NRW hatte im April die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes angepasst. Damit wurden die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Nun hat das Land die Schutzmaßnahmen nochmals verlängert. Show
• 1.4.2022, 16:03 • Aktualisiert: 22.7.2022, 14:43 Freitag, 22.07.2022, 14:43 Uhr Datum, Zeit Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen gab am Freitag (22. Juli) bekannt, dass die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen sowie die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 25. August 2022 verlängert werden. Die neuen Verordnungen traten erstmals am 3. April in Kraft und sahen weitreichende Lockerungen vor: Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen seitdem. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern. Corona-Inzidenz so hoch wie nie Fragen & Antworten Fragen & Antworten NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt bereits im April: „Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“ vor 14 Stunden Corona-Newsticker aus der Region Lauterbach warnt vor „Gedrängel“ um schnellste Corona-Lockerungenvor 14 Stunden Corona-Newsticker aus der Region Lauterbach warnt vor „Gedrängel“ um schnellste Corona-Lockerungen Münsterland Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat vor vorschnellen Vorstößen zu weiteren Corona-Lockerungen im Frühjahr gewarnt. „Das ist so ein Gedrängele, wo es darum geht, wer ist der schnellste Lockerer ist“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag. Hinweise zur Maskenpflicht und TestnachweisenBestehen bleiben weiterhin Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc. Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus. 01.06.2022, 08:58 Corona-Newsticker Sieben-Tage-Inzidenz wieder leicht gestiegen01.06.2022, 08:58 Corona-Newsticker Sieben-Tage-Inzidenz wieder leicht gestiegen Das RKI registriert 61.889 Corona-Neuinfektionen in Deutschland. Innerhalb eines Tages sind 136 Menschen infolge einer Erkrankung an dem Virus verstorben. Hygienekonzepte sollen überprüft werdenMinister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“ Die Verlängerung der Verordnung tritt am Donnerstag (28. Juli 2022 - um 0.00 Uhr) in Kraft, sodass die bisherigen Regelungen ohne Unterbrechung fortbestehen. Die Verlängerung gilt bis zum 25. August 2022. 01.04.2022, 16:07 Keine Maskenpflicht mehr Handel in Münster bittet um Rücksicht01.04.2022, 16:07 Keine Maskenpflicht mehr Handel in Münster bittet um Rücksicht Münster Die meisten der in der Coronaschutzverordnung geregelten Einschränkungen fallen ab Sonntag (3. April) weg, so auch die Maskenpflicht in Innenräumen. Der Handel begrüßt dies grundsätzlich, bittet aber um Rücksicht. Was gilt in NRW ab 02.04 2022?In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht.
Wann gelten die neuen Corona Regeln in NRW?Aktuelle Verordnungen. Coronaschutzverordnung - gültig ab 30. November 2022 (PDF). Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - gültig ab 30. November 2022 (PDF). Coronateststrukturverordnung - gültig ab 25. August 2022 (PDF). Wann fällt die Maskenpflicht in NRW?Die neuen Regelungen treten zum Montag, 21. Juni 2021, in Kraft. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ab Montag gilt die Grundregel: Draußen muss in der Regel keine Maske getragen werden, es sei denn, man kann die Abstände nicht einhalten.
Ist ab heute keine Maskenpflicht mehr NRW?Ergänzend zu den Bundesregelungen schreibt die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Oktober vor: In Innenräumen gilt bis auf weiteres keine generelle Maskenpflicht. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen.
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