Der UAS betriebsbereich muss vor dem Start

Der UAS betriebsbereich muss vor dem Start

Gefährdungen

  • Schnittverletzungen bei Kontakt mit drehenden Rotorblättern.
  • Verletzungsgefahr bei Berührung mit UAS.
  • Gefährdung unbeteiligter Dritter und Infrastruktur durch UAS.
  • Gefährdung oder Kollision mit bemanntem Luftfahrzeug.
  • Brand- und Explosionsgefahr bei Lagerung und Handhabung von beschädigten Lithium-Akkus.

Allgemeines

  • UAS-Einteilung beachten:
    • offene Kategorie mit Unterkategorien A1, A2 und A3:
      • UAS < 25 kg,
      • nicht über Menschenansammlungen,
      • < 120 m über Erdoberfläche,
      • innerhalb der Sichtweite (VLOS),
      • keine gefährlichen Güter oder Abwurf von Material,
    • spezielle Kategorie:
      • Bedingungen der offenen Kategorie werden nicht eingehalten;
      • UAS > 25 kg oder ohne Klassen-Identifizierungskennzeichen,
    • zulassungspflichtige Kategorie:
      • über Menschenansammlungen,
      • Transport von gefährlichen Gütern,
      • Transport von Menschen.
  • Fernpilot muss Betriebsregeln einhalten.
  • Betreiber muss bei zuständiger Luftfahrtbehörde (LBA) registriert sein ab einer Abflugmasse > 250 g oder mit Kamera.
  • Fernpilot muss adäquat qualifiziert sein:
    • A1/A3: Online-Kurs & Online-Prüfung (Theorie),
    • A2: Nachweis A1/A3, praktisches Selbststudium und Theorieprüfung,
  • In A1: Inspektion des Einsatzgebietes vor dem Flug:
    • aktuelle Situation vor Ort (Straßen, Wege, Fußgänger),
    • Sicherung des Einsatzortes,
  • In A2: min. 30 m horizontaler Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus 5 m,
  • In A3: horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen min. 30 m unter Beachtung der 1:1-Regel (horizontaler Abstand größer der Flughöhe), zusätzlich Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten 150 m.
  • Erlaubnis und Genehmigungen

    • Betrieb in der offenen Kategorie ist grundsätzlich erlaubnisfrei, in der speziellen Kategorie nur mit Betriebsgenehmigung, Betriebserklärung oder Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC).
    • Geographische Zonen beachten.

    Geographische Zonen

    • seitlicher Abstand von
      • 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen,
      • 1 km von der Begrenzung von Flughäfen sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von weniger als 1 km aller in An- und Abflugrichtungen um jeweils 5 km verlängerten Bahnmittellinien,
      • 100 m von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen, Anlagen der zentralen Energieerzeugung und Energieverteilung sowie Einrichtungen gem. Schutzstufe 4 der BiostoffV,
      • 100 m von Grundstücken der Verfassungsorgane des Bundes, der Länder, oberster und oberer Bundes- oder Landesbehörden, diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen, Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden,
      • 100 m von Bundesfernstraßen, -wasserstraßen, Bahnanlagen,
      • 100 m von der Begrenzung von Krankenhäusern,
      • 100 m von Unfallorten und Einsatzorten sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Streitkräfte.
    • nicht ohne Zustimmung über Wohngrundstücken oder Flughöhe > 100 m und nicht zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Ortszeit.
    • nicht über Freibädern, Badestränden und ähnlichen Einrichtungen.
    • nicht in Kontrollzonen ohne Flugverkehrskontrollfreigabe, Beschränkungsgebieten.

