Wann scheidung rechtskräftig wenn beschwerde eingelegt

Der Scheidungsbeschluss besiegelt den Abschluss der Scheidung. Wird der Beschluss rechtskräftig, erhalten die geschiedenen Ehegatten  einen besonderen Rechtskraftvermerk als Nachweis, dass die Ehe nicht mehr besteht.  

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten und vertreten wir Unternehmer, Manager und vermögende Privatpersonen in allen Fragen rund um die Ehescheidung.

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Früher Scheidungsurteil – heute Scheidungsbeschluss

Bis zur Reform des Familienrechts 2009 sprach das Gesetz vom Scheidungsurteil, seitdem vom Scheidungsbeschluss. Der Gesetzgeber erhoffte sich dadurch offenbar weniger kontrovers ablaufende Scheidungsverfahren. Ob die neuen Begrifflichkeiten für eine Besänftigung der Antragsteller (früher Kläger) und Antragsgegner (früher Beklagter) gesorgt haben, darf allerdings bezweifelt werden.

Rechtskraft, Rechtsmittel und Rechtsmittelverzicht

Sind alle Voraussetzungen der Scheidung erfüllt, kann das Gericht  zum Ende des Scheidungstermins den Scheidungsbeschluss verkünden. Sind beide Ehegatten  in der Verhandlung anwaltlich vertreten, können sie wirksam einen sogenannten Rechtsmittelverzicht erklären. Damit wird die Scheidung sofort endgültig wirksam. Wird ein solcher Verzicht nicht erklärt, zum Beispiel weil nur eine Partei mit einem Rechtsanwalt vertreten ist, folgt eine einmonatige Rechtsmittelfrist. Diese beginnt mit der postalischen  oder besonderen elektronischen (beA) Zustellung der Ausfertigung des Scheidungsurteils. Verstreicht die einmonatige Beschwerdefrist, ohne dass eine der Parteien die Beschwerde eingelegt, ist die Ehe rechtskräftig geschieden.

Mit Rechtskraft der Scheidung erhalten die geschiedenen Ehegatten vom Gericht eine erneute Ausfertigung des Beschlusses. Dieser ist mit einem sogenannten Rechtskraftvermerk ausgestattet.

Die Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk benötigen Sie als Nachweis, wenn Sie beispielsweise erneut heiraten möchten oder nach der Scheidung ihren Nachnamen ändern wollen.

Wichtige Folgen der Rechtskraft des Scheidungsbeschluss sind:

  • Der Zugewinnausgleichsanspruch wird fällig und ist gegebenenfalls zu verzinsen.
  • Der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt und wird gegebenenfalls von einem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt abgelöst.
  • Eine Namensänderung ist möglich.
  • Die Mitversicherung des geschiedenen Ehepartners in der Familienversicherung erlischt.

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Mit der Verkündung des Scheidungsbeschlusses ist das Scheidungsverfahren noch nicht beendet. Jeder Verfahrensbeteiligte hat das Recht, den Beschluss mit der Beschwerde anzufechten und die Entscheidung durch das Oberlandesgericht überprüfen zu lassen. Der Beschluss wird allen Verfahrensbeteiligten durch das Gericht zugestellt. Mit der Zustellung beginnt die Beschwerdefrist (1 Monat). Für die Beschwerdeeinlegung und Beschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang. 

Wenn in der Rechtsmittelfrist keine Beschwerde eingelegt wurde, wird die Scheidung rechtskräftig. Sie erhalten durch das Gericht einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Mit diesem Dokument belegen Sie künftig Ihren Familienstand. Der Rechtskraftvermerk ist ein auf dem Beschluss angebrachter Stempelabdruck in dem, meist handschriftlich, das Datum der Rechtskraft ergänzt wurde.

Die sofortige Rechtskraft der Scheidung kann erreicht werden, wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind und durch beide Anwälte noch im Scheidungstermin ein Rechtsmittelverzicht erklärt und durch das Gericht protokolliert wird. 

Trotz eines erklärten Rechtsmittelverzichts der Ehegatten wird die Folgesache Versorgungsausgleich nicht sofort rechtskräftig, da auch den Versorgungsträgern ein Beschwerderecht gegen die Versorgungsausgleichsentscheidung zusteht. In einer solchen Konstellation wird die Scheidung sofort rechtskräftig, während die Regelungen zum Versorgungsausgleich erst später, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist aller Versorgungsträger, rechtskräftig werden.

Welches Datum gilt bei der Scheidung?

Offiziell geschieden ist man mit dem Tag der Rechtskraft der Scheidung. Mit diesem Datum ist die Ehe aufgelöst. Das Standesamt erhält von Amts wegen eine Teilausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk. Im Eheregister wird daraufhin die Auflösung der Ehe eingetragen.

Wie lange dauert es bis der Scheidungsbeschluss kommt?

Nach Zahlung der Gerichtskosten legt die Geschäftsstelle die Akte dem zuständigen Richter vor, der die Zustellung verfügt und von der Geschäftsstelle veranlasst wird. Bei Idealbedingungen wird der Scheidungsantrag innerhalb von 1-2 Wochen an den Antragsgegner zugestellt.

Wie sieht ein Rechtskraftvermerk aus?

Bei einem Rechtskraftvermerk handelt es sich um den einen Stempel mit dem Aufdruck: "Rechtskräftig seit dem .. (Datum).." zu erhalten. Dieser ist wichtig zum Nachweis, dass die Entscheidung des Gerichts auch Bestand hat und nicht mehr anfechtbar ist.

Wann wird der Versorgungsausgleich wirksam?

Der Versorgungsausgleich wird seitdem sofort nach rechtskräftigem Beschluss durchgeführt und die jeweiligen Rentenanwartschaften werden direkt um die Ausgleichsbeträge gekürzt. Die Übertragung der Anrechte erfolgt dann automatisch aufgrund des Gerichtsbeschlusses durch den jeweiligen Versorgungsträger.