Riester rente kündigen wie lange dauert es bis zur auszahlung

Der Zeit­punkt der Riester-Kündigung spielt eine Rolle

Uns erreichen immer mehr Nach­fragen zum Ausstieg aus der staatlich geförderten Alters­vorsorge. Gerade wer von der Corona-Krise finanziell stark getroffen wurde, denkt vielleicht jetzt konkreter darüber nach. Die Kündigung des Riester-Vertrags kann in bestimmten Fällen die beste Lösung sein. Sparende müssen aber genau abwägen. Wir beant­worten wichtige Leserfragen.

Unser Rat

Noch viele Jahre bis zur Rente. Wenn Sie jetzt Ihren Riester-Vertrag kündigen, haben Sie Nachteile. Sie müssen die Förderung zurück­zahlen. Die Anbieter ziehen sie vom Riester-Kapital ab, bevor sie es auszahlen. Angefallene Abschluss- oder Verwaltungs­kosten können Ihre Auszahlung weiter verringern. Falls Sie trotzdem die Kündigung erwägen, etwa um sich und die Familie finanziell durch die Folgen der Corona-Krise zu bringen, schätzen Sie unbe­dingt ab, ob über­haupt Geld bei einer Kündigung heraus­springt (siehe erste Frage).Kurz vor der Rente kündigen. Kurz vor der Rente können Sie die Kündigung des Vertrags in bestimmten Fällen in Betracht ziehen: Wenn Sie als Rentner hohe Steuern zahlen und gleich­zeitig Ihr Vertrag schlechte Auszahl­konditionen hat oder Ihre Rente abge­funden werden soll. Immer lohnt es sich über eine Kündigung nach­zudenken, wenn Sie nicht damit rechnen, besonders alt zu werden. Renten sind Wetten auf ein langes Leben.Hilfe und Informationen. Im Test Riester-Auszahlung im Steuercheck finden Sie detaillierte Erklärungen und Beispiel­rechnungen zu den steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Auszahl­optionen bei. Bei den Verbraucherzentralen können Sie sich gegen Gebühr zu Ihrem Riester-Vertrag beraten lassen. Allgemeine Fragen zur zulagenge­förderten Alters­vorsorge beant­wortet Ihnen die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (Tel. 0 33 81/21 22 23 24).Gesetze. Welche Regeln für Riester gelten, steht im Alters­vorsorgever­träge-Zertifizierungs­gesetz; welche Folgen eine förderschädliche Kündigung hat, in Paragraf 93 Absatz 1 des Einkommensteuerge­setzes. Beide können Sie unter gesetze-im-internet.de nach­lesen.

Alle Fragen im Überblick

Ihre Fragen unsere Antworten

  • Ich brauche dringend Geld und möchte meinen Riester-Vertrag kündigen. Sie raten ab?
  • Nach Kündigung meines Riester-Vertrags hat die Bank mir viel weniger ausgezahlt, als ich über die Jahre einge­zahlt habe. Wieso zog sie deutlich mehr ab, als ich an Zulagen über­haupt erhalten habe?
  • Der Riester-Vertrag ist sicher vor Pfändungen. Auch, wenn ich mir das Geld auszahlen lasse?
  • Wenn ich die Förderung zurück­zahlen muss, fallen auf die Auszahlung noch Steuern an?
  • Muss ich Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge auf eine förderschädliche Auszahlung zahlen?
  • Muss ich bei einer schädlichen Kündigung neben Steuerersparnis und Zulagen auch die aus den Zulagen entstandenen Zins­gewinne zurück­zahlen?
  • Wenn das Vertrags­guthaben abzüglich Zulagen und Kosten geringer ist als die geleisteten Eigenbeiträge, fallen dann trotzdem Steuern an?
  • Um zu über­schlagen, wie viel Geld nach einer Kündigung bleibt, muss ich die steuerliche Förderung über die gesamte Lauf­zeit kennen. Wo finde ich die? Mein Anbieter weist nur die staatlichen Zulagen aus.
  • Meine Frau und ich haben beide einen Riester-Vertrag. Ich möchte meinen kündigen und die Förderung zurück­zahlen, meine Frau nicht. Wie ordnet das Finanz­amt bei gemein­sam veranlagten Ehepaaren die gemein­sam erhaltene Steuer­förderung den beiden Verträgen zu?
  • Ist das Vertrags­guthaben zu Renten­beginn so klein, dass nur eine Monats­rente von unter 32 Euro heraus­käme, zahlen die Anbieter es auf einen Schlag aus. Ist es steuerlich nicht besser, wenn ich vorher förderschädlich kündige?
  • Im Vertrag sind rund 7 000 Euro. Die Bank will sie auf einen Schlag auszahlen, wenn ich in Rente gehe. Ich bekomme wohl jähr­lich knapp unter 10 000 Euro Bruttorente. Muss ich auf die Auszahlung Steuern zahlen?
  • Was passiert mit dem Zulagen­vertrag meiner Frau, wenn ich den Haupt­vertrag kündige?
  • Mein Mann hatte über mich einen Zulagen­vertrag abge­schlossen, weil er selbst nicht förderberechtigt war. Als er vor zwei Jahren in Rente ging, wurde der Vertrag auf einen Schlag ausgezahlt. Das Guthaben war zu klein für die Verrentung. Ich gehe auch bald in Rente und will meinen Vertrag kündigen. Muss mein Mann dann die Zulagen, die in seinen Vertrag geflossen waren, nach­träglich wieder zurück­zahlen?
  • Warum muss ich bei der Kündigung noch mal die Zulagen zurück­zahlen? Sie wurden mir doch schon bei der Güns­tiger­prüfung von der Steuerersparnis abge­zogen?
  • Die Rente, die mir meine Bank für die Auszahl­phase anbietet, ist unglaublich nied­rig. Soll ich kündigen?
  • Wir wollen als Rentner zu unserem Sohn in die Schweiz ziehen. Stimmt es, dass wir den Riester-Vertrag dann kündigen müssen?

Ihre Fragen unsere Antworten

Ich brauche dringend Geld und möchte meinen Riester-Vertrag kündigen. Sie raten ab?

Wir raten nicht pauschal ab. Aber über­legen Sie diesen Schritt gut. Rechnen Sie durch, ob der Auszahl­betrag im Fall einer Kündigung zur Über­brückung Ihrer finanziellen Schwierig­keiten ausreicht und nicht nur den Gang zum Sozial­amt hinaus­zögert. Bei einer Kündigung zieht der Anbieter die gesamte staatliche Förderung ab, bevor er Ihnen das Geld auszahlt.

Reicht Ihr Vertrags­guthaben dafür nicht aus, fordert die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) den Rest­betrag von Ihnen direkt zurück. In diesem Fall würden Sie Ihre Lage verschlechtern. Kündigen Sie also nicht, wenn Sie im Vergleich zu Ihren Einzahlungen besonders viel Förderung bekommen haben. Die Kündigung eines Riester-Fonds­sparplans oder einer -Fonds­police kann in Zeiten hoher Kurs­verluste an den Börsen besonders ungünstig sein.

Hinzu kommt: Ein Riester-Vertrag ist pfändungs­sicher. Auch das spricht eher dafür, ihn in einer Krise zu halten (siehe über­nächste Frage).

Nach Kündigung meines Riester-Vertrags hat die Bank mir viel weniger ausgezahlt, als ich über die Jahre einge­zahlt habe. Wieso zog sie deutlich mehr ab, als ich an Zulagen über­haupt erhalten habe?

Das deutet darauf hin, dass Sie stark von Riester-Steuer­vorteilen profitiert haben. Wenn Sie den Vertrag förderschädlich kündigen, zieht Ihr Anbieter Zulagen von Ihrem angesparten Kapital ab und zusätzlich die Summe der Steuer­erleichterungen, die Sie jedes Jahr erhalten haben. Besonders, wenn Sie den Höchst­betrag einge­zahlt haben und nur die Grund­zulage bekamen, kann der Betrag, den der Anbieter neben den Zulagen vom angesparten Kapital abzieht, sehr hoch sein.

Der Riester-Vertrag ist sicher vor Pfändungen. Auch, wenn ich mir das Geld auszahlen lasse?

Nein. An Ihr Riester-Erspartes kommen Sie in der Anspar­phase nur, wenn Sie den Vertrag kündigen. Und damit verliert das Geld den Schutz vor einer Pfändung. Es handelt sich dann nicht mehr um eine staatlich geförderte Alters­vorsorge. Der Bundes­gerichts­hof hat 2017 klar­gestellt, dass Kapital aus Riester-Verträgen nur dann nicht pfänd­bar ist, wenn der Alters­vorsorgever­trag zum Zeit­punkt der Pfändung förderfähig war (Az. IX ZR 21/17). Auch Sparende, die mehr als den Höchst­förderbetrag von 2 100 Euro jähr­lich in ihren Vertrag zahlen, haben für den über­zahlten Betrag keinen Pfändungs­schutz.

Wenn ich die Förderung zurück­zahlen muss, fallen auf die Auszahlung noch Steuern an?

Ja, wenn Ihr Vertrag gut gelaufen ist. Bleibt Ihnen nach Abzug der Zulagen, Kosten und Eigenbeiträge noch ein Plus, gehen die Finanz­ämter so vor: Sie besteuern die Hälfte des Unter­schieds­betrags zwischen Auszahlung und der Summe der entrichteten Beiträge, wenn

- Sie sich das Kapital erst ab Ihrem 60. Geburts­tag (oder dem 62. Geburts­tag bei Verträgen ab 2012) auszahlen lassen und

- Ihr Vertrag zum Zeit­punkt der Auszahlung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist.

Erfüllt Ihr Vertrag diese Voraus­setzungen nicht, besteuert das Finanz­amt den vollen Unter­schieds­betrag. Eine Ausnahme bilden Riester-Renten­versicherungen, wenn sie vor dem Jahr 2005 abge­schlossen wurden und auf eine Lauf­zeit von zwölf Jahren kommen. Hier müssen Sie häufig keine Steuern auf Ihre Erträge zahlen. Das regelt das Einkommensteuergesetz (Paragraf 22 Nummer 5 Satz 2).

Muss ich Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge auf eine förderschädliche Auszahlung zahlen?

Das hängt von Ihrem Status in der Kranken­versicherung ab. Sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigte und gesetzlich pflicht­versicherte Rentner zahlen keine Sozial­abgaben darauf. Für freiwil­lig gesetzlich versicherte Rentner und Selbst­ständige fallen Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge an.

Muss ich bei einer schädlichen Kündigung neben Steuerersparnis und Zulagen auch die aus den Zulagen entstandenen Zins­gewinne zurück­zahlen?

Nein. Zurück­zahlen nicht, Sie müssen die im ausgezahlten Alters­vorsorgekapital enthaltenen Erträge aber eventuell nach­versteuern (siehe oben).

Wenn das Vertrags­guthaben abzüglich Zulagen und Kosten geringer ist als die geleisteten Eigenbeiträge, fallen dann trotzdem Steuern an?

Nein. Steuern fallen dann nicht an.

Um zu über­schlagen, wie viel Geld nach einer Kündigung bleibt, muss ich die steuerliche Förderung über die gesamte Lauf­zeit kennen. Wo finde ich die? Mein Anbieter weist nur die staatlichen Zulagen aus.

Die Information, wie hoch Ihre steuerliche Förderung in einem bestimmten Jahr war, finden Sie in Ihren Steuer­bescheiden. Gehen Sie diese durch und addieren Sie die dort jeweils ausgewiesenen Beträge. Sie finden sie in der Zeile „Über die Alters­vorsorgezulage hinaus­gehende Steuerermäßigungen“.

Meine Frau und ich haben beide einen Riester-Vertrag. Ich möchte meinen kündigen und die Förderung zurück­zahlen, meine Frau nicht. Wie ordnet das Finanz­amt bei gemein­sam veranlagten Ehepaaren die gemein­sam erhaltene Steuer­förderung den beiden Verträgen zu?

Das Finanz­amt ermittelt für jeden einzelnen Vertrag die Steuerermäßigung, wenn Sie über Ihre Einkommensteuererklärung den Sonder­ausgaben­abzug für Riester-Beiträge beantragen. Im Steuer­bescheid finden Sie die Zeile „gesonderte und einheitliche Fest­stellung nach Paragraf 10a Absatz 4 Einkommensteuergesetz“. Hier ist getrennt nach Ehemann und Ehefrau die Steuerermäßigung ausgewiesen. Das ermöglicht bei der schädlichen Verwendung eine korrekte Ermitt­lung der jeweiligen Steuerermäßigung.

Ist das Vertrags­guthaben zu Renten­beginn so klein, dass nur eine Monats­rente von unter 32 Euro heraus­käme, zahlen die Anbieter es auf einen Schlag aus. Ist es steuerlich nicht besser, wenn ich vorher förderschädlich kündige?

Sinn­voll ist eine Kündigung nur dann, wenn die Steuern, die auf die Abfindung anfallen, eindeutig höher sind als die Förderung, die Sie zurück­zahlen müssten. Bei bessergestellten Rentnern kann das durch­aus vorkommen. Einzuschätzen, welches die bessere Option ist, fällt schwer. Sind Sie Mitglied in einem Lohn­steuer­hilfe­ver­ein oder haben Sie ohnehin einen Steuerberater, bitten Sie dort um Hilfe.

Im Vertrag sind rund 7 000 Euro. Die Bank will sie auf einen Schlag auszahlen, wenn ich in Rente gehe. Ich bekomme wohl jähr­lich knapp unter 10 000 Euro Bruttorente. Muss ich auf die Auszahlung Steuern zahlen?

Wahr­scheinlich nicht. Zumindest dann nicht, wenn ein mit Ihnen steuerlich gemein­sam veranlagter Ehepartner kein wesentlich höheres Einkommen hat. Im Jahr 2020 beträgt der steuerliche Grund­frei­betrag für Allein­stehende 9 408 Euro, für Verheiratete das Doppelte. Ihre Bruttorente ist kaum höher als der Grund­frei­betrag und die gesetzliche Rente wird aufgrund des Rentenfrei­betrags nicht voll besteuert.

Zudem können Sie Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung, Kosten für haus­halts­nahe Aufwendungen und andere Ausgaben von der Steuer absetzen. Eine Einmalzahlung von 7 000 Euro wird sich so steuerlich kaum auswirken. Bei finanziell bessergestellten Rentnern kann eine Abfindung die Steuerlast aber deutlich erhöhen.

Was passiert mit dem Zulagen­vertrag meiner Frau, wenn ich den Haupt­vertrag kündige?

Wenn Ihre Frau nur mittel­bar über Sie Riester-Förderung erhält, weil sie selbst nicht gesetzlich renten­versicherungs­pflichtig oder verbeamtet ist, bekommt sie nach Ihrer Kündigung keine Förderung mehr. Weiter sparen kann sie auch ohne Förderung. Möchte sie das nicht, kann sie den Vertrag beitrags­frei stellen.

Mein Mann hatte über mich einen Zulagen­vertrag abge­schlossen, weil er selbst nicht förderberechtigt war. Als er vor zwei Jahren in Rente ging, wurde der Vertrag auf einen Schlag ausgezahlt. Das Guthaben war zu klein für die Verrentung. Ich gehe auch bald in Rente und will meinen Vertrag kündigen. Muss mein Mann dann die Zulagen, die in seinen Vertrag geflossen waren, nach­träglich wieder zurück­zahlen?

Nein, Ihr Mann kann die Förderung behalten.

Warum muss ich bei der Kündigung noch mal die Zulagen zurück­zahlen? Sie wurden mir doch schon bei der Güns­tiger­prüfung von der Steuerersparnis abge­zogen?

Sie müssen nicht mehr Förderung zurück­zahlen, als Sie erhalten haben. Die Steuerersparnis nach der Güns­tiger­prüfung durch das Finanz­amt erhalten Sie ja für Ihren Riester-Vertrag über die Zulage hinaus. Beides müssen Sie zurück­zahlen, um so gestellt zu werden, als hätten Sie einen Vertrag ganz ohne Förderung abge­schlossen.

Die Rente, die mir meine Bank für die Auszahl­phase anbietet, ist unglaublich nied­rig. Soll ich kündigen?

Die schlechten Angebote, die vor allem viele Riester-Bank­sparplan-Kunden derzeit zur Auszahl­phase bekommen, sind ärgerlich. Auch dass ein Wechsel zu besseren Verträgen nicht möglich ist, weil die Anbieter keine neuen Kunden zur Auszahl­phase aufnehmen, ist nicht im Sinne des Erfinders.

Ob sich die Riester-Rente für Sie lohnen wird, ist aber nicht nur vom Angebot Ihrer Bank abhängig. Wie bei allen lebens­langen Auszahlungen hängt die Rendite sehr davon ab, wie lange Sie die Rente beziehen; also davon, wie lange Sie leben. Kündigen Sie, wenn Sie krank sind und nicht mit einem langen Leben rechnen.

Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle. Bekommen Sie nur eine nied­rige Rente und zahlen kaum Steuern, kann es sinn­voll sein, auch ein schlechtes Angebot zu akzeptieren. So bleibt Ihnen viel von der Förderung erhalten. Sie könnten den Vertrag aber auch nutzen, um einen Immobilien­kredit zu tilgen. Das zahlt sich meist aus und ist nicht förderschädlich. Auch der barrierefreie Umbau Ihrer Wohnung käme infrage.

Zahlen Sie hohe Steuern und wollen das Geld frei nutzen, ist kündigen eine Option.

Wir wollen als Rentner zu unserem Sohn in die Schweiz ziehen. Stimmt es, dass wir den Riester-Vertrag dann kündigen müssen?

Nein. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen, aber Sie müssen die Förderung zurück­zahlen, wenn Ihr Wohn­sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außer­halb des Europäischen Wirt­schafts­raums EWR liegt (EU-Mitglieds­länder, Island, Liechten­stein, Norwegen). Das Gleiche gilt, wenn Sie neben Ihrem Wohn­sitz inner­halb eines Staates der EU oder des EWR einen weiteren Wohn­sitz in einem Staat außer­halb von EU/EWR haben und dort als ansässig gelten.

Die Förderung wird gestrichen, wenn Sparende ihren Riester-Vertrag kündigen. Hohe Steuern fallen aber nicht auch noch an.

Wie viel Geld bekomme ich zurück wenn ich meine Riester

Wenn Sie die Riester-Rente nun kündigen, dann würde Ihnen der Anbieter nur einen Rückkaufswert von 15.600 Euro auszahlen. Der Rest, also die staatlichen Zulagen, fließen wieder an den Staat zurück. Und die ebenfalls zurückzuzahlenden Steuervorteile haben wir hier noch nicht einmal beachtet.

Kann man Riester

Eine Kündigung der Riester-Rente ist unter Beachtung der Mindestvertragslaufzeit und Fristen jederzeit möglich. Allerdings raten Experten aus gutem Grund davon ab, da der Rückkaufwert der Riester-Rente zumeist unter der eingezahlten Summe liegt und staatliche Zulagen und Steuerentlastungen zurückgezahlt werden müssen.

Was passiert wenn ich meinen riestervertrag kündige?

Bei einer Kündigung zieht der Anbieter die gesamte staatliche Förderung ab, bevor er Ihnen das Geld auszahlt. Reicht Ihr Vertragsguthaben dafür nicht aus, fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) den Restbetrag von Ihnen direkt zurück. In diesem Fall würden Sie Ihre Lage verschlechtern.

Wann kommt die Riester

Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente und wird regulär ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, an dem Sie in den Ruhestand gehen. Zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente oder Pension erhalten Sie dann Ihre Riester-Rente, die sich in ihrer Höhe mindestens zusammensetzt aus Ihren Einzahlungen und der Riester-Zulage.