    Flugvorvorbereitung und Flugdurchführung

    • Unfälle mit schwer verletzten oder getöteten Personen oder bemannten Luftfahrzeugen müssen an die BFU gemeldet werden.
    • Unbeteiligte Personen über UAS-Betrieb informieren.
    • Privatsphäre anderer beachten.
    • Haftpflichtversicherung und Kompetenznachweis(e) mitführen.
    • Luftrechtliche Änderungen beachten (NOTAM und NFL).
    • Wetterbedingungen beachten hinsichtlich Temperatur, Niederschlag, Wind, Turbulenz, Gewitter.
    • Umgebung stetig auf Hindernisse und Personen prüfen.
    • Genehmigungspflicht prüfen.
    • Start- und Landeplatz absperren (mindesten 5 m x 5 m).
    • Notlandeplätze vorher festlegen.
    • Notfallszenario festlegen.
    • Brandschutzequipment sowie Erste-Hilfe-Ausrüstung mitführen.
    • Akkus nicht überladen oder tiefentladen, nur mit ausreichender Ladung lagern.
    • Akkus nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen oder im Bereich von Fluchtwegen aufladen.
    • Auf ergonomische Gestaltung der Bedienelemente achten.
    • Flugbuch und Bordbuch führen mit Wartungsaufzeichnungen.
    • Notverfahren kennen
      • Notlandung bei Motorausfall, schnelles Handeln,
      • Sicherheitslandung bei rechtzeitigem Erkennen schwieriger Situation, Kollisionsgefahr,
      • Return to Home (RTH) führt UAS automatisch aus, passenden Modus wählen, bei kritischem Batteriestand, Verlust der Funkverbindung, Probleme der Bodenstation, Sichtverlust.
    • Bei Absturz lautstark warnen.

    Schutzmaßnahmen

    • Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
    • Nur UAS mit CE-Kennzeichnung verwenden.
    • Einsatzspezifische persönliche Schutzausrüstung benutzen (z.B. Sonnenbrille, Warnweste).
    • Sicherheitsausstattung verwenden, z.B.
      • Checklisten,
      • Geofencing,
      • Kollisionsvermeidungssystem,
      • Kapselung der Rotoren,
      • Fallschirm.

    Zusätzliche Hinweise für UAS Fernpiloten

    • Luftraum ständig überwachen, Kollisionen mit anderen unbemannten und bemannten Luftfahrzeugen vermeiden.
    • Betrieb bei Risiko sofort beenden.
    • Prinzip der sog. Good Airmanship: Risiken erkennen und minimieren.
    • Maximale Flughöhe beachten.
    • Bei Gebäuden insbesondere auf der windabgewandten Seite können Turbulenzen und Verwirbelungen entstehen.
    • Mit Ungenauigkeiten bei der GNSS Positionsbestimmung in der Nähe von Gebäuden, Metallbauten und größeren Hindernissen rechnen.
    • Nach der Landung Fluggerät und Steuerung gegen unbeabsichtigtes Starten sichern.
    • Bei Fehlermeldung sofort landen, da kein sicherer Flugbetrieb mehr möglich ist.
    • Ausweichpflicht (auch bei Vögeln) beachten.
    • Bei langen Einsätzen und Konzentrationsphasen regelmäßig Pausen einlegen bzw. Fernpilot wechseln.
    • Abfrage Geozonen und Lufträume (Droniq App), NOTAMs (www.dfs-ais.de), Wetter (www.flugwetter.de) aus zuverlässigen Quellen.

    Beschäftigungsbeschränkungen

    • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine UAS steuern außer C0 UAS in Kategorie A1.
    • Nicht fliegen bei Krankheit, Medikamenteneinnahmen, Stress, Alkoholkonsum, Müdigkeit, extremen Gefühlssituationen.

    Weitere Informationen:
    Betriebssicherheitsverordnung
    Luftverkehrs-Ordnung
    Durchführungsverordnung (EU) über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

    08/2021


    In welchem Fall müssen Sie vor dem Betrieb des UAS?

    Wenn Sie ein unbemanntes Luftfahrzeug mit einem maximalen Startgewicht von mehr als 250 g in der offenen Kategorie fliegen möchten, benötigen Sie einen Nachweis ausreichender Kompetenz. Die genaue Art des Nachweises hängt von der Unterkategorie ab, in welcher Sie Ihr UAS betreiben möchten.

    Was sollte vor dem Start einer Drohne überprüft werden?

    die Propeller, die Kamera usw. Prüfen Sie am Boden die Reichweite Ihrer Steuerung, um sicherzustellen, dass sie über die benötigte Reichweite verfügt und keine Funkstörung am Standort auftritt. Stellen Sie sicher, dass Sie gemäß den Angaben ausreichend Kraftstoff bzw. Batteriekapazität für den Flug haben.

    Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein um ein UAS in der offenen?

    Unter die offene Kategorie fällt ein UAS, wenn es:.
    weniger als 25 kg wiegt,.
    nicht über Menschenansammlungen betrieben wird; eine Menschenansammlung ist dabei definiert als eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen,.

    Zwischen welchen zwei Risiken unterscheidet man im UAS Betrieb?

    Um die mit dem Betrieb einer Drohne verbundenen Risiken zu erkennen und einschätzen zu können wird im UAS-Betrieb zwischen Bodenrisiko und Luftrisiko unterschieden.