Kann durch eingeschaltete Beleuchtung am Tag eine gefährliche Situation entstehen?

Beleuchtung und Warnzeichen im Auto

Die Autobeleuchtung spielt im Straßenverkehr eine wichtige Rolle. Nur mit funktionierender Beleuchtung bei allen Kraftfahrzeugen kann die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Der Fahrzeughalter muss die Fahrzeugbeleuchtung ordnungsgemäß benutzen und dessen einwandfreie Funktionstüchtigkeit kontrollieren.

Wer nicht aufpasst oder sich nicht ordnungsgemäß verhält, für den sieht der Bußgeldkatalog entsprechende Strafen vor.

Die Fahrzeugbeleuchtung

Damit man bei schlechtem Wetter, Dunkelheit oder in der Dämmerung von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen wird, bzw., dass man selbst andere Verkehrsteilnehmer besser sieht, ist es wichtig, dass die Beleuchtung vorschriftsgemäß eingeschalten wird. Doch wann wird welche Beleuchtung eingeschalten?

Abblendlicht

Das Abblendlicht leuchtet die Fahrbahn aus und sorgt dafür, dass man selbst gesehen wird. Es gewährleistet nur eine Sicht von ca. 50m. Durch das Abblendlicht darf keiner der Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Es ist in Deutschland keine Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Wer allerdings das Abblendlicht trotz Sichtbehinderung am Tage nicht vorschriftsmäßig nutzt, dem droht laut Bußgeldkatalog das höchste Bußgeld. Die Beleuchtung muss richtig eingestellt sein, weder zu niedrig noch zu hoch. Ist das Licht zu niedrig eingestellt, verliert man an Sichtweite und ist es zu hoch eingestellt, blendet es den Gegenverkehr.

Standlicht

Das Standlicht oder auch Begrenzungslicht genannt, muss zusammen mit dem Fernlicht oder Abblendlicht gefahren werden. Fällt das Fernlicht oder das Abblendlicht aus, kann das Fahrzeug zumindest durch das Standlicht noch wahrgenommen werden. Generell ist das Standlicht für stehende Fahrzeuge gedacht. Oft wird das Standlicht mit einer Kennzeichenbeleuchtung kombiniert.

Fernlicht

Das Fernlicht ist bei jedem Kfz zwingend vorgeschrieben. Das Fernlicht sollte nur außerorts zum Einsatz kommen, da innerorts die anderen Verkehrsteilnehmer zu stark geblendet werden. Es darf nur eingeschaltet werden, wenn der Gegenverkehr dadurch nicht gestört wird. Besonders nachts auf Landstraßen kann das Fernlicht hilfreich sein und verbessert die Sicht um einiges. Schneit es, sollte das Licht ausbleiben. Es reflektiert den Schnee und blendet den Fahrer.

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Erstellt: 23.11.2007Aktualisiert: 27.05.2009, 23:17 Uhr

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München - Was für ein Wirrwarr! Seit Jahren lauten bei uns die Empfehlungen der Autoclubs und Verkehrsexperten gleich: Die Sicherheit im Straßenverkehr wird erhöht, wenn Autofahrer auch tagsüber das Licht einschalten. Damit sie besser erkannt werden und Entgegenkommende früher erkennen können. Was wiederum zum Rückgang der Unfallzahlen beitragen soll.

Doch plötzlich weht der Wind andersrum: Wie es ausschaut, wird in Österreich die dort bereits geltende Lichtpflicht wieder abgeschafft - wegen der Gefahren durch das tagsüber eingeschaltete Abblendlicht.

Eine Studie im Auftrag des Verkehrsministeriums in Wien kam nämlich zu dem Ergebnis: Das Einschalten der Scheinwerfer am Tage nicht nur unnütz, sondern auch gefährlich. Für Martin Hoffer, Jurist des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Clubs (ÖAMTC) in Wien ist das ebenfalls ein zwiespältiges Thema. Denn auch innerhalb des ÖAMTC gab es bei der Einführung 2005 gespaltene Positionen, schließlich habe man sich aber für die Lichtpflicht ausgesprochen, da die Vorteile größer schienen. Obwohl man auch anerkennen musste, dass es Nachteile geben kann. Einmal ist da die technische Seite. Dazu zählt der höhere Lampenverbrauch und ein etwas höherer Kraftstoffverbrauch.

Aber es kann auch durch die beleuchteten Fahrzeuge zu Ablenkungen kommen, so dass schlechter beleuchtete Verkehrsteilnehmer weniger Aufmerksamkeit erregen. Oder einfacher gesagt könnte der Blick in die Scheinwerfer des Gegenverkehrs auch dazu führen, dass etwa ein Fußgänger übersehen wird. Deshalb geht man derzeit in Österreich davon aus, dass die Lichtpflicht kippt. In Deutschland wiederum bleiben die meisten Experten bei ihren Empfehlungen, das Licht auch am Tage einzuschalten. Auch wenn die aktuell eingesetzte Leuchtentechnik in diesem Zusammenhang nicht optimal ist. Denn wenn ein Autofahrer am Tage das Licht einschaltet, handelt es sich dabei in aller Regel um das sogenannte Abblendlicht.

Das Abblendlicht ist jedoch für einen ganz anderen Einsatzzweck gedacht. Es dient grundsätzlich dazu, bei Dunkelheit die Fahrbahn auszuleuchten, heißt es dazu beim ADAC. Es wurde von den Entwicklern also nicht konstruiert, um ein Fahrzeug bei Tage besser erkennbar zu machen. So wie das bei den Tagfahrleuchten der Fall ist.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn bleibt grundsätzlich bei seiner Empfehlung, tagsüber mit Licht zu fahren - sieht aber ebenfalls das Problem. Deshalb sei das Abblendlicht am Tag auch für ihn nur ein Übergang. Besser wäre das Tagfahrlicht mit Leuchtdioden, den LEDs. Denn LEDs haben gegenüber der herkömmlichen Lichterzeugung am Auto noch weitere Vorzüge: Laut Hersteller Hella halten sie ein Autoleben lang. Was das Problem des übermäßigen Verschleißes herkömmlicher Lampen beseitigt. Außerdem benötigen sie weniger Energie, was den Sprit-Mehrverbrauch reduzieren soll.

Im Zusammenhang mit dem Tagfahrlicht gibt es aber noch ein weiteres Problem: Bislang ist es nicht zu einer europaweiten Einigung darüber gekommen, Tagfahrleuchten verpflichtend vorzuschreiben. Und so ist der Fortschritt beim Einsatz entsprechender Leuchten eben so, wie er immer ist, wenn niemand die Sache vorschreibt: Wenn etwas nicht gesetzlich geregelt ist, dann machen es eben auch nicht alle. So gibt es zwar einige Hersteller wie etwa Audi, die ihre Autos entsprechend ausstatten - aber es sind eben längst nicht alle. Ohnehin wird wohl erst die Zukunft zeigen, wie sinnvoll oder überflüssig das Einschalten des Lichts am Tage ist - denn letztendlich hängt alles von der Entwicklung der Unfallzahlen ab.

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