutto seines Gehaltes tatsächlich übrigbleiben.

Stundenlohnrechner

BN-Rechner für Arbeitgeber - effektiv das Nettogehalt berechnen

Während ein Arbeitnehmer gerne wissen möchte, wieviel ihm monatlich von seinem eigentlichen Gehalt zur Verfügung steht, möchte ein Arbeitgeber natürlich wissen, wieviel ihn ein Arbeitnehmer kostet. Wir reden hier von der Arbeitgeberbelastung. Anhand des Rechners können Arbeitgeber die gesamten Lohnkosten kalkulieren lassen. Bei der Erstellung der Lohnabrechnung müssen die Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug und die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge berechnen. Da diese bei allen Arbeitnehmern unterschiedlich sind, sind auch die Lohnkosten unterschiedlich. Mit dem Brutto-Netto-Rechner können die Arbeitgeber die monatlichen bzw. jährlichen Lohnkosten eruieren. Dies dient beispielsweise als Kostenkalkulation.

Neben dem eigentlichen Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber auch so genannte Lohnnebenkosten. Diese stellen einen weiteren Kostenpunkt dar. Hierzu gehören beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge. Während der Arbeitnehmeranteil vom Lohn einbehalten wird, zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil quasi zusätzlich zum Lohn aus der eigenen Tasche.  Daneben gibt es zum einen freiwillige Zahlungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, zum anderen sogenannte geldwerte Vorteile. Freiwillige Zahlungen können, müssen aber nicht vertraglich geregelt werden. Oft ist dies aber der Fall. Hierzu gehören beispielsweise das Weihnachts- und Urlaubsgeld, das 13. Gehalt, Prämien, vermögenswirksame Leistungen, Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge etc. Ein geldwerter Vorteil ist ebenfalls eine freiwillige Leistung, die jedoch, wie der Name schon sagt, nicht in Geld besteht. Es handelt sich um Sachbezüge und andere Leistungen. Diese können steuerpflichtig oder steuerfrei sein. Zu den geldwerten Vorteilen gehört die Überlassung eines Firmenwagens, die Gewährung von Tankgutscheinen, Überlassung einer Wohnung oder eines Firmentelefons, die Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten, Überlassung von Arbeitskleidung und noch einiges mehr. Die Aufzählung ist beispielhaft. Die freiwilligen Zahlungen sowie die geldwerten Vorteile dienen in der Regel dazu, neue Mitarbeiter zu gewinnen oder auch alte zu halten. Diese müssen demnach in die Planung der Personalkosten mit einkalkuliert werden. Als Berechnungstool dient der Brutto-Netto-Rechner.

Speziell:  Für Beamte

Bei Beamten wird das Netto Gehalt etwas anders berechnet. Das Gehalt wird bei Beamten als Besoldung bezeichnet. Die Besoldung eines Beamten setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zum einen gibt es für alle ein Grundgehalt. Dazu kommen weitere Bezüge wie Zulagen, Familienzuschlag, Sonderzahlungen, Auslandsbezüge etc. Die Höhe des Grundgehalts hängt von der so genannten Besoldungsordnung ab. Diese unterscheidet folgende Kategorien: A, B, R, W, C. Das Grundgehalt steigt bei Beamten grundsätzlich mit zunehmender Erfahrung an. Dies gilt außer den Beamten in der Gruppe B. Innerhalb einer Ordnung gibt es weitere Unterteilungen. So werden die Beamten innerhalb einer Ordnung in bestimmte Gruppen eingeteilt. Für die Besoldungsordnung A bedeutet das: A2 bis A6 ist der der einfache Dienst, A6 bis A9 der mittlere Dienst, A9 bis A13 der gehobene Dienst und A13 bis A16 der höhere Dienst. Die meisten Beamten gehören der Ordnung A an. Die Einordnung in eine bestimmte Gruppe hängt u.a. von der Ausbildung ab. So reicht für den einfachen Dienst ein Hauptschulabschluss, für den mittleren Dienst die mittlere Reife oder Hauptschulabschluss und eine Berufsausbildung, beim gehobenen Dienst die Fachhochschulreife bzw. ein Fachhochschulabschluss und beim höheren Dienst ein Master bzw. ein vergleichbarer Abschluss. Die Besoldungsordnung mit dem Buchstaben B steht für bestimmte Ämter und den höheren Dienst. Hierzu gehören Botschafter, Direktoren in Schulen oder leitende Angestellte in Ministerien. Auch hier

gibt es unterschiedliche Besoldungsgruppen. Unter die Besoldungsordnung R fallen Staatsanwälte und Richter. Die Besoldungsordnung W und C ist für Hochschullehrer oder Hochschulleiter gedacht.

Lohnbestandteile und Abzüge

Neben dem Grundgehalt erhalten die Beamten, wie bereits erwähnt, weitere Bezüge:

  • Familienzuschlag: der Familienzuschlag ist gesetzlich festgelegt. Er hängt ab von der Familiensituation und von der Anzahl der Kinder ab
  • Leistungszulagen oder Prämien: werden für überragende Leistungen gewährt. Die Prämien werden als Einmalzahlungen gewährt
  • Prämie für besondere Einsatzbereitschaft: die Prämie kann bis zu 3.000 Euro für sechs Monate darüber hinaus bis zu 1.500 Euro betragen
  • Überstundenvergütung: Mehrarbeit, die nicht durch Urlaub ausgeglichen wird, wird ausgezahlt
  • Auslandsbezüge: für den Einsatz im Ausland werden die dem Beamten erwachsenen Aufwendungen für Kosten und Unterhalt erstattet
  • Vermögenswirksame Leistungen: diese werden freiwillig gezahlt und betragen monatlich
    6,65 Euro.

Die Abzüge sind bei Beamten etwas anders. In der Regel erhalten diese mehr netto vom brutto als normale Angestellte. Ein Beamter muss natürlich Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zahlen. Bei den Sozialversicherungsabgaben gibt es eine Besonderheit. Denn bei den Beamten werden keine Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einbehalten. Es werden lediglich Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt. Es sei denn wiederum, der Beamte ist privat krankenversichert. Viele Beamte sind tatsächlich privat krankenversichert, weil Sie vom Arbeitgeber eine Beihilfe erhalten. Durch diese Beihilfen beteiligt sich der Arbeitgeber quasi an den Krankheitskosten des Beamten. Somit ist die private Krankenversicherung für die Beamten oft vorteilhafter. Die Beihilfe bzw. der Beihilfesatz ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich.

Aufgrund dieser Besonderheiten gibt es einen speziellen Brutto-Netto-Rechner, der unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse, das Nettogehalt eines Beamten ausrechnen kann.

Wie rechne ich Brutto zu Netto aus?

Den Nettopreis zu einem gegebenen Bruttobetrag berechnen Sie, indem Sie den Bruttopreis durch den Faktor teilen, der dem gewählten Umsatzsteuersatz entspricht:.
19 Prozent Steuer: Bruttopreis : 1,19 = Nettopreis..
7 Prozent Steuer: Bruttopreis : 1,07 = Nettopreis..

Wie viel sind 2000 € Brutto in Netto?

Beispiele für Brutto-Netto-Umrechnungen für das Jahr 2022.

Wie viel sind 1500 € Brutto in Netto?

1500 Euro Brutto sind ca. 1.142,14 Euro Netto in Steuerklasse 1. Mit unserem Brutto Netto Rechner lässt sich berechnen, wie hoch Ihr Nettolohn bei Ihrem Bruttogehalt ungefähr ausfällt.

Was sind 3.100 Brutto in Netto?

3.100brutto sind 2.121 € netto.