Vollmacht Großeltern Reisen mit Enkel PDF

Checklisten, Packlisten, VollmachtenKostenlos zum DownloadReisevollmacht fürs Baby, Kleinkind oder Kind – besser nicht ohne, wenn Oma und Opa allein mit eurem Kind verreisen

Wenn Kleinkinder und Kinder allein mit Oma und Opa oder der Familie des besten Freundes ins Ausland in den Urlaub fahren, benötigen sie eine Reisevollmacht. Was muss eine Reisevollmacht beinhalten und warum ist die Übertragung der Personensorge so wichtig?

Teil 4 von 8 der Serie Checklisten, Packlisten, Vollmachten

von Kerstin

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UPDATE: Ab sofort könnt ihr eine englische Version der Reisevollmacht kostenlos herunterladen

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Die Reisevollmacht muss mit!

© KidsAway

Was ist eine Reisevollmacht?

Eine Reisevollmacht ist eine schriftliche Erklärung der Eltern, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Baby oder Kind ohne sie mit einer erwachsenen Begleitperson, die nicht das Sorgerecht hat,  in den Urlaub fahren darf.

Wenn ihr euer Kind also allein mit Oma und Opa in den Spanienurlaub schicken wollt oder es mit der Familie des besten Freundes in den Sommerurlaub nach Kroatien fahren möchte, dann benötigt euer Kind eine von euch ausgestellte Reisevollmacht.

Was ist die Personensorge?

Normalerweise halten die Eltern die gesetzliche Personensorge für das Kind – sie müssen sicherstellen, dass dem Kind kein Schaden zugefügt wird und alle Belange zum Wohle des Kindes durchführt werden. Für die Dauer einer Urlaubsreise kann die Personensorge beispielsweise den Großeltern oder den Eltern des besten Kindergartenfreundes übertragen werden. Die Übertragung der Personensorge erlaubt diesen im Notfall, schnell wichtige Entscheidungen zum Wohle des Kindes zu treffen. Beispiel: Ein Kind verunglückt und muss ins Krankenhaus. Hier stehen manchmal schnelle, wichtige Entscheidungen an. Wenn ihr telefonisch nicht erreichbar seid, dann ist die Person, die die Personensorge hat, entscheidungsbefugt und kann für euch in eurem Sinne entscheiden.

Braucht mein Kind eine Reisevollmacht?

Grundsätzlich gilt: Für alle Reisen ins Ausland, bei denen ihr – also die Sorgeberechtigten – nicht dabei seid, benötigt euer Baby, Kleinkind oder Kind bis zu einem Alter von 16 Jahren neben einem gültigen Reisedokument eine Reisevollmacht. Ohne eine entsprechende Reisevollmacht kann es an der Grenze bei der Ein- und Ausreise zu Komplikationen kommen.

Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderfälle, in denen sich das Mitführen einer Reisevollmacht inklusive Übertragung der Personensorge als überaus nützlich herausgestellt hat:

  • Wenn Eltern zusammen das gemeinsame Sorgerecht halten, aber das Kind nur mit einem Elternteil unterwegs ist (gilt auch für Reisen innerhalb Deutschlands).  Insbesondere für Auslandsreisen ist normalerweise die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten notwendig.
  • Wenn das mitreisende Elternteil einen anderen Nachnamen trägt als das Kind. In diesem Fall sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde mitgeführt werden.
  • Grundsätzlich ist es empfehlenswert, mitreisenden Erwachsenen, die nicht das Sorgerecht halten (also zum Beispiel Oma oder Opa), auch für Deutschlandreisen eine entsprechende Reisevollmacht mitzugeben. Diese ist sehr hilfreich, wenn sie einmal in eine (seltene) Polizeikontrolle kommen oder (nicht so selten) mit eurem Kind zum Arzt müssen.

Wer das alleinige Sorgerecht hält, benötigt keine Reisevollmacht des anderen Elternteils. In diesem Fall muss aber ein Nachweis mitgeführt werden, dass das mitreisende Elternteil wirklich das alleinige Sorgerecht hält. Diesen Nachweis, die sogenannte Negativbescheinigung, bekommt ihr beim zuständigen Jugendamt.

Was muss eine Reisevollmacht mit Übertragung der Personensorge für mein Baby oder Kind beinhalten?

Die meisten Urlaubsländer akzeptieren eine formlose Reisevollmacht. Diese sollte folgende Punkte beinhalten:

Wie heißt das Kind, das allein ohne Elternteil verreisen darf? Eine Reisevollmacht muss die kompletten Daten eures Babys oder Kindes, also Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnadresse (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort) enthalten.

Passangaben aus dem Pass eures Kindes: Neben der Reisevollmacht benötigt euer Baby oder Kind für Auslandsreisen natürlich auch ein gültiges Reisedokument! Die Passnummer sowie der Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum gehören ebenfalls in die Reisevollmacht.

Mit wem darf euer Baby oder Kind ohne euch verreisen? Der Name (Vorname und Nachname) des Erwachsenen, dem ihr die Personensorge für euer Kind übertragen wollt und der mit eurem Baby oder Kind reist, sowie dessen vollständige Wohnanschrift müssen mit in die Reisvollmacht.

Wann soll die Reise stattfinden und wohin soll die Reise gehen? In die Reisevollmacht gehören auch die Eckdaten eurer Reise, damit klar ist, für welchen Zeitraum die Reisevollmacht und Personensorge-Übertragung gelten soll: Reisebeginn, Reiseende, Reiseroute und Urlaubsziel.

Wie seid ihr während der Reise erreichbar? Für Rückfragen solltet ihr eure Festnetznummer und, wenn vorhanden, auch eine Handynummer einfügen. Vergesst nicht, die Ländervorwahl für Deutschland (+49) mit anzugeben!

Eure persönlichen Daten sowie Unterschriften! Alle Sorgeberechtigten, also bei gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile, müssen diese Vollmacht und temporäre Übertragung der Pesonensorge unterschreiben! Dafür müsst ihr eure Vor- und Nachnamen (gut lesbar!) und die Nummern eurer Personalausweise oder Reisepässe aufschreiben und dann das Ganze unterschreiben. Fertig!

Worauf müssen wir sonst noch achten?

  • Die Reisevollmacht muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen also auch beide die Vollmacht unterschreiben.
  • Damit die Grenzbeamten eure Unterschriften unter der Reisevollmacht auf Echtheit überprüfen können, müssen der Vollmacht Kopien eurer Personalausweise oder Reisepässe als Anlage beigefügt werden.
  • Wenn die Reise in ein fremdsprachiges Land geht, ist es ratsam, die Reisevollmacht auch in der Landessprache (mindestens jedoch in englischer Sprache) mitzuführen.
  • Manche Länder stellen darüber hinausgehende Anforderungen an die Form einer Reisevollmacht. So kann es sein, dass die Reisevollmacht notariell beglaubigt sein muss oder das Land ein entsprechendes Formular hierfür zur Verfügung stellt. Erkundigt euch unbedingt frühzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft des Urlaubslandes nach den genauen Anforderungen! Auch lohnt sich ein kurzer Blick in die Länderinformationen des Auswärtigen Amtes.

Kostenlose Reisevollmacht zum Download

Eine Vorlage für eine Reisevollmacht inklusive Übertragung der Personensorge könnt ihr kostenlos im Mitgliederbereich der KidsAway-Reisecommunity herunterladen (rechte Spalte Box “Ratgeber & Vorlagen”). Falls du noch kein Mitglied bist, musst du dich zuerst registrieren.

Reisevollmacht jetzt herunterladen! (deutsch & englisch)

Wenn unsere Reisevollmacht-Vorlage für dich nützlich ist, freuen wir uns über ein „gefällt mir“ oder einen Kommentar!


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Die komplette Serie Checklisten, Packlisten, Vollmachten

  • Teil 1: Handgepäck im Flugzeug – das muss mit auf einem Flug mit Baby oder Kind
  • Teil 2: Wohnmobilreisen mit Kindern – das müsst ihr einpacken
  • Teil 3: Autoreisen mit Kindern – was ihr einpacken müsst
  • Teil 4: Reisevollmacht fürs Baby, Kleinkind oder Kind – besser nicht ohne, wenn Oma und Opa allein mit eurem Kind verreisen
  • Teil 5: Mit Kind auf Reisen: Koffer packen ohne Stress und Zeitnot
  • Teil 6: Checkliste Reisevorbereitung mit Kindern
  • Teil 7: Die KidsAway-Checkliste für den Familienurlaub im Ferienhaus
  • Teil 8: Allein mit Kind ins Ausland: Welche Papiere müssen mit?

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Welche Länder verlangen Reisevollmacht?

Europäische Länder, die möglicherweise an der Grenze eine Reisevollmacht verlangen sind Griechenland, Kroatien, Großbritannien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Slowenien und Serbien. Bei Reisen in entferntere Destinationen wie Südafrika, Brasilien, Kanada oder die USA darf eine Reisevollmacht nicht fehlen.

Wer braucht eine Reisevollmacht?

Sind Kinder nicht in Begleitung beider Sorgeberechtigten beziehungsweise mit dem alleinigen Sorgeberechtigten unterwegs, benötigen sie eine Reisevollmacht. Dabei handelt es sich um eine Einverständniserklärung, die bescheinigt, dass die minderjährige Person verreisen darf.

Kann mein Kind mit Oma fliegen?

Wenn Großeltern und Enkel Urlaub im Ausland machen wollen, dann benötigt auch das Kind einen Reisepass/ Kinderreisepass, der bis zu seinem 12. Lebensjahr gültig ist. Jugendliche benötigen ebenfalls einen Reisepass bzw. einen Ausweis